Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?
Brandenburg hat beschlossen, dass bei den nächsten Wahlen jede Partei 50% Frauen aufstellen muss. Bei Landtagswahlen in Brandenburg müssen die Parteien ihre Wahllisten künftig paritätisch mit Frauen und Männern besetzen. Heißt im Endeffekt, dass keine freien Wahlen mehr stattfinden.
Frauenanteil der Parteien laut Wikipedia.
Grüne = 38,6
Linke = 37,2
SPD = 32,0
CDU = 25,9
CSU = 19,5
FDP = 22,6
AfD = 16,0
Durchschnittlich: 27,4%
Beispielrechnung: Vorher hatte z.B. in der CDU (26 Prozent Frauen) bei einhundert Bewerbern jeder eine Chance von 1 Prozent auf einen Listenplatz. Jetzt beträgt die Chance für einen Mann 0,67 Prozent und für eine Frau 1,92 Prozent. Frauen haben also die dreifache Chance auf einen Listenplatz.
https://www.zeit.de/politik/deutschl...landtagswahlen
Nun die alles entscheidende Frage: Ist das verfassungswidrig? Die Parteien werden dazu gezwungen 50% Frauen aufzustellen. Das ist unvereinbar mit der Freiheit der Parteien.
AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?
Ich frag mich immer wieso "gleichberechtigte" Frauen immer eine Extrawurst brauchen oder wollen... :vogel:
AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?
Klarer Verstoß gegen Artikle 3GG Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts.......und/und/und benachteiligt oder bevorzugt werden.Ende.
AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?
Scheiß drauf. Deutschland ist so fertig. Aber sowas von.
Übrigens erhebe ich Einspruch. Männer und Frauenquote geht gar nicht. Haben die Arschlöcher nicht erst vor kurzem "Divers" mit ins Portfolio genommen? Also .... Quote zu je 33,3 % für Frauen, Männer und Diverse.
AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?
Zitat:
Zitat von
kotzfisch
Klarer Verstoß gegen Artikle 3GG Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts.......und/und/und benachteiligt oder bevorzugt werden.Ende.
Jep. Aber so eine Lapalie interessiert doch unsere Verfassungsschützer nicht. Die schleichende Abschaffung des GG.
AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?
50% Frauenquote , ja Warum eigentlich Nicht ?
Merkel, Nahles, AKK-Saarlandtod, Roth, Künast, Kahane, Chebli, von der Leyen usw. - dazu Consulting- und Beratungsfirmen sowie Private-Security .
O.K. !!! Viel blöder, wie die Herren, Schwuchteln und Diversen in der jetzigen Politik sind Frauen nun wirklich nicht !
"...nun sind Sie halt (auch) da !". --- Das darf man nicht vergessen --- Guten Abend
AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?
Zitat:
Zitat von
Smoker
Ich frag mich immer wieso "gleichberechtigte" Frauen immer eine Extrawurst brauchen oder wollen... :vogel:
:ironie:........und wenn dann noch die Diversen und/ähnliche ....... ihre Rechte einfordern?
Elbegeist :?:hd::irre:
AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?
Zitat:
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kotzfisch
Klarer Verstoß gegen Artikle 3GG Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts.......und/und/und benachteiligt oder bevorzugt werden.Ende.
Guter Witz ! :haha:
AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?
Zitat:
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Deutschmann
Jep. Aber so eine Lapalie interessiert doch unsere Verfassungsschützer nicht. Die schleichende Abschaffung des GG.
Schleichend? Das Kanzler(innen)Wort ´alternativlos´ genügt völlig für die Begründung, unsere Verfassung massiv zu brüskieren.
AW: Ist die 50% Frauenquote in der Politik verfassungswidrig?
Zitat:
Zitat von
Deutschmann
Also .... Quote zu je 33,3 % für Frauen, Männer und Diverse.
Den Frauen steht bei 69 Geschlechtern gerade einmal eine Quote von 1,44% zu. :bäh: