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OneDownOne2Go
Noch mal, auch für dich: Rechte werden nicht quasi per Gnadenakt "abgegeben", sie werden als existierend festgeschrieben. Wenn überhaupt, dann gibt das Staatsvolk - zur Erinnerung, der Souverän - Rechte an den Staat ab bzw. betraut den Staat mit Aufgaben. Ein Blick in die Verfassung der USA gibt Hinweise, wie so etwas dann aussehen kann. Ganz grundsätzlich gibt nicht der Staat dem Staatsvolk Rechte, das Staatsvolk hat Rechte und tritt diese vorübergehend an den Staat ab, wo es dem Gemeinwohl dient oder aus anderen Gründen notwendig ist. Das nervigste an den ganzen Edel-Demokraten ist, dass sie das Wesen der Demokratie nicht verstehen - dich eingeschlossen.
Ohne Staat gibt es aber kein "Volk" (im politischen Sinne), sondern nur unabgegrenzte "Menge", und gibt es keine Rechte, sondern nur Anspruchsbehauptungen/Wünsche.
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beathooven
Nun schreiben wir das selbe nur in anderer Blickrichtung. Konstitutionell ist die Verfassung als "Bibel". Denn ein Volk ohne Verfassung ist kein Staatsvolk. Das Volk konstituiert seine Rechte in einer Rechtsnorm um Wirkung entfalten zu können. Da die Verfassung ( z.B. der BRD ) nicht änderbar ist, nicht angreifbar, nicht auf demokratischem Weg zu beseitigen ist, ist sie eine Norm eo ipso.
Dem Gedanken solltest du näher treten.
Fettgedrucktes missverstehe ich wohl! Die Verfassung wurde bereits geändert (oder meinst Du nur gewisse Kernbereiche?), sie ist angreifbar, sofern sie selbst und/oder Gesetze das zulassen, und sie ist demokratisch abschaffbar via Nationalversammlung und Verabschiedung einer neuen, nüch?
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FranzKonz
Es beginnt schon mal damit, dass ein Volk notwendigerweise weder einen Staat, noch eine Verfassung braucht.
Jede Gemeinschaft hat eine Verfassung, das sind nämlich die Regeln, nach denen sie funktioniert. Allerdings muss nicht zwingend ein Stück Papier existieren, auf dem "Verfassung", "Konstitution", "Charta", "Grundgesetz" oder was auch immer steht.
Das Vereinigte Königreich hat nichts dergleichen, aber funktioniert dennoch ganz gut. Eine Verfassung ist also durchaus vorhanden, nur ist sie nicht in einem geschlossenen Gesetzestext niedergelegt. Es handelt sich dabei um die Summe der Gesetze, Gerichtsurteile und Rechtstraditionen bis zurück ins Mittelalter (Magna Charta).
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GSch
Jede Gemeinschaft hat eine Verfassung, das sind nämlich die Regeln, nach denen sie funktioniert. Allerdings muss nicht zwingend ein Stück Papier existieren, auf dem "Verfassung", "Konstitution", "Charta", "Grundgesetz" oder was auch immer steht.
Das, was Du meinst, ist ein Grundkonsens, der sich aus der Notwendigkeit heraus ergibt. Der Grundkonsens, den auch ein Rudel Wölfe teilt. Und Wölfe haben nun wirklich keine Verfassung.
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GSch
Das Vereinigte Königreich hat nichts dergleichen, aber funktioniert dennoch ganz gut.
Sag ich doch: Ein Volk braucht keine Verfassung.
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GSch
Eine Verfassung ist also durchaus vorhanden, nur ist sie nicht in einem geschlossenen Gesetzestext niedergelegt. Es handelt sich dabei um die Summe der Gesetze, Gerichtsurteile und Rechtstraditionen bis zurück ins Mittelalter (Magna Charta).
Wenn sich keiner auf die Verfassung berufen kann, gibt es auch keine.
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beathooven
Da die Verfassung ( z.B. der BRD ) nicht änderbar ist, nicht angreifbar, nicht auf demokratischem Weg zu beseitigen ist, ist sie eine Norm eo ipso.
Natürlich kann man eine Verfassung abschaffen, indem man eine neue in Kraft setzt. Für Deutschland steht das in Art. 146 GG. Die Weimarer Verfassung und die Bismarck-Verfassung gelten nicht mehr. Frankreich hat diesen Prozess schon eine ganze Reihe von Malen erlebt (fünf Republiken, zwei Kaiserreiche, zwei Königreiche seit 1789), und andere Länder auch.
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FranzKonz
Wenn sich keiner auf die Verfassung berufen kann, gibt es auch keine.
Im UK kann man sich sehr wohl auf die "Verfassung" berufen. Das geschieht regelmäßig.
Der Supreme Court erwähnte in seinem Urteil zur Beteiligung des Parlaments an der Einleitung des Verfahrens zum EU-Austritt mehrfach diese Verfassung, auch durch Bezugnahmen auf „UK’s constitutional arrangements“ und „constitutional requirements“.
2009 beschwerte sich ein britischer Architekt darüber, Prinz Charles würde gegen diese „Verfassung“ verstoßen, weil er sich immer wieder öffentlich zu kontroversen Fragen der Architektur, Medizin, Landwirtschaft und Umwelt äußere, auf Bauvorhaben Einfluss nehme usw. Nun gibt es eine geschriebene Regel, nach der er das nicht darf, ebenso wenig wie eine, nach der er es darf. Maßgeblich ist das allgemeine Rechtsempfinden, gemäß dem sich das Königshaus aus der Tagespolitik heraushalten soll. Das gehört also zur "Verfassung".
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beathooven
Na gut, dann auch noch was für dich.
Der Satz nach deinem Anwurf zeigt schon, dass du den Prozess des geborenen, abgegebenen und zustehenden Rechts zwischen Staatsvolk und dessen Staat nicht verstanden hast.
Das Volk ist nämlich das, was Staat ausmacht. Deshalb hat erst mal das Volk ( die Menschen ) alle Rechte. Diese kanonisiert das Staatsvolk in seiner Verfassung. Die Verfassung ordnet den Staat, ist also " Bibel " . Dabei behält der Staat Rechte, gibt Rechte modifiziert an seine Bürger wieder ab, damit er funktionieren kann und seine Bürger zu zufrieden Individuen in der Staatsbürgergemeinschaft werden können.
Du solltest an das Konstitutionelle einer Verfassung denken, dein libertärer Gedanke springt zu kurz. Sagt dir ein Edeldemokrat.
Der nichts verstanden hat.
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GSch
Im UK kann man sich sehr wohl auf die "Verfassung" berufen. Das geschieht regelmäßig.
Der Supreme Court erwähnte in seinem Urteil zur Beteiligung des Parlaments an der Einleitung des Verfahrens zum EU-Austritt mehrfach diese Verfassung, auch durch Bezugnahmen auf „UK’s constitutional arrangements“ und „constitutional requirements“.
2009 beschwerte sich ein britischer Architekt darüber, Prinz Charles würde gegen diese „Verfassung“ verstoßen, weil er sich immer wieder öffentlich zu kontroversen Fragen der Architektur, Medizin, Landwirtschaft und Umwelt äußere, auf Bauvorhaben Einfluss nehme usw. Nun gibt es eine geschriebene Regel, nach der er das nicht darf, ebenso wenig wie eine, nach der er es darf. Maßgeblich ist das allgemeine Rechtsempfinden, gemäß dem sich das Königshaus aus der Tagespolitik heraushalten soll. Das gehört also zur "Verfassung".
Du machst den Fehler, angelsächsisches Recht mit römisch-germanischem Recht zu vergleichen.
In unserem Rechtskreis liegt der Vorrang deutlich auf geschriebenem Recht, im angelsächsischen auf Gewohnheitsrecht und Richterentscheidungen.
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-jmw-
Ohne Staat gibt es aber kein "Volk" (im politischen Sinne), sondern nur unabgegrenzte "Menge", und gibt es keine Rechte, sondern nur Anspruchsbehauptungen/Wünsche.
Blödsinn, es braucht keinen Staat, um Volk und Recht zu definieren. Es ist eine der Möglichkeiten, das zu tun, mehr aber auch nicht. Die Organisation erfolgt zum allgemeinen Vorteil, nicht als Selbstzweck.
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-jmw-
Fettgedrucktes missverstehe ich wohl! Die Verfassung wurde bereits geändert (oder meinst Du nur gewisse Kernbereiche?), sie ist angreifbar, sofern sie selbst und/oder Gesetze das zulassen, und sie ist demokratisch abschaffbar via Nationalversammlung und Verabschiedung einer neuen, nüch?
Du hast teilweise recht im Fettgedruckten, natürlich wurde unsere Verfassung schon geändert. Änderungsmöglichkeiten schließen natürlich ein, das was aufgegriffen, angegriffen werden kann. Deine Anmerkung Hinsicht Kernbereich ist es, die ich in gleicher Form meine.
Demokratisch abschaffbar ist das GG nicht. Eine Nationalversammlung gibt es für die BRD nicht. Wenn die BRD zerstört wird, könnte es eine geben, die was Neues schafft.
Mein Einwand gegen One bezog sich auf die konstitutionelle Stellung der Verfassung als eigene Rechtsnorm mit kategorischem Charakter.