AW: Arbeitslosengeldempfänger sollen stärker überprüft werden
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Dr Mittendrin
Du offenbarst aber Konten ( weil deutsch )
Es gibt Auslandskonten. Was denkst du was Türken im Ausland verheimlichen ?
Erbschaften sind i.d.R. dem Finanzamt bekannt und dieses gibt jederzeit dem Jobcenter die gewünschte Auskunft.
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Bruddler
Diese staatl. Überwachung dient doch nur dazu, um die kleinen, einfachen Steuerzahler zu durchleuchten.
Die großen Hinterzieher und sonstige "Leistungsträger" haben ihr "Erspartes" längst in Sicherheit, und zwar nicht bei der Kreissparkasse von Hintervotzingen...
Ja Klar!
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In Medias Res
Nein in ein 60-70 qm Wohnung, soviel steht ihnen gesetzlich zu. Jedoch hätte ich dieses nicht gemacht, das müssten sie schon selber entscheiden, es wird niemand gezwungen, nur Sozialleistungen gibt es dann auch nicht, weil eben dieses Vermögen( Haus) vorhanden wäre. Ein Vermögen welches einem der Bedürftigkeit entreißt.
Moment mal. Soviel ich weiß darf man als Hartz4 Bezieher sein Haus behalten wenn es nicht größer ist als 90qm ist.
Was natürlich irgendwie auch ungerecht ist, denn was passiert wenn es 100 oder 110 qm sind?
Die Frage ist aber ob man sich das Haus auf längere Sicht leisten kann. Wegen Reparaturen und so...
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Erich von Stahlhelm
Die Arschtritte waren damals absolut gerecht.
Allerdings gabs da auch zu hauf Arbeit die auch gut bezahlt wurde. Wer arbeiten will, der findet auch welche.
Wer damals arbeitslos war, der war entweder völlig unfähig, süchtig oder hatte absolut keinen Bock.
Das traf damals zu. Heute kommen auf eine Stelle oft bis zu 400 Bewerber. Sogar auf Drecksjobs für Ungelernte. Und dann kriegste dann einen Lohn der lächerlich ist und nicht die Bohne motiviert. Wenn du dann noch gesundheitliche Einschränkungen hast, da kannste arbeiten gehen wollen soviel du willst, da kriegste nix.
Und dann kommen noch solche Typen mit so nem Dummschwatz daher.....
Hm, es gab aber auch früher schon Fälle die ungerecht waren. Z.B. zum Arbeiten zu krank für die Rente nicht krank genug.
Bedeutete Amtsarzt... Gutachten, leichte Arbeit, bla bla bla, bis nach Jahrzehnten endlich die Gerichte entschieden das so ein Gutachten für den Arsch ist, wenn es so eine Arbeit de facto nicht gibt.
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Wolf Fenrir
Sagte der Hexenmeister Schäuble nicht in der Quasselbude Bundestag : Die Finanzierung der Flüchtlinge hat sich alles andere unterzuordnen:cool:
Er sagte auch, wenn jetzt manche (arme Deutsche), denken sie müssten dasselbe wie Flüchtlinge bekommen, so kann ich nur sagen, das finde ich erbärmlich.
Wer diese Partei wählt, dem ist echt nicht mehr zu helfen!
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zitronenclan
Er sagte auch, wenn jetzt manche (arme Deutsche), denken sie müssten dasselbe wie Flüchtlinge bekommen, so kann ich nur sagen, das finde ich erbärmlich.
Wer diese Partei wählt, dem ist echt nicht mehr zu helfen!
Schäuble und seine Komplizen sollten sich mal an ihren (polit.) Eid erinnern, ein Eid, der sich explizit auf das deutsche Volk bezieht !
Nein, diese Vaterlandsverräter kann und darf man nicht mehr wählen !!! :basta: :wut:
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zitronenclan
Moment mal. Soviel ich weiß darf man als Hartz4 Bezieher sein Haus behalten wenn es nicht größer ist als 90qm ist.
Was natürlich irgendwie auch ungerecht ist, denn was passiert wenn es 100 oder 110 qm sind?
...
Dann wird natürlich eingeschalt und die überzähligen Quadratmeter mit Beton ausgegossen !:D
Nein, da hat das Bundessozialgericht (Az. B 7b AS 2/05 R vom 7.11.2006) sehr enge Maßstäbe vorgegeben: http://www.sueddeutsche.de/geld/arbe...-sein-1.557535
Heisst: bei größerem Haus ,als erlaubt, muss verkauft werden. Das Sozialamt stellt seine Leistungen ein, kann aber bis zum Verkauf HartzIV als Darlehen weiter zahlen. Musst du dann aber eben alles nach dem Verkauf zurückzahlen.
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Murmillo
Dann wird natürlich eingeschalt und die überzähligen Quadratmeter mit Beton ausgegossen !:D
Nein, da hat das Bundessozialgericht (Az. B 7b AS 2/05 R vom 7.11.2006) sehr enge Maßstäbe vorgegeben:
http://www.sueddeutsche.de/geld/arbe...-sein-1.557535
Heisst: bei größerem Haus ,als erlaubt, muss verkauft werden. Das Sozialamt stellt seine Leistungen ein, kann aber bis zum Verkauf HartzIV als Darlehen weiter zahlen. Musst du dann aber eben alles nach dem Verkauf zurückzahlen.
Haus verkaufen und von dem Geld ein kleineres Haus kaufen geht vermutlich nicht, oder doch?
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zitronenclan
Haus verkaufen und von dem Geld ein kleineres Haus kaufen geht vermutlich nicht, oder doch?
Nein, dann ist es zu spaet. Man kann rechtzeitig ( bei nicht sicherem Arbeitsplatz oder drohender Altersarmut ) die Immobilie an die Kinder ueberschreiben, lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch. Dann gibt es zumindest die Regelsaetze.
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Murmillo
Dann wird natürlich eingeschalt und die überzähligen Quadratmeter mit Beton ausgegossen !:D
Nein, da hat das Bundessozialgericht (Az. B 7b AS 2/05 R vom 7.11.2006) sehr enge Maßstäbe vorgegeben:
http://www.sueddeutsche.de/geld/arbe...-sein-1.557535
Heisst: bei größerem Haus ,als erlaubt, muss verkauft werden. Das Sozialamt stellt seine Leistungen ein, kann aber bis zum Verkauf HartzIV als Darlehen weiter zahlen. Musst du dann aber eben alles nach dem Verkauf zurückzahlen.
Prima. Das sind ja schon amerikanische Verhältnisse. Toll. Da kann sich der Schröder aber auf die Schulter klopfen.