Zitat von
BlackForrester
Bekomme ich Post aus Flensburg und denke bei mir - was wollen denn DIE von mir....und dann staune ich...im Jahr 4 nach dem VW-Dieselskandal
Sehr geehrte Fahrzeughalterin, sehr geehter Fahrzeughalter,
mit diesem Schreiben erhalten Sie beigefügt ein Informationsschreiben Ihres Fahrzeugherstellers zu einer Service-Maßnahme an Ihrem Kraftfahrzeug.
Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt der Versand als Dienstleistung über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kosten trägt der Hersteller. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung auf der Rückseite dieses Schreibens.
mit freundlichen Grüßen
Stempel
Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig.
Jetzt wird es aber interessant - das beigefügte Schreiben des Kfz-Herstellers war ebenfalls an mich adressiert (mit Kennzeichen sowie Fahrzeugidentnummer)...aber hoppela, warum muss dann der Kfz-Hersteller dieses Schreiben erst an dan KBA senden und dort wird der Brief dann nochmals verpackt? Haben die beim KBA nicht etwas wichtigeres zu tun als Briefe weiter zuleiten?
Man sollte sich vielleicht beim KBA besser darauf konzentrieren den Job richtig zu machen als Zeit, Ressourcen und Geld zu verschwenden - so ist aber die Beamtenschaft halt ´mal...beim Briefe verpacken muss man wenig bis nichts denken und dies scheint man beim KBA zu können.
Ganz nett aber auch - ich soll ein Software-Update aufspielen lassen und dann wird mir einer 24monatige Gewährleistung geboten - ABER - nur auf den Abgasstrang / Abgasrückführung und diese Regelung gilt auch nur für Fahrzeuge mit einer Gesamtlaufleistung von 250 000 Kilometer (ups, muss ich nun meinen Tacho "korrigieren" und was ist, wenn mir der Motor über den Jordan geht - infolge z.B. Verkokung).
Wichtig auch - eine kostenfreie Reparatur ist auch nicht möglich, wenn das Fahrzeug "unsachgemäß" behandelt wurde - da wären Teilnahme an Rennen, Überbelastung des Kfz, natürlicher Verschleiß etc.). Wie definiert man nun "Überbelastung des Kfz"???
Fazit: Ich habe da also einen Brief bekommen worin man mich von Seiten des Kfz-Hersteller auffordert ein Software-Update aufspielen zu lassen was im Falle eines Falles zu meinem Nachteil gereichen kann (geht ein Teil in die Brüche schaue ich dumm aus der Wäsche) - im Schreiben des KBA steht dann aber später (bei den Erklärungen) wörtlich "Darunter fällt unter anderem, dass Sie darüber informiert werden, dass Ihr Fahrzeuhghersteller eine entsprechende, emissionsmindernde Maßnahme zu ihrem Fahrzeug anbietet" - mmmmh, anbieten kann man also annehmen, muss aber nicht :D
Ja was nu? Müssen oder nicht müssen? Soll ein minderbegabter Mensch wie auch daraus schlau werden :cool:...also tue ich nix (wer nix macht, der macht beim Staat ´mal nix falsch) und fahre meinen Diesel ungeniert weiter