-
Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).
Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Auch mit 75 PS kann man sich tot fahren. Aber es ginge viel problemloser. Die Leihwagenunternehmer dürften ganz einfach keine Fahrzeuge mehr anbieten, die mehr als 150 PS haben. Denn auch mit 150 PS kann man Spaß haben und sich natürlich auch die Rübe schwer verletzen.
Im Grunde genommen bringt es nichts hier Reglementierungen einzuführen. Fahranfänger fahren sich auch mit 75 PS zum Krüppel, wenn sie vor ihren Kumpels die Sau raushängen lassen wollen und sich schlicht und einfach überschätzen.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).
Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
Weshalb sollen die Deutschen jetzt Freiheitsbeschränkungen bekommen, wenn der Ausländer sich nicht an deutsche Gesetze hält ? Der Fahrer hat sicher nicht das erste Mal gegen deutsche Gesetze verstoßen. Statt Kuschelkurs für Ausländer wäre mal Härte gegen die Ausländer angesagt. Wer gegen deutsche Gesetze verstößt, fliegt nach Hause.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).
Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
Problematisch. Manche fahren im Jahr 100.000 km, manche in 7 Jahren 15 km.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
Doppelstern
Auch mit 75 PS kann man sich tot fahren. Aber es ginge viel problemloser. Die Leihwagenunternehmer dürften ganz einfach keine Fahrzeuge mehr anbieten, die mehr als 150 PS haben. Denn auch mit 150 PS kann man Spaß haben und sich natürlich auch die Rübe schwer verletzen.
Im Grunde genommen bringt es nichts hier Reglementierungen einzuführen. Fahranfänger fahren sich auch mit 75 PS zum Krüppel, wenn sie vor ihren Kumpels die Sau raushängen lassen wollen und sich schlicht und einfach überschätzen.
So würde ich es nicht sehen. Viele Unfälle wären mit schwacher Motorisierung schlicht nicht möglich. So würde ich es nicht sehen. Viele Unfälle wären mit schwacher Motorisierung schlicht nicht möglich. Das beginnt schon damit daß man mit vielen PS leichter mal in einer Kurve ausrutschen kann als mit wenigen, auf der Geraden ohnehin.
Ein Freund von mir besitze ein sehr leistungsstarkes Fahrzeug, bei diesem lassen sich auch viele Helfer deaktivieren, und trotz überlegenem Fahrwerk ist es dann für einen der das nicht gewöhnt ist echt eine Herausforderung. Vor allen wenn die Straße feucht ist und man denkt man könne so üb erholen wie mit einem normalen Auto. Man ist echt überrascht wenn bei 100 die Reifen anfangen durchzudrehen.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).
Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
Nein. Man muss nicht alles per Gesetz oder Vorschriften regeln nur weil 2 von 100 Scheiße bauen. Mich kotzt das so langsam an hier in Deutschland. Kaum reißt sich einer den Fingernagel an der Rolltreppe ein, müssen wir alle wieder Treppen steigen.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Das Problem ist, das die leistungsstarken Fahrzeuge auf der Bahn mal eben schnell an die 300 KmH schaffen...und ein Anfänger kann weder den Bremsweg noch die dabei permanente Gefahrr durch andere abschätzen.
In der Stadt ist es ähnlich. Man beschleunigt extrem schnell, nur weder der Fahrbahnbelag noch andere Verkehrsteilnehmer lassen sich richtig einschätzen.
Vermieter setzen schon ein Mindestalter bei derartigen Autos voraus...aber das hilft wohl bei einer bestimmten Klientel nicht
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
hamburger
Das Problem ist, das die leistungsstarken Fahrzeuge auf der Bahn mal eben schnell an die 300 KmH schaffen...und ein Anfänger kann weder den Bremsweg noch die dabei permanente Gefahrr durch andere abschätzen.
In der Stadt ist es ähnlich. Man beschleunigt extrem schnell, nur weder der Fahrbahnbelag noch andere Verkehrsteilnehmer lassen sich richtig einschätzen.
Vermieter setzen schon ein Mindestalter bei derartigen Autos voraus...aber das hilft wohl bei einer bestimmten Klientel nicht
Dann sollte man bei einem Fahranfänger einfach die Höchstleistung einschränken.
Stichwort: Leistungsbegrenzte Klassen.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Bei langen Reisen nehme ich auch gelegentlich einen Mietwagen, meist Octavia oder Passat, das reicht mir.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
schastar
So würde ich es nicht sehen. Viele Unfälle wären mit schwacher Motorisierung schlicht nicht möglich. So würde ich es nicht sehen. Viele Unfälle wären mit schwacher Motorisierung schlicht nicht möglich. Das beginnt schon damit daß man mit vielen PS leichter mal in einer Kurve ausrutschen kann als mit wenigen, auf der Geraden ohnehin.
Ein Freund von mir besitze ein sehr leistungsstarkes Fahrzeug, bei diesem lassen sich auch viele Helfer deaktivieren, und trotz überlegenem Fahrwerk ist es dann für einen der das nicht gewöhnt ist echt eine Herausforderung. Vor allen wenn die Straße feucht ist und man denkt man könne so üb erholen wie mit einem normalen Auto. Man ist echt überrascht wenn bei 100 die Reifen anfangen durchzudrehen.
Da gebe ich Dir recht ! Allerdings kommen die Anfänger auf Ideen, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Um vor den Kumpels den starken Maxen zu spielen, hält der Fahrer vor einem Blitzgerät mal eben den Arsch hin. Wieder umgedreht wird das Lenkrad mal eben verrissen und die Karre macht einen Abflug in die Botanik. Schafft man auch mit 75 PS. War jetzt nur ein Beispiel. Natürlich muß man vorher das Schild abkleben.:D
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).
Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
Ganz einfach ..
Leistungsbeschränkung auf die Hälfte des IQ ´s des Mieters wenn er unter 40 ist und gegen Vorlage einer notariell beglaubigten Bank unterschreibt, daß er im Falle eines von Fahrer verursachten Unfalles sämtliche Kosten und Schäden sofort - Ohne Frist! - begleicht!
Zahlt er nicht ; sollte er zu 10 Jahren Knast ohne Bewährung etc .... verurteilt werden!
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
Merkelraute
Weshalb sollen die Deutschen jetzt Freiheitsbeschränkungen bekommen, wenn der Ausländer sich nicht an deutsche Gesetze hält ? Der Fahrer hat sicher nicht das erste Mal gegen deutsche Gesetze verstoßen. Statt Kuschelkurs für Ausländer wäre mal Härte gegen die Ausländer angesagt. Wer gegen deutsche Gesetze verstößt, fliegt nach Hause.
In Stuttgart war der Jaguar-Fahrer aber ein Bio - Deutscher...was nu?
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Berlin - In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (
.. du verkennst da etwas ... diese Autohäuser werden oft auch von sogenannten Migranten gefuehrt , also Neuansiedler oder Kinder von Migranten und deren Familienbande ist weit sehr weit und wehe der wuerde einen Familienmitglied kein Auto verleihen ... oohh weeehh .. hast du nicht den Bericht gesehen von einem Autohändler aus dem Ruhrgebiet ??? .. was sagte der ... wenn ich anrufe sind in 15 Minuten 5o meiner Famiienmitglieder hier ...
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
Deutschmann
Nein. Man muss nicht alles per Gesetz oder Vorschriften regeln nur weil 2 von 100 Scheiße bauen. Mich kotzt das so langsam an hier in Deutschland. Kaum reißt sich einer den Fingernagel an der Rolltreppe ein, müssen wir alle wieder Treppen steigen.
Ich bin jetzt auch nicht Derjenige, welcher sagt alles und jedes gehört reglementiert - aber einem 18jährigen Fahranfänger ein 400+X PS Fahrzeug zu vermieten ist mehr als nur unverantwortlich. Dies müsste eigentlich jedem Vermieter klar sein und eigentlich müsste so ein Vermieter sagen - sorry Du nicht, für Geld gehen die aber über Leichen und wenn das am Ende nur ein paar Tote im Jahr sind - das muss nicht sein.
Beim Motorradführerschein hat dies doch hervorragend funktioniert - die Anzahl der Toten bei den Fahranfängern ging deutlich zurück...und ich denke ein Nebeneffekt wäre, dass so mancher Poser nicht auf der Straße wäre....
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
Politikqualle
.. du verkennst da etwas ... diese Autohäuser werden oft auch von sogenannten Migranten gefuehrt , also Neuansiedler oder Kinder von Migranten und deren Familienbande ist weit sehr weit und wehe der wuerde einen Familienmitglied kein Auto verleihen ... oohh weeehh .. hast du nicht den Bericht gesehen von einem Autohändler aus dem Ruhrgebiet ??? .. was sagte der ... wenn ich anrufe sind in 15 Minuten 5o meiner Famiienmitglieder hier ...
Nun, bei einem entsprechenden Strafrahmen (man wird als Vermieter genauso bestraft wie der Totraser - Tatbestand wäre dann ja aktive Beihilfe) wird es sich der Eine oder Andere schon überlegen.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
hamburger
Das Problem ist, das die leistungsstarken Fahrzeuge auf der Bahn mal eben schnell an die 300 KmH schaffen...und ein Anfänger kann weder den Bremsweg noch die dabei permanente Gefahrr durch andere abschätzen.
In der Stadt ist es ähnlich. Man beschleunigt extrem schnell, nur weder der Fahrbahnbelag noch andere Verkehrsteilnehmer lassen sich richtig einschätzen.
Vermieter setzen schon ein Mindestalter bei derartigen Autos voraus...aber das hilft wohl bei einer bestimmten Klientel nicht
Genau hier beginnt die Themati - so manchem Vermieter ist die Kohle wichtiger und dann kriegt man auch als 18jähriger, der gerade eben erst seinen Führerschein erhalten hat, ein hochmotorisiertes Fahrzeug.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Problematisch. Manche fahren im Jahr 100.000 km, manche in 7 Jahren 15 km.
Ich rede ja davon einen Mietwagen zu leihen - nicht um das eigenen Fahrzeug.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Ich rede ja davon einen Mietwagen zu leihen - nicht um das eigenen Fahrzeug.
Ich auch. Aber Du wolltest Größe des Fahrzeug nach Zeit des Führerscheinbesitzes regeln.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
Berlin - hochmotorisiertes Fahrzeuge gemietet - mehrere Tote, Stuttgart - hochmotorisiertes Fahrzeug gemietet - mehrere Tote. In beiden Fällen war die Fahrzeuglenker noch sehr jung (und wahrscheinlich gibt es da noch den einen oder anderen Tatbestand mehr).
Da stellt sich doch die Frage - beim Moped gibt es den Stufenführerschein - sollte man die Mietwagenvermieter nicht auch verpflichten, dass die Leistung des Mietwagens entsprechend dem Führerscheinbesitz bzw. dem Alter reglementiert würde.
So nach dem Motto - 2 Jahre Führerschein macimal 75 PS, 2 - 3 Jahre maximal 100 PS, 3 - 5 Jahre Führerschein maximal 150 PS, 5 - 7 Jahre Führerschein maximal 200 PS und erst wer seinen Schein (ohne Unterbrechungen) länger als 7 Jahre sein eigenen nennt darf such ein hoch motorisiertes Kfz mieten?
Noch einfacher: Keine Luxussportwagen und andere Geschosse mehr an etwas vermieten das auch
nur entfernt nach Azzlack aussieht. Schon ist das Problem mit Sicherheit um 80% kleiner geworden.
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
In Stuttgart war der Jaguar-Fahrer aber ein Bio - Deutscher...was nu?
Die kann man mit harten (Arbeits-) Haftstrafen bei komplett selbstverschuldeten Unfällen aus Übermut abschrecken, gepaart mit Körperstrafen wie Stockhieben.
Also lange Arbeitshaft bei aus Übermut verursachten Personenschäden bei Unbeteiligten. Ansonsten, bleibt es nur bei Sachschaden, diesen eben abbezahlen müssen nebst Arbeitsstunden und Stockhieben. Im Gegensatz zu Singapur würde ich die aber öffentlich verabreichen lassen.
Ansonsten kann man den Sinn von der Vermietung von Hochleistungssportwagen und -autos insgesamt mal in Frage stellen. Bleiben den Vermietern ja immer noch Leute die Luxuskarossen die eher nicht zum Schnellfahren gedacht sind an Hochzeitspaare etc zu vermieten. Aber einen fetten Lambo an irgendein Kanakenbürschen das SO etwas noch nie gefahren ist zu vermieten, das ist ja schon Vorsatz und Mittäterschaft. Ich bin so etwas noch nie gefahren und hätte davor einen Heidenrespekt, das wollte ich nicht ohne jemanden neben mir zu haben der weiß wie es geht und einen anleitet. Und schnellfahren, so ein Geschoss, naja, das wollte ich erstmal da üben wo ich keinen Fremdschaden anrichte, wenn etwas schief geht.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Ich habe im letzten Jahrzehnt auch mehrfach was gemietet ... bei wem verrat ich nich ... :))
War immer was in der
VW-Transporter, Ducato bzw. Sprinter-Klasse.
Ich war zufrieden, der Autovermieter bekam sein Geld und die Karre vollgetankt und unbeschädigt zurück ...
... aber um mich geht es hier ja auch nicht ... :fizeig:
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Ich auch. Aber Du wolltest Größe des Fahrzeug nach Zeit des Führerscheinbesitzes regeln.
In der Regel nutzt man einen Mietwagen ja nicht um damit zehntausende von Kilometern herunterzureißen, sondern die Fahrleistungen sind doch recht überschaubar und da kann man durchaus sich mit dem Gedanke tragen Fahranfängern hier mit Restriktionen zu belegen.
Im Mopedbereich hat es relativ gut geklappt - warum es nicht zumindest auf den Mietwagenbereichbereich übertragen? Einem Führerscheinneuling, welcher ggf. nicht einmal ein eiges Kfz besitzt ein Kfz mit mehreren hundert PS zu überlassen ist im Grunde eine Art russisch Roulette auf vier Rädern - mit dem Risiko, dass man sich nicht selber das Hirn wegbläst, sondern Andere vom Leben in den Tiod befördert.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
BlackForrester
In der Regel nutzt man einen Mietwagen ja nicht um damit zehntausende von Kilometern herunterzureißen, sondern die Fahrleistungen sind doch recht überschaubar und da kann man durchaus sich mit dem Gedanke tragen Fahranfängern hier mit Restriktionen zu belegen.
Im Mopedbereich hat es relativ gut geklappt - warum es nicht zumindest auf den Mietwagenbereichbereich übertragen? Einem Führerscheinneuling, welcher ggf. nicht einmal ein eiges Kfz besitzt ein Kfz mit mehreren hundert PS zu überlassen ist im Grunde eine Art russisch Roulette auf vier Rädern - mit dem Risiko, dass man sich nicht selber das Hirn wegbläst, sondern Andere vom Leben in den Tiod befördert.
Du hast mich immer noch nicht verstanden. Die Dauer des Führerscheinbesitzes sagt doch absolut nichts über die Fahrerfahrung aus.
Nochmal das Beispiel:
1. Fahrer: Führerschein seit 30 Jahren, insgesamt in der Zeit 20 km gefahren
2. Fahrer: Führerschein seit 9 Monaten, insgesamt in der Zeit 100.000 km gefahren
Nach Deinem Modell würde Fahrer 1 den Mietwagen bekommen, Fahrer 2 aber nicht
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
Schwabenpower
Du hast mich immer noch nicht verstanden. Die Dauer des Führerscheinbesitzes sagt doch absolut nichts über die Fahrerfahrung aus.
Nochmal das Beispiel:
1. Fahrer: Führerschein seit 30 Jahren, insgesamt in der Zeit 20 km gefahren
2. Fahrer: Führerschein seit 9 Monaten, insgesamt in der Zeit 100.000 km gefahren
Nach Deinem Modell würde Fahrer 1 den Mietwagen bekommen, Fahrer 2 aber nicht
Dies ist so weit so richtig - wo gehobelt wird da fallen halt auch Späne...
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Zitat:
Zitat von
ich58
Bei langen Reisen nehme ich auch gelegentlich einen Mietwagen, meist Octavia oder Passat, das reicht mir.
Du handelst ja auch mit Sinn und Verstand. Das was bei den meisten Mietern der Protzkarren fehlt.
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Ich kann mich an eine Video-Anleitung aus den 2000ern erinnern, wie man eine Lachgaseinspritzung in einen Mietwagen ein- und dann später wieder ausbaut, ohne allzu offensichtliche Spuren zu hinterlassen. :D
-
AW: Leistungsbeschränkung bei Mietwagen
Es handelt sich bei diesen tödlichen Raserunfällen allermeistens um KanackINNEN als Fahrer. Eine Reglemtierung nach Führerscheinbesitzdauer würde da gar nichts bringen. Die ballern in ihrem muslimischen Herrenmenschenwahn einfach drauf los. Wer nicht rechtzeitig weggeht hat Pech gehabt. Der liebe Staat fördert dies wo es geht.
Wenn dann keine Mietwägen für KanackINNEN, was aber aufgrund des AGG/ ADGs wiederum nicht gehen dürfte.