AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
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Gehirnnutzer
Apollyon, das Grundgesetz ist eine Verfassung, denn Verfassungen werden durch ihre Aufgabe definiert. Beschäftige dich mal wirklich mit Verfassungen und Verfassungsrecht.
Revisionsartikel, der 146 ist einer, gibt es in vielen Verfassungen, z.B. die Schweizer Verfassung.
Es steht in den Grundgesetzen, es ist ein aktives Gesetz das die Grundgesetze keine Verfassung sind. Ein künstliches Herz welches funktionen übernimmt ist auch kein echtes Herz. Und wenn man sich mit der Geschichte und den Ursprung der Grundgesetze auseinander setzt hatte man damals nicht vor, über eine solange Zeit ein Provisorium als Gesetzesmanifest zubesitzen.
Wie wäre es mal mit einen Link auf die Schweizer Verfassung und dem Artikel den du meinst. Damit ich den Wortlaut auch nachvollziehen kann.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
@ Gehirnnutzer
Zitat:
Revisionsartikel, der 146 ist einer, gibt es in vielen Verfassungen, z.B. die Schweizer Verfassung.
Im Artikel 146 GG ist doch aber ganz klar festgelegt,ab wann dieses Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Diese Kriterien sind seit dem 3. Oktober 1990 erfüllt(angeblich). Aber dennoch ist dieses Grundgesetz gültig. Das heißt also,dass unsere "Demokraten" ganz klar Verfassungsbruch begehen,wenn sie diesen Artikel trotzdem nicht anwenden.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Und wenn die Politik doch weitergehen will?
Die souveräne Staatlichkeit Deutschlands wird durch das Grundgesetz unabänderbar garantiert. Sie darf auch durch den verfassungsändernden Gesetzgeber aufgrund der im Grundgesetz verankerten Ewigkeitsgarantie nicht aufgegeben werden. Danach sind Änderungen des Grundgesetzes, die Strukturprinzipien berühren - Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Bundesstaatlichkeit -, unzulässig.
Könnte man die Budgethoheit des Bundestags teilweise europäischen Institutionen übertragen?
Für eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen an die Europäische Union dürfte nicht mehr viel Spielraum bestehen. Wollte man diese Grenze überschreiten, was politisch ja durchaus richtig und gewollt sein kann, müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaf...-11369184.html
„Keine Sorge! Das Bundesverfassungsgericht wird keine zweite Bundesbank”
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
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Rüganer
@ Gehirnnutzer
Im Artikel 146 GG ist doch aber ganz klar festgelegt,ab wann dieses Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Diese Kriterien sind seit dem 3. Oktober 1990 erfüllt(angeblich). Aber dennoch ist dieses Grundgesetz gültig. Das heißt also,dass unsere "Demokraten" ganz klar Verfassungsbruch begehen,wenn sie diesen Artikel trotzdem nicht anwenden.
in §146 steht nur drin, dass das Grundgesetz mit der deutschen Einheit nun für das gesamte deutsche Volk gilt, aber ohne konkrete Datumsangebe, bis wann,nur schwammig "bis zu dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt", noch wie und wann das deutsche Volk sich eine Verfassung geben soll.
Die von Gehirnnutzer angesprochene Schweizer Verfassung ist da auch viel klarer gefasst:
Art. 138 Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung
1 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen.
2 Dieses Begehren ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Zitat:
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Apollyon
Es steht in den Grundgesetzen, es ist ein aktives Gesetz das die Grundgesetze keine Verfassung sind. Ein künstliches Herz welches funktionen übernimmt ist auch kein echtes Herz. Und wenn man sich mit der Geschichte und den Ursprung der Grundgesetze auseinander setzt hatte man damals nicht vor, über eine solange Zeit ein Provisorium als Gesetzesmanifest zubesitzen.
Wie wäre es mal mit einen Link auf die Schweizer Verfassung und dem Artikel den du meinst. Damit ich den Wortlaut auch nachvollziehen kann.
Apollyon, noch mal zu Wiederholung, eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen (Dänisches Grundgesetz etc. pp.), nicht durch ihr Zustandekommen etc..
Wenn du mir nich glaubst, schlag in jeder Enzyklopädie unter Grundgesetz, in englischsprachigen unter German constitution oder Basic Law etc. pp
Kleines Beispiel
Zitat:
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Rüganer
@ Gehirnnutzer
Im Artikel 146 GG ist doch aber ganz klar festgelegt,ab wann dieses Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Diese Kriterien sind seit dem 3. Oktober 1990 erfüllt(angeblich). Aber dennoch ist dieses Grundgesetz gültig. Das heißt also,dass unsere "Demokraten" ganz klar Verfassungsbruch begehen,wenn sie diesen Artikel trotzdem nicht anwenden.
Rüganer, ließ mal den Artikel 146 GG richtig:
1990
Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
1949
Zitat:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Rüganer, klär mich auf, denn mir muss entgangen sein, das eine neue Verfassung vom deutschen Volk beschlossen worden ist.
Rüganer, es mag der Wunsch der Väter des GG gewesen sein, dass mit der Wiedervereinigung eine neue Verfassung beschlossen wird, eine rechtliche Verpflichtung haben dazu ist der 146er aber nicht. Er stellt nur klar, wann das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert -> wenn eine neue Verfassung beschlossen wird
und stellt die Bedinung,
dass diese Verfassung vom deutschen Volk (gesamten deutschen Volk) beschlossen werden muss, denn den Bewohner der Sowjetzone war ja die Beteiligung am GG und dessen Ratifizierung (indirekte Zustimmung des Volkes über deren frei gewählten Vertreter in den Länderparlamenten) 1949 verwehrt.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
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Gehirnnutzer
Apollyon, noch mal zu Wiederholung, eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen (Dänisches Grundgesetz etc. pp.), nicht durch ihr Zustandekommen etc..
Wenn du mir nich glaubst, schlag in jeder Enzyklopädie unter Grundgesetz, in englischsprachigen unter German constitution oder Basic Law etc. pp
Kleines Beispiel
Die Seite zementiert meine Aussage.
Wenn es in einer Verfassung einen Punkt definiert der von "verlust einer Gültigkeit" oder das "ersetzen" zwischen zwei unterschiedlichen gesetzgebenen Manifesten, dann ist es ja Aufgabe das sie vom Gesetz her keine Verfassung sind. Ich habe nie über Funktionen und Stellenwert geschrieben sondern die Grundgesetze definieren sich nicht als Verfassung sondern als Grundgesetze die durch eine allgemeingültige Verfassung ersetzt werden können.
Außerdem gibt es noch die "Landesverfassungen" der Bundesländer die sich selber auch als "Verfassung" definieren, siehe unter Verfassungsrecht.
Dejure ist auch die DDR den Grundgesetzen beigetreten.
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Zitat:
Zitat von
Apollyon
Hiernochmal der Artikel 146 des GG:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Der Wortlaut ist doch eindeutig.
Schon, jedoch nicht in Deinem Sinne, da Du den Nebensatz aussparst, der zum Subjekt gehört.
Analogie: "Mich tritt ein Pferd" ist eine Tatsachenbehauptung.
Im Kontext von "'Ich glaub, mich tritt ein Pferd!', sagte Benno, als er seinen Bruder Hand in Hand mit Elli durch den Park spazieren gehen sah." ist es das nicht mehr.
In Artikel 146 steht eben nicht "Verfassung", sondern "Verfassung, die", es wird über eine in bestimmter Weise qualifizierte Verfassung gesprochen, die ausserdem keinen Namen hat - da ja noch nicht beschlossen - und also nur abstrakt "Verfassung" betitelt ist.
Man kann entsprtechend den Artikel 146 lesen wie folgt:
Diese Verfassung, die den Namen "Grundgesetz" trägt und neuerdings für alle BRDigten gilt, gilt nicht mehr, wenn besagte BRDigte sich ohne Zwang eine neue Verfassung geben, die keinesfalls 'Grundgesetz' heissen muss, wohl aber darf..
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Manchmal frage ich mich....woher die Beratungsresistenz mancher kommt.
Die Väter des GG, explizit Carlo Schmidt, hat ausdrücklich verkündet, dass das GG keine Verfassung und nur ein Provisorium ist....ausdrücklich.
Wenn sich hier jemand anmasst, das GG trotzdem eine Verfassung zu nennen, sollte man ihm professionelle Hilfe zuteil werden lassen.
Weil nun das GG fremdbestimmt ist und vom deutschen Volk nicht in freier Entscheidung gemacht worden ist, gibt es den § 146...nur deswegen.
Carlo Schmidt und Kollegen gingen nämlich davon aus, dass ein Friedensvertrag irgendwann dem deutschen Volk die Souveränität zurück geben würde, was bis heute nicht geschehen ist.
Die Gründe dafür kennt jeder, der im Geschichtsunterricht aufgepasst hat.
In juristischen Betrachtungen gibt es keinen Spielraum für Definitionen...jedenfalls nicht in professionellen.:D
Niemand konnte auch wissen, dass der Hochverräter Adenauer in Absprache oder auf Anweisung der Siegermächte die deutsche Wiedervereinigung ablehnte.
Die Perversität der SPD und CDU kann man dort gut erkennen, sie wollten kein neutrales friedliches Deutschland sondern eine Fortsetzung der Wehrmacht als Bundeswehr.
Im Grunde eine Söldnerarmee, die auf Befehle der Siegermächte eingesetzt werden konnte.
Der folgende Wirtschaftsaufschwung ist auch nicht der Rüstungsindustrie, die damals erneut tätig wurde, zurück zu führen, sondern auf die Innovation bei der Produktion ziviler Produkte.
Das wäre mit einem neutralen Deutschland ebenfalls gut möglich gewesen.
Die deutsche Einheit jetzt ist auch nicht dem Protest der DDR Bürger geschuldet, sondern der Tatsache, dass die Sowietunion pleite war.
Aus dem Verständnis und dem Willen der Urheber des GG hätte spätestens bei der Wiedervereinigung eine Verfassung gemacht werden müssen....
Der Haken...Deutschland war und ist nicht souverän und kann somit aus eigenem Willen keine Verfassung erstellen....
Es sei den...der deutsche Wähler wacht auf und entzieht den etablierten Parteien das Mandat.....
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Zitat:
Zitat von
hamburger
Manchmal frage ich mich....woher die Beratungsresistenz mancher kommt.
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Es sei den...der deutsche Wähler wacht auf und entzieht den etablierten Parteien das Mandat.....
Wunderschöner Schlußsatz ,- aber das Wichtigste fehlt :
Nach dem Mandatsentzug - wem sollte der deutsche Wähler danach das Vertrauen übertragen ???
AW: Ewigkeitsklausel im Grundgesetz wird ausgehebelt?
Zitat:
Zitat von
hamburger
Manchmal frage ich mich....woher die Beratungsresistenz mancher kommt.
Die Väter des GG, explizit Carlo Schmidt, hat ausdrücklich verkündet, dass das GG keine Verfassung und nur ein Provisorium ist....ausdrücklich.
Wenn sich hier jemand anmasst, das GG trotzdem eine Verfassung zu nennen, sollte man ihm professionelle Hilfe zuteil werden lassen.
Weil nun das GG fremdbestimmt ist und vom deutschen Volk nicht in freier Entscheidung gemacht worden ist, gibt es den § 146...nur deswegen.
Carlo Schmidt und Kollegen gingen nämlich davon aus, dass ein Friedensvertrag irgendwann dem deutschen Volk die Souveränität zurück geben würde, was bis heute nicht geschehen ist.
Die Gründe dafür kennt jeder, der im Geschichtsunterricht aufgepasst hat.
In juristischen Betrachtungen gibt es keinen Spielraum für Definitionen...jedenfalls nicht in professionellen.:D
Niemand konnte auch wissen, dass der Hochverräter Adenauer in Absprache oder auf Anweisung der Siegermächte die deutsche Wiedervereinigung ablehnte.
Die Perversität der SPD und CDU kann man dort gut erkennen, sie wollten kein neutrales friedliches Deutschland sondern eine Fortsetzung der Wehrmacht als Bundeswehr.
Im Grunde eine Söldnerarmee, die auf Befehle der Siegermächte eingesetzt werden konnte.
Der folgende Wirtschaftsaufschwung ist auch nicht der Rüstungsindustrie, die damals erneut tätig wurde, zurück zu führen, sondern auf die Innovation bei der Produktion ziviler Produkte.
Das wäre mit einem neutralen Deutschland ebenfalls gut möglich gewesen.
Die deutsche Einheit jetzt ist auch nicht dem Protest der DDR Bürger geschuldet, sondern der Tatsache, dass die Sowietunion pleite war.
Aus dem Verständnis und dem Willen der Urheber des GG hätte spätestens bei der Wiedervereinigung eine Verfassung gemacht werden müssen....
Der Haken...Deutschland war und ist nicht souverän und kann somit aus eigenem Willen keine Verfassung erstellen....
Es sei den...der deutsche Wähler wacht auf und entzieht den etablierten Parteien das Mandat.....
hamburger, du solltest die Dinge im Kontext betrachten bevor du aus eigener Unwissenheit andere Leute beleidigst. Beschäftige dich mit Verfassungsrecht.
Niemand verneint, dass die Väter des GG das Grundgesetz bedingt durch die damaligen Gegebenheiten als Provosorium gedacht haben und aus dem Selbstverständnis Carlo Schmidt und der anderen Väter des GG ging es auch nicht um die Organisation des gesamten deutschen Staates, denn eine Verfassung regelt die Organisation des gesamten Staates und seiner Glieder und das Verhältnis des Staates zu seinen Normunterworfenen, sondern um die Reorganisation eines Teiles des deutschen Staates. Sie sahen für die Wiedervereinigung eine neue Verfassung als Zeichen wiedererlangter vollständiger Souveränität, da das GG zu dem Zeitpunkt ein Ausdruck von Teilsouveränität und eingeschränkter Handlungsfähigkeit war.
Vielleicht hilft dir mal ein bildlicher Vergleich. Nehmen wir mal ein Auto mit Ottomotor, ein Benziner. Weil du sparen willst, rüstest du das Auto auf Autogas um. Gas hat eine geringere Energieeffizienz als Benzin. Trotz der Umrüstung bleibt das Fahrzeug, was es ist, eine Auto mit Ottomotor.
Dem Grundgesetz fehlte durch die Einschränkungen des Besatzungsrecht und sein Geltung nur in Westdeutschland, die Energieeffizienz. Diese Einschränkungen sind nun weggefallen.