AW: "Miss Hitler" und weitere Neonazis zu Haftstrafen verurteilt
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Schwabenpower
Es geht zum Beispiel um den Schutz der Rechtsgüter. Das ist aber nicht juristisch, sondern politisch.
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Paßt aber immer noch nicht.
Dass die Rechtsordnung auch Rechtsgüter schützt ist juristisch aber durchaus sinnvoll. Bin mir aber nicht sicher, ob Du hier "Rechtsgüter" im Allgemeinen oder doch was anderes meinst. Denn auch die körperliche Unversehrtheit ist ein Rechtsgut.
AW: "Miss Hitler" und weitere Neonazis zu Haftstrafen verurteilt
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Finch
Dass die Rechtsordnung auch Rechtsgüter schützt ist juristisch aber durchaus sinnvoll. Bin mir aber nicht sicher, ob Du hier "Rechtsgüter" im Allgemeinen oder doch was anderes meinst. Denn auch die körperliche Unversehrtheit ist ein Rechtsgut.
Dann hast Du aber ein Opfer. Ich meine gar nichts. Steht so da.
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Finch
Ergibt meiner Auffassung nach schon Sinn. Man vergisst schnell, dass viele Straftaten gerade kein konkretes Opfer bzw. einen konkreten Schaden voraussetzen. Als Beispiel sind etwa alle sog. "Gefährdungsdelikte" zu nennen. Wenn ich zB im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit mit 3 Promille 100 km/h in einer 30er Zone fahre, mag es sein, dass meine Fahrt folgenlos bleibt. Strafbar bin ich dennoch wegen Trunkenheit im Verkehr. Dazu gehören die meisten Verkehrsdelikte. Gut veranschaulichen lässt sich das auch anhand der schweren Brandstiftung. Fackel ich mein eigenes Haus ab und gefährde dadurch Leib und Leben anderer Menschen, auch wenn diese am Ende nicht zu schaden kommen, habe ich mich wegen schwerer Brandstiftung strafbar gemacht. Das Gesetz bestraft also auch die Schaffung einer konkreten Gefährdungslage. Das halte ich für richtig.
Vielen Dank für die Beispiele, die sind nachvollziehbar. Mir ist auch noch was eingefallen: Ein Mordversuch ist ja zu Recht auch strafbar.
Die Frage bzgl. des Strangfalls wäre dann: Gefährdete dieser "Schönheitswettbewerb" jemanden oder wurde versucht, jemandem zu schaden? Das kann ich hier nicht erkennen. Scheint m.E. ein Fall von politisch motivierter Gesinnungsjustiz zu sein.
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Vitalienbruder
Vielen Dank für die Beispiele, die sind nachvollziehbar. Mir ist auch noch was eingefallen: Ein Mordversuch ist ja zu Recht auch strafbar.
Die Frage bzgl. des Strangfalls wäre dann: Gefährdete dieser "Schönheitswettbewerb" jemanden oder wurde versucht, jemandem zu schaden? Das kann ich hier nicht erkennen. Scheint m.E. ein Fall von politisch motivierter Gesinnungsjustiz zu sein.
Genau darum geht es. Oder noch anders: wem "könnte" es schaden? Um bei dem Beispiel des besoffenen Fahrers zu bleiben.