AW: „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung
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akainu2012
Meinst du damit die Schweiz ? Die Schweiz die Steuerhinterziehern aus aller Welt zu Flucht bietet und auf Kosten anderen Menschen und Völker mit Kriminellen zusammen arbeitet und Geschäfte macht ? Und du willst anderen was von Geld stehlen erzählen ? Du reist dein Maul hier aber ganz schön weit auf..
@Topic: ich muss mich korrigieren, es ging wie ihr sagt um Rassendiskriminierung und nicht um Beleidigung. Aber gut zu wissen, dass Drecksschweizer oder Sauschweizer Oder Dreckseinhemische auch keine Rassendiskriminierung sein dürfte. Wobei ich mir da nicht so sicher bin.. denn der Schweiz traue ich viel Doppelmoral zu.
Aber evtl. lässt sich ja das mit einer Volksabstimmung eindeutig klären :haha:
Mein Gott, bist Du dämlich. Lies nochmal vor vorn, immer wieder, bis Du es dann endlich verstanden hast. Obwohl ich da keine große Hoffnung habe.
AW: „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung
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akainu2012
Und mit deiner Aussage hast du bewießen, dass du den Thread nicht ließt, aber umso voreileiger über Ziel hinaus schiesst.
Noch mal langsam Thread durchlesen und lange überlegen.
Eröffnung:
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Hilarius
Wenn Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Schweizer Gerichtshofs keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben. Das berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.
Hervoragende Entscheidung!
Deine Feststellung dazu :
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akainu2012
Dann sollte ja Drecksschweizer oder Sauschweizer auch keine Beleidigung sein. Gut zu wissen.
AW: „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung
Nein, das ist es nicht. Es ist eine Beleidigung.
AW: „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung
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Hilarius
Wenn Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Schweizer Gerichtshofs keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben. Das berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.
Hervoragende Entscheidung!
Aha Abwertung des anderen Gesetzlich in der Schweiz erlaubt... besonders bei Staatsangestellten man darf nur nicht zu offensichtlich auf die Ethnie schimpfen, aber diese Menschen mit Tieren gleichsetzen ist ok, gilt das dann nur für Ausländer oder für alle?
AW: „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung
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Papa
Aha Abwertung des anderen Gesetzlich in der Schweiz erlaubt... besonders bei Staatsangestellten man darf nur nicht zu offensichtlich auf die Ethnie schimpfen, aber sie mit Tieren gleichsetzen ist ok, gilt das dann nur für Ausländer oder für alle?
Es geht nicht darum ob es eine Beleidigung ist sondern ob es eine Rassendiskriminierung ist, un dies ist es nicht.
AW: „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung
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schastar
Es geht nicht darum ob es eine Beleidigung ist sondern ob es eine Rassendiskriminierung ist, un dies ist es nicht.
Da wird abgewertet weil sie Ausländer und nach ihrer Herkunft keine Schweizer sind... man nimmt schlauer weisse nur keinen Bezug auf ihre Ethnie, das machen die Äußerungen Dreckasylant u. Sauausländer nicht besser... wenn da vorher Worte wie Nazischwein etc. fallen könnte man das ganze ja nachvollziehen wenn denen da selbst der Kragen platzt, bei ottonormal Bürger könnte man auch darüber hinwegsehen aber das kommt von Leuten die anscheinend als Polizist komplett fehl am Platz sind. Aber is mir auch Latte bin kein Schweizer u. lebe nicht dort, hier in Deutschland hab ich sowas von Staatsbeamten nie erlebt.
AW: „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung
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schastar
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http://www.politikforen.net/images/misc/quote_icon.png Zitat von
Hilarius http://www.politikforen.net/images/b...post-right.png
Wenn Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Schweizer Gerichtshofs keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben. Das berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.
Hervoragende Entscheidung!
Deine Feststellung dazu:
Womit akainu2012, denn die Begründung des Gerichts lautet ja: "der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben", eigentlich Recht hat.
"Schweizer" drückt keine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion aus, gerade in Bezug auf die Schweiz , wo sich mehrere Ethnien einen Staat teilen !
AW: „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung
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Murmillo
Womit akainu2012, denn die Begründung des Gerichts lautet ja: "der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben", eigentlich Recht hat.
"Schweizer" drückt keine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion aus, gerade in Bezug auf die Schweiz , wo sich mehrere Ethnien einen Staat teilen !
Das gleiche müßte dann auch auf "Dreckstürke" zutreffen. Eigentlich auf jedes Land da es wohl keines gibt welches ausschließlich von einer Ethnie besiedelt ist. Ein Realversuch dieser Theorie wird wohl zu einem anderen Ergebnis führen weil sich die Diskriminierung auf die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Volk, dem der Schweizer oder Türken, beruft.
AW: „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung
Deutschland : Null Punkte!
Schweiz : Zwei Punkte!
AW: „Dreckasylant“ ist keine Rassendiskriminierung
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Hilarius
Wenn Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Schweizer Gerichtshofs keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Beschimpfungen nicht gegeben. Das berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.
Hervoragende Entscheidung!
Die in Deutschland komplett anders aussähe. Erst einmal wäre der Polizist seinen Job los, danach würden die Gerichte den Rest besorgen!