Schreckschuss-Pistole kaufen vs. kleiner Waffenschein
Nabend die Herren,
ich will mir gerne diese Schreckschuss kaufen: https://www.kotte-zeller.de/walther-...-p-a-k-bicolor
Nun ein paar grundlegende Fragen:
1) Wenn ich die offline im Laden kaufen, darf ich diese im Koffer heimbringen OHNE irgendeinen Waffenschein zu besitzen, richtig?
2) Kann die "Waffe" in der Wohnzimmervitrine rumliegen, oder ist eine "richtige" Unterbringung im Tresor nötig?
3) Wo darf ich mit der Waffe ohne Schein rumrennen? Wohnung garantiert, was ist aber mit Treppenhaus in einem MFH? Hinterhof?
Vielen Dank!
AW: Schreckschuss-Pistole kaufen vs. kleiner Waffenschein
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Zitat:
Zitat von
autochthon
Was ist MFH?
Ich tippe auf "Mehrfamilienhaus". "Mit einem freundlichen Hallo" macht den obigen Satz aber deutlich lustiger. :D (Die Antwort selbst überlasse ich den Experten zum deutschen Waffenrecht.)
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Zitat:
Zitat von
Haspelbein
Ich tippe auf "Mehrfamilienhaus". "Mit einem freundlichen Hallo" macht den obigen Satz aber deutlich lustiger. :D (Die Antwort selbst überlasse ich den Experten zum deutschen Waffenrecht.)
Hallo!!!!!!!!
Ja. Das kommt hin. :hi:
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Soweit ich weiß, wollte der Waffenladen den kleinen Waffenschein sehen.
Warum holst du ihn nicht einfach? Ist nur Formsache.
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Zitat:
Zitat von
Franko
Nabend die Herren,
ich will mir gerne diese Schreckschuss kaufen:
https://www.kotte-zeller.de/walther-...-p-a-k-bicolor
Nun ein paar grundlegende Fragen:
1) Wenn ich die offline im Laden kaufen, darf ich diese im Koffer heimbringen OHNE irgendeinen Waffenschein zu besitzen, richtig?
2) Kann die "Waffe" in der Wohnzimmervitrine rumliegen, oder ist eine "richtige" Unterbringung im Tresor nötig?
3) Wo darf ich mit der Waffe ohne Schein rumrennen? Wohnung garantiert, was ist aber mit Treppenhaus in einem MFH? Hinterhof?
Vielen Dank!
Aus deinem Link:
Zitat:
Umgang mit Gas- und Signalwaffen
1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
2. Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein - (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
https://www.kotte-zeller.de/walther-...-p-a-k-bicolor
Ich verstehe das so, dass du die Schreckschusspistole ohne Erlaubnis nur zu Hause aufbewahren darfst. Nicht einmal der Transport vom Waffengeschäft bis nach Hause scheint mir ohne Erlaubnis möglich zu sein.
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Leute ... ein Waffenschein für ne Waffe die nur Plop macht?
Was versprecht ihr euch davon?
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Zitat:
Zitat von
Deutschmann
Leute ... ein Waffenschein für ne Waffe die nur Plop macht?
Was versprecht ihr euch davon?
Nix...ich schieße damit an Silvester Böller in die Luft.
Dazu brauchste in der BRD halt nen Waffenschein :fizeig: :haha:
Für ein Spielzeug.
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Zitat:
Zitat von
Deutschmann
Leute ... ein Waffenschein für ne Waffe die nur Plop macht?
Was versprecht ihr euch davon?
Zur Selbstverteidigung gänzlich ungeeignet denke ich.
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Zitat:
Zitat von
autochthon
Zur Selbstverteidigung gänzlich ungeeignet denke ich.
Na klar. Außer Plop passiert ja nichts. Da würde ich es sogar vermeiden mit sowas rumzufuchteln.