Altersdiskriminierung in Deutschland erlaubt
Laut eines Tagesschauberichts ist Altersdiskriminierung legal, aus ethnischen/rassistischen Gründen aber nicht.
Liebe Kneipenbesitzer, wenn ihr keine Schwarz*Innenfüße in eurem Lokal wollt, wisst ihr, weshalb ihr sie rauswerfen könnt. :)
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Der Türsteher hatte das Recht, den Mann aus München abzuweisen, haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt. Der damals 44-Jährige musste draußen bleiben, weil er zu alt aussah. Zugleich stellten die Richter klar: So pauschal gilt das nicht für alle Veranstaltungen und schon gar nicht für mögliche Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen. In diesen beiden Fällen, und nur in diesen beiden Fällen, dürfe generell niemand diskriminiert werden. so der Richter. In allen anderen Fällen müsse man genau hinsehen, um was es geht. Beim Thema Alter gelte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, nur für sogenannte Massengeschäfte oder damit Vergleichbares. Als Beispiele nannte er den öffentlichen Nahverkehr, Theater- und Sportveranstaltungen. Bei "Party-Event-Veranstaltungen" hätten Merkmale wie das Alter aber eine "nicht nur nachrangige Bedeutung".
Die Zusammensetzung des Besucherkreises prägten deren Charakter, argumentierte der BGH. Ein Veranstalter könne daher Kriterien festlegen, anhand derer er das Publikum ausgewählt. So geschehen im August 2017 beim "Isarrauschen", bei dem Dutzende DJs auflegten: Das Open-Air-Event war für Personen im Alter von 18 bis 28 Jahren gedacht. Das Türpersonal hatte die Anweisung bekommen, "nicht passendes Gästepotenzial" auszusortieren. Dabei sei es auf den optischen Eindruck angekommen, es gab keine Alterskontrolle. Nils Kratzer und zwei Freunde bekamen die Ansage, sie sähen zu alt aus.
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Sathington Willoughby
Laut eines
Tagesschauberichts ist Altersdiskriminierung legal, aus ethnischen/rassistischen Gründen aber nicht.
Liebe Kneipenbesitzer, wenn ihr keine Schwarz*Innenfüße in eurem Lokal wollt, wisst ihr, weshalb ihr sie rauswerfen könnt. :)
Nicht nur beim job, auch bei Wohnungssuche.
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Dr Mittendrin
Nicht nur beim job, auch bei Wohnungssuche.
Weil man zu alt ist ?
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Deutsche 68er-Richter halt.
Kein Wunder, daß keiner mehr Bock auf Recht-Staat hat!
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Die Zusammensetzung des Besucherkreises prägten deren Charakter
Stimmt, eben drum sollte man auch aus Gründen von Rasse und Volkstum diskriminieren dürfen. Überhaupt bedeuten allgemeine Diskriminierungsverbote nichts weiter als "Dein Zeuch ist eigentlich gar nicht Dein Zeuch, sondern meins", oder, in den Worten von C.M. Burns: Bolschewismus, reiner Bolschewismus!
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Mit über 40 in die Disko.
Sagt ein Türsteher zum anderen: Jetzt kommen sie schon zum Sterben her.
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Also darf ich einen Neger aufgrund seines Alters diskriminieren, obwohl er aufgrund seiner Hautfarbe unter Artenschutz steht? Ist es eigentlich Rassismus, wenn man jemanden aufgrund seiner dunkleren Farbpalette in Schutzhaft nimmt, als sei er aufgrund eben dieses Teints ein behindertes Kind? Dem muss man mal aufgrund mangelnder Logik auf den Grund gehen. Hat überhaupt mal jemand die Neger vorher gefragt, ob die sich von weibischen Blassgesichtern beschützen lassen wollen, oder gehen die einfach davon aus, es sei im Interesse irgendeines Negers, sich wie ein hilfloses Krüppelkind behandeln zu lassen? Bekommen die eigentlich Fanpost ihrer entmündigten Schützlinge, hat sich da mal jemand von bedankt oder tun die moralverkrüppelten Bessermenschen das nur für ihr schäbiges Gewissen?
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Würfelqualle
Weil man zu alt ist ?
Könnte mir vorstellen, dass da manche Vermieter kalte Füße bekommen, weil man Alte aus humanitären Gründen vielleicht nicht mehr so leicht aus der Wohnung bekommt. Oder wenn sie inkontinent werden und alles zuschießen- die Ausdünstungen kleben ohne Renovierung noch Jahre später an den Wänden oder Teppichen.
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Kater
Könnte mir vorstellen, dass da manche Vermieter kalte Füße bekommen, weil man Alte aus humanitären Gründen vielleicht nicht mehr so leicht aus der Wohnung bekommt. Oder wenn sie inkontinent werden und alles zuschießen- die Ausdünstungen kleben ohne Renovierung noch Jahre später an den Wänden oder Teppichen.
Lach du hast ja ne Meinung von Senioren.
Für „ Problemfälle „ gibts ja betreutes Wohnen und später das Pflegeheim.
Ich hätte eher Angst, weil die so tattlig sind und E und Gasherde in der Wohnung haben. Da brät sich die 94 jährige dann Fischstäbchen in der Küche, geht zurück ins Wohnzimmer und vergisst in der Küche die Fischstäbchen. Dann geht natürlich zeitnah der Rauchmelder los und die Mumie weiß nicht, wie man den Rauchmelder ausmacht. Hab ich alles schon live erlebt bei mir im Aufgang.
Ich plädiere ja schon seit Jahren, nehmt über 75 jährigen den Autoführerschein weg und nehmt Ihnen die Möglichkeit, mit E und Gasherden zu kochen.
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Sathington Willoughby
Laut eines
Tagesschauberichts ist Altersdiskriminierung legal, aus ethnischen/rassistischen Gründen aber nicht.
Liebe Kneipenbesitzer, wenn ihr keine Schwarz*Innenfüße in eurem Lokal wollt, wisst ihr, weshalb ihr sie rauswerfen könnt. :)
Ich gehe davon aus daß bei diesem Richter keine Wohnungsdurchsuchung stattfand.