AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?
Zitat:
Zitat von
herberger
Waren deutsche Soldaten Verbrecher? Eindeutig nein, die Strafverfolgung durch die Wehrmacht Justiz war gründlich und hart.Wie in keiner anderen Armee.
War die Wehrmacht verbrecherisch? Eindeutig nein, warum nein und wie kann man das beweisen?
Das IMT Tribunal in Nürnberg musste Handlungen der Wehrmacht nachträglich als Kriegsverbrechen deklarieren zum Zeitpunkt der Handlungen verstießen sie nicht gegen die Kriegskonventionen.
Hat die Wehrmacht im Russlandfeldzug die Strafbarkeit von Soldaten ausser Kraft gesetzt ? Eindeutig nein, die noch vorhandenen Akten beweisen es.
Zitat General Reinicke 1945 vor Gericht.
"Die Strafverfolgung wurde nicht außer Kraft gesetzt nur der Zwang zur Strafverfolgung, die örtlichen Gerichte konnten selber entscheiden ob sie strafverfolgen oder nicht, dabei ging es um Bagatellen und nicht um Verbrechen.
Kann man so sehen. Tja, vielleicht sollten sich einige erst mal mit den Gerichtsakten befassen. Das man das "Gericht" im Vorfeld von der Beweislast und Beweisregeln entbunden hat, hat schon seine "guten" Gruende.
Zitat:
Article 19.The Tribunal shall not be bound by technical rules of evidence. It shall adopt and apply to the greatest possible extent expeditious and nontechnical procedure, and shall admit any evidence which it deems to be of probative value.
Article 21.The Tribunal shall not require proof of facts of common knowledge but shall take judicial notice thereof. It shall also take judicial notice of official governmental documents and reports of the United Nations, including the acts and documents of the committees set up in the various allied countries for the investigation of war crimes, and of records and findings of military or other Tribunals of any of the United Nations.
http://avalon.law.yale.edu/imt/imtconst.asp
Und noch mal auf Deutsch:
Zitat:
Artikel 19 :
Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nichtformelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen.... Artikel 21 :Der Gerichtshof soll
nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amtswegen zur Kenntnis nehmen; dies erstreckt sich auf
öffentliche Urkunden der Regierung und Berichte derVereinten Nationen. einschließlich der Handlungen und Urkunden der in den verschiedenen alliiertenLändern für die Untersuchung von Kriegsverbrechen eingesetztenKomitees,
sowie die Protokolle undEntscheidungen von Militär- oder anderen Gerichten irgendeiner der Vereinten Nationen
https://www.uni-marburg.de/icwc/dateien/imtcdeutsch.pdf
AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?
Zitat:
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herberger
Waren deutsche Soldaten Verbrecher? Eindeutig nein, die Strafverfolgung durch die Wehrmacht Justiz war gründlich und hart.Wie in keiner anderen Armee.
War die Wehrmacht verbrecherisch? Eindeutig nein, warum nein und wie kann man das beweisen?
Das IMT Tribunal in Nürnberg musste Handlungen der Wehrmacht nachträglich als Kriegsverbrechen deklarieren zum Zeitpunkt der Handlungen verstießen sie nicht gegen die Kriegskonventionen.
Hat die Wehrmacht im Russlandfeldzug die Strafbarkeit von Soldaten ausser Kraft gesetzt ? Eindeutig nein, die noch vorhandenen Akten beweisen es.
Zitat General Reinicke 1945 vor Gericht.
"Die Strafverfolgung wurde nicht außer Kraft gesetzt nur der Zwang zur Strafverfolgung, die örtlichen Gerichte konnten selber entscheiden ob sie strafverfolgen oder nicht, dabei ging es um Bagatellen und nicht um Verbrechen.
Klar waren deutsche Soldaten auch Verbrecher, aber eben nicht alle.
Und was du findest was als Kriegsverbrechen gilt, oder nicht, ist völlig irrelevant, denn das entscheidest nicht du, sondern die dafür relevanten Ankläger und Richter.
Wir sind hier nicht im 1001 wunschjährigen Barbaristan...
AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?
Zitat:
Zitat von
herberger
Waren deutsche Soldaten Verbrecher? Eindeutig nein, die Strafverfolgung durch die Wehrmacht Justiz war gründlich und hart.Wie in keiner anderen Armee.
War die Wehrmacht verbrecherisch? Eindeutig nein, warum nein und wie kann man das beweisen?
Das IMT Tribunal in Nürnberg musste Handlungen der Wehrmacht nachträglich als Kriegsverbrechen deklarieren zum Zeitpunkt der Handlungen verstießen sie nicht gegen die Kriegskonventionen.
Hat die Wehrmacht im Russlandfeldzug die Strafbarkeit von Soldaten ausser Kraft gesetzt ? Eindeutig nein, die noch vorhandenen Akten beweisen es.
Zitat General Reinicke 1945 vor Gericht.
"Die Strafverfolgung wurde nicht außer Kraft gesetzt nur der Zwang zur Strafverfolgung, die örtlichen Gerichte konnten selber entscheiden ob sie strafverfolgen oder nicht, dabei ging es um Bagatellen und nicht um Verbrechen.
Hast du schon mal dran gedacht dein Waschmittel zu wechseln?
AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?
Zitat:
Zitat von
Seligman
Sehr richtig Kurti,
Das ist ja auch der Grund warum es so Typen wie Dich gibt. Welche die deutsche Volksgemeinschaft aufs ausserste bekaemfpen wollen. Solche wie DU, die wahren Voelkermoerder und Volksverhetzer dieser Zeit.
Lass ma gut sein, Quaktasche. Dieses hypernationalistische Verheizen von Deutschen sollte mal endlich ein Ende haben.
AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?
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Zitat von
Kurti
Hast du schon mal dran gedacht dein Waschmittel zu wechseln?
Na ja auf fundierte Beiträge reagieren verblendete Bolschewiken hilflos mit zwanghaften pseudo Humor
AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?
Zitat:
Zitat von
herberger
Na ja auf fundierte Beiträge reagieren verblendete Bolschewiken hilflos mit zwanghaften pseudo Humor
Ein "Reinwäscher" des verbrecherischen Bolschewismus hätte von mir eine ähnliche Frage zu erwarten.
AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?
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LOL
Klar waren deutsche Soldaten auch Verbrecher, aber eben nicht alle.
Und was du findest was als Kriegsverbrechen gilt, oder nicht, ist völlig irrelevant, denn das entscheidest nicht du, sondern die dafür relevanten Ankläger und Richter.
Wir sind hier nicht im 1001 wunschjährigen Barbaristan...
Bei einem Schauprozess vielleicht. Aber was Verbrechen ist und was nicht, das ergibt sich aus dem zum vermeintlichem Tatzeitpunkt bereits bestehendem Recht.
- Aufgabe eines Anklaegers ist es Anklage zu erheben gegen eine Person, weil sie meint Beweise zu haben, dass ein Verbrechen besteht.
- Aufgabe eines Richters ist es festzustellen, ob da wirklich ein Verstoss gegen geltendes Recht vorliegt.
Weder Anklaeger noch Richter haben zu entscheiden was als Verbrechen gilt, also auch nicht als Kriegsverbrechen. Wenn die Anklage sich im nachhinein ausdenkt was so alles als Kriegsverbrechen zu gelten habe und dann Leute aufgrund dessen verurteilt, dann handelt es sich dabei selbst um Unrechtsurteile. Das ist vor allem peinlich, wenn die Anklaeger selber schuldig sind an dem wovon sie andere beschuldigen.
AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?
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Rhino
Bei einem Schauprozess vielleicht. Aber was Verbrechen ist und was nicht, das ergibt sich aus dem zum vermeintlichem Tatzeitpunkt bereits bestehendem Recht.
- Aufgabe eines Anklaegers ist es Anklage zu erheben gegen eine Person, weil sie meint Beweise zu haben, dass ein Verbrechen besteht.
- Aufgabe eines Richters ist es festzustellen, ob da wirklich ein Verstoss gegen geltendes Recht vorliegt.
Weder Anklaeger noch Richter haben zu entscheiden was als Verbrechen gilt, also auch nicht als Kriegsverbrechen. Wenn die Anklage sich im nachhinein ausdenkt was so alles als Kriegsverbrechen zu gelten habe und dann Leute aufgrund dessen verurteilt, dann handelt es sich dabei selbst um Unrechtsurteile. Das ist vor allem peinlich, wenn die Anklaeger selber schuldig sind an dem wovon sie andere beschuldigen.
Dein Ablass ist aus dem Begriff Kriegsverbrechen heraus unter dem Gesichtspunkt justiziables Recht totaler Unsinn.
Das Römische Statut ( Entwickelt aus den seit 1899/1907 gültigen Regeln der Haager Landkriegsordnung) bestimmt international gültig was strafbare Kriegsverbrechen sind und nicht irgend ein nationales Recht. Strafbares Kriegsverbrechen wird nach supra nationalem Recht definiert und geahndet. Kannst dich in die vielen Ahnungslosen der Rechtsfraktion und Reichsbejubler einreihen, armselige Typen die auf dem dünnen Eis ihre krummen Kringel kreiseln.
Lies:
Artikel 8
Kriegsverbrechen (1) Der Gerichtshof hat Gerichtsbarkeit in Bezug auf Kriegsverbrechen, insbesondere wenn diese als Teil eines Planes oder einer Politik oder als Teil der Begehung solcher Verbrechen in großem Umfang verübt werden. (2) Im Sinne dieses Statuts bedeutet "Kriegsverbrechen" a) schwere Verletzungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949, nämlich jede der folgenden Handlungen gegen die nach dem jeweiligen Genfer Abkommen geschützten Personen oder Güter:
i) vorsätzliche Tötung;
ii) Folter oder unmenschliche Behandlung einschließlich biologischer Versuche;
iii) vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit;
iv) Zerstörung und Aneignung von Eigentum [8] in großem Ausmaß, die durch militärische Erfordernisse nicht gerechtfertigt sind und rechtswidrig und willkürlich vorgenommen werden;
v) Nötigung eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschützten Person zur Dienstleistung in den Streitkräften einer feindlichen Macht;
vi) vorsätzlicher Entzug des Rechts eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschützten Person auf ein unparteiisches ordentliches Gerichtsverfahren;
vii) rechtswidrige Vertreibung oder Überführung [9] oder rechtswidrige Gefangenhaltung;
viii) Geiselnahme;
b) andere schwere Verstöße gegen die innerhalb des feststehenden Rahmens des Völkerrechts im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche, nämlich jede der folgenden Handlungen:
i) vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche oder auf einzelne Zivilpersonen, die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen;
ii) vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte, das heißt auf Objekte, die nicht militärische Ziele sind;
iii) vorsätzliche Angriffe auf Personal, Einrichtungen, Material, Einheiten oder Fahrzeuge, die an einer humanitären Hilfsmission oder friedenserhaltenden Mission in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen beteiligt sind, solange sie Anspruch auf den Schutz haben, der Zivilpersonen oder zivilen Objekten nach dem internationalen Recht des bewaffneten Konflikts gewährt wird;
iv) vorsätzliches Führen eines Angriffs in der Kenntnis, dass dieser auch Verluste an Menschenleben, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder weit reichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen wird, die eindeutig in keinem Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen;
v) der Angriff auf unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, die nicht militärische Ziele sind, oder deren Beschießung, gleichviel mit welchen Mitteln;
vi) die Tötung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen Kombattanten, der sich auf Gnade oder Ungnade ergeben hat;
vii) der Missbrauch der Parlamentärflagge, der Flagge oder der militärischen Abzeichen oder der Uniform des Feindes oder der Vereinten Nationen sowie der Schutzzeichen der Genfer Abkommen, wodurch Tod oder schwere Verletzungen verursacht werden;
viii) die unmittelbare oder mittelbare Überführung durch die Besatzungsmacht eines Teiles ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet oder die Vertreibung oder Überführung der Gesamtheit oder eines Teiles der Bevölkerung des besetzten Gebiets innerhalb desselben oder aus diesem Gebiet;
ix) vorsätzliche Angriffe auf Gebäude, die dem Gottesdienst, der Erziehung, der Kunst, der Wissenschaft oder der Wohltätigkeit gewidmet sind, auf geschichtliche Denkmäler, Krankenhäuser und Sammelplätze für Kranke und Verwundete, sofern es nicht militärische Ziele sind;
x) die körperliche Verstümmelung von Personen, die sich in der Gewalt einer gegnerischen Partei befinden, oder die Vornahme medizinischer oder wissenschaftlicher Versuche jeder Art an diesen Personen, die nicht durch deren ärztliche, zahnärztliche oder Krankenhausbehandlung gerechtfertigt sind oder in ihrem Interesse durchgeführt werden und die zu ihrem Tod führen oder ihre Gesundheit ernsthaft gefährden;
xi) die meuchlerische Tötung oder Verwundung von Angehörigen des feindlichen Volkes oder Heeres;
xii) die Erklärung, dass kein Pardon gegeben wird;
xiii) die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen Eigentums [10] , sofern diese nicht durch die Erfordernisse des Krieges zwingend geboten ist;
xiv) die Erklärung, dass Rechte und Forderungen von Angehörigen der Gegenpartei aufgehoben, zeitweilig ausgesetzt oder vor Gericht nicht einklagbar sind;
xv) der Zwang gegen Angehörige der Gegenpartei, an den Kriegshandlungen gegen ihr eigenes Land teilzunehmen, selbst wenn sie bereits vor Ausbruch des Krieges im Dienst des Kriegführenden standen;
xvi) die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, selbst wenn sie im Sturm genommen wurde;
xvii) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen;
xviii) die Verwendung erstickender, giftiger oder gleichartiger Gase sowie aller ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffe oder Vorrichtungen;
xix) die Verwendung von Geschossen, die sich im Körper des Menschen leicht ausdehnen oder flachdrücken, beispielsweise Geschosse mit einem harten Mantel, der den Kern nicht ganz umschließt oder mit Einschnitten versehen ist;
xx) die Verwendung von Waffen, Geschossen, Stoffen und Methoden der Kriegführung, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen, oder die unter Verstoß gegen das internationale Recht des bewaffneten Konflikts ihrer Natur nach unterschiedslos wirken, vorausgesetzt, dass diese Waffen, Geschosse, Stoffe und Methoden der Kriegführung Gegenstand eines umfassenden Verbots und aufgrund einer Änderung entsprechend den einschlägigen Bestimmungen in den Artikeln 121 und 123 in einer Anlage dieses Statuts enthalten sind;
xxi) die Beeinträchtigung der persönlichen Würde, insbesondere eine entwürdigende und erniedrigende Behandlung;
xxii) Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 Buchstabe f, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt, die ebenfalls eine schwere Verletzung der Genfer Abkommen darstellt;
xxiii) die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten;
xxiv) vorsätzliche Angriffe auf Gebäude, Material, Sanitätseinheiten, Sanitätstransportmittel und Personal, die in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht mit den Schutzzeichen der Genfer Abkommen versehen sind;
xxv) das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegführung durch das Vorenthalten der für sie lebensnotwendigen Gegenstände, einschließlich der vorsätzlichen Behinderung von Hilfslieferungen, wie sie nach den Genfer Abkommen vorgesehen sind;
xxvi) die Zwangsverpflichtung oder Eingliederung von Kindern unter fünfzehn Jahren in die nationalen Streitkräfte oder ihre Verwendung zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten;
uvm, uvm
http://www.un.org/depts/german/inter...stat1.html#T28
Der Geist der Untoten hat dir deinen Sermon sicher eingegeben, richtig ?
AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?
Zitat:
Zitat von
Hias Kneißl
Dein Ablass ist aus dem Begriff Kriegsverbrechen heraus unter dem Gesichtspunkt justiziables Recht totaler Unsinn.
Das Römische Statut ( Entwickelt aus den seit 1899/1907 gültigen Regeln der Haager Landkriegsordnung) bestimmt international gültig was strafbare Kriegsverbrechen sind und nicht irgend ein nationales Recht. Strafbares Kriegsverbrechen wird nach supra nationalem Recht definiert und geahndet. Kannst dich in die vielen Ahnungslosen der Rechtsfraktion und Reichsbejubler einreihen, armselige Typen die auf dem dünnen Eis ihre krummen Kringel kreiseln.
Lies:
Artikel 8
Kriegsverbrechen (1) Der Gerichtshof hat Gerichtsbarkeit in Bezug auf Kriegsverbrechen, insbesondere wenn diese als Teil eines Planes oder einer Politik oder als Teil der Begehung solcher Verbrechen in großem Umfang verübt werden. (2) Im Sinne dieses Statuts bedeutet "Kriegsverbrechen" a) schwere Verletzungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949, nämlich jede der folgenden Handlungen gegen die nach dem jeweiligen Genfer Abkommen geschützten Personen oder Güter:....
Du bist lustig. Brauchst aber ein wenig Nachhilfe in Sachen Geschichte mit Daten und so.
- HLKO // 1907
- zweiter Weltkrieg 1939-1945
- Nuernberg Schauprozess: 1945-1946
- Deine Rechtsquelle: 1949
Selbst bei Deiner letzten Rechtsquelle entscheiden nicht die Richter und Anklaeger was Gesetz ist. Auch wenn das nur der Partei zugedacht ist, die kurz vorher platt gemacht wurde.
Ich hoffe Du kannst wenigstens zaehlen mit zeitlicher Reihenfolge und so.
AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?
Zitat:
Zitat von
LOL
Klar waren deutsche Soldaten auch Verbrecher, aber eben nicht alle.
Und was du findest was als Kriegsverbrechen gilt, oder nicht, ist völlig irrelevant, denn das entscheidest nicht du, sondern die dafür relevanten Ankläger und Richter.
Wir sind hier nicht im 1001 wunschjährigen Barbaristan...
Nana , das hättest du wohl gerne . Nur ist deine Meinung völlig irrelevant .
Zitat:
Artikel 19 :
Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nichtformelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen.... Artikel 21 der Gerichtshof soll
nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amtswegen zur Kenntnis nehmen; dies erstreckt sich auf
öffentliche Urkunden der Regierung und Berichte derVereinten Nationen. einschließlich der Handlungen und Urkunden der in den verschiedenen alliiertenLändern für die Untersuchung von Kriegsverbrechen eingesetztenKomitees,
sowie die Protokolle undEntscheidungen von Militär- oder anderen Gerichten irgendeiner der Vereinten Nationen
https://www.uni-marburg.de/icwc/dateien/imtcdeutsch.pdf
Nennt sich Siegerjustiz , sich nicht an die geltenden Regeln zu halten .