Überwachungsstaat: [Gott] Der Große Bruder sieht alles
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Dieser Paragraph wurde vor dem Aufkommen des Internets und den damit verbundenen chats aufgestellt. Gespräche unter vier Augen werden im Internet aufgezeichnet, jeder könnte sie kopieren und verbreiten. Das Wort das im Internet geschrieben wird kommt meiner Meinung nach dem gesprochnen Wort gleich und ist somit gleich schützenswert. Meine Frage an Juristen oder juristisch interessierte Personen ist, inwiefern das geschriebene Wort im Gespräch von diesem Paragraph geschützt wird.
AW: DBedeutung des "§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" im Internetzeitalter
Gar nicht. Strafbar ist nach § 201 nur eine Tonbandaufname, mitschreiben wäre nicht strafbar.
AW: DBedeutung des "§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" im Internetzeitalter
Angesichts der Unmengen von Müll, den unzählige Foristen in den verschiedenen Foren ablassen, wird wohl auch weder Gesetzgeber noch Richter Lust verspüren, daraus eine für die überlasteten Gerichte umfangreiche Rechtssache zu machen.
Fotos unterliegen allerdings Urheberrechten.
AW: DBedeutung des "§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" im Internetzeita
Zitat:
Zitat von
HHyperi0n
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Dieser Paragraph wurde vor dem Aufkommen des Internets und den damit verbundenen chats aufgestellt. Gespräche unter vier Augen werden im Internet aufgezeichnet, jeder könnte sie kopieren und verbreiten. Das Wort das im Internet geschrieben wird kommt meiner Meinung nach dem gesprochnen Wort gleich und ist somit gleich schützenswert. Meine Frage an Juristen oder juristisch interessierte Personen ist, inwiefern das geschriebene Wort im Gespräch von diesem Paragraph geschützt wird.
Wer im Internet chattet, weiss, dass das, was geschrieben wird, in der Regel gelogt wird. Auch ist hinlänglich bekannt, dass das Internet offen und frei zugänglich für jedermann ist. Im Gegensatz zum Chat geniessen Emails den gesetzlichen Schutz. Wer also unbedingt Geheimnisse im Internet hat, sollte diese max. per Mail schicken und dann auch mit Verschlüsselung.
AW: DBedeutung des "§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" im Internetzeitalter
Zitat:
Zitat von
Frei-denker
Angesichts der Unmengen von Müll, den unzählige Foristen in den verschiedenen Foren ablassen, wird wohl auch weder Gesetzgeber noch Richter Lust verspüren, daraus eine für die überlasteten Gerichte umfangreiche Rechtssache zu machen.
Fotos unterliegen allerdings Urheberrechten.
Ja, Ihr Foto z.B. ;-)
Und Bush unterliegt dem Urheberrecht seines Erzfeindes ;-)
AW: DBedeutung des "§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" im Internetzeita
Zitat:
Zitat von
HHyperi0n
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Dieser Paragraph wurde vor dem Aufkommen des Internets und den damit verbundenen chats aufgestellt. Gespräche unter vier Augen werden im Internet aufgezeichnet, jeder könnte sie kopieren und verbreiten. Das Wort das im Internet geschrieben wird kommt meiner Meinung nach dem gesprochnen Wort gleich und ist somit gleich schützenswert. Meine Frage an Juristen oder juristisch interessierte Personen ist, inwiefern das geschriebene Wort im Gespräch von diesem Paragraph geschützt wird.
Warum diese Fragerei ?
Nach dem Bundesinformationsgesetz kannst du eine dezidierte Begründung beim nächsten Amtsgericht oder BGH für dieses "Schwachsinns-Gesetz" ohne Rechtsnorm - und daher nichtig - verlangen.
Ist die Erkärung nicht ausreichend, kannst du (Achtung: geil!) die EInrichtung einer Experten-Kommission verlangen, die dieses dann für dich prüft. Das darf dann auch ne Million kosten !
Ja, da hat die "brD" doch mal richtig Spaß in den eigenen Laden gebracht !
Geilomat !
AW: DBedeutung des "§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" im Internetzeitalter
Aber ... zum Beispiel bei youtube werden doch imemr wieder Videos reingestellt, die versteckt mit der Kamera aufgenommen wurden und der Betroffene gar keine Ahnung von hatte. Der wird ordentlich verknackt, doer ?
BRD Pässler unter Generalverdacht
...bei so einem kriminellen Volk (aus Sicht der BRD Nomenklatura) ist es schon notwendig, wenn alle ihren Fingerabdruck in den Bilderberger Pass abgeben müssen, verkauft wird es als Sicherheitsmaßnahme, ja sicher, aber sonst läßt man ungehindert Hinz und Kunz in die BRD. Gab es das bei den Nazis auch? Selbst bei den Kommunisten war das nicht üblich. Ich würde noch ne Genprobe von den BRD Abhängigen mit einbauen und einen Funkchip zur Ortung, das BRD Regimes muss ja ziemlich instabil sein, das solche Massnahmen ergriffen werden.
Komisch, aber arabische Terroristen,äh pardon Touristen, können sich hier frei bewegen, ok , ich habe vergessen es sind ja auch Ausländer, da werden andere Maßstäbe angelegt.
AW: BRD Pässler unter Generalverdacht
Der Biometrische Pass wurde eingeführt, um den neuen US-Einreisevorschriften zu entsprechen.
Deutschland ist nur eines von vielen Ländern die diesen Pass einführen. Fraglich bleibt, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre den Passbesitzer die Wahl zwischen einem alten und neuen Pass zu lassen.
Wir lassen Hinz und Kunz rein? Im Rahmen der Biometrischen Pässe wird die Biometrie nun auch mehr und mehr für Schengen Visa eingesetzt werden. Durch das Schengen System kommen eh schon weniger Besucher und mit mehr Schwierigkeiten in den Schengen-Raum.
Also. Hier ist kein Wort von Generalverdacht - man könnte höchstens vom vorausseilenden Gehorsam der Europäer reden.
AW: BRD Pässler unter Generalverdacht
ist mir schon klar das die Bilderberger der BRD von ihren Fraimaurer Herren aus den USA gesteuert werden.
http://img241.imageshack.us/img241/1...9223cc9.th.jpg Doppelklick
Quelle Print Bild,
Sicherlich, deine Märchen kannste den Weihnachtsmann erzählen, die haben sicherlich alle einen Pass mit biometrischen Daten. Es kommen weniger , nimmst Du am frühen Morgen schon Drogen, auch so, das ist ja in den NL normalität, dies verklärt natürlich die Wirklichkeit. Wie gesagt nicht einmal die NAzi und die Kommun isten hatten so was zum Machterhalt eingeführt, Wer sagt denn überhaupt, das BRD Pass Inhaber in die USA fährt? Die Fingerabrücke werden dort sowieso genommen. Man schaut ja auch in die Flugzeuge was derhenige verspeist und für Daten hat, aus paranoider Angst vor Ausländer in den USA )dem sogenannten freihesten Lan der Erde).
Sicherlich wird China und Russland auf kuschen , wenn die US Amerikaner pfeifen.