AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7
Zitat:
Zitat von
Querulant
Neee, so geht das nicht. Ich akzeptiere keine Kollektivschuld für Gruppen. Auch die Braunbären dürfen gerne in ihrer geschlossenen Baracke über die Vergasungen der nächsten Gruppe reden. Aber sobald in der Öffentlichkeit einer mit Giftgas erwischt wird, geht der lange in den Bau, sehr lange. Und ebenso geht man mit all jenen um, die im Namen einer Religion Straftaten begehen.
Die "Braunbären" machen sich schon strafbar, wenn sie sich mit ihren äusseren Insignien (Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sehen lassen und ihre typischen Auffassungen (Volksverhetzung) öffentlich äussern.
Und was die "Kollektivschuld" betrifft: Man kann auch schuldhaft etwas unterlassen, wozu man verpflichtet ist. Die Gemeinschaft der Moslems distanziert sich nicht in klarer und überzeugender Weise von den Kriminellen in ihren Reihen. Die westliche Wertegemeinschaft hat überhaupt keinen Anlass, sich einem Spielchen Marke guter Moslem / böser Moslem auszusetzen, bei dem die einen als Inhaber von Freiheitsrechten und Gleichheitsansprüchen auftreten und die anderen als gewalttätige Erpresser.
Und ausserdem habe ich - last not least - auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hingewiesen. Der ist durch eine dunkelgelbe Karte in Gestalt des Minarettverbots bestimmt nicht verletzt. Es ist noch nicht einmal klar, ob hier überhaupt eine Verletzung der Religionsfreiheit vorliegt, der Präsident des europäischen Gerichtshofes hat sich dazu zumindest skeptisch geäussert:
Abgrenzung Art. 5 GG - § 130 StGB
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 7
[Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
Was ist, wenn die Grundsätze einer Religion nicht mit Artikel 1 Absatz 2 GG
übereinstimmen? Dürfen überhaupt Religionsgemeinschaften in Deutschland geduldet werden, die die Menschenrechtcharta missachten wie das der Islam grundsätzlich tut? Es geht nicht um die BRD allein. Die Religionsfreiheit hat global zu gelten. Was ist daher aktuell zu tun?
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
Dubidomo
Was ist, wenn die Grundsätze einer Religion nicht mit Artikel 1 Absatz 2 GG
übereinstimmen? Dürfen überhaupt Religionsgemeinschaften in Deutschland geduldet werden, die die Menschenrechtcharta missachten wie das der Islam grundsätzlich tut? Es geht nicht um die BRD allein. Die Religionsfreiheit hat global zu gelten. Was ist daher aktuell zu tun?
Da steht doch "unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts". Das gibt es immer, und die Behörden können etwas dagegen tun, wenn im Religionsunterricht verfassungsfeindliche Inhalte vermittelt werden.
Abgesehen davon dürfte eine Religionsgemeinschaft, deren Lehren und Handlungen gegen die Grundsätze des Rechtsstaates verstoßen, wohl nicht lange eine Rechtskörperschaft bleiben, und ohne das kann sie auch keinen Religionsunterricht geben.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7
Eine Zensur findet nicht statt. Wäre schön.
Zitat:
Art. 5
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
https://dejure.org/gesetze/GG/5.html
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7
Leider ist die Aktivierung des Stranges bezüglich Art.5 GG nötig, denn jetzt ist die Meinungsfreiheit endgültig Geschichte:
Zitat:
...
Facebook, Twitter und YouTube müssen sogenannte "Hakenkreuzbilder" und Morddrohungen künftig nicht nur löschen, sondern über eine automatisierte Schnittstelle mit der Absender-IP-Adresse, Vertragsdaten zum DSL-Anschluss, Personalausweiskopie, Bürozeiten des Täters und alle gespeicherten Daten aus dessen Social-Media-Profilen direkt an das Bundeskriminalamt melden. Darauf haben sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geeinigt, so dass das entsprechende Meldeverfahren womöglich bereits im kommenden Jahr auf Länderbene vereinbart werden kann. Betroffen wären nach einem Bericht des "Spiegel" ganz konkretsogenannte "Hakenkreuz-Postings", also Interneteinträge, die das Wort "Hakenkreuz" enthalten. Dazu kämen Morddrohungen, volksverhetzende Inhalte und "vieles mehr", wie der "Spiegel" schreibt. Was genau gemeint gewesen sein soll, werden dann die ersten Urteile vor Sondergerichten für verbale Gewalt zeigen.
Flankiert werden soll die Initiative "Meinungsfreies Netz" durch einen neuen Medienstaatsvertrag, der umfassende staatliche Prüf- und Lizensierungsrechte für Medienanbieter im Internet einführt. Nach dem Fall Relotius, der offenbar hatte, in welchem Ausmaß vermeintlich seriöse Nachrichtenseiten im Netz Desinformation verbreiten, behält sich der Staat künftig das Recht vor, Anbieter vorab zu prüfen. Dazu müssen Nachrichtenseiten, Blogs, Meinungsposter und Forumsschreiber bei der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt eine Zulassung beantragen, die bei mangelnder Zuverlässigkeit auch verweigert werden kann. ...
https://www.politplatschquatsch.com/...etzt-geht.html
Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7
Zitat:
Zitat von
Kaktus
Leider ist die Aktivierung des Stranges bezüglich Art.5 GG nötig, denn jetzt ist die Meinungsfreiheit endgültig Geschichte:
https://www.politplatschquatsch.com/...etzt-geht.html
Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden
Das HPF ist seit Langem aus eben diesem Grund im freiheitlichen Rußland gehostet.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7
Zitat:
Zitat von
Kaktus
Leider ist die Aktivierung des Stranges bezüglich Art.5 GG nötig, denn jetzt ist die Meinungsfreiheit endgültig Geschichte:
https://www.politplatschquatsch.com/...etzt-geht.html
Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden
Zitat:
Zitat von
Don
Das HPF ist seit Langem aus eben diesem Grund im freiheitlichen Rußland gehostet.
Und die schwachsinnigen Spiegelleser bejubeln das auch noch im Kommentarbereich. Etwas später lesen sie dann einen weiteren Spon-Artikel über Russland, wo sie sich dann über die Einschränkung der Meinungsfreiheit aufregen und was Putin für ein furchtbarer Diktator sei, weil transatlantische Konzerne die dortigen Medien nicht einfach aufkaufen können.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7
Zitat:
Zitat von
Kaktus
...
Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden
Wieso? Werden hier dauernd Hakenkreuzbilder gepostet oder was? Mir bisher noch nicht untergekommen..
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7
Zitat:
Zitat von
Kaktus
Leider ist die Aktivierung des Stranges bezüglich Art.5 GG nötig, denn jetzt ist die Meinungsfreiheit endgültig Geschichte:
https://www.politplatschquatsch.com/...etzt-geht.html
Sicher ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann solche Foren wie das HPF geschlossen werden
Mir missfällt die zunehmende Regulierung des Internets. Insbesondere das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist dabei eine wirkliche Schande. Nicht wenige Verfassungsexperten halten es für verfassungswidrig.
Warum Deiner Auffassung nach die Meinungsfreiheit wegen der im Spiegel-Artikel genannten Vorgänge "Geschichte" sein soll, verstehe ich allerdings nicht. Wie kommst Du dazu, die Meinungsfreiheit sei abgeschafft? Der springende Punkt ist doch, dass das Hakenkreuz als Zeichen verboten ist und dass Morddrohungen strafbar sind. Der einzige Unterschied ist nun, dass die Strafverfolgung effizienter durchgeführt werden soll. Dazu mag man stehen, wie man will. Diese Handlungen waren aber auch vorher nicht von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Deswegen ist Deine Schlussfolgerung irgendwie etwas schräg..