AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
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RDX
Ja und, wat nu??
Soll ich das nun kritisieren oder bestätigen oder wie oder wat???
wie du es gern hättest!:]
auch Änderungen oder Zusätze wären ein willkommener Beitrag!
Es geht hier um die Diskussion über unser Grundgesetz, das ja nun schon einige Jahre auf dem Buckel hat und eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten, an der einen oder anderen Stelle sicher vertragen könnte!
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
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Bernhard44
wie du es gern hättest!:]
auch Änderungen oder Zusätze wären ein willkommener Beitrag!
Es geht hier um die Diskussion über unser Grundgesetz, das ja nun schon einige Jahre auf dem Buckel hat und eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten, an der einen oder anderen Stelle sicher vertragen könnte!
Wenn es um das Grundgesetz an sich geht, frage ich mich natürlich, warum du gerade diesen Teil des GG ausgewählt hast???
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
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RDX
Wenn es um das Grundgesetz an sich geht, frage ich mich natürlich, warum du gerade diesen Teil des GG ausgewählt hast???
Hab gerade das Forum durchstöbert und festgestellt, dass du ein Haufen Beiträge zum Thema GG gestreut hast.
Damit erübrigt sich die Antwort.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Ich erinnere mich wage an einen Fall einer Islamischen Koranschule, die zwar unter Ausicht des Staates stand, aber eben nicht utner Aufsicht des deutschen Staates, sodnern des arabischen. Da wurde demsntprechend auch gehetzt, aber niemand wagte, etwas zu unternehmen, da ja unter arabischem "besitz".
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
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Donar
Ich erinnere mich wage an einen Fall einer Islamischen Koranschule, die zwar unter Ausicht des Staates stand, aber eben nicht utner Aufsicht des deutschen Staates, sodnern des arabischen. Da wurde demsntprechend auch gehetzt, aber niemand wagte, etwas zu unternehmen, da ja unter arabischem "besitz".
Donar, eine Koranschule fällt dummerweise nicht unter Artikel 7 GG. Im rechtlichen Sinne wird sie mit Konfirmandenunterricht etc. gleichgesetzt also eine Form der Religionsausübung.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Es gibt keine universelle unbeschränkte Freiheit. Jede Freiheit hat ihre Grenzen, ob nun physischer Natur oder moralisch, ethischer oder sozialer Natur.
Es ist die Frage ob der Mensch diese Grenzen selber erkennt bzw. erkennen will?
Hinzukommt die Frage lassen sich diese Grenzen wirklich genau und allgemein gültig definieren, wie es für eine Gesetzesnorm notwendig ist, oder sind diese Grenzen schwimmend und temporär variabel?
Meiner Meinung nach gibt es bei der Meinungsfreiheit mindestens eine klare Grenze, nämlich der Punkt wo die Meinungsfreiheit dazu missbraucht wird, dieselbige auszulöschen.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
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kenshin-himura
Absatz 2 ist meiner Meinung nach zu schwammig formuliert und sollte massiv eingeschränkt werden. Ansonsten ist es ok.
eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze
hier soll bloß deutlich werden, dass man grundsätzlich vieles meinen darf, aber eben nicht alles.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
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Chanan
eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze
hier soll bloß deutlich werden, dass man grundsätzlich vieles meinen darf, aber eben nicht alles.
Das ist das Hauptproblem des GG. Immer ist eine Sprungmarke eingefügt zu Einschränkungen und Ausnahmen über die das Grundgesetz verdeckt verändert werden kann.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
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Chanan
eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze
Das sollte aber genauer im GG geregelt werden.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
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kenshin-himura
Das sollte aber genauer im GG geregelt werden.
Da liegt das Problem, das GG müßte für sich alleine stehen.