Entweder verstehe ich die Frage nicht - oder aber Du bist seit viereinhalb Jahren hier und Dir fiel noch nicht auf, dass die Beiträge nummeriert sind. :)
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Und hier irrst du jmw. Hier wird zwar eine Frage gestellt, jedoch die Antworten die hier gegeben werden gehören zu einer anderen Frage.
Ein Verfassung definiert sich weder durch ihren Namen, ihr Zustandekommen noch ihre Form. Auch der Umstand ob sie einer Idealvorstellung entspricht oder nicht entscheidet nicht darüber, ob eine Verfassung eine Verfassung ist oder nicht.
Eine Verfassung wird einzig und allein durch ihre Aufgabe definiert.
Ich greife zwar nicht gerne darauf zurück, aber dieser Satz aus wikipedia definiert klar, was eine Verfassung ist:
Das gilt für oktroyierte Verfassung und für nicht oktroyierte Verfassungen in gleicher Weise. Und egal wie sehr man aus persönlichen Ansichten heraus verneinen möchte, das das GG eine Verfassung ist, die Definition besagt das das GG eine Verfassung ist.Zitat:
Als Verfassung wird das zentrale Rechts*dokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes (vgl. Vertrag über eine Verfassung für Europa) bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischenStaatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten.
Die verneinenden Antworten, die hier und anders wo auf die Frage, ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, gegeben werden, sind keine Antworten auf diese Frage, sondern sie sind Antworten auf die Frage: Ist das GG ein legitime Verfassung bzw. eine Verfassung mit Legitimation und wenn ja mit welcher?
Wobei, strenggenommen, es eher die Beschreibung dessen war, was Weber einen "Politischen Verband" nannte:
Politischer Verband soll ein Herrschaftsverband dann und insoweit heißen, als sein Bestand und die Geltung seiner Ordnungen innerhalb eines angebbaren geographischen Gebiets kontinuierlich durch Anwendung und Androhung physischen Zwangs seitens des Verwaltungsstabes garantiert werden.
Ein Staat unterscheidet sich davon noch durch seine Alleinstellung:
Staat soll ein politischer Anstaltsbetrieb heißen, wenn und insoweit sein Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt.
http://www.textlog.de/7321.html
Nein, Du irrst. Nämlich in der Annahme, mein Beitrag sage oder behaupte, dass bundesrepublikanische Grundgesetz sei keine Verfassung. Das tut er nicht, das liest Du hinein. Ganz im Gegenteil soll er aussagen, dass etwas nicht nur deshalb keine Verfassung sein kann, weil es "Grundgesetz" heisst, wie der Eingangsbeitrag unterstellt.
Manche sollten die Rede Carlo Schmidts lesen und hier nicht immer wieder schwafeln. Wenn man der Meinung ist, einer der Väter des GG habe keine Ahnung, oder ein Gehirnnutzer hätte mehr, dann erübrigt sich jede Diskussion.
Auf den sachlichen Inhalt eingehen oder schweigen...