Thüringen: 30 Euro Gebühr bei Kirchenaustritt
Schon nach der Wende wurden Ostdeutsche mit Geldforderungen der Kirchen "beglückt": da ging es um Nachzahlungsforderungen für Kirchensteuer, die sie angeblich zu entrichten hätten.
Ich selbst bin zwar aus Westdeutschland, bekam aber einmal einen Brief vom Finanzarmt, wo es sich im Auftrag der Kirchen nach eine eventuellen Kirchenzugehörigkeit und damit eventuell fälligen Kirchensteuern erkundigte. Allerdings habe ich dem Haufen schon in der Schulzeit den Rücken gekehrt und konnte das auch glaubhaft machen.
Mich kostete vor fast dreißig Jahren das Verlassen dieses unfähigen Haufens nichts. In Thüringen sieht das anders aus:
Zitat:
Thüringen führt Kirchenaustrittsgebühr ein
Die CDU geführte Thüringer Landesregierung hat zum 1. März 2009 eine Kirchenaustrittgebühr von 30 € eingeführt, außerdem ist der Austritt nun beim Standesamt zu erklären und nicht mehr beim Amtsgericht. Es gibt keine Ermäßigung für sozial Schwache. Damit macht die CDU den Kirchen nochmal ein Geschenk vor einer möglichen Abwahl bei den Landagswahlen im August.
Quelle http://www.kirchenaustritt.de
Nun ja, da ergibt sich als Konsequenz im August in Thüringen dafür zu sorgen, dass Herr Althaus nicht länger Ministerpräsident bleibt und einer Institution, welche die Menschen mit faulen Tricks in ihren Reihen halten will, erst recht den Rücken zu kehren.
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Auch in Bayern- ich weiß das, weil ich mein Weib jahrelang bearbeitet hatte deszwengs.
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Zitat:
Zitat von
kotzfisch
Auch in Bayern- ich weiß das, weil ich mein Weib jahrelang bearbeitet hatte deszwengs.
Tatsächlich
Zitat:
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen.
Gebühr: 31 €
(41€ Verheiratete mit/ohne Kinder der gleichen Konfession
Quelle http://www.kirchenaustritt.de/Bayern
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Meines Wissens mußte der Austritt schon immer - zumindest im Westen - beim Standesamt erklärt werden.
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Das Dokument, was man zum Kirchenaustritt erhält, sollte man übrigens strenger hüten als seinen Führerschein, bei Verlust kann nämlich kein Ersatz ausgestellt werden - und kann man seinen Austritt nicht mit diesem Dokument nachweisen, heisst es u.U. 10 Jahre Steuern nachzahlen.
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Was macht eigentlich die Kirche, wenn ein "sozial Schwacher" hingeht, sagt, er würd gern austreten, hätt aber das Geld dazu nicht?
Ob der Herr Pfarrer dann mildtätig ist?
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Zitat:
Zitat von
-jmw-
Was macht eigentlich die Kirche, wenn ein "sozial Schwacher" hingeht, sagt, er würd gern austreten, hätt aber das Geld dazu nicht?
Ob der Herr Pfarrer dann mildtätig ist?
Das Geld ist staatliche Verwaltungsgebühr. Laßt Euch doch von diesem verhärmten und verbitterten Mann in Frauenkleidern nicht so aufhetzen.
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Zitat:
Zitat von
-jmw-
Was macht eigentlich die Kirche, wenn ein "sozial Schwacher" hingeht, sagt, er würd gern austreten, hätt aber das Geld dazu nicht?
Ob der Herr Pfarrer dann mildtätig ist?
Ich bin letztens auch aus einem Verein ausgetreten. Da wollte aber keiner eine Gebühr haben. Ist es überhaupt rechtens, so eine Gebühr zu erheben?
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Zitat:
Zitat von
Krabat
Das Geld ist staatliche Verwaltungsgebühr.
Sind die Kirchen Einrichtungen des Staates? Wenn ja, kann er über ihre inneren Verhältnisse bestimmen wie bei allen anderen öffentlichen Einrichtungen auch. Wenn die Kirchen aber eine Einmischung des Staates nicht wollen, dürfen sie ihn nicht dazu heranziehen, für sie als "Kirchensteuer" deklarierte Beiträge zu erheben und unter dem Deckmantel einer "Verwaltungsgebühr" den Grundsatz der Vereinigungsfreiheit (zu dem es auch gehört, einen Verein zu verlassen) zu unterlaufen.
Hat gegen diese "Verwaltungsgebühr" eigentlich schon mal jemand geklagt?
AW: Thüringen: 30 Euro Gebühr bei Kirchenaustritt
Deswegen gibt man bei der Kirchensteuer auch Konfessionslos an :rolleyes:
Im August in Landtagswahl ? Gut, dann weiß ich ja Bescheid.