AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?
Einfach durch Briefwahl ersetzen. Hat ja noch mehr Vorteile. Überraschungen gibt es dann keine mehr.
AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?
Ich weiß eigentlich nicht wirklich, wie es derzeit um die "Notstandsgesetze" steht.
Wurden die irgendwann außer Kraft gesetzt?
AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?
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twoxego
Ich weiß eigentlich nicht wirklich, wie es derzeit um die "Notstandsgesetze" steht.
Wurden die irgendwann außer Kraft gesetzt?
Als Notstandsgesetze werden die Änderungen des Grundgesetzes bezeichnet, die mit dem Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung desGrundgesetzes vom 24. Juni 1968 erfolgten.
https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0018_not_de.pdf
Haben wir den Verteidigungsfall oder Spannungsfall?
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Gehirnnutzer
Als Notstandsgesetze werden die Änderungen des Grundgesetzes bezeichnet, die mit dem Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung desGrundgesetzes vom 24. Juni 1968 erfolgten.
https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0018_not_de.pdf
Haben wir den Verteidigungsfall oder Spannungsfall?
ganz klar den Ersteren, wir müssen uns gegen Carola verteidigen, das rechtfertigt jede Massnahme:basta:
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Gehirnnutzer
Als Notstandsgesetze werden die Änderungen des Grundgesetzes bezeichnet, die mit dem Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung desGrundgesetzes vom 24. Juni 1968 erfolgten.
https://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0018_not_de.pdf
Haben wir den Verteidigungsfall oder Spannungsfall?
Nein! Wir haben aber eine Notstandlage auf nationaler Ebene. Die Bundesregierung ist allerdings
den " demokratisch " ueber den Weg der Reform des IFSG gegangen. Im Falle das Bundestag und
Bundesrat sich der Reform widersetzen, bliebe der Regierung immer noch der Weg ueber den
nach wie vor rechtsgueltigen Artikel 91 des Grundgesetzes.
Bundeskanzlerin Merkel hat es vorgezogen den Ministerpraesidenten der Laender
mit dem Segen des Bundestages und des Bundesrat in die Aersche zu treten obwohl
sich auch nach Artikel 91 Abs 2 Satz 3 ohne vorherigen Segen des Bundestages und
Bundesrate nach Inneren Notstandsrecht haette straff durchregieren koennen.
Zitat:
Artikel 91
(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche
demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land
Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen
und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr
bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande
und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten
des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der
Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt
sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung,
soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen
Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.
AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?
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autochthon
In einer Demokratie aber unabdingbar. Und die kommende Wahl hat mit dieser Pandemie nichts zu tun.
Es gibt keine Pandemie, und daher hat diese Wahl, so sie überhaupt stattfindet, sehr wohl sehr viel mit diesem Pandemie - Unfug zu tun
AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?
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Buella
Es gibt keine Pandemie, und daher hat diese Wahl, so sie überhaupt stattfindet, sehr wohl sehr viel mit diesem Pandemie - Unfug zu tun
Die Erde ist eine Scheibe! Die natuerliche Evulution gab es nie.
Alle religoesen Schoepfungsgeschichten sind wahr! Kinder bringt
der Klapperstorch! Es gibt den Osterhasen und Weihnachtsmann!
AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?
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ABAS
Die Erde ist eine Scheibe! Die natuerliche Evulution gab es nie.
Alle religoesen Schoepfungsgeschichten sind wahr! Kinder bringt
der Klapperstorch! Es gibt den Osterhasen und Weihnachtsmann!
... und alle glaubten an die Pandemie
Nur der Vollständigkeit halber
AW: Muss es im Krieg und bei pandemischen Notstandslagen ueberhaupt Wahlen geben?
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ABAS
Im Falle das Bundestag und Bundesrat sich der Reform widersetzen, bliebe der Regierung immer noch der Weg ueber den nach wie vor rechtsgueltigen Artikel 91 des Grundgesetzes.
Wohl kaum. Zwar ist COVID-19 eine ernste Gefahr, aber wohl nicht "für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" (Abs. 1).
Zitat:
Zitat von
ABAS
Bundeskanzlerin Merkel hat es vorgezogen den Ministerpraesidenten der Laender mit dem Segen des Bundestages und des Bundesrat in die Aersche zu treten
Was heißt denn hier "mit dem Segen des Bundesrates"? Wer ist denn das, der Bundesrat? Den bilden doch die Landesregierungen. Und ohne den läuft nichts, denn wie du so richtig zitiert hat (Abs. 2 Satz 2): "Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben."
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marion
ganz klar den Ersteren, wir müssen uns gegen Carola verteidigen, das rechtfertigt jede Massnahme
Offenbar nicht, denn verschiedene Maßnahmen sind schon wieder von Gerichten aufgehoben worden, weil sie nicht bestimmt genug beschrieben oder unverhältnismäßig oder anderes waren.