AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Affenpriester
Es geht darum, dass Mord nicht mehr steigerbar ist. Du kannst einen Verkehrsunfall mit Todesfolge vielleicht mit Biegen und Würgen als Mord durchknüppeln, da die überhöhte Geschwindigkeit als Vorsatz ausgelegt wird ... aber dann musst du das Ding auch, wie bereits erwähnt, logisch weiterführen und jede Raserei ohne Folgen als versuchten Mord auslegen. Es geht um die Relation, seht ihr das alle nicht oder was läuft hier falsch? Es war ein Unfall.
Es macht eben einen Unterschied, ob du in der Innenstadt oder auf der Landstraße rast.
Aber für dich ist das vielleicht dasselbe.
Abgesehen davon kann derzeit bei rücksichtsloser Raserei schon bis zu 5 bzw. 10 Jahre verhängt werden.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Finch
Naja, wenn’s für einen solchen Fall nicht die Höchststrafe gibt, wann dann? Oder welche Strafmilderungsgründe lassen sich hierbei berücksichtigen?
Hatte mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
Mit "Höchststrafe (!)" wollte ich darstellen, dass für mein Befinden 10 Jahre (maximal) Haft für die Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers bei einem illegalen Straßenrennen zu wenig sind.
Siehe dazu auch meine Ausführung an Schwabenpower.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Blackbyrd
...Auch der Unsinn, den türkische Hochzeitkorsos anstellen d.h. Straße blockieren und mit Waffen in die Gegend ballern, muss drastisch bestraft werden.
Auch diese Unsitte verschwindet nur, wenn sie empfindliche finanziellen Strafen nach sich zieht und betroffene Personen im Wiederholfall konsequent abgeschoben werden. Mit dem gegenwärtigen politischen System ist das aber nicht zu machen, denn "fremdenfeinlich" will man keinesfalls sein.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Blackbyrd
Auch der Unsinn, den türkische Hochzeitkorsos anstellen d.h. Straße blockieren und mit Waffen in die Gegend ballern, muss drastisch bestraft werden.
Zitat:
Zitat von
Leberecht
Auch diese Unsitte verschwindet nur, wenn sie empfindliche finanziellen Strafen nach sich zieht und betroffene Personen im Wiederholfall konsequent abgeschoben werden. Mit dem gegenwärtigen politischen System ist das aber nicht zu machen, denn "fremdenfeinlich" will man keinesfalls sein.
Zu den empfindlichen finanziellen Strafen muss auch noch die Beschlagnahmung der Autos erfolgen.
Ja, "Ausländer" haben wohl gegenüber den Einheimischen einen Bonus in Sachen Strafverfolgung.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Tyl
Es macht eben einen Unterschied, ob du in der Innenstadt oder auf der Landstraße rast.
Aber für dich ist das vielleicht dasselbe.
Abgesehen davon kann derzeit bei rücksichtsloser Raserei schon bis zu 5 bzw. 10 Jahre verhängt werden.
Es macht auch einen Unterschied, ob ich ungewollt einen Verkehrsunfall verursache oder ob ich meine Frau mit dreißig Messerstichen zum Schweigen bringe ... aber für dich ist das vielleicht dasselbe.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Tyl
.
Abgesehen davon kann derzeit bei rücksichtsloser Raserei schon bis zu 5 bzw. 10 Jahre verhängt werden.
...kommt aber auch drauf an, ob der Name des Rasers üblich ist oder nicht und ob er/sie rechtes Gedankengut impliziert oder linkes.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Affenpriester
Es macht auch einen Unterschied, ob ich ungewollt einen Verkehrsunfall verursache oder ob ich meine Frau mit dreißig Messerstichen zum Schweigen bringe ... aber für dich ist das vielleicht dasselbe.
Wer einen Führerschein besitzt und mit 150 Sachen durch ein Wohngebiet brettert und jemanden plattfährt, dem kann man nach allem menschlichen Verständnis nicht mehr "ungewollt" zusprechen.
So jemand nimmt absichtlich bzw. vorsätzlich in Kauf, mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit einen schweren Unfall mit Todesfolge zu verursachen, oder ist im Zweifelsfall geistig nicht mehr normal und gehört unter Verschluss.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Zitat:
Zitat von
Affenpriester
Es geht darum, dass Mord nicht mehr steigerbar ist. Du kannst einen Verkehrsunfall mit Todesfolge vielleicht mit Biegen und Würgen als Mord durchknüppeln, da die überhöhte Geschwindigkeit als Vorsatz ausgelegt wird ... aber dann musst du das Ding auch, wie bereits erwähnt, logisch weiterführen und jede Raserei ohne Folgen als versuchten Mord auslegen. Es geht um die Relation, seht ihr das alle nicht oder was läuft hier falsch? Es war ein Unfall.
Es gibt ja Menschen, die haben bloß ein Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen oder sind davon ausgegangen, dass ihnen beim nächtlichen Rasen im Wald kein Spaziergänger in die Quere kommt.
Wer keine Ausrede hat, sitzt eben länger.
Es kommt daher auch darauf an, ob man den 4-Punkte-Anwalt von Frau Chebli oder den Ehemann von "Frau" Künast zu seiner Verteidigung beauftragt hat.