Zitat:
DR. LATERNSER: Wie sahen Sie als militärischer Führer den Krieg gegen Rußland an?
VON MANSTEIN: Ich habe den Krieg gegen Rußland als einen Präventivkrieg unsererseits angesehen. Nach meiner Ansicht hat es auch für Hitler keinen anderen Ausweg aus der Lage gegeben, in die er Deutschland gebracht hatte, nachdem er das Risiko einer Landung in England im Herbst 1940 nicht gewagt hatte. Wir mußten meines Erachtens in der Sowjetunion im Jahre 1940/1941 eine ganz starke, drohende Gefahr sehen, die auch akut werden würde, sobald wir unsere Kräfte in einen Kampf gegen England endgültig festgelegt hatten. Die einzige Chance, dieser Lage zu entgehen, wäre eine Landung in England im Herbst 1940 gewesen, und das hat Hitler nicht riskiert.
DR. LATERNSER: Wie ist es möglich, daß der Oberbefehlshaber des Heeres und Chef des Generalstabs des Heeres in den wichtigsten militärischen Entscheidungen, zum Beispiel dem Krieg gegen die Sowjetunion, von Hitler übergangen wurden?
VON MANSTEIN: Das erklärt sich meines Erachtens aus folgendem:
Politisch hatten wir Generale schon lange nichts mehr zu melden, denn die Bedenken, die von seiten der Generale zum Beispiel bei der Rheinlandbesetzung und beim Einrücken in die Tschechoslowakei geäußert worden waren, hatten sich als gegenstandslos erwiesen. Hitler hatte recht behalten. Also mit politischen Einwänden befaßte er sich gar nicht mehr, nur noch auf militärischem [662] Gebiete. Auf militärischem Gebiet bin ich persönlich der Ansicht, wie ich eben sagte, daß die Westoffensive vom soldatischen Standpunkt aus unumgänglich notwendig war. Das OKH ist anderer Ansicht gewesen, und es hat damit meines Erachtens militärisch einen falschen Standpunkt vertreten. Der Erfolg hat auch da Hitler recht gegeben, und von diesem Moment an war er, das ist auch aus seinem ganzen Verhalten ersichtlich gewesen, der Ansicht, daß er eben mehr verstünde als die Soldaten, und so hat er in der entscheidenden Frage gegen die Sowjetunion recht behalten und das OKH nicht mehr gehört.
DR. LATERNSER: Sie haben den Kommissarbefehl erhalten?
VON MANSTEIN: Ja.
DR. LATERNSER: Welche Stellung haben Sie zu diesem Befehl eingenommen?
VON MANSTEIN: Es war der erste Fall, in dem ich in einen Konflikt zwischen meiner Gehorsamspflicht und meiner soldatischen Auffassung kam. An sich hätte ich gehorchen müssen. Ich habe mir aber gesagt, daß ich als Soldat so etwas nicht mitmachen kann und habe sowohl dem Oberbefehlshaber der Heeresgruppe, der ich unterstand, wie dem Befehlshaber der Pan zergruppe gemeldet, daß ich einen derartigen Befehl, der gegen die soldatische Ehre ging, nicht ausführen würde. In der Praxis ist der Befehl auch nicht ausgeführt worden. Meine Divisionskommandeure, die den Befehl schon, unabhängig von mir, im Reich bekommen hatten, waren meiner Auffassung. Und im übrigen haben die Kommissare sich stets als Vorkämpfer bis zum letzten gewehrt und sich in vielen Fällen vor der Gefangennahme selbst erschossen oder sie haben ihre Abzeichen abgemacht und waren von der Truppe nicht zu erkennen. Und die Truppe; die diesem Befehl innerlich ablehnend gegenüberstand, hat sicherlich nicht unter den Gefangenen nach Kommissaren gesucht.
DR. LATERNSER: Sie erwähnten eben den Oberbefehlshaber Ihrer Heeresgruppe und den Befehlshaber der Panzergruppe. Wer waren diese Generale?
VON MANSTEIN: Oberbefehlshaber der Heeresgruppe war der Feldmarschall von Leeb. Befehlshaber der Panzergruppe war der Generaloberst Höppner.
DR. LATERNSER: Und wie war deren Einstellung zu diesem Befehl?
VON MANSTEIN: Feldmarschall von Leeb nahm als Vorgesetzter meine Meldung, daß ich den Befehl nicht ausführen würde, zur Kenntnis, das heißt, er billigte sie stillschweigend. Generaloberst Höppner, der bei ihm gleichzeitig mit dem anderen [663] Kommandierenden General eines Panzerkorps, Reinhardt, Vorstellungen erhob, sagte zu, beim OKH gegen den Befehl vorstellig werden zu wollen. Er hat aber keinen Erfolg gehabt.
DR. LATERNSER: Wie vereinbarten Sie nun Ihren Ungehorsam in diesem Falle mit Ihrer Auffassung über die militärische Gehorsamspflicht?
VON MANSTEIN: An sich ist der militärische Gehorsam selbstverständlich unbedingt und unteilbar. Es hat aber immer im Laufe der Kriege Fälle gegeben, in denen höhere militärische Führer einen Befehl nicht oder anders ausgeführt haben.