So ganz war das wohl nicht. Immerhin war die Regierung der DDR legal gewählt, und die DDR war völkerrechtlich auch existent, genauso wie die alte Bundesrepublik. Das illegitime bezieht sich auf das Deutsche Staatsgebilde seit 1990.
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Kurt nach dem Ende des 2. Weltkrieges gab es eine Verlautbarung der Siegermächte das die sog. "Entnazifizierung" niemals endet und dieser fortwährende Prozess überhaupt eine der Grundvoraussetzung ist, das die Siegermächte mit Verhandlungen mit SPD und Co. überhaupt beginnen wollte.
Also, wenn du damit zum Ausdruck bringen willst, dass die DDR-Wahlen im Einklang mit der Verfassung der DDR standen, und sich daraus eine - rechtstheoretische - Legitimität auch der Verfassung ableitet, die von einem auf diesem Weg legitimierten Gremium beschlossen wurde, gebe ich dir Recht. Das es sich hier aber um einen Rechtsakt von der Qualität des Ermächtigungsgesetzes handelt, welches ja auch nicht gegen die weimarer Verfassung verstieß, sollte sich dabei ebenso verstehen.