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GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
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GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern
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GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 7
[Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Tja, und in 7.3 verbunden mit 4.1. und 4.2. und 3.1. steht der islamische Religionsunterricht.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Absatz 2 ist meiner Meinung nach zu schwammig formuliert und sollte massiv eingeschränkt werden. Ansonsten ist es ok.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
Artikel 7
[Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Tja, daran wird sich heute ja nicht mehr gehalten. Was soll überhaupt ,,Aufsicht des Staates" heißen?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
kenshin-himura
Tja, daran wird sich heute ja nicht mehr gehalten. Was soll überhaupt ,,Aufsicht des Staates" heißen?
interessante Frage, was beisst sich hier? Besteht hier nicht eher dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers? Oder anders gefragt, wann haben unsere Volksvertreter dieses Grundgesetz das letzte mal gelesen?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
kenshin-himura
Tja, daran wird sich heute ja nicht mehr gehalten. Was soll überhaupt ,,Aufsicht des Staates" heißen?
das ist im wesentlichen an die Kultusministerkonferrenz delegiert.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 7
[Schulwesen]
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
Ja und, wat nu??
Soll ich das nun kritisieren oder bestätigen oder wie oder wat???
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
RDX
Ja und, wat nu??
Soll ich das nun kritisieren oder bestätigen oder wie oder wat???
wie du es gern hättest!:]
auch Änderungen oder Zusätze wären ein willkommener Beitrag!
Es geht hier um die Diskussion über unser Grundgesetz, das ja nun schon einige Jahre auf dem Buckel hat und eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten, an der einen oder anderen Stelle sicher vertragen könnte!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
wie du es gern hättest!:]
auch Änderungen oder Zusätze wären ein willkommener Beitrag!
Es geht hier um die Diskussion über unser Grundgesetz, das ja nun schon einige Jahre auf dem Buckel hat und eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten, an der einen oder anderen Stelle sicher vertragen könnte!
Wenn es um das Grundgesetz an sich geht, frage ich mich natürlich, warum du gerade diesen Teil des GG ausgewählt hast???
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
RDX
Wenn es um das Grundgesetz an sich geht, frage ich mich natürlich, warum du gerade diesen Teil des GG ausgewählt hast???
Hab gerade das Forum durchstöbert und festgestellt, dass du ein Haufen Beiträge zum Thema GG gestreut hast.
Damit erübrigt sich die Antwort.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Ich erinnere mich wage an einen Fall einer Islamischen Koranschule, die zwar unter Ausicht des Staates stand, aber eben nicht utner Aufsicht des deutschen Staates, sodnern des arabischen. Da wurde demsntprechend auch gehetzt, aber niemand wagte, etwas zu unternehmen, da ja unter arabischem "besitz".
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 7
Zitat:
Zitat von
Donar
Ich erinnere mich wage an einen Fall einer Islamischen Koranschule, die zwar unter Ausicht des Staates stand, aber eben nicht utner Aufsicht des deutschen Staates, sodnern des arabischen. Da wurde demsntprechend auch gehetzt, aber niemand wagte, etwas zu unternehmen, da ja unter arabischem "besitz".
Donar, eine Koranschule fällt dummerweise nicht unter Artikel 7 GG. Im rechtlichen Sinne wird sie mit Konfirmandenunterricht etc. gleichgesetzt also eine Form der Religionsausübung.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Es gibt keine universelle unbeschränkte Freiheit. Jede Freiheit hat ihre Grenzen, ob nun physischer Natur oder moralisch, ethischer oder sozialer Natur.
Es ist die Frage ob der Mensch diese Grenzen selber erkennt bzw. erkennen will?
Hinzukommt die Frage lassen sich diese Grenzen wirklich genau und allgemein gültig definieren, wie es für eine Gesetzesnorm notwendig ist, oder sind diese Grenzen schwimmend und temporär variabel?
Meiner Meinung nach gibt es bei der Meinungsfreiheit mindestens eine klare Grenze, nämlich der Punkt wo die Meinungsfreiheit dazu missbraucht wird, dieselbige auszulöschen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Zitat:
Zitat von
kenshin-himura
Absatz 2 ist meiner Meinung nach zu schwammig formuliert und sollte massiv eingeschränkt werden. Ansonsten ist es ok.
eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze
hier soll bloß deutlich werden, dass man grundsätzlich vieles meinen darf, aber eben nicht alles.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Zitat:
Zitat von
Chanan
eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze
hier soll bloß deutlich werden, dass man grundsätzlich vieles meinen darf, aber eben nicht alles.
Das ist das Hauptproblem des GG. Immer ist eine Sprungmarke eingefügt zu Einschränkungen und Ausnahmen über die das Grundgesetz verdeckt verändert werden kann.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Zitat:
Zitat von
Chanan
eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze
Das sollte aber genauer im GG geregelt werden.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Zitat:
Zitat von
kenshin-himura
Das sollte aber genauer im GG geregelt werden.
Da liegt das Problem, das GG müßte für sich alleine stehen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Zitat:
Zitat von
Werwolf1972
Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.
Du hast offenbar den Absatz 2 nicht gelesen. Na ja, das machen NPD'-ler auch nicht so gerne.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Zitat:
Zitat von
Werwolf1972
Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.
gerade weil er da steht, sollte man sich darauf berufen!
Nur bedeutet Meinungsfreiheit nicht automatisch auch die freie Verbreitung von Verbotenen oder moralisch verwerflichen Dingen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
und wann endlich wird der Artikel 4 (Religionsfreiheit...) im GG ueberarbeitet bzw. angepasst ?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Zitat:
Zitat von
Seekuh
und wann endlich wird der Artikel 4 (Religionsfreiheit...) im GG ueberarbeitet bzw. angepasst ?
warum fragst du das nicht im Strang zu Artikel 4?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
gerade weil er da steht, sollte man sich darauf berufen!
Nur bedeutet Meinungsfreiheit nicht automatisch auch die freie Verbreitung von Verbotenen oder moralisch verwerflichen Dingen.
In einer waren Demokratie darf ich sagen was ich will weil ich ein Mensch mit eigenen Gedanken und einem freien Willen bin.Im gegensatz zu dem Selbsthass der in Deutschland von Politik und Medien ständig neu entfacht wird,haben die einstigen Sieger kein Problem mit unserer Vergangenheit.(Natinalsozialistische Symbole und Meinungen sind weder in den USA noch in England,um nur die beiden Hauptzerschläger Deutschlands zu nennen,verboten.
Das ist schon merkwürdig oder,zeigt aber wieder einmal wie unsouverän Deutschland ist und sich nach Richtlinien anderer richtet.Unser einst so stolzes Land mit seiner(noch)mehrheit an Bürgern ist verkommen zu einem Staat ohne eigenen Willen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4
[QUOTE=Bernhard44;1376842]hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 4
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Leider kann dies vom Staat alleine nicht gewährleistet werden. Hier ist auch die Einstellung des Bürgers gefragt.
Zwar propagieren die großen Religionen, Christentum, Judentum und Islam, wenn man von ihren Schriften ausgeht, den Freien Willen des Menschen und Glauben ohne Zwang, was in Sinne diese Absatzes wäre. Die Realität der Glaubenslehren und Handlungen der Anhänger der verschiedenen Religionen zeigt etwas anderes.
Insbesondere fundamentalistische Gruppierungen, unabhängig gesehen von der Religion der sie angehören, stellen automatisch ihre Glaubenslehren über diesen Artikel. Auch gibt es Gruppen mit Ansicht, das ihre Vorstellungen keinen Verstoß gegen diesen Artikel darstellen, z.B. die Partei Bibeltreuer Christen.
Um wirkliche Religionsfreiheit zu garantieren und sie auch jedem Bürger klar zu machen müsste Artikel erweitert werden und zwar um folgendes:
- Religion ist die private Entscheidung eine jeden einzelnen Bürgers, die er frei und ohne Zwang treffen für sich treffen kann. Niemand hat das Recht diese Entscheidung für andere zu treffen oder in wegen dieser Entscheidung zur verurteilen.
- Niemand hat das Recht hat das Recht anderen sein religiösen Glaubensansichten aufzuzwingen. Dies gilt insbesondere im Schul- und Bildungswesen, näheres regeln die Gesetze.
- Weder für den Staat noch für andere Institutionen besteht die Pflicht, dafür zu sorgen, das jemand seine Glaubensvorschriften einhält, das ist Privatsache.
- Eine Einschränkung der Religionsfreiheit, die eine Verbot eine Religionsgemeinschaft zur Folge hat ist in folgenden Fällen zulässig:
- wenn die Anhänger einer Religionsgemeinschaft/Gruppierung durch ihre Handlungen die in diesem Artikel definierte Religionsfreiheit missachten oder offen zur ihrer Missachtung aufrufen. Die Handlungen oder der Aufruf müssen innerhalb Deutschland geschehen
- wenn die Anhänger einer Religionsgemeinschaft/Gruppierung durch Handlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen oder dazu aufrufen.
- enthält die Glaubenslehre einer Religionsgemeinschaft/Gruppierung Aspekte, die im Widerspruch zur Religionsfreiheit oder zur freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, für dies nicht automatisch zum Verbot, sondern nur dann, wenn die Anhänger durch ihre Handlungen aufzeigen, das sie diesen Aspekten folgen. Näheres regeln die Gesetze.
- bei einem Verbotsverfahren sind Konfessionen bzw. konfessionelle Strömungen innerhalb einer Religion zu beachten und für den Fall, das das widrige Verhalten das zum Verbot führt, nur innerhalb einer Konfession oder einer konfessionellen Strömung auftritt, ist auch nur gegen diese Konfession oder konfessionelle Strömung ein Verbot aus zu sprechen. Näheres regeln die Gesetze.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4
Art. 4 GG lädt heute eine äußerst aggressive "Religion" dazu ein, mit seiner Hilfe andere Grundrechte zu relativieren oder gar auszuhebeln. Solches konnte man sich 1949 offenbar nicht vorstellen.
Die Verfassungsväter von 1849 (!!) waren da schon weiter und klarsichtiger. In der Verfassung von 1849 heißt es dazu:
Art. V.
§ 145
"Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Übung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung (Anm.: unter Berufung auf..) dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetz zu bestrafen."
§ 146
"Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch tun."
Wie man daraus sehen kann, wäre es so heute kaum möglich die Grundrechte unter Berufung auf irgendeine Religion einzuschränken. Passiert aber heute manigfaltig und wird sogar geduldet.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
daran hätten sich die 5 linken BVG-Richter beim Thema Homo-Ehe mal halten sollen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
Leer Worte . Mehr nicht . ;)
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
Zitat:
Zitat von
DerErnst
daran hätten sich die 5 linken BVG-Richter beim Thema Homo-Ehe mal halten sollen.
Das haben sie auch.....das GG ist in diesem Fall erfreulich unkonkret.....
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
Zitat:
Zitat von
Cash!
Das haben sie auch.....das GG ist in diesem Fall erfreulich unkonkret.....
Nein das haben sie eben nicht. Von Perversion steht da nichts. :rolleyes:
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
Eine überholte Vorschrift, die man auf jedwede Art menschlichen Zusammenlebens ausweiten sollte.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
Zitat:
Zitat von
Adora
Eine überholte Vorschrift, die man auf jedwede Art menschlichen Zusammenlebens ausweiten sollte.
Es ist ja nicht festgelegt, was unter einer Ehe bzw. einer Familie verstanden wird.
Der CDU Finanexperte Otto Bernhard hat am 21.06.07 im Bundestag festgestellt, das die aktuelle Regel zum Lebenspartnerschaftsgesetz nicht verfassungswidrig ist, und das eine weitere Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft möglich ist.
Die nächste Angleichung wird im Rahmen der Reform zum Erbschaftssteuergesetz ausgeführt!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
Zitat:
Zitat von
Cash!
Es ist ja nicht festgelegt, was unter einer Ehe bzw. einer Familie verstanden wird.
Natürlich ist es das. Ehe ist eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau aus der dann eine Familie resultiert (mit Kindern). War immer so. Wusste nur niemand, dass wir einmal so blöd sein würden, dass wir dies nicht mehr wissen.
Zitat:
Zitat von
Cash!
Der CDU Finanexperte Otto Bernhard hat am 21.06.07 im Bundestag festgestellt, das die aktuelle Regel zum Lebenspartnerschaftsgesetz nicht verfassungswidrig ist, und das eine weitere Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft möglich ist.
Die nächste Angleichung wird im Rahmen der Reform zum Erbschaftssteuergesetz ausgeführt!
Und Homo-Fundi Beck fordert die Ehe gleich ganz abzuschaffen. Kurzum: Was juckt mich das Politiker-Geschwätz?
Warten wir es ab.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
Zitat:
Zitat von
DerErnst
Natürlich ist es das. Ehe ist eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau aus der dann eine Familie resultiert (mit Kindern). War immer so. Wusste nur niemand, dass wir einmal so blöd sein würden, dass wir dies nicht mehr wissen.
Das deutsche Grundgesetz sieht keine eindeutige Definition des begriffes Ehe vor. Das mag dir passen oder nicht. Das sind erstmal die Fakten. Und alles andere, was du davon hälst, ist erstmal unwichtig1
Zitat:
Und Homo-Fundi Beck fordert die Ehe gleich ganz abzuschaffen.
Dafür hätte ich gerne eine Quelle. Wenn ich mich recht erinnere, geht es ihm lediglich um die Ausweitung des Begriffes Ehe. Und man würde Deutschland ja auch nicht abschaffen wenn man es um Frankreich erweitern würde.....
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
Zitat:
Zitat von
Cash!
Das deutsche Grundgesetz sieht keine eindeutige Definition des begriffes Ehe vor. Das mag dir passen oder nicht. Das sind erstmal die Fakten. Und alles andere, was du davon hälst, ist erstmal unwichtig1
Dafür hätte ich gerne eine Quelle. Wenn ich mich recht erinnere, geht es ihm lediglich um die Ausweitung des Begriffes Ehe. Und man würde Deutschland ja auch nicht abschaffen wenn man es um Frankreich erweitern würde.....
Weil niemand die Definition je in Frage gestellt hat. Niemand definiert auch Fußball - weil es für jeden klar ist. Das sind die Fakten, nicht das was die Pädophilen gerne möchten.
Homo-Fundi Beck sprach sich auch schon für Freigabe von Kindersex aus. auf www.kreuz.net kommt einiges über ihn.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
Zitat:
Zitat von
DerErnst
Weil niemand die Definition je in Frage gestellt hat. Niemand definiert auch Fußball - weil es für jeden klar ist.
Wenn es niemand in Frage stellt, frage ich mich wieso ausgerechnet das erzkatholische Spanien die Homo-Ehe eingeführt hat?
Wissen die Katholiken auch nicht mehr was Ehe bedeutet? Aus kirchlicher Sicht mag ehe klar definiert sein. Aber, wilkommen im 21 Jhrd., die Kirche hat die Deutungshoheit über bestimmte Begriflichkeiten verloren. Auch das kann man finden wie man will, es ist nun erst einmal Fakt.
(Haken)kreuz.net ist weder eine Institution der KIrche noch wird sie von dieser finanziert. Es ist eine sektiererische fundamentalistische Abspaltung deren gesellschaftlicher Einfluss gegen 0 tendiert und die dies gerne mit "Artikeln" untermauert, bei der jeder seriöse Jouranlist ins Grab springen würde.....
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6
Zitat:
Zitat von
Cash!
Wenn es niemand in Frage stellt, frage ich mich wieso ausgerechnet das erzkatholische Spanien die Homo-Ehe eingeführt hat?
Wissen die Katholiken auch nicht mehr was Ehe bedeutet? Aus kirchlicher Sicht mag ehe klar definiert sein. Aber, wilkommen im 21 Jhrd., die Kirche hat die Deutungshoheit über bestimmte Begriflichkeiten verloren. Auch das kann man finden wie man will, es ist nun erst einmal Fakt.
(Haken)kreuz.net ist weder eine Institution der KIrche noch wird sie von dieser finanziert. Es ist eine sektiererische fundamentalistische Abspaltung deren gesellschaftlicher Einfluss gegen 0 tendiert und die dies gerne mit "Artikeln" untermauert, bei der jeder seriöse Jouranlist ins Grab springen würde.....
Wird bald wieder zurückgenommen. Wenn die Barbaren-Sozialisten in einer Woche abgewählt werden, wird alles wieder gut.
Was ist denn das für ein Unsinn. :rolleyes:
Das ist ja das Problem: Die Kirche ist mittlerweile zu links und daher wenden sich die Leute ab.
GÄHN. Wieder einmal die Nazi-Keule. Dir Homo-Fundi gehen wohl wieder einmal die Argumente aus. Scheint bei manchen Usern schwer in Mode zu sein.
www.kreuz.net wird von der Kirche selbstverständlich unterstützt. Sie sind aber sehr kritisch. Und woher willst du denn wissen, wie groß deren Einfluss ist? Wann warst du das letzte Mal in der Kirche? Nimm dich nicht zu wichtig. Du bist ein kleines, erbärmliches Homo-Frauchen. :cool2: