AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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GSch
Was eine Verfassung ist und was nicht, ergibt sich aus der politischen Praxis. Das Land muss danach funktionieren. Wie die Verfasssung gemacht wurde, ist weniger wichtig. In diesem Sinne hat sogar das Vereinigte Königreich eine Verfassung. Das hat der Supreme Court ausdrücklich festgestellt. (
https://www.supremecourt.uk/cases/do...6-judgment.pdf)
Und lies dir ruhig mal das Frankfurter Dokument Nr. 1 sowie das Zustimmungsschreiben der alliierten Militärgouverneure zum GG-Entwurf durch; in beiden Dokumenten wird das zu schaffende / geschaffene Gesetz ausdrücklich als Verfassung bezeichnet.
Was Dummheit ist ergibt sich aus deinen Beiträgen...muss man nur aufmerksam lesen. Mehr Schizophrenie geht nicht.
Entweder man hält sich direkt an Gesetzestexte oder nicht...bei dir "ergibt" sich daraus etwas, ein Zustand, der behandelt werden sollte. Die Frage ist, ob du deine Texte aus eigenem antrieb oder im sinne einer bestimmten politischen Kraft schreibtst..das ist die Frage. Da du niemals an Forentreffen teilnehmen würdest sollte man Leute wie dich einfach ignorieren..leider fallen aber einige auf Aktivisten wie dich herein.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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Suppenkasper
Kenne ich. Ändert nur nichts daran, dass wir bereits eine Verfassung haben und also keine neue benötigen, niemals benötigt haben. Zumal keine, die niemals demokratisch legitimiert wurde. Es sei denn, die BRD ist als Staat nicht mit dem Deutschen Reich identisch, bzw. nicht dessen Rechtsnachfolger. Und selbst dann bleibt die ganze Geschichte höchst anrüchig.
Es gibt eben zwei "Deutschlands". Das deutsche Reich hat niemals aufgehoert, zu existieren, und die Verwaltung, die die alliierten eingesetzt haben, um Deutschland zu verwalten, behaupten eben, sie waeren die legitime Regierung Deutschlands.
Eine legitime Verfassung gibts nicht; es existiert nur eine Faelschung. Ein Papierchen halt, von einer Verwaltung geschrieben.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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Systemhandbuch
Kommt einem so vor, als wäre @Gsch (Grundgesetzschützer?:tata:) ein Nachfahre von Gehlen, so wie der sich ins Zeug hängt.:D
GSCH ist nur ein Troll...entweder aus eigenem Antrieb oder als Mitglied bestimmter politischer Kreise. Ob er real ist...zweifelhaft, da er niemals zu einem Forentreffen kommen würde.
Zum Glück ist er zu dumm, um wirklich Wirkung zu erzielen. Denn bei Gesetzen ist es einfach, man nimmt den Text wörtlich. Ergeben kann sich bei Gesetzen nichts, denn sonst wäre der Interpretationsspielraum unendlich.
Und wie erkennt man solche Leute? Ganz einfach, die Texte sind lang, haben kaum einen Zusammenhang mit dem eigentlichen Thema und verweisen auf andere Sachverhalte, aus denen sich dann alles ergibt.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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hamburger
GSCH ist nur ein Troll...entweder aus eigenem Antrieb oder als Mitglied bestimmter politischer Kreise. Ob er real ist...zweifelhaft, da er niemals zu einem Forentreffen kommen würde.
Zum Glück ist er zu dumm, um wirklich Wirkung zu erzielen. Denn bei Gesetzen ist es einfach, man nimmt den Text wörtlich. Ergeben kann sich bei Gesetzen nichts, denn sonst wäre der Interpretationsspielraum unendlich.
Und wie erkennt man solche Leute? Ganz einfach, die Texte sind lang, haben kaum einen Zusammenhang mit dem eigentlichen Thema und verweisen auf andere Sachverhalte, aus denen sich dann alles ergibt.
Schön, sich darüber beschweren, dass die Behörden die Grundrechte angeblich mit Füßen treten, aber die Meinungsfreiheit mit Füßen treten. Die, die am lautesten Schreien, dass es an Meinungsfreiheit fehlt, sind komischweise die, die anderen dieses Recht aberkennen, so wie du hamburger.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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Gehirnnutzer
Schön, sich darüber beschweren, dass die Behörden die Grundrechte angeblich mit Füßen treten, aber die Meinungsfreiheit mit Füßen treten. Die, die am lautesten Schreien, dass es an Meinungsfreiheit fehlt, sind komischweise die, die anderen dieses Recht aberkennen, so wie du hamburger.
Man muss immer zwischen Meinungsfreiheit und Propaganda unterscheiden. Meinen darf man alles, nur sollte man dann nicht mit Begründungen kommen...das ergibt sich...das ist sowieso obsolet....Grundgesetzt ist eine Verfassung, weil alle das sagen...Feindstaatenklausel steht nur so da...kann nie Auswirkungen haben...der 2+4 Vertrage ersetzt einen Friedensvertrag...usw.
Diese Art von Propaganda ist die Linie der Regierung und der etablierten Parteien, die mit den Beamten zusammen um ihre Privilegien fürchten, die bei einer Verfassung, über die das Volk abstimmen müsste, fallen würden.
Deswegen fürchten diese Leute, wie GSCH auch, Volksabstimmungen wie der Teufel das Weihwasser.
Meinen kann jeder, aber Propaganda verbreiten ist etwas anderes.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
[QUOTE=hamburger;9870404]Was Dummheit ist ergibt sich aus deinen Beiträgen...muss man nur aufmerksam lesen. Mehr Schizophrenie geht nicht./QUOTE]
Ach, es tut so gut, wenn so etwas von dir kommt. Herzlichen Dank für das schöne Kompliment.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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hamburger
Deswegen fürchten diese Leute, wie GSCH auch, Volksabstimmungen wie der Teufel das Weihwasser.
Kann ich nicht sagen. Historische Tatsachen hängen nicht vom Ergebnis irgendwelcher Abstimmungen ab.
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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hamburger
Man muss immer zwischen Meinungsfreiheit und Propaganda unterscheiden. Meinen darf man alles, nur sollte man dann nicht mit Begründungen kommen...das ergibt sich...das ist sowieso obsolet....Grundgesetzt ist eine Verfassung, weil alle das sagen...Feindstaatenklausel steht nur so da...kann nie Auswirkungen haben...der 2+4 Vertrage ersetzt einen Friedensvertrag...usw.
Diese Art von Propaganda ist die Linie der Regierung und der etablierten Parteien, die mit den Beamten zusammen um ihre Privilegien fürchten, die bei einer Verfassung, über die das Volk abstimmen müsste, fallen würden.
Deswegen fürchten diese Leute, wie GSCH auch, Volksabstimmungen wie der Teufel das Weihwasser.
Meinen kann jeder, aber Propaganda verbreiten ist etwas anderes.
Hamburger, kleine Lektüre im Völkerrecht:
https://books.google.de/books?id=MRU...ben%22&f=false
Ein Friedensvertrag ist eine Möglichkeit einen Krieg zu beenden, aber nicht die einzige. Jeder andere Vertrag, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und sogar einseitige Erklärungen können die selbe Wirkung haben.
Die Noten Großbritanniens und Frankreichs findest du in deren Nationalarchiven, ansonsten:
Kongressbeschluss
Präsident Trumans Proklamation
Beschluss des Obersten Sowjets
https://www.visabox.de/auslaendische...utschland.html
Völkerrechtlich ist der 2. Weltkrieg auch für Deutschland schon lange beendet.
Wenn du das nicht glaubst, kannst du ja sicherlich eine Quelle verlinken, die aussagt, dass ein Krieg nur durch ein Friedensvertrag zu beenden ist.
Über den Artikel 146 GG ist hier schon oft diskutiert worden. Ich stelle dir mal eine Frage: Der Artikel 146 GG unterliegt nicht der Ewigkeitsklausel des GG, was bedeutet das für die Aussage, er enthält eine Verpflichtung?
AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen
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Gehirnnutzer
Hamburger, kleine Lektüre im Völkerrecht:
https://books.google.de/books?id=MRU...ben%22&f=false
Ein Friedensvertrag ist eine Möglichkeit einen Krieg zu beenden, aber nicht die einzige. Jeder andere Vertrag, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und sogar einseitige Erklärungen können die selbe Wirkung haben.
Die Noten Großbritanniens und Frankreichs findest du in deren Nationalarchiven, ansonsten:
Kongressbeschluss
Präsident Trumans Proklamation
Beschluss des Obersten Sowjets
https://www.visabox.de/auslaendische...utschland.html
Völkerrechtlich ist der 2. Weltkrieg auch für Deutschland schon lange beendet.
Wenn du das nicht glaubst, kannst du ja sicherlich eine Quelle verlinken, die aussagt, dass ein Krieg nur durch ein Friedensvertrag zu beenden ist.
Über den Artikel 146 GG ist hier schon oft diskutiert worden. Ich stelle dir mal eine Frage: Der Artikel 146 GG unterliegt nicht der Ewigkeitsklausel des GG, was bedeutet das für die Aussage, er enthält eine Verpflichtung?
Ganz ehrlich...warum beziehst du dich nicht auf andere Märchenbücher? Merkst du nicht selbst, wie lächerlich du dich durch den Verweis auf nichts sagende Literatur machst? Bist du nicht wenigstens so intelligent, zu begreifen, das es keine Ewigkeitsklausel gibt? Sogar das GG hat seine eigene bedingungslose Abschaffung in 146 festgelegt.
Denn bei Anwendung kann sich das Volk jegliche Art von Verfassung geben...
Für wie blöd hälst du andere? In deiner Umgebung mag das klappen, und deswegen mhttps://www.politikforen.net/clear.gifein Rat...geh niemals unter halbwegs intelligente Menschen...und versteck dich immer hinter dem Bildschirm...so wie GSCH auch.
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hamburger
Ganz ehrlich...warum beziehst du dich nicht auf andere Märchenbücher? Merkst du nicht selbst, wie lächerlich du dich durch den Verweis auf nichts sagende Literatur machst? Bist du nicht wenigstens so intelligent, zu begreifen, das es keine Ewigkeitsklausel gibt?
Sogar das GG hat seine eigene bedingungslose Abschaffung in 146 festgelegt.
Denn bei Anwendung kann sich das Volk jegliche Art von Verfassung geben...
Für wie blöd hälst du andere? In deiner Umgebung mag das klappen, und deswegen m
https://www.politikforen.net/clear.gifein Rat...geh niemals unter halbwegs intelligente Menschen...und versteck dich immer hinter dem Bildschirm...so wie GSCH auch.
Da merkt man wieder, dass du keine Argumente hast.
Du stellst Behauptungen auf, ohne sie zu belegen. Wenn ein bekannte Sachbuch der Völkerrechtslehre ein Märchenbuch sein soll, dann kannst du dies sicherlich auch mit einer verifizierbaren Quelle belegen.
Dazu hatte ich dich auch aufgefordert.