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Schwabenpower
Wichtig ist, den Entsorgungnachweis anzufordern. Wegen Sondermüll
den Entsorgungnachweis in dreifacher, gerichtsverwertbarer Ausfertigung !
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kiwi
den Entsorgungnachweis in dreifacher, gerichtsverwertbarer Ausfertigung !
Nö, der muß sogar fünffach ausgefertigt werden. Und je nach Klassifizierung des Sondermülls bis zu 6 Stempel und Unterschriften
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Schwabenpower
Nö, der muß sogar fünffach ausgefertigt werden. Und je nach Klassifizierung des Sondermülls bis zu 6 Stempel und Unterschriften
:gp:
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Veruschka
Bin ja gespannt, ob das nicht wieder bei Gericht einkassiert wird.
Man kann nun über eine Verpackungssteuer seine Meinung haben - so lange es Alternativen dazu gibt hat es ein Jeder selber in der Hand.
NUR - und jetzt kommt das Tübinger Problem - es gibt z.T. gar keine Alternativen, da z.B. bei diversen Veranstaltungen der Ausschank in Gläser bzw. die Ausgabe von Glasflaschen, nichtplatisches Besteck strikt untersagt ist. Ob ein Palmer und seine Verwaltung so weit gedacht haben - ich glaube es eher nicht,.
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Der Gesetzgeber geht aber auch wirklich manchmal zu weit.