AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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hamburger
Ein Beamter im Ministerium arbeitet mit an Gesetzen, später wird er dann wegen ´seiner "tollen" Leistungen berufen...zu igendeinem Staatsgerichtshof.
Dann entscheidet er selbst über die Gesetze, an denen er maßgeblich mit gewirkt hat.
Das ist nur ein Beispiel für "Gewaltenteilung" in Deutschland.....................wo die Richter, die über die Vereinbarkeit von Gestzen mit dem GG entscheiden sollen....von den Parteien und dem Politikerpack persönlich eingesetzt werden....:haha:
Gewaltenteilung.....haben wir denn schon den 1.April.........:D
Du hast Recht; alle diese Missstände müssen abgestellt werden. Besonders muss dagegen vorgegangen werden, dass immer mehr Beamte in den Parlamenten sitzen; auch dagegen, dass Regierungsmitglieder ihr Parlamentsmandat behalten können, sowie einiges andere. Aber diese Zustände sind keine Gewaltenteilung, sondern ihre Einschränkung und Infragestellung. Deshalb wäre es besser, wenn wir alle zusammen daran arbeiten würden, die Gewaltenteilung so herzustellen, wie sie eigentlich gedacht ist, damit sie ihre Funktionen auch erfüllen kann! Denn was wäre denn die Alternative? -> Das Gegenteil von dem, was auch Du willst; dann würden nämlich nicht die Gerichte über das Handeln von Regierung und Verwaltung entscheiden, sondern diese selbst, und über die Gesetzgebung würde nicht das Bundesverfassungsgericht entscheiden, sondern niemand oder wiederum die Gesetzgebung selbst - Ungarn lässt grüßen! Schau Dir vielleicht gelegentlich mal den Entwurf der Paulskirchen-Verfassung von 1849 an; da wurden die ersten mühsamen Schritte gemacht, um eine von Regierung und Verwaltung unabhängige Justiz aufzubauen. Willst Du in den Vormärz zurück?
Falls Du aber eine Lösung haben solltest, die nicht das Kind mit dem Bad ausschüttet, dann komm hervor damit; es macht wenig Sinn, wenn wir nur auf Deine Angriffe gegen das "real bestehende" System reagieren können, ohne zu wissen, was Du eigentlich willst.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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Sherpa
Jemand kann sehr wohl „überzeugtes“, ehrliches Parteimitglied sein, voll mit dem Programm und anderen Zielen der Partei einverstanden sein und trotzdem mal in die Lage kommen, aus Gewissens- oder sonstigen Gründen nicht mit seiner Partei stimmen zu können.
Das war für viele schon oft der Fall – von rechts bis links.
Und in fast allen Fällen wurden diese Abweichler dann in die Mangel genommen, oft sogar zum Verlassen der Partei aufgefordert – „fertig gemacht“.
Genau darum geht's! Es stellt sich die Frage, wie man den verfassungswidrigen Fraktionszwang abstellen könnte. Ohne dass ich folgendes für die einzige Möglichkeit halte, stelle ich den Raum, dass Abstimmungen in den Parlamenten allesamt geheim sein müssten, ebenso in Vorab- und Probeabstimmungen in den Fraktionen. Bei den Bundestagswahlen ist die Stimmabgabe durch die Bevölkerung ja auch geheim; wieso sollen denn ausgerechnet Abstimmungen der Gewählten nicht geheim sein? Der Sinn der geheimen Wahl, dass nämlich Drangsalierungen und Repressionen oder noch Schlimmeres für die Wähler verhindert werden sollen, gilt doch, wie man sieht und wir gerade diskutieren, genau so, wenn nicht noch mehr für die Gewählten.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
Es werden hier doch einige konkrete Vorschläge gemacht, was an unserem Grundgesetz/unserer Verfassung geändert werden müsste und könnte. Deshalb schlage ich vor, dass wir die Vorschläge in einem Stichwort-Katalog sammeln, damit das viele Gehirnschmalz, das für die Vorschläge gebraucht wird, nicht umsonst verschwendet wird und die Vorschläge weit verstreut in diesem Themenstrang herumliegen, ohne dass sie etwas nützen.
Wie man das organisatorisch und technisch am besten machen könnte, weiß ich nicht, weshalb die Foristen um Rat und Hilfe gebeten werden.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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ohne zu wissen, was Du eigentlich willst.
Im Gegensatz zu vielen anderen....ich möchte keine Namen nennen.....habe ich aus der Geschichte gelernt.
Eine Revolution ist immer ein Akt der Gewalt- Nur mit dieser lässt sich ein System, wie wir inzwischen haben, beseitigen.
das dritte Reich war ebenfalls nicht von innen zu reformieren oder abzuschaffen. Das Gleiche gilt auch für unsere Scheindemokratie.
Nicht AH war damals das Problem, sondern die vielen Nutzniesser des Systems....die letztlich für alle Greueltaten verantwortlich waren.
Wer glaubt, durch Wahlen oder Beschwerden etwas ändern zu können............ist nur naiv. Das hat in der Weltgeschichte noch nie funktioniert:hzu:
Es gibt hier bestimmt nicht wenige, die glauben, die RAF sei eine Terrororganisation gewesen.. leider stimmt das so nicht.
Sie hat den Terror von Oben bekämpft. mit Terror von Unten. Ob das nun richtig oder falsch war, muss jeder für sich entscheiden.
Fakt ist jedenfalls, es hat nur Politiker und ihre Handlanger getroffen.
Was bleibt dem Bürger der BRD nun übrig, welche Möglichkeiten hat er? M.E. nur das Warten auf den Crash, da es keinen Krieg gibt ist er die einzige Möglichkeit, ein neues System zu errichten.
Eine Anmerkung noch zum GG, wenn das Volk souverän...oder der Souverän ...ist, warum kann es sich nicht für den Kommunismus oder Sozialismus oder sonstwas entscheiden?
Das von den Siegermächten installierte System war niemals wirklich demokratisch, es diente ihnen zur Kontrolle der neuen BRD, als Bollwerk im kalten Krieg.
Hätten wir eine echte Demokratie, wären Kommunisten oder NPD oder Sonstige nicht verboten.....was ist das GG?
Zitat:
"Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. [...] Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. [...] Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss [...]"
[5]
Carlo Schmidt 1948
Das GG hat schon lange seine Existenzberechtigung veroren, eine Zombie, am leben erhalten von Würmern, die in ihm wüten........:lmaa:
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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Dardonthinis
Genau darum geht's! Es stellt sich die Frage, wie man den verfassungswidrigen Fraktionszwang abstellen könnte. Ohne dass ich folgendes für die einzige Möglichkeit halte, stelle ich den Raum, dass Abstimmungen in den Parlamenten allesamt geheim sein müssten, ebenso in Vorab- und Probeabstimmungen in den Fraktionen. Bei den Bundestagswahlen ist die Stimmabgabe durch die Bevölkerung ja auch geheim; wieso sollen denn ausgerechnet Abstimmungen der Gewählten nicht geheim sein? Der Sinn der geheimen Wahl, dass nämlich Drangsalierungen und Repressionen oder noch Schlimmeres für die Wähler verhindert werden sollen, gilt doch, wie man sieht und wir gerade diskutieren, genau so, wenn nicht noch mehr für die Gewählten.
Besseres wird es kaum geben.
Vor einigen Jahren gab es mal eine Diskussion darüber, wer in einer Abstimmung „falsch“ votiert hatte – Hetzjagd gegen ???
Ich glaube, das war in Schleswig-Holstein.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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Dardonthinis
Es werden hier doch einige konkrete Vorschläge gemacht, was an unserem Grundgesetz/unserer Verfassung geändert werden müsste und könnte. Deshalb schlage ich vor, dass wir die Vorschläge in einem Stichwort-Katalog sammeln, damit das viele Gehirnschmalz, das für die Vorschläge gebraucht wird, nicht umsonst verschwendet wird und die Vorschläge weit verstreut in diesem Themenstrang herumliegen, ohne dass sie etwas nützen.
Wie man das organisatorisch und technisch am besten machen könnte, weiß ich nicht, weshalb die Foristen um Rat und Hilfe gebeten werden.
Prima Vorschlag.
Vielleicht könnte ein Mod dabei helfen? So ein Katalog sollte schließlich nicht wie ein normaler Strang zerredet werden können.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
In dem erwähnten Entwurf für ein neues Grundgesetz (www.gds-zukunftsforum.de -> Gesetzesentwicklungsagentur -> Verfassungsreform in Deutschland) wurden die das Rechtsverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Reich betreffenden Artikel auf Grund der Diskussionen in diesem Themenstrang überarbeitet:
Artikel 281 -Beziehungen zum Deutschen Reich-
1) Mit der Annahme und dem Inkrafttreten dieses Grundgesetzes in dem dafür in ihm vorgesehenen Verfahren endet die Existenz des Deutschen Reiches als Staat im Sinn des Völkerrechts und tritt die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin an seine Stelle. Gleichzeitig wird die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 aufgehoben.
2) Soweit die völkerrechtlichen Verträge und sonstigen mehrstaatlichen Regelungen, die für das Deutsche Reich gegolten haben, unter Verstoß gegen die jeweils einschlägigen Regelungen des Völkerrechts zustand gekommen sind, kann und wird die Bundesrepublik Deutschland vom Inkrafttreten dieses Grundgesetzes an als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches das Aufheben dieser Verträge und Regelungen erwirken bzw., soweit das noch nicht erreicht ist, darauf hinwirken, dass ihr Aufheben erfolgt.
3) Das Geltendmachen der vorgenannten völkerrechtlichen Ansprüche darf stets nur mit friedlichen Mitteln und übereinstimmend mit dem Völkerrecht erfolgen.
4) Soweit Gegenstand des Geltendmachens der vorgenannten völkerrechtlichen Ansprüche die Rückgabe ehemaliger Gebiete des Deutschen Reiches an die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin ist, gewährleistet die Bundesrepublik Deutschland für den Fall der Rückgabe dieser Gebiete allen deutschsprachigen Bewohnern, deren Vorfahren bis zur Besetzung dieser Gebiete durch nichtdeutsche Streitkräfte in ihnen gelebt oder die diese angesichts der drohenden Besetzung verlassen haben, das Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft unmittelbar mit dem Wirksamwerden der Rückgabe dieser Gebiete. Den sonstigen Bewohnern dieser Gebiete gewährleistet die Bundesrepublik Deutschland für diesen Fall rechtsverbindlich ein unbefristetes Bleiberecht, das Recht, bei Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, und mindestens die gleichen Rechte wie Minderheiten gemäß Artikel 35. Näheres regelt ein Gesetz.
5) Das Geltendmachen der vorgenannten völkerrechtlichen Ansprüche erstreckt sich auf den gesamten Zeitraum, während dem das Deutsche Reich als Staat im Sinn des Völkerrechts bestanden hat.
Artikel 282 -Annahme durch Volksentscheid-
1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch einen bundesweiten Volksentscheid. Dieser ist vom Bundespräsidenten ohne das Erfordernis einer Gegenzeichnung nach Artikel 100 auf einen Sonntag, auf den kein gesetzlicher Feiertag fällt, anzuberaumen und unter der Leitung des Bundespräsidialamts durchzuführen. Am Tag dieses Volksentscheides muss mindestens von 8.00 - 20.00 Uhr die Möglichkeit der Stimmabgabe bestehen.
2) Dieses Grundgesetz ist durch den Volksentscheid angenommen, wenn ihm mindestens die Hälfte aller (nicht nur der tatsächlich ihre Stimme abgebenden) Abstimmungsberechtigten zustimmt. Zur Annahme von Artikel 281 bedarf es jedoch der Stimmen einer Mehrheit, die sich aus der Summe aller Abstimmungsberechtigten und der nachweislich erreichten Höchstzahl aller deutschsprachigen Staatsbürger des Deutschen Reiches außerhalb des Geltungsbereichs dieses Grundgesetzes in dem in Artikel 281 Absatz 5 genannten Zeitraum errechnet.
3) Der Bundespräsident stellt öffentlich fest, dass dieses Grundgesetz in dem durchgeführten Volksentscheid angenommen oder abgelehnt worden ist. Das Bundespräsidialamt fertigt diese Feststellung unmittelbar darauf aus und verkündet sie unverzüglich im Bundesgesetzblatt.
4) Im Fall der Annahme dieses Grundgesetzes durch den Volksentscheid ist es gleichzeitig mit dem Feststellen seiner Annahme zu verkünden und im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
5) Näheres regelt ein Bundesgesetz.
(Der Rest (Artikel 283) folgt in der Fortsetzung, da sonst die 5000-Zeichen-Grenze überschritten würde)
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
(Fortsetzung wie angekündigt):
Artikel 283 -Inkrafttreten-
1) Dieses Grundgesetz tritt mit Beginn des Tages nach seinem Veröffentlichen gemäß Artikel 282 Absatz 4 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 gemäß dessen Artikel 146 außer Kraft, soweit nicht in diesem Grundgesetz etwas anderes festgelegt ist.
2) Die Bundesrepublik Deutschland gemäß diesem Grundgesetz ist die selbe Staatskörperschaft wie die, die durch das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 errichtet wurde.
3) Die Übergangs- und Schlussbestimmungen des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 bleiben in Kraft und bilden insoweit einen Bestandteil dieses Grundgesetzes. Dessen Regelungen verdrängen jedoch vorhandene Regelungen in den Übergangs- und Schlussbestimmungen des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 mit gleichem Regelungsgegenstand und setzen sie außer Kraft, soweit sie nach ihren Ausformulierungen jeweils reichen. In welchem Umfang das jeweils der Fall ist, entscheidet im Streitfall das Bundesverfassungsgericht.
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
Vorläufiges Ergebnis des Themenstrangs: Nicht Grundgesetz oder Verfassung, sondern eine Verfassung, die Grundgesetz heißt - fertig aus!
AW: Grundgesetz oder Verfassung ?
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Dardonthinis
Vorläufiges Ergebnis des Themenstrangs: Nicht Grundgesetz oder Verfassung, sondern eine Verfassung, die Grundgesetz heißt - fertig aus!
Was vollkommen schnurz ist.....weil sich sowieso keiner dran hält :haha: