Die Machtverhaeltnisse sind das eine.
Die Praxis ist was Anderes. Der 130er wurde staendig weiterentwickelt. Auch in der Interpretation, wie man an der Behandlung des Volkslehrers deutlich sieht.
https://kripoz.de/2018/07/16/der-unm...2%A7-130-stgb/
https://www.bundestag.de/dokumente/t...tgb-130-551106