AW: Urteile im CumEx-Prozess
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Leibniz
Die wirklichen Täter (Politiker) wurden wieder verschont.
Ja, besonders der Finanzminister Hr. Scholz wurde aus der Schusslinie gehalten, auch hatte man ihn bewusst aus der Wahl zum Vorsitzenden herausgehalten. Die SPD denkt wohl, dass alle Bürger dumm sind. :fuck:
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Schlummifix
Du musst nur kriminell genug sein, dann passiert dir nichts.
und genug Geld für die besten Anwälte siehe Nicole
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Ansuz
Nicht nur das: Stephan Harbarth soll nach dem Willen von Groko, FDP und Grünen jetzt zum Präsidenten des Bundesverfassungs-Gerichts gewählt werden.
Den kenne ich jetzt nicht. Ich kenne allerdings das Problem des Bundesverfassungsgerichts. Der Parteiensumpf sorgt dafür, dass die richtigen Schweinerichter in diese Posten kommen.
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Leibniz
Den kenne ich jetzt nicht. Ich kenne allerdings das Problem des Bundesverfassungsgerichts. Der Parteiensumpf sorgt dafür, dass die richtigen Schweinerichter in diese Posten kommen.
Laut diesem Artikel hat der Typ ordentlich "Dreck am Stecken":
(hier nur das zum Strangthema relevante)
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In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.
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marion
hätten sie das Virus so getauft, würde kein Hahn danach krähen
Stell Dir vor, sie hätten es Augustiner getauft........
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Blackbyrd
Ja, besonders der Finanzminister Hr. Scholz wurde aus der Schusslinie gehalten, auch hatte man ihn bewusst aus der Wahl zum Vorsitzenden herausgehalten. Die SPD denkt wohl, dass alle Bürger dumm sind. :fuck:
Womit die SPD richtig denkt. Blindes Korn oder so
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Ansuz
Laut
diesem Artikel hat der Typ ordentlich "Dreck am Stecken":
(hier nur das zum Strangthema relevante)
Das ist zwar ein starkes Stück, ich sehe dies allerdings eher als Nebenschauplatz. Meines Erachtens sind die Cum-Ex-Strategien legal. Das Problem ist nicht die Ausnutzung, sondern die Gesetzeslage.
Wie bereits an anderer Stelle beschrieben, geht die Gesetzeslage davon aus, dass jeder Aktienanteil, den ein Unternehmen einmal emittiert hat, auch nur einmal existiert.
Das ist nicht der Fall. Die Anzahl der Anteile, die sich im Eigentum befinden, ist unbegrenzt. Das hat mit Securities Lending bzw Securities Financing zu tun.
Ich kann Eigentümer sein, mein Eigentum verleihen und der Ausleiher kann mein Eigentum einem anderen verkaufen, der daraufhin auch Eigentümer meines Aktienanteils ist. Das wird gemacht, dann wird noch das Kursrisiko abgesichert (separate Depots) und es entstehen zwei Bescheinigungen, die beim FA zur Rückerstattung vorgelegt werden können. Ganz einfach eigentlich.
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Leibniz
Das ist zwar ein starkes Stück, ich sehe dies allerdings eher als Nebenschauplatz. Meines Erachtens sind die Cum-Ex-Strategien legal. Das Problem ist nicht die Ausnutzung, sondern die Gesetzeslage.
Wie bereits an anderer Stelle beschrieben, geht die Gesetzeslage davon aus, dass jeder Aktienanteil, den ein Unternehmen einmal emittiert hat, auch nur einmal existiert.
Das ist nicht der Fall. Die Anzahl der Anteile, die sich im Eigentum befinden, ist unbegrenzt. Das hat mit Securities Lending bzw Securities Financing zu tun.
Ich kann Eigentümer sein, mein Eigentum verleihen und der Ausleiher kann mein Eigentum einem anderen verkaufen, der daraufhin auch Eigentümer meines Aktienanteils ist. Das wird gemacht, dann wird noch das Kursrisiko abgesichert (separate Depots) und es entstehen zwei Bescheinigungen, die beim FA zur Rückerstattung vorgelegt werden können. Ganz einfach eigentlich.
Ich denke, diese Begründung sollteste Dir nochmal überlegen.
Vermietest oder verleihst jemand sein Eigentum, erwirbst der erwerber nicht das Eigentum, sondern den Besitz! Das mehrere Bescheinigungen über Eigentum erstellt werden, ändert doch nichts an dem eigentum selber, oder?
PS:
Ich denke auch das die CUM-Ex legalist, aber unmöglich, ohne mehr EIGENTUM vorzugeben.
2. Ich denke diese Probleme werden nicht mehr auftreten, wenn Privateigentum sauber von gesellschaftlichem Eigentum getrennt wird.
Wenn investiert wird, geht das Eigentum von privat in das der GEsellschaft über. Der 'Eigentümer' wird zum verantworlichem Verwalter. Der wie bisher eine Privatentnahme buchen kann etc. Ähnlich einer Scheidung, nach einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft; kann man jederzeit sein Kapital + Zugewinn, aus der Gesellschaft herausziehen.
Ansätze dieser Art gab und gibt es, zB in Form der Stiftung, dem Lehen oder auch beim Fond.
Vorteile sind die glasklare Trennung von natürlicher und gesellschaftlicher Person. Kapitalistisch bliebe das System, die Triebkräfte erhalten. MAn könnte sogar sagen es wäre pro Kapitalismus.
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Süßer
Ich denke, diese Begründung sollteste Dir nochmal überlegen.
Vermietest oder verleihst jemand sein Eigentum, erwirbst der erwerber nicht das Eigentum, sondern den Besitz! Das mehrere Bescheinigungen über Eigentum erstellt werden, ändert doch nichts an dem eigentum selber, oder?
Ich rede nicht von Wohnungen oder sonstigen realen Gütern. Es gilt genau so wie ich es geschrieben habe, auch wenn es für Normalos unbegreiflich erscheint. Ist doch auch logisch. Ob ich Aktien von einem Leerverkäufer oder einem Eigentümer von Aktienanteilen kaufe macht keinen Unterschied.
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Leibniz
Ich rede nicht von Wohnungen oder sonstigen realen Gütern. Es gilt genau so wie ich es geschrieben habe, auch wenn es für Normalos unbegreiflich erscheint. Ist doch auch logisch. Ob ich Aktien von einem Leerverkäufer oder einem Eigentümer von Aktienanteilen kaufe macht keinen Unterschied.
Doch, wenn man Besitz von Eigentum unterscheidet. Diesen Unterschied machst Du und die Beklagten offensichtlich nicht.