Ja, aber, wie hier das Rentenvermögen für Spätaussiedlern, Juden und für Drogenentzug verschwendet wird ist schon kriminell, zumal die Sonderversorgungen der DDR in die Westkasse aufgegangen sind.
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Du täuscht dich "Rentenexperte und Jammerzoni", ich habe keine Schreikrämpfe. Mir geht es ausgesprochen gut, obwohl ich den Aufbau deines Trümmerhaufens und deine geschenkte Westknete mit bezahlen durfte und darf.. :D
Und was erzählst du über die Arena, warst du da eine herausragende Koryphäe??
Ist diese ein Rundumschlag, das Verschwenden für "Spätaussiedler, Juden, Drogenentzug" ? Woher hast du denn die Informationen. Kannst du sicher belegen, oder ? Oder hälst du die NBs für Spätaussiedler.
Und was für " Sonderversorgungen der DDR" sind in die "Westkasse" aufgegangen ? Deine Geliebte Zone war PLEITE ! Auch wenn es aus verklärter Ostsicht versucht wird, anderst zu verkaufen.
Manche versuchten ja schon bald die schöne Geschichte, dER Untergang der Zone hat die Bundesrepublik gerettet, zu verkaufen...:fizeig:
Was haben Spätaussiedler mit Juden zu tun?
Spätaussiedler sind unsere Landsleute!
Sie haben den höchsten Preis für den verlorenen Krieg gezahlt.
Die andere von dir genannte Gruppe der Juden:
http://www.hr-online.de/website/rubr...ument_32264534 - 26.7.2007:
http://www.n-tv.de/politik/Ehemalige...e14649196.html - 6.3.2015:Zitat:
Nach einer Entscheidung des höchsten Sozialgerichts ist bereits die Pflicht zum Tragen einer Kennzeichnung als Jude als Verfolgung zu werten und kann für die Anrechnungszeit zur Rente entscheidend sein.
https://www.faz.net/aktuell/politik/...-16779362.htmlZitat:
Fast 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bekommen auch ehemalige Ghettoarbeiter, die in Polen wohnen, eine Rente. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat nun gebilligt.
20.05.2020
NS-Opfer: Bundessozialgericht weitet Ghettorente aus | ZEIT ONLINEZitat:
Jüdische NS-Verfolgte müssen für eine Ghetto-Rente nicht in einem klassischen Ghetto während der NS-Zeit gelebt haben. Durften sie ihr Haus nur in wenigen Ausnahmen verlassen, liegt ein ghettoähnlicher Aufenthalt vor, der eine Ghetto-Rente begründen kann, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 13 R 9/19 R).
20. Mai 2020
Bundessozialgericht (BSG)
KeinZitat:
.... Grundsatzurteil die Rentenansprüche von Jüdinnen und Juden ausgeweitet, die in der NS-Zeit verfolgt wurden. Demnach kann neben Tätigkeiten in einem Ghetto auch Arbeit in einer "vergleichbaren Zwangslage" zu Rentenansprüchen führen. Der heute 91-jährige Kläger hat danach Anspruch auf eine sogenannte Ghettorente von monatlich rund 200 Euro sowie eine Nachzahlung von rund 50.000 Euro (Az: B 13 R 9/19 R).
Von Januar 1940 bis März 1942 übernahm der Mann verschiedene Reinigungsarbeiten in Wohnungen und beim deutschen Militär oder reinigte Armeelaster. Bezahlt wurde er mit Lebensmitteln. Mit seiner Klage verlangte er hierfür eine Rente nach dem Ghettorentengesetz.
Reiner Zufall,
dass nicht immer alles mit allem zusammenhängt.
Dann ist Corona also eine Begründung für eine Ghetto-Rente? Man darf ja nur in wenigen Ausnahmen die Wohnung verlassen und das ist ein ghettoähnlicher Aufenthalt...Zitat:
Jüdische NS-Verfolgte müssen für eine Ghetto-Rente nicht in einem klassischen Ghetto während der NS-Zeit gelebt haben. Durften sie ihr Haus nur in wenigen Ausnahmen verlassen, liegt ein ghettoähnlicher Aufenthalt vor, der eine Ghetto-Rente begründen kann, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 13 R 9/19 R).