AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)
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BlackForrester
Dein Denkfehler - hier handelt es sich um eine Zivilklage
Genau das war meine Frage. Also keine Geringfügigkeit bei Zivilklagen.
AW: Parken auf privaten Flächen (Aldi, Einkaufscenter etc.)
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Sven71
Genau das war meine Frage. Also keine Geringfügigkeit bei Zivilklagen.
Ist halt für den Kläger immer eine Frage des Auifwandes / Nutzen und ob man Willens ist in Vorkasse zu gehen nicht wissend, ob man denn sein Geld + Kosten jemals sehen wird.