AW: BRD: 678.000 Menschen obdachlos
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autochthon
OKay.
der Text ist nicht lesbar. War das ein Einzelfall?
Nicht ganz:
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Bei Wohnungen, die von der Stadt oder der Gemeinde vermietet werden sieht die rechtliche Lage jedoch komplizierter aus. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Eigenbedarf nur von natürlichen Personen geltend gemacht werden. Somit können sich Städte und Gemeinden nicht auf Eigenbedarf berufen.
Allerdings beriefen sich schon einige Gemeinden darauf, dass die Pflicht zur Unterbringung von Flüchtlingen als ein hinreichendes öffentliches Interesse angesehen werden kann. Dabei könnte es sich unter Umständen um ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 BGB handeln. So geht das Amtsgericht Göttingen in seinem Urteil vom 19.07.1991 (Az. 25 C 13/91) davon aus, dass hier das Interesse der Gemeinde an der Unterbringung der Flüchtlinge überwiegen würde. Wenn die Gemeinde darlegen kann, dass ihre Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Kündigung wegen der Unterbringung von Flüchtlingen durchaus gerechtfertigt sein.
https://www.mietrechtsiegen.de/darf-...endigt-werden/
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Rhino
Nicht ganz:
Tja Wohnungen für Deutsche sind offensichtlich nicht im öffentlichen Interesse.
"Flüchtlinge" stehen nur indirekt im GG16a. Keiner von denen fällt darunter.
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Rhino
Nicht ganz:
Aus dem Text geht doch aber eindeutig hervor, dass es eben nicht(!!) möglich ist.
AW: BRD: 678.000 Menschen obdachlos
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[...] Straßenzeitungen gibt es in vielen deutschen Städten. Sie sind „Stimme der Straße“ sowie Einnahmequelle und einiges mehr für ihre obdachlosen Verkäuferinnen und Verkäufer. Christina Bacher ist Chefredakteurin von Deutschlands ältester Straßenzeitung – dem „Draussen*seiter“ in Köln.[...]
https://www.swr.de/swr2/leben-und-ge...10-17-100.html
Obdachlosigkeit wird eventuell bald fuer den einen und anderen Deutschen ein neues Thema werden...
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Flüchtling
Dann haben nur noch die Ausländer eine Wohnung.
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Flüchtling
Sie können ja wie in den USA Zelte in den Städten aufbauen. Am besten vor dem Bundestag.