AW: GG ist verfassungsfeindlich
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Nationalix
Die offizielle Bezeichnung des Grundgesetzes lautet "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ". Das "für" impliziert, dass das das GG von außen aufoktroyiert und nicht in freier Selbstbestimmung gegeben wurde. Eine künftige Verfassung in freier Selbstbestimmung wird in Artikel 146 in Aussicht gestellt.
Und in der Präambel heißt es ausdrücklich, dass das deutsche Volk sich Kraft seiner verfassunggebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben hat.
Artikel 146 ist seit dem Inkrafttreten des "Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der damals noch bestehenden Deutschen Demokratischen Republik und den vier alliierte Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, sowie dem folgenden Beitritt Beitritt der auf dem Gebiet der DDR wiederhergestellten fünf deutschen Länder obsolet, und hätte eigentlich gestrichen werden können und sollen.
Man hat ihn vermutlich aus einer Kombination typisch deutschen Moralüberschwanges und mangelnder staatsrechtlicher Sachkunde heraus stehen lassen, um im Falle der Errichtung einer neuerlichen Diktatur argumentieren zu können, eine von dieser implementierte Verfassung habe das Grundgesetz nicht aufgehoben, dies könne nur in freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes geschehen. Was staatsrechtlich natürlich blanker Unfug ist.
AW: GG ist verfassungsfeindlich
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Jungle Jennie
Und jetzt mal ernsthaft:
Das über westdeutsche Landtage und Parlamentarischen Rat (1948/49), Bundestag, Bundesrat und letzte Volkskammer der DDR (1990) immerhin mittelbar demokratisch legitimierte Grundgesetz soll keine Verfassung sein, weil es keine Volksabstimmung über dieses gab, die von kommunistischen Apparatschiks ihren Sklaven verordnete nordkoreanische Verfassung hingegen soll eine echte Verfassung sein, weil es eine unfreie und nicht geheime Volksabstimmung über diese gab?
Nicht, dass ich viel von Demokratie hielte oder glaubte, diese erzeuge irgendwie sachlich bessere oder moralisch überlegene Entscheidungen, aber vorstehende Argumentation ist denklogisch vollkommen unhaltbar.
Der Unterschied: Für die provisorische BRD-Verfassung, auch Grundgesetz genannt, brauchten wir das Placet der Sieger, die nordkoreanische Verfassung stammt von einem Nordkoreaner.
AW: GG ist verfassungsfeindlich
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Jungle Jennie
Und jetzt mal ernsthaft:
Das über westdeutsche Landtage und Parlamentarischen Rat (1948/49), Bundestag, Bundesrat und letzte Volkskammer der DDR (1990) immerhin mittelbar demokratisch legitimierte Grundgesetz soll keine Verfassung sein, weil es keine Volksabstimmung über dieses gab, die von kommunistischen Apparatschiks ihren Sklaven verordnete nordkoreanische Verfassung hingegen soll eine echte Verfassung sein, weil es eine unfreie und nicht geheime Volksabstimmung über diese gab?
Nicht, dass ich viel von Demokratie hielte oder glaubte, diese erzeuge irgendwie sachlich bessere oder moralisch überlegene Entscheidungen, aber vorstehende Argumentation ist denklogisch vollkommen unhaltbar.
eben. man schaue sich bloss die "vom volk" durchgeführte wahl zum bundespräsi an, ist doch das beste beispiel wie sowas läuft.
AW: GG ist verfassungsfeindlich
Wenn man eure Beiträge liest, muss man sagen ihr habt noch nie etwas über Verfassungen gelesen bzw. euch darüber infomiert. Gemäß euren Aussagen, hatten bzw. haben das deutsche Kaiserreich und die Vereinigten Staaten keine Verfassung.
1. Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihr Zustandekommen, ihre Namen etc. pp.. Eine Verfassung, die von oben herab erlassen wird oktroyierte
2. Die Idealvorstellung einer Verfassung geht von der Legitimation durch die Zustimmung des Volkes aus. Dabei ist, entgegengesetzt der Meinung einiger hier, nicht nur die direkte Zustimmung per Volksabstimmung gemeint, sondern auch die indirekte über Volksvertreter. In besonderen Fällen, dort wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, z.B. Großbritannien gilt auch die Zustimmung im Geiste.
3.Kommen wir zum GG. Es ist richtig, dass dass man das GG zunächst als Provisorium dachte, schließlich hatte man nicht einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren. Nicht das Gesamte deutsche Volk war am GG beteiligt und auch die Vorstellung, dass der beste Ausdruck wieder erlangter Souveränität eine neue Verfassung wäre, mag eine Rolle gespielt haben.
Trotzdem wird von einigen ein wichtiger Umstand übersehen. Inhaltlich ist und war das GG eine Verfassung, dass wird sogar deutlich an der Rede Carlo Schmids, denn wenn er über die Inhalte des GG spricht, spricht er davon, was eine Verfassung enthalten soll.
Anders ausgedrückt, das GG ist inhaltlich eine Verfassung, dass Manko, was es zunächst zum Provisorium machte, wahr die fehlende Beteiligung/ Zustimmung eines Teiles des deutschen Volkes.
4. Durch die Ratifizierung in den westdeutschen frei gewählten Parlamenten (Bayern ratifizierte das GG nicht, aber ordnete sich per Gesetzesbeschluss unter) hat das GG die indirekte Zustimmung des Volkes in den westdeutschen Bundesländern erlangt. Die Beitrittserklärung erfolgte durch die freigewählte DDR-Volkskammer und jede Änderung nach 1990 erfolgte durch gewählte Volksvertreter des gesamten Deutschlands.
Das GG hat also die indirekte Zustimmung des Volkes und ist somit eine legitimierte Verfassung.
5. Für diejenigen, die der Meinung sind, aus Artikel 146 GG lässt sich eine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung ableiten, wäre mal ein Blick in Artikel 79 Absatz 3 GG angebracht, ob der Artikel dort erwähnt ist.
6. Auch wenn das GG eine legitimierte Verfassung ist und Artikel 146 GG keine Verpflichtung enthält, hätte man doch das Volk direkt entscheiden lassen sollen, ob man das GG behält oder ob man ein neue Verfassung erarbeitet. Ich persönlich bin sogar der Merinung, dass genau dies von den Vätern des GG gewollt war, da sie sich der Qualität des GG bewusst waren.
AW: GG ist verfassungsfeindlich
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Gehirnnutzer
Wenn man eure Beiträge liest, muss man sagen ihr habt noch nie etwas über Verfassungen gelesen bzw. euch darüber infomiert. Gemäß euren Aussagen, hatten bzw. haben das deutsche Kaiserreich und die Vereinigten Staaten keine Verfassung.
1. Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihr Zustandekommen, ihre Namen etc. pp.. Eine Verfassung, die von oben herab erlassen wird oktroyierte
2. Die Idealvorstellung einer Verfassung geht von der Legitimation durch die Zustimmung des Volkes aus. Dabei ist, entgegengesetzt der Meinung einiger hier, nicht nur die direkte Zustimmung per Volksabstimmung gemeint, sondern auch die indirekte über Volksvertreter. In besonderen Fällen, dort wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, z.B. Großbritannien gilt auch die Zustimmung im Geiste.
3.Kommen wir zum GG. Es ist richtig, dass dass man das GG zunächst als Provisorium dachte, schließlich hatte man nicht einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren. Nicht das Gesamte deutsche Volk war am GG beteiligt und auch die Vorstellung, dass der beste Ausdruck wieder erlangter Souveränität eine neue Verfassung wäre, mag eine Rolle gespielt haben.
Trotzdem wird von einigen ein wichtiger Umstand übersehen. Inhaltlich ist und war das GG eine Verfassung, dass wird sogar deutlich an der Rede Carlo Schmids, denn wenn er über die Inhalte des GG spricht, spricht er davon, was eine Verfassung enthalten soll.
Anders ausgedrückt, das GG ist inhaltlich eine Verfassung, dass Manko, was es zunächst zum Provisorium machte, wahr die fehlende Beteiligung/ Zustimmung eines Teiles des deutschen Volkes.
4. Durch die Ratifizierung in den westdeutschen frei gewählten Parlamenten (Bayern ratifizierte das GG nicht, aber ordnete sich per Gesetzesbeschluss unter) hat das GG die indirekte Zustimmung des Volkes in den westdeutschen Bundesländern erlangt. Die Beitrittserklärung erfolgte durch die freigewählte DDR-Volkskammer und jede Änderung nach 1990 erfolgte durch gewählte Volksvertreter des gesamten Deutschlands.
Das GG hat also die indirekte Zustimmung des Volkes und ist somit eine legitimierte Verfassung.
5. Für diejenigen, die der Meinung sind, aus Artikel 146 GG lässt sich eine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung ableiten, wäre mal ein Blick in Artikel 79 Absatz 3 GG angebracht, ob der Artikel dort erwähnt ist.
6. Auch wenn das GG eine legitimierte Verfassung ist und Artikel 146 GG keine Verpflichtung enthält, hätte man doch das Volk direkt entscheiden lassen sollen, ob man das GG behält oder ob man ein neue Verfassung erarbeitet. Ich persönlich bin sogar der Merinung, dass genau dies von den Vätern des GG gewollt war, da sie sich der Qualität des GG bewusst waren.
:appl: :gp:
AW: GG ist verfassungsfeindlich
Ich bekomme immer mehr den Eindruck das für Deutschland aktuell eine Bevölkerungsanzahl um die 7-8 Mio. völligst ausreichend wäre.:iwarte:
AW: GG ist verfassungsfeindlich
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Jungle Jennie
Und in der Präambel heißt es ausdrücklich, dass das deutsche Volk sich Kraft seiner verfassunggebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben hat.
Artikel 146 ist seit dem Inkrafttreten des "Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der damals noch bestehenden Deutschen Demokratischen Republik und den vier alliierte Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, sowie dem folgenden Beitritt Beitritt der auf dem Gebiet der DDR wiederhergestellten fünf deutschen Länder obsolet, und hätte eigentlich gestrichen werden können und sollen.
Man hat ihn vermutlich aus einer Kombination typisch deutschen Moralüberschwanges und mangelnder staatsrechtlicher Sachkunde heraus stehen lassen, um im Falle der Errichtung einer neuerlichen Diktatur argumentieren zu können, eine von dieser implementierte Verfassung habe das Grundgesetz nicht aufgehoben, dies könne nur in freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes geschehen. Was staatsrechtlich natürlich blanker Unfug ist.
Damit sind bestenfalls dessen "Vertreter" gemeint, wie immer, wenn "Volkes Willen" gefragt ist.
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Zyankali
eben. man schaue sich bloss die "vom Volk" durchgeführte wahl zum bundespräsi an, ist doch das beste beispiel wie sowas läuft.
Mogelpackung !
AW: GG ist verfassungsfeindlich
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Bruddler
Damit sind bestenfalls dessen "Vertreter" gemeint, wie immer, wenn "Volkes Willen" gefragt ist.
Mogelpackung !
Wo ist das Problem, Bruddler? Sehr viele Verfassungen der Welt haben nur die indirekte Zustimmung des Volkes.
AW: GG ist verfassungsfeindlich
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Gehirnnutzer
Wo ist das Problem, Bruddler? Sehr viele Verfassungen der Welt haben nur die indirekte Zustimmung des Volkes.
Das mag vielleicht sein ABER dafür wurde stets der Wille des Volkes zur Nationenbildung und zur staatlichen Identifikation aus sich selbst heraus ausgearbeitet und unterlag keiner Genehmigung inklusive Vorbehaltsrechte.
AW: GG ist verfassungsfeindlich
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Hank Rearden
Über die Verfassung muss das Wahlvolk abstimmen, also ist das GG eben keine Verfassung!
[...]
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truthCH
Fettung durch mich
Ich würde das ebenfalls bestreiten, nur schon aus dem Grund des 146-er. Als Schweizer finde ich es amüsant, dass man in einer Verfassung den Passus stehen haben kann, dass diese Verfassung verfällt, wenn das Volk sich selbst eine gibt. So etwas steht zum Beispiel nicht in unserer Verfassung. Ich sehe auch nicht den Grund, warum so etwas in einer Verfassung stehen sollte.
[...]
Wenn das Kriterium für eine Verfassung ist, daß sie per Volksabstimmung angenommen werden muß, hat es in Deutschland (und zahlreichen anderen Ländern) überhaupt noch nie eine gültige Verfassung gegeben. Weder die Verfassung des deutschen Reiches von 1871 noch die Weimarer Verfassung wurden per Volksabstimmung angenommen. Konkret: das ist überhaupt kein Kriterium.
Das Grundgesetz heißt so, weil es ursprünglich ein Provisorium für die Trizone war. Absehbar war, daß die SBZ nicht mitmachen würde, und Teile Deutschlands standen unter polnischer Verwaltung (seit 1991 gehören sie völkerrechtlich zu Polen).
Die Wiedervereinigung war ein Beitritt eines Teils Deutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß dem damaligen Art. 23 GG. Diese Möglichkeit sah das GG in seiner Präambel und eben nach Art. 23 GG explizit vor. Man hätte durchaus auch eine neue Verfassung nach Art. 146 GG beschließen können. Mußte man das? Das BVerfG hat dies verneint.
Wie ich in meiner ersten Antwort auf den Eingangsbeitrag schrieb, ist es m.E. auch sicher kein Anliegen der zitierten Frau Lengenfeld, die Geltung des Grundgesetzes oder seinen Charakter als Verfassung anzuzweifeln. Tatsächlich würde sie ihr vorgebrachtes Argument sogar schwächen: daß mittlerweile das Anmahnen der Geltung des Rechts, sogar des Grundgesetzes, als anrüchig, als herzlos und rechts gilt.