am 12. Februar 2020 wird die sog. „Experten-Anhörung“ im Deutschen Bundestag zum Thema „sexuelle Identität“ im Grundgesetz stattfinden.
Damit wird eine weitere Hürde genommen, um der Gender-Ideologie Verfassungsrang zu geben.
Grüne, Linke und FDP haben eine Aufnahme der „sexuellen Identität“ als weiteres Merkmal in das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gefordert.
Zu diesem Zweck haben Grüne, Linke und FDP einen Gesetzentwurf im Bundestag vorgestellt, der § 3 Absatz 3 im Grundgesetz entsprechend ändern soll.
Vor allem die Grünen arbeiten seit Jahren daran, Gender zur Staatsdoktrin zu machen und in allen Bereichen des Lebens, von der Schule bis zu den Behörden, mit brachialer Gewalt durchzusetzen.
Nun soll der Gender-Staat total und unumkehrbar gemacht werden. Die Grünen fordern nämlich die Aufnahme der „sexuellen Identität“ in das Grundgesetz.
Diese Maßnahme ist Bestandteil eines „Bundesweiten Aktionsplanes für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ zur Bekämpfung von „Homophobie“.
Hier geht es nicht darum, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Mann und Frau) zu verhindern, denn dieses Kriterium ist schon im Grundgesetz enthalten.
Nein, es geht um mehrere hundert bis tausende Arten sexueller Orientierung, die die Gender-Ideologen erfunden haben.
Das Ziel der Grünen ist offensichtlich: Die Grünen wollen den Kampf gegen eine angeblich existierende Homophobie mit allen Mittel des Staates bekämpfen.
Ende Teil 1
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