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Grundgesetz ändern - aber wie?
Da sich hier viele User für eine neue Verfassung stark machen, die in einer Volksabstimmung beschlossen werden soll, werfe ich mal die Frage in den Raum:
Welche Artikel des GG würdet ihr ändern, und wie sollten die dann lauten?
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AW: Grundgesetz ändern - aber wie?
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Deutschmann
Da sich hier viele User für eine neue Verfassung stark machen, die in einer Volksabstimmung beschlossen werden soll, werfe ich mal die Frage in den Raum:
Welche Artikel des GG würdet ihr ändern, und wie sollten die dann lauten?
Vielleicht sollte man zuerst einmal die Verfassungen anderer erfolgreicher Länder wie beispielsweise der USA, Australien, Kanada usw. genau analysieren und deren Grundkonzept als Masterplan übernehmen?
Jetzt an einzelnen Artikeln herumzubasteln, würde sehr wahrscheinlich in einem Flickwerk enden.
Nach rund 70 Jahren Grundgesetz liegen genügend Erfahrungswerte vor, um nicht wieder die gleichen Fehler einzubauen.
Als erstes würde ich den Föderalismus in der jetzigen Form und Ausprägung in Frage stellen. Es kann wohl nicht sein, dass jedes Bundesländchen seine eigene Schulform und Schulsysteme und auch eigene Gesetze bastelt und hinterher von Bundesland zu Bundesland völlig verschiedene Abschlüsse erfolgen.
Denken wir doch nur an das abschreckende Beispiel der Rauchverbote oder den Kompetenz-Wirrwar der Polizeien.
Dies nur als ein Beispiel für die vielen Baustellen, die anzupacken wären.
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AW: Grundgesetz ändern - aber wie?
Es ist nicht perfekt. Aber mich würde interessieren welche Artikel im GG denn nun Mist sind, so dass man unbedingt eine neue Verfassung braucht?
Das mit dem Föderalismus ist ein guter Ansatzpunkt.
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Deutschmann
Da sich hier viele User für eine neue Verfassung stark machen, die in einer Volksabstimmung beschlossen werden soll, werfe ich mal die Frage in den Raum:
Welche Artikel des GG würdet ihr ändern, und wie sollten die dann lauten?
Ganz spontan ... im Artikel 5 würde ich den Absatz 2 streichen
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Deutschmann
Da sich hier viele User für eine neue Verfassung stark machen, die in einer Volksabstimmung beschlossen werden soll, werfe ich mal die Frage in den Raum:
Welche Artikel des GG würdet ihr ändern, und wie sollten die dann lauten?
§ 130 ändern und Religionsfreiheit
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AW: Grundgesetz ändern - aber wie?
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Deutschmann
Es ist nicht perfekt. Aber mich würde interessieren welche Artikel im GG denn nun Mist sind, so dass man unbedingt eine neue Verfassung braucht?
Das mit dem Föderalismus ist ein guter Ansatzpunkt.
Man braucht keine neue. Nur eine moderne. Was man sich vor 70 Jahren ausgedacht hat, darf heute kein Dogma sein. Kein Mensch hat bei der Entstehung des GG an Völkerwanderungen und muslimische Invasionen gedacht.
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nurmalso2.0
Ganz spontan ... im Artikel 5 würde ich den Absatz 2 streichen
.. abeer warum und weshalb , das genau schreibst du nicht .. warum ? zu feige ? fehlen dann deinen Argumente ?
was bitte ist denn daran falsch :
Zitat:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
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Dr Mittendrin
§ 130 ändern und Religionsfreiheit
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du ein Problem mit Artikel 130 hast.
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Frank
Kein Mensch hat bei der Entstehung des GG an Völkerwanderungen und muslimische Invasionen gedacht.
.. das hat aber mit dem Grundgesetz nix aber absolut nix zu tun ... die Völkerwanderung kann durch ein Einwanderungs- und Immigrationsgesetz gelöst werden und der Islam durch ein entsprechendes Verbot da es eine Ideologie ist ...
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Politikqualle
.. das hat aber mit dem Grundgesetz nix aber absolut nix zu tun ... die Völkerwanderung kann durch ein Einwanderungs- und Immigrationsgesetz gelöst werden und der Islam durch ein entsprechendes Verbot da es eine Ideologie ist ...
Nein. Das GG steht ja über allem. Und solange da Religionsfreiheit verankert ist, wird es immer wieder die Debatte darum geben.
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AW: Grundgesetz ändern - aber wie?
Ich wage als Österreicher eine Meinung abzugeben.
Grundsätzlich hat sich das GG bewährt und sollte im Kern beibehalten werden.
Aber ich stimme Chronos zu, dass der Föderalismus in seinen Auswüchsen eingedämmt gehört.
Natürlich sollte das GG zeitgemäß sein und kein Mascherl haben dass Änderungen verbietet.
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Dr Mittendrin
§ 130 ändern und Religionsfreiheit
.. warum ? .. Gründe ?
Religionsfreiheit .. habe ich oben geschrieben , eine Ideologie kann man verbieten , ganz einfach , seine Religion kann jeder in seinen eigenen 4 Wänden ausüben bis im schwarz vor Augen wird ..
.. und dann § 130 Volksverhetzung ....
die Regierung der Bundesrepublik muß sich doch nicht wundern , wenn Gruppen gegen Ausländer schimpfen oder hetzen , wo bitte kommt denn diese Hetze her , von der Kriminalität dieser Ausländer , von dem eigenen unsauberen verhalten dieser Ausländer , als in den 1960er Jahren die türkischen Gastarbeiter kamen , hat sich keiner aufgeregt ... erst als die Migranten und deren Kinder die Statistik der Kriminalität anführten wurde man darauf aufmerksam , als dann noch der Terror der Islamisten dazu kam , war das Faß voll , aber das hat mit § 130 Volksverhetzung nix zu tun ... da hat der Staat versagt mit seinen faulen Gerichtsurteilen gegen diese "Volksgruppe" ...
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Politikqualle
.. abeer warum und weshalb , das genau schreibst du nicht .. warum ? zu feige ? fehlen dann deinen Argumente ?
was bitte ist denn daran falsch :
Wenn Gesetze die in Art.5 GG garantierte Meinungsfreiheit beschränken wenn nicht aushebeln, ist diese Freiheit nichts mehr wert. Zum Beispiel steht so der lächerliche §185StGB über Artikel 5 des GG und macht ihn somit wertlos.
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Frank
Nein. Das GG steht ja über allem. Und solange da Religionsfreiheit verankert ist, wird es immer wieder die Debatte darum geben.
... Religionsfreiheit ist doch OK und nun drfiten wir schon wieder in diese gleiche Debate ab , der Islam ist keine Religion es ist eine Ideologie .. warum gibt es über den Islam so unzählig viele kritische Bücher ? weil er so friedlich ? weil es die Religion des Friedens ist ? doch der Koran ist voller Aufrufe an ihre einzigen wahren Gläubige zur Gewalt ? da hat die Politik versagt ...
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AW: Grundgesetz ändern - aber wie?
Artikel 107 würde ich gerne ändern, denn ich halte es für unsagbar dämlich diesen Länderfinanzausgleich so wie bisher laufen zu lassen. Es muss doch auch ein Anreiz gegeben werden, die gut wirtschaftende Länder belohnt und nicht damit bestraft, dass sie asozial wirtschaftende Länder mit dem Länderfinanzausgleich noch belohnt.
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nurmalso2.0
Wenn Gesetze die in Art.5 GG garantierte Meinungsfreiheit beschränken wenn nicht aushebeln, ist diese Freiheit nichts mehr wert. Zum Beispiel steht so der lächerliche §185StGB über Artikel 5 des GG und macht ihn somit wertlos.
.. dann mußt du schon genauer werden , denn so sind deine Ausführungen sinnlos und Quatsch ..
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AW: Grundgesetz ändern - aber wie?
Artikel 3 ändern! Und zwar so, dass eine Beschneidung der Rechte für Ausländer zu lässig ist, denn mich kotzt es an dass zB Asylbetrüger sich durch die Rechtswege klagen können und so ihren Aufenthalt um Jahre verlängern können. Innerhalb der Jahre bekommen die dann nämlich hier Kinder und dann werden sie wieder nicht abgeschoben weil der Lebensmittelpunkt der Kinder hierzulande ist und wegen dem angeblichen Kindeswohl dürfen dann natürlich auch die Eltern bleiben. Daher will ich dieses Grundrecht geändert haben.
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Veltins007
Artikel 107 würde ich gerne ändern, denn ich halte es für unsagbar dämlich diesen Länderfinanzausgleich so wie bisher laufen zu lassen. Es muss doch auch ein Anreiz gegeben werden, die gut wirtschaftende Länder belohnt und nicht damit bestraft, dass sie asozial wirtschaftende Länder mit dem Länderfinanzausgleich noch belohnt.
.. darüber kann man lange diskutieren .. denn Europa funktioniert doch auch so .. oder willst du Länder oder Gebiete der völligen Armut aussetzen ? .. BERLIN wäre nach 4 Woche pleite , Merkel würde dann in Mülleimern nach Essbarem suchen usw. ...
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Veltins007
Artikel 3 ändern! Und zwar so, dass eine Beschneidung der Rechte für Ausländer zu lässig ist, denn mich kotzt es an dass zB Asylbetrüger sich durch die Rechtswege klagen können und so ihren Aufenthalt um Jahre verlängern können. Innerhalb der Jahre bekommen die dann nämlich hier Kinder und dann werden sie wieder nicht abgeschoben weil der Lebensmittelpunkt der Kinder hierzulande ist und wegen dem angeblichen Kindeswohl dürfen dann natürlich auch die Eltern bleiben. Daher will ich dieses Grundrecht geändert haben.
.. dafür reicht ein Einwanderungs- und Migrationsgesetz .. wollen die CDU , SPD und Grüne aber nicht ...
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Artikel 6 Abs. 5 ersatzlos streichen, denn dafür, dass ein Bastard die gleichen Bedingungen für die Seele und seine Stellung in der Gesellschaft erhält, haben ausnahmslos die Eltern zu sorgen und nicht der Staat.
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Frank
Nein. Das GG steht ja über allem. Und solange da Religionsfreiheit verankert ist, wird es immer wieder die Debatte darum geben.
.. es geht um Religion und der Islam ist keine Religion .. so einfach ist es ..
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Politikqualle
.. darüber kann man lange diskutieren .. denn Europa funktioniert doch auch so .. oder willst du Länder oder Gebiete der völligen Armut aussetzen ? .. BERLIN wäre nach 4 Woche pleite , Merkel würde dann in Mülleimern nach Essbarem suchen usw. ...
Es ist für mich ein unerträglicher Zustand wenn so ekelerregende Bundesländer wie Berlin oder Hamburg sich Milliarden teure Prestigeobjekte leisten aber diese Finanzierung nur durch den Länderfinanzausgleich stattfindet. Wie sollen solche idiotischen Bundesländer denn sonst angehalten werden zu einem maßvollen Haushaltsplan?
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Veltins007
Artikel 107 würde ich gerne ändern, denn ich halte es für unsagbar dämlich diesen Länderfinanzausgleich so wie bisher laufen zu lassen. Es muss doch auch ein Anreiz gegeben werden, die gut wirtschaftende Länder belohnt und nicht damit bestraft, dass sie asozial wirtschaftende Länder mit dem Länderfinanzausgleich noch belohnt.
Das würde ich so belassen. Vielleicht nur etwas verfeinern. Ohne Finanzausgleich dürfte es zu einer innerdeutschen Völkerwanderung kommen. Die Lebensverhältnisse sind ja auch schon mit Ausgleich unterschiedlich genug.
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Politikqualle
.. dafür reicht ein Einwanderungs- und Migrationsgesetz .. wollen die CDU , SPD und Grüne aber nicht ...
Wenn es im Grundgesetz oder in einer Verfassung stehen würde, dann könnten sie dies aber nicht mehr übergehen durch ein weiterführendes Migrationsgesetz, sondern das Migrationsgesetz hat sich dann daran zu orientieren.
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Deutschmann
Das würde ich so belassen. Vielleicht nur etwas verfeinern. Ohne Finanzausgleich dürfte es zu einer innerdeutschen Völkerwanderung kommen. Die Lebensverhältnisse sind ja auch schon mit Ausgleich unterschiedlich genug.
Dann muss man sich überlegen wie man notorische Pleiteländer zu einer anständigen Haushaltskonsolidierung zwingen kann. Dann muss der Bund eben das Recht erhalten, ihnen so Dinge wie eine Elbphilharmonie zu verbieten
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Veltins007
Wenn es im Grundgesetz oder in einer Verfassung stehen würde, dann könnten sie dies aber nicht mehr übergehen durch ein weiterführendes Migrationsgesetz, sondern das Migrationsgesetz hat sich dann daran zu orientieren.
Du hast nicht Unrecht. Tatsächlich ist das Grundgesetz in seiner Gesamtheit - bis auf ein paar Ausnahmen - eine reine Auslegungssache. Die Gesetze müssten so formuliert sein, dass die nur mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden können. Und nicht mit einem: wenn ... dann ... aber nicht wenn ....
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Veltins007
Wenn es im Grundgesetz oder in einer Verfassung stehen würde, dann könnten sie dies aber nicht mehr übergehen durch ein weiterführendes Migrationsgesetz, sondern das Migrationsgesetz hat sich dann daran zu orientieren.
.. was bringt diese Diskussion , wenn Mutti Merkel schon gegen Paragraphen und das Genfer Abkommen verstößt und Flüchtlinge und Terroristen ohne Prüfung und Registrierung ins Land läßt und keiner gegen Merkel gerichtlich vorgeht ... dann kannst du im GG jedes Gesetz ändern und neu schreiben , doch die Politiker machen dann so oder so was sie wollen ..
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Politikqualle
.. was bringt diese Diskussion , wenn Mutti Merkel schon gegen Paragraphen und das Genfer Abkommen verstößt und Flüchtlinge und Terroristen ohne Prüfung und Registrierung ins Land läßt und keiner gegen Merkel gerichtlich vorgeht ... dann kannst du im GG jedes Gesetz ändern und neu schreiben , doch die Politiker machen dann so oder so was sie wollen ..
Wenn es zwingende Regelung im GG oder einer Verfassung wäre, dann könnte man bei der Neugestaltung auch einen Passus einarbeiten, welcher bei groben Pflicht-/Amtsverletzungen der Regierung ein beschleunigtes Enthebungsverfahren ermöglicht. Aber wirklich nur bei sehr groben Verletzungen die stark zum Nachteil des Volkes sind. Es muss klarer der Wille des Volkes im Grundgesetz/Verfassung zum Ausdruck kommen und es muss die Möglichkeit erhalten, gegen absolute Fehlentscheidungen als Korrektiv tätig werden zu können.
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Deutschmann
Da sich hier viele User für eine neue Verfassung stark machen, die in einer Volksabstimmung beschlossen werden soll, werfe ich mal die Frage in den Raum:
Welche Artikel des GG würdet ihr ändern, und wie sollten die dann lauten?
Glaubt hier wirklich jemand, neu bedrucktes Papier würde Mißstände beseitigen, wo Beugung/Aussetzung/Bruch von Gesetzen offiziell alternativlos sind?
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Veltins007
Wenn es zwingende Regelung im GG oder einer Verfassung wäre, dann könnte man bei der Neugestaltung auch einen Passus einarbeiten, welcher bei groben Pflicht-/Amtsverletzungen der Regierung ein beschleunigtes Enthebungsverfahren ermöglicht. Aber wirklich nur bei sehr groben Verletzungen die stark zum Nachteil des Volkes sind. Es muss klarer der Wille des Volkes im Grundgesetz/Verfassung zum Ausdruck kommen und es muss die Möglichkeit erhalten, gegen absolute Fehlentscheidungen als Korrektiv tätig werden zu können.
.. hahahaaa .. lach lach .... ist im Bundestag nur ein einziges Mal der Ruf nach "Merkel muß weg" gekommen ? hat man im Bundestag von einer Mehrheit der regierenden Politikern nur einmal gehört , daß diese Flüchtlingspolitik so nicht weiter gehen kann ? .. ganz vereinzelt , im dunklen hat mal ein Politiker hinter vorgehaltener Hand ausgesagt , daß man den Flüchtlingsstrom eindämmen sollte , aber mehr auch nicht .. und dann willst du eine Meute regierender Politiker zur Änderung des GG bewegen ... eher dreht sich die Erde in umgekehrter Richtung .. :crazy:
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Leberecht
Glaubt hier wirklich jemand, neu bedrucktes Papier würde Mißstände beseitigen, wo Beugung/Aussetzung/Bruch von Gesetzen offiziell alternativlos sind?
.. 10 x 100 Punkte .. :happy:
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Dr Mittendrin
§ 130 ändern und Religionsfreiheit
Glaubensfreiheit ist mir spontan auch eingefallen!
Ich würde der Verfassung außerdem einen Geltungsbereich geben, um Rechtssicherheit zu gewinnen!
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Buella
Glaubensfreiheit ist mir spontan auch eingefallen!
Ich würde der Verfassung außerdem einen Geltungsbereich geben, um Rechtssicherheit zu gewinnen!
Religionsfreiheit nur dann wenn sie das GG nicht verletzt.
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Politikqualle
.. hahahaaa .. lach lach .... ist im Bundestag nur ein einziges Mal der Ruf nach "Merkel muß weg" gekommen ? hat man im Bundestag von einer Mehrheit der regierenden Politikern nur einmal gehört , daß diese Flüchtlingspolitik so nicht weiter gehen kann ? .. ganz vereinzelt , im dunklen hat mal ein Politiker hinter vorgehaltener Hand ausgesagt , daß man den Flüchtlingsstrom eindämmen sollte , aber mehr auch nicht .. und dann willst du eine Meute regierender Politiker zur Änderung des GG bewegen ... eher dreht sich die Erde in umgekehrter Richtung .. :crazy:
Die derzeitigen Probleme muss du nicht für mich rekapitulieren, denn diese sind mir mehr als nur bewusst. Das heißt aber nicht, dass man sich keine Gedanken machen sollte, wie man so etwas zukünftig verhindern könnte. Und darum soll es hier in dem Strang doch sicherlich auch gehen.
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Dr Mittendrin
Religionsfreiheit nur dann wenn sie das GG nicht verletzt.
Korrekt!
Sollte eine "Religion" bereits in ihren Fundamenten verfassungswidrige Elemente aufzeigen, so hat sie in dem verfassungsmäßigen Rechtsstaat ausgeschissen!
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Scharfe Aufgabentrennung zwischen Bund und Ländern.
Direktwahl des BP.
Besetzung des BVerfG durch Wahlen der Richterschaft.
Einfügung einer deutschen 2nd Amendment-Variante.
Vorgabe, dass ein festzulegender (erheblicher) Anteil der Steuern (1/3; 1/4; o.ä.) den Kommunen zufliesst.
Volksbefragung, Volksbegehren, Volksentscheid auf allen Ebenen.
Vorgabe, dass Minister i.d.R. aus dem Beamtenstand zu nehmen sind.
Statt Wahl Auslosung der Bundestagesabgeordneten.
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Buella
Korrekt!
Sollte eine "Religion" bereits in ihren Fundamenten verfassungswidriege Elemente aufzeigen, so hat sie in dem verfassungsmäßigen Rechtsstaat ausgeschissen!
Mit welchen Folgen?
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-jmw-
Mit welchen Folgen?
"Ausgeschissen"!
Ist das so schwierig zu verstehen?
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Buella
"Ausgeschissen"!
Ist das so schwierig zu verstehen?
Du wirst zugeben müssen, dass es einigermassen unpräzise ist!
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-jmw-
Mit welchen Folgen?
Einfaches Beispiel: Alle anerkannten Religionsgemeinschaften müssen durch ihre Vertreter offiziell beurkunden dass eine Apostasie problemlos bei dem örtlichen Gericht möglich ist. Dem Austritt aus einer Religionsgemeinschaft darf durch die Religion oder deren Vertreter/Priester/Imame keine Steine in den Weg gelegt werden und es darf keine gesellschaftlichen Folgen haben.
So oder so ähnlich sollte ein Bekenntnis der anerkannten Religionsgemeinschaften lauten und bei Unterlassung hat der Status der anerkannten Religionsgemeinschaft aber kannt zu werden.