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GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Das Deutsche Volk mag sich ja zu den Menschenrechten bekennen, was diverse Regierungen betrifft, da sehe ich rot/grün/schwarz/rot. Die besten Beispiele sind ja Hartz4 und Stasi2.0.
Das GG scheint für bestimmte Politiker ja nur noch ein lästiges Hindernis beim "Durchregieren" zu sein. Ansonsten müsste nicht das Verfassungsgericht dauernd eingreifen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Ein riesen Problem ist doch, dass niemand wirklich weiß, was Würde eigentlich ist.
Damit ist man von vorneherein schon der Willkür der Justiz ausgeliefert.
Sehr erstaunlich finde ich auch, dass die Würde Verstorbener höher angesiedelt ist als z.B. die freie Meinungsäußerung.
Alles sehr schwammig.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
eine sehr gute Idee :top:
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Schlumpf
Ein riesen Problem ist doch, dass niemand wirklich weiß, was Würde eigentlich ist.
Damit ist man von vorneherein schon der Willkür der Justiz ausgeliefert.
Sehr erstaunlich finde ich auch, dass die Würde Verstorbener höher angesiedelt ist als z.B. die freie Meinungsäußerung.
Alles sehr schwammig.
Volle Zustimmung.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Finde ich alles sehr gut. Ab wann wird dieses Gesetz umgesetzt?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Über 20 Threads gleichzeitig über das GG?
An einem Tag...........
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Zynixer
Über 20 Threads gleichzeitig über das GG?
An einem Tag...........
wenn du dir Mühe gibst, schaffst du es, sie wenigstens zu lesen!:] ;)
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
wenn du dir Mühe gibst, schaffst du es, sie wenigstens zu lesen!:] ;)
Ich kenne das GG, und auch andere Verfassungen, finde es übrigens auch interessant, sie zu lesen, im allgemeinen haben sie etwas pathetisch wohlklingendes, es kommt eine Stimmung "Vive la Republique" auf, die gesellschaftliche Realität muß sich dann meist den abgelagerten und modrigen Realitäten der jeweiligen Gesellschaften beugen.
Inzwischen haben ja auch die meisten Bananenrepubliken die tollsten Verfassungen.
Sind aber trotzdem nur Banananenrepubliken.
Verfassungswirklichkeit und Verfassung kann man nur in Einklang bringen, wenn man sich auf Interpretation der jeweiligen gesellschaftlichen Wirklichkeit einläßt.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Zynixer
Ich kenne das GG, und auch andere Verfassungen, finde es übrigens auch interessant, sie zu lesen, im allgemeinen haben sie etwas pathetisch wohlklingendes, es kommt eine Stimmung "Vive la Republique" auf, die gesellschaftliche Realität muß sich dann meist den abgelagerten und modrigen Realitäten der jeweiligen Gesellschaften beugen.
Inzwischen haben ja auch die meisten Bananenrepubliken die tollsten Verfassungen.
Sind aber trotzdem nur Banananenrepubliken.
Verfassungswirklichkeit und Verfassung kann man nur in Einklang bringen, wenn man sich auf Interpretation der jeweiligen gesellschaftlichen Wirklichkeit einläßt.
genau deswegen auch über zwanzig Stränge!
Denn innerhalb der Diskussion ergibt sich automatisch eine Abgleich zwischen geschriebener Verfassung und der gelebten Realität sowie der gefühlten Stimmung!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Wer kennt noch den Herrn der sagte: "Man könne nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen" ?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Da haste wirklich recht, das GG gehört in die Schule, man sollte die Leute zwingen, es wenigstens in den Grundzügen zu kennen..........
Ist ja auch nicht umfangreicher als ne Führerscheinprüfung, sich im GG auszukennen.
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
genau deswegen auch über zwanzig Stränge!
Denn innerhalb der Diskussion ergibt sich automatisch eine Abgleich zwischen geschriebener Verfassung und der gelebten Realität sowie der gefühlten Stimmung!
"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Ist wohlklingend, aber nicht Realität,
setzt man es in einen historischen Kontext, also unter dem Gesichtspunkt, was heute ein Menschenleben wert ist, und was es vor 150 Jahren wert war, dann stimmt es schon...
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Zynixer
Da haste wirklich recht, das GG gehört in die Schule, man sollte die Leute zwingen, es wenigstens in den Grundzügen zu kennen..........
Ist ja auch nicht umfangreicher als ne Führerscheinprüfung, sich im GG auszukennen.
"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Ist wohlklingend, aber nicht Realität,
setzt man es in einen historischen Kontext, also unter dem Gesichtspunkt, was heute ein Menschenleben wert ist, und was es vor 150 Jahren wert war, dann stimmt es schon...
Wer spricht den von Menschenleben und dessen Wert? Es geht um Würde. Üb er diese verfügen in Deutschland im Regelfall nur Täter und meist noch Opfer ausländischer Herkunft. Deutsche Opfer haben anscheinend keine Würde, die geschützt ist, sonst würde unser Staat sich anders verhalten müssen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Hexenhammer
Finde ich alles sehr gut. Ab wann wird dieses Gesetz umgesetzt?
Leider ein sehr wahrer Kommentar.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
genau deswegen auch über zwanzig Stränge!
Denn innerhalb der Diskussion ergibt sich automatisch eine Abgleich zwischen geschriebener Verfassung und der gelebten Realität sowie der gefühlten Stimmung!
Die Formulierung im GG war ja ursprünglich für DEUTSCHE gedacht, welche in vielen Bereichen ein GEMEINSAMES VERSTÄNDNIS der Kultur hatten.
Inzwischen hat sich D jedoch zu einem Land entwickelt, mit sehr hohem Ausländeranteil, wo teilweise eine völlig andere Rechtsauffassung besteht.
Nun fragt sich, inwieweit dieser Realität Genüge getan wird, wenn es z.B. einen hohen Antail an Moslems gibt, für welche der Koran wichtiger als dass GG ist.
Anhängig von dieser Fragestellung ergibt sich dann die Umsetzung in Gerichtsurteilen, bzw. allgemein Anwendung von Gesetzen.
wie aus vielen Gerichtsurteilen inzwischen bekannt ist, werden bei einem "Ehrenmord" andere Massstäbe angesetzt, als z.B. Mord aus Habgier, oder ähnlichen Gründen.
Ist jedoch das eigentliche Motiv des sogenannten Ehrenmordes nicht auch ein HABGIER GRUND? Es soll doch verhindert werden, dass z.B. eine Frau innerhalb einer anderen Familie - als der vom Vater ausgesuchten - ihre Zukunft gestaltet. Wird hier letztendlich nicht auch aus sehr niedrigen Motiven heraus gehandelt? "Die Tochter gehört mir" als Vater? Wobei ein solcher Mord dann mit Hinweis auf Koran, usw. beschönigt wird.
Ferner sind Begriffe wie "Würde" doch für all diejenigen Fremdwörter, welche sich mit der inhaltlichen Qualität dieses Wortes noch nie beschäftigt haben.
Dann bekommt man oftmals ja den Eindruck, dass der Täterschutz wichtiger als der Opferschutz genommen wird.
Bei Verbrechern im Kapitalmarkt, welche mal auf die Schnelle einige Millionen ergaunern, werden oftmals eher milde Urteile gesprochen, während die Opfer in die leere Röhre blicken.
Allgemein gehalten. Es geht einerseits wohl darum, dass unsere GG überarbeitet wird. Aber viel wichtiger wäre eine konsequente Handhabung unter dem Gesichtspunkt: Was schützt die deutsche Gesellschaft vor weiterer Dezimierung?
Ist z.B. Abtreibung ein Verstoss gegen die Menschenwürde?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Zynixer
Da haste wirklich recht, das GG gehört in die Schule, man sollte die Leute zwingen, es wenigstens in den Grundzügen zu kennen..........
Ist ja auch nicht umfangreicher als ne Führerscheinprüfung, sich im GG auszukennen.
Es sollte allerdings in den Schulen Pflicht sein, zumindest das wesentliche zu vermitteln! Wobei es weniger um Zwang gehen sollte, sondern die Vorteile des GG herauszuarbeiten.
In den USA muss ein Eid auf die US Verfassung geleistet werden. Gleiches sollte in D praktiziert werden. Dann wäre Schluss mit der Bevorteilung von "Ehrenmorden" usw.
Zitat:
"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Ist wohlklingend, aber nicht Realität,
setzt man es in einen historischen Kontext, also unter dem Gesichtspunkt, was heute ein Menschenleben wert ist, und was es vor 150 Jahren wert war, dann stimmt es schon...
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
kritiker_34
wie aus vielen Gerichtsurteilen inzwischen bekannt ist, werden bei einem "Ehrenmord" andere Massstäbe angesetzt, als z.B. Mord aus Habgier, oder ähnlichen Gründen.
Ist jedoch das eigentliche Motiv des sogenannten Ehrenmordes nicht auch ein HABGIER GRUND? Es soll doch verhindert werden, dass z.B. eine Frau innerhalb einer anderen Familie - als der vom Vater ausgesuchten - ihre Zukunft gestaltet. Wird hier letztendlich nicht auch aus sehr niedrigen Motiven heraus gehandelt? "Die Tochter gehört mir" als Vater? Wobei ein solcher Mord dann mit Hinweis auf Koran, usw. beschönigt wird.
Gehen wir davon aus, dass die Bezeichnung "Ehrenmord" aus der Sicht des Täters zutreffend ist, so ist Habgier nicht der Grund, vielmehr wird das Verbrechen zur Pflicht, da nur durch selbiges die Ehre der Familie, der man als Vater idR vorsteht und für die man die Verantwortung trägt, bewahrt werden kann, es wird dann so emfpunden, als sein man es seiner Familie mit ihren Vorfahren und Nachkommen schuldig, damit ihre Ehre nicht verletzt würde.
Eine aus unserer Sicht ziemlich unverständliche Denkweise.
Denn natürlich ist ein Ehrenmord keinesfalls richtig und noch viel weniger entstammt er edlen Motiven, Urteile in letzter zeit sehen ihn auch als Mord, d.h. niedere Motive, da man die Denkweise des Täters erstens nicht kennen kann und zweitens auch diese nicht zur Richtschnur machen darf.
Es gab in der Vergangenheit mildernde Umstände für sowas, aber jetzt glücklicherwiese nicht mehr.
Zitat:
Zitat von
kritiker_34
Dann bekommt man oftmals ja den Eindruck, dass der Täterschutz wichtiger als der Opferschutz genommen wird.
Wenn das Opfer tot ist, erübrigt sich der Opferschutz. Und dass auch ein Täter nicht vogelfrei ist, ist klar, daher darf er auch nicht Willkürmaßnahmen ausgesetzt werden.
Ebenso wie das Opfer ist auch der Täter ein Mensch.
Was wir dhier überhaupt unter Opferschutz konkret verstanden?
Zitat:
Zitat von
kritiker_34
Bei Verbrechern im Kapitalmarkt, welche mal auf die Schnelle einige Millionen ergaunern, werden oftmals eher milde Urteile gesprochen, während die Opfer in die leere Röhre blicken.
Leider, Aber so arg viel hat das jetzt mit Würde des Menschen nicht zu tun.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
der begriff der "Würde des Menschen" ist in der tat schwammig, wie viele idealbegriffe.
dennoch scheint es sich dabei um etwas zu handeln, was jedem menschen zukommt, unbenommen seiner herkunft oder abstammung. die einzige voraussetzung, die zur "erlangung" dieser würde erfüllt sein muss, ist das "menschsein".
ergo: das existenz als mensch ist die grundlage für die Würde es Menschen.
dass der gehalt dieses begriffes "würde des menschen" sich aus einem bestimmten kulturverständniss speist ist ebenfalls richtig. und dieses ist vornehmlich westlich.
und da haben wir nun einen spagat: die würde kommt nach allg. verständniss jedem menschen zu, allerdings auch solchen, die sie ihrerseits nicht anerkennen.
die fragen, ab wann einem menschlichen wesen diese würde zusteht oder ob sie auch wieder genommen werden kann sind ihrerseits sehr vertrackt.
im ersteren falle scheint sie mit einer biologischen definition verknüpft, nämlich, ab welchem stadium das menschsein beginnt (altbekannte streitfrage), im zweiteren falle wäre, könnte die würde auch wieder genommen oder eingeschränkt werden, ebendiese würde nicht allgemein und absolut, wie sie es aber von ihrer idee her zu sein scheint.
@kritiker_34
wo wären für Dich denn diese GG-änderungen zu machen?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
für unseren Kulturkreis ist der Begriff "Würde" gar nicht so schwammig oder abstrakt.
Von Migranten wird er aber oft mit "Respekt" und "Toleranz" verwechselt oder vermischt!
Meine/Unsere Würde wird durch ganz andere Ereignisse angetastet/verletzt als z.B. bei einem Muslim! Hier sollte man sich unbedingt an den für Mitteleuropa gültigen, kulturell und religiös gewachsenen Wertekanon halten und orientieren!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
für unseren Kulturkreis ist der Begriff "Würde" gar nicht so schwammig oder abstrakt.
Wenn man sich innerhalb der westlichen Wertegemeinschaft bewegt dann gibt es sicherlich ein breites Verständnis darüber.
Wie sieht es aber z.B.mit Pädophilen aus? Verletzen diese nicht die Würde eines Kindes, um ihre perversen Phantasien auszuleben? Dann kommt oftmals der Hinweis auf die "Gleichberechtigung" der Pädos, usw.
Wer von den Pädos berücksichtigt den u.U. lebenslangen Schaden des Kindes? Steht in der Rechtsprechung die WÜRDE des KINDES im Vordergund, oder wird auf Sentimentalitäten des Pädos Rücksicht genommen?
Zitat:
Von Migranten wird er aber oft mit "Respekt" und "Toleranz" verwechselt oder vermischt!
Meine/Unsere Würde wird durch ganz andere Ereignisse angetastet/verletzt als z.B. bei einem Muslim! Hier sollte man sich unbedingt an den für Mitteleuropa gültigen, kulturell und religiös gewachsenen Wertekanon halten und orientieren!
Das der mitteleuropäische Wertekanon überhaupt in Frage gestellt wird, haben wir dem "Missbrauch der Gleichberechtigung" zu verdanken.
Warum jedoch werden unsere "Kulturbereicherer" - welche teils ein völlig anderes Rechtsverständnis haben - oftmals mit Samthandschuhen angefasst, während man für geringe Verkehrsdelitkte eins aufgebrummt bekommt?
Insgesamt hängt es ja von der UMSETZUNG unseres GG und der jeweiligen Gesetze ab. Paoier alleine ist geduldig. Die DDR nannte sich ja auch "demokratisch" obwohl dort ein völlig anderer Bezug hergestellt wurde.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
kritiker_34
Wenn man sich innerhalb der westlichen Wertegemeinschaft bewegt dann gibt es sicherlich ein breites Verständnis darüber.
Wie sieht es aber z.B.mit Pädophilen aus? Verletzen diese nicht die Würde eines Kindes, um ihre perversen Phantasien auszuleben? Dann kommt oftmals der Hinweis auf die "Gleichberechtigung" der Pädos, usw.
Wer von den Pädos berücksichtigt den u.U. lebenslangen Schaden des Kindes? Steht in der Rechtsprechung die WÜRDE des KINDES im Vordergund, oder wird auf Sentimentalitäten des Pädos Rücksicht genommen?
Das der mitteleuropäische Wertekanon überhaupt in Frage gestellt wird, haben wir dem "Missbrauch der Gleichberechtigung" zu verdanken.
Warum jedoch werden unsere "Kulturbereicherer" - welche teils ein völlig anderes Rechtsverständnis haben - oftmals mit Samthandschuhen angefasst, während man für geringe Verkehrsdelitkte eins aufgebrummt bekommt?
Insgesamt hängt es ja von der UMSETZUNG unseres GG und der jeweiligen Gesetze ab. Paoier alleine ist geduldig. Die DDR nannte sich ja auch "demokratisch" obwohl dort ein völlig anderer Bezug hergestellt wurde.
Kinder stehen deswegen ja auch unter besonderem Schutz! Theoretisch jedenfalls...........!
Unsere Grünen Gutmenschen wollten ja den Pädo-§ umschreiben bzw. ganz abschaffen!
Beim Aufeinandertreffen verschiedener Religionen und Kulturen kommt es natürlich zu Konflikten und Interessenverschiebungen in der Interpretation des Würde-Begriffs! Hier geht es dann darum abzuwägen welche "schützenswerter" ist, die autochthone oder die migrierende!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
Kinder stehen deswegen ja auch unter besonderem Schutz! Theoretisch jedenfalls...........!
Unsere Grünen Gutmenschen wollten ja den Pädo-§ umschreiben bzw. ganz abschaffen!
Man kann über die Motivation der Grünen ja nur spekulieren. Erstaunlich jedoch, dass sich auch in der grünen Basis kein Widerstand diesbezüglich regt. Man stelle sich einmal den bundesdeutschen Wahnsinn vor. Da wird zum Erhalt der letzten Froschart aufgerufen, aber wenn es um Kinder geht, werden Pädos nicht nur geduldet, sondern - weil sie Pädos sind - auf Spitzenplätze gewählt. Siehe Cohn-Bandit.
Zitat:
Beim Aufeinandertreffen verschiedener Religionen und Kulturen kommt es natürlich zu Konflikten und Interessenverschiebungen in der Interpretation des Würde-Begriffs! Hier geht es dann darum abzuwägen welche "schützenswerter" ist, die autochthone oder die migrierende!
Wer in D lebt, soll sich unseren Sitten anpassen, oder in sein Land der Träume gehen. Nur so kann ein MischMsch an Wertigkeiten verhindert werden, was zu immer neuen Konflikten führt. Aber unsere Gutmenschen können noch nicht mal durchsetzen, dass von klein auf deutsch in Kindergärten, Schulen, usw. vermittelt wird. Wie sollen diese Kinder je einen Beruf erlernen?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Hier sei nochmals an den Amtseid der Regierenden erinnert!
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes
Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Chaos
Gehen wir davon aus, dass die Bezeichnung "Ehrenmord" aus der Sicht des Täters zutreffend ist, so ist Habgier nicht der Grund, vielmehr wird das Verbrechen zur Pflicht, da nur durch selbiges die Ehre der Familie, der man als Vater idR vorsteht und für die man die Verantwortung trägt, bewahrt werden kann, es wird dann so emfpunden, als sein man es seiner Familie mit ihren Vorfahren und Nachkommen schuldig, damit ihre Ehre nicht verletzt würde.
Es geht um BESITZANSPRÜCHE, welche sich im Laufe der Zeit zu "kulturellen Werten" bei den Islamisaten entwickelt haben. Dahinter steckt die Absicht, dass Die jeweiligen Kinder für die Eltern sorgen. Deshalb auch die Auswahl der Braut oder des Bräutigams nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Diese Form der "Heirat aus wirtschaftlichen Gründen" ist auch in Europa bekannt, nur wird ein "Verstoss" dagegen eben nicht mit einem "Ehrenmord" quittiert.
Zitat:
Eine aus unserer Sicht ziemlich unverständliche Denkweise.
Denn natürlich ist ein Ehrenmord keinesfalls richtig und noch viel weniger entstammt er edlen Motiven, Urteile in letzter zeit sehen ihn auch als Mord, d.h. niedere Motive, da man die Denkweise des Täters erstens nicht kennen kann und zweitens auch diese nicht zur Richtschnur machen darf.
Es gab in der Vergangenheit mildernde Umstände für sowas, aber jetzt glücklicherwiese nicht mehr.
In der Justiz in D hat es sich wohl eingebürgert, dass unsere "Kulturbereicherer" mehr Rechte geniessen, als dies teils der angestammten Bevölkerung zugestanden wird. Es sollte genau umgekehrt sein! Wer sich nicht anpasst und aus anderen Kulturkreisen kommt, sollte HÄRTER bestraft werden. Nicht milder.
Zitat:
Wenn das Opfer tot ist, erübrigt sich der Opferschutz. Und dass auch ein Täter nicht vogelfrei ist, ist klar, daher darf er auch nicht Willkürmaßnahmen ausgesetzt werden.
Ebenso wie das Opfer ist auch der Täter ein Mensch.
Was wir hier überhaupt unter Opferschutz konkret verstanden?
Als Opfer sind auch die Eltern, bzw Verwandten zu verstehen.
Neben den Ehrenmorden gibt es ja noch die ganze Palette von Verbrechen gegen Kinder, wobei dies nicht unbedingt mit islamischen Motiven zu tun haben muss.
Versetze dich einmal in die Lage der Eltern eines sexuell missbrauchten und ermordeten Kindes. Diese Eltern leiden wohl ein Leben lang darunter . Wenn jetzt der Täter nach einigen Jahren frei kommt, wie gross glaubst du, dass die Angst ist bei den Eltern?
Zitat:
Leider, Aber so arg viel hat das jetzt mit Würde des Menschen nicht zu tun.
Das hängt davon ab, von welchem Zeitpunkt du definierst, WANN das menschliche Leben beginnt. Hat ein Embryo KEINE WÜRDE? Ab wann fängt die Würde an? Erst mit der Geburt? Wie sieht es mit der Würde der schwangeren Frau aus? Schliesslich kann sie ja nicht mehr als Sekretärin arbeiten. Verletzt sie nun die Ehre der Gewerkschaftler, weil sie ihren Job nicht mehr macht?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
Hier sei nochmals an den Amtseid der Regierenden erinnert!
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes
Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Es klingt teilweise wie Hohn, wenn man diesen Eid liest.
Berechtigt das die jeweiligen Politiker die Staatsverschuldung ins astronomische zu treiben?
Berechtigt das Fischer/Schröder gleich einige Millionen deutsche Pässe zu verschenken, ohne einen entsprechenden Eid auf das GG einzufordern?
Berechtigt dies unsere Politiker, jahrzehntelang nix, oder zu wenig zu tun, um die Familien zu unterstützen?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Jeder Mensch hat so viel würde als wie er verdient!
Jeder gibt sich seine Würde selbst, andere können einen unwürdig und respektlos behandeln, aber die eigene Würde hat sich wohl jeder selbst zuzuschreiben.
Knickt man z.B. nach einer bewusst gesteuerten Tat ein und tut so als würde es einem ernsthaft Leid tuen, um den Konsequenzen zu ergehen, handelt man ohne jegliche Würde sich selber gegenüber , hat man einen demenstprechend schwachen Charakter ( unabhängig von irgendeiner moralischen/politischen Einstellung )
Oder wenn man sich selbst verkauft oder jemanden verpfeift hat man sein Selbstrecht auf würdiges Ansehen soz. verwirkt.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Noch haben wir diese Rechte, noch.......
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
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EUROFREUND
Noch haben wir diese Rechte, noch.......
um so mehr sollten wir uns darum bemühen es zu behalten, bzw das sich auch danach gerichtet wird!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
kritiker_34
Es geht um BESITZANSPRÜCHE, welche sich im Laufe der Zeit zu "kulturellen Werten" bei den Islamisaten entwickelt haben. Dahinter steckt die Absicht, dass Die jeweiligen Kinder für die Eltern sorgen. Deshalb auch die Auswahl der Braut oder des Bräutigams nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Diese Form der "Heirat aus wirtschaftlichen Gründen" ist auch in Europa bekannt, nur wird ein "Verstoss" dagegen eben nicht mit einem "Ehrenmord" quittiert.
Wie ich bereits im ersten Satz sage, gehe ich hier davon aus, dass die Bezeichnung "Ehrenmord" nicht willkürlich gewählt ist, sondern tatsächlich das Tatmotiv beschreibt. Der wirtschaftliche Gesichtspunkt hat mit der Ehre ansich nichts zu tun. Und selbst, wenn es zur Tradition geworden ist, kann man nicht von einem Ehrenmord sprechen, wenn in der Tat das wirtschaftliche Interesse Motiv war, nicht die Erhaltung der Familienehre.
Zitat:
Zitat von
kritiker_34
In der Justiz in D hat es sich wohl eingebürgert, dass unsere "Kulturbereicherer" mehr Rechte geniessen, als dies teils der angestammten Bevölkerung zugestanden wird. Es sollte genau umgekehrt sein! Wer sich nicht anpasst und aus anderen Kulturkreisen kommt, sollte HÄRTER bestraft werden. Nicht milder.
Es sind nicht mehr Rechte, sondern ein milderes Strafmaß, was mit der Vergangenheit des Täters begründet wird.
Es steht außer Frage, dass das am Verbrechen nix ändert.
Diese Strafmilderung ist ja auch nicht sinnvoll.
Zitat:
Zitat von
kritiker_34
Als Opfer sind auch die Eltern, bzw Verwandten zu verstehen.
Neben den Ehrenmorden gibt es ja noch die ganze Palette von Verbrechen gegen Kinder, wobei dies nicht unbedingt mit islamischen Motiven zu tun haben muss.
Versetze dich einmal in die Lage der Eltern eines sexuell missbrauchten und ermordeten Kindes. Diese Eltern leiden wohl ein Leben lang darunter . Wenn jetzt der Täter nach einigen Jahren frei kommt, wie gross glaubst du, dass die Angst ist bei den Eltern?
Opferhilfe/fürsorge und Opferschutz sind nicht das gleiche. Opfer im juristischen Sinne sind ja die Angehörigen nicht.
Natürlich steht auch hier außer Frage, dass diese Schaden nehmen.
Es ist anzunehmen, dass die Angehörigen Angst haben, wenn ein Täter entlassen wird, aber soll man ihn deswegen nicht mehr entlassen?
Zitat:
Zitat von
kritiker_34
Das hängt davon ab, von welchem Zeitpunkt du definierst, WANN das menschliche Leben beginnt. Hat ein Embryo KEINE WÜRDE? Ab wann fängt die Würde an? Erst mit der Geburt? Wie sieht es mit der Würde der schwangeren Frau aus? Schliesslich kann sie ja nicht mehr als Sekretärin arbeiten. Verletzt sie nun die Ehre der Gewerkschaftler, weil sie ihren Job nicht mehr macht?
Mensch und menschliches Leben sind unterschiedliche Begriffe. Es heißt, die Würde des Menschen ist unangreifbar. Dass ein Embryo, egal in welchem Stadium, ein menschliches Lebewesen ist, daran besteht nun wirklich kein Zweifel.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Das Problem ist, das nirgendswo im Geundgesetz (oder wenigstens in anderen Gesetzen, so weit ich weiß) genau definiert ist, was den Menschwnürde ist. Was ist7 Menschenwürde. Und was ist mit unverletztlich gemeint? Sogar unverletztlicher als das Recht auf Leben? Viele Politiker scheinen jedenfalls ziemlich hirnlose Bedetungen in den Bgriff "Menschenwürde" reinzustopfen.
Den Vogel abgeschossen hat definitiv die PDSED, die den Mindestlohn mit der Menschenwürde begründete.
Oder der BVerf***G, der es als unvereinbar mit der menschenwürde ansah, 300 Menschen zu töten, um 1000e zu retten (Luftsicherheitsgesetz und das darin enthaltene 9/11-Szenario).
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Lt. Grundgesetz ist Zwangsarbeit verboten.
Tätigkeit ohne Lohn, also nur für Naturalien ist Sklaverei.
Das gesetzlich zugewiesene Bewirtschaften des Eigentums Anderer mittels ebenfalls zugewiesenem "Lohn" ist Zwangsarbeit.
Sich aus freien Stücken mit Inhabern vertraglich zu arrangieren ist keine Zwangsarbeit.
Grundrechtskonform gesetzlich "zumutbar" ist einzig und allein die Nutzung von Betrieben, die keine Vermögen Anderer darstellen, wofür man bezahlt, womit Managements die marktwirtschaftliche Profitmaximierung der bezahlenden Nutzer bezwecken.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
1. Mai 2035 – Heute wurde das Grundgesetz mit über 90% Stimmen der Parlamentarier geändert. Nachdem es mit dem Ermächtigungsgesetz gelungen war, die meisten Dhimmis aus dem Parlament zu verbannen war dieses Abstimmungsergebnis zu erwarten.
Artikel 1 lautet nun folgendermaßen:
(1) Die Würde des moslemischen männlichen Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Sollte ein Nichtmoslem die Würde eines Moslems beschädigen, ist der Nichtmoslem mit dem Tode zu bestrafen.
(3) Frauen und Dhimmis besitzen keinerlei schützenswerte Würde.
(4) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung, weil wir eben nicht ein normler Staat sind, bedingt durch die braune und jetzt auch rote Vergangenheit. Der Artikel 1 ist eigentlich das Ziel jeder Demokratie, die Würde und Gesundheit eines jeden Menschen oder Bürgers zu schützen, das ist eigentlich Staat.
Wir hätten zum Beispiel 1990/91 über eine Verfassung per Volksentscheid abstimmen können, doch bei uns mögen Politikern nicht die Entscheidungen der Bürger, auch so ein merkwürdiger Punkt in unserer Tradition.
Was wir heute erleben, ist die ständige Verletzung dieser Würde durch Mobbing - www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com oder mobbing-gegner.de - Satsiedsikussionen um Erika und Gysi. Das sind nur einige Schlaglichter. Armes Deutschland.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das bedeutet auch ein Mörder hat eine Würde. Darum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Unmittelbar nach der Wiedervereinigung hätte erneut über das Grundgesetz abgestimmt werden müssen und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden müssen.
Das hat man jedoch bewusst versäumt um eventuell sozialistisches bzw. kapitalismuskritisches Gedankengut zu unterdrücken.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
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Der Gerechte
Unmittelbar nach der Wiedervereinigung hätte erneut über das Grundgesetz abgestimmt werden müssen und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden müssen.
Das hat man jedoch bewusst versäumt um eventuell sozialistisches bzw. kapitalismuskritisches Gedankengut zu unterdrücken.
Es wäre durchaus sinnvoll gewesen, jedoch gab es dazu kein juristische Pflicht, sondern nur den Wunsch der Väter des Grungesetzes.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
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Der Gerechte
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das bedeutet auch ein Mörder hat eine Würde. Darum gibt es keine Todesstrafe in Deutschland.
Nein, ein Mörder hat seine Würde verwirkt. Wer jemandem aus niederen Motiven das Leben nimmt, verdient es, selbst gerichtet zu werden.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1
Wird bei unseren Gerichten die Würde eines Deutschen genauso gewertet wie die Würde eines Ausländers? Wenn ja, warum ist dann die Beschimpfung „Scheiß Deutscher“ nur eine Beleidigung und „Scheiß Ausländer“ Volksverhetzung?
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Topas
Wird bei unseren Gerichten die Würde eines Deutschen genauso gewertet wie die Würde eines Ausländers? Wenn ja, warum ist dann die Beschimpfung „Scheiß Deutscher“ nur eine Beleidigung und „Scheiß Ausländer“ Volksverhetzung?
Topas, die Aussagen Scheiß Deutscher oder Scheiß Ausländer sind für sich gesehen keine Volksverhetzung.
Du gehörst wieder zu den Leuten, die sich nie den § 130 StGB angeschaut haben und deswegen nicht die Unterschiede der Absätze 1 und 2 zu den Absätzen 3 und 4 verstehen.
Nur in den Absätzen 3 und 4 wird eine konkrete inhaltliche Aussage unter Strafe gestellt.
Bei den Absätzen 1 und 2 bekommt der Inhalt einer Aussage nur dann strafrechtliche Relevanz, wenn sie auf eine bestimmte Weise gemacht wird.
Zitat:
1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a)
verbreitet,
b)
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c)
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d)
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2.
eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Im Gegensatz zu den Absätzen 3 und 4 kommt es für Volksverhetzung nach den Absätzen 1 und 2 weniger auf den Inhalt der Aussage an, sondern darauf in welchen Kontext und in welcher Umgebung die Aussage getroffen worden ist.
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Gehirnnutzer
Topas, die Aussagen Scheiß Deutscher oder Scheiß Ausländer sind für sich gesehen keine Volksverhetzung.
Du gehörst wieder zu den Leuten, die sich nie den § 130 StGB angeschaut haben und deswegen nicht die Unterschiede der Absätze 1 und 2 zu den Absätzen 3 und 4 verstehen.......
Das sind juristische Feinheiten die ich als Nichtjurist gar nicht erst versuche zu zerpflücken. Wie Du weißt, sind sich selbst Juristen nicht immer einig. Der eine Richter spricht „schuldig“, der andere Richter „unschuldig“. Was ich bisher aus den Medien mitbekommen habe ist, dass deutsche Täter bei einem gleichen Delikt härter bestraft werden als ausländische Täter. Das ist zwar jetzt ein anderes Thema, hängt aber letzten Endes mit der Würde eines Menschen zusammen.