AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Der Amtseid entspricht somit der Qualität eines Ehrenwortes?! Ehrenfrauen/Männer fühlen sich dem Ehrenwort verpflichtet (siehe ABK Dr. Kohl) Hallodris versuchen damit lediglich ihre Ziele zu erreichen. Dreht man ihnen den Rücken - wieder alles vergessen.
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Natascha
Artikel 21 GG
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Schon klar! Kohl ist ja auch nur ein Bsp. für den Wert eines "Ehrenwortes" unter "Ehrenmännern", daß er sich und seine Partei damit in Schwierigkeiten gebracht hat, ist eine andere Sache. Aber Kohls Wort war - wenigstens damals - etwas Wert!
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bernhard44
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Das war schon ein besonderer Moment, das "So wahr mir Gott helfe" habe ich allerdings weggelassen (bin selbst ein tatkräftiger Mensch).
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Spielchen um Macht, Geld, Posten.
"Ich schwöre...."! was schert mich was ich gestern geschworen habe, so erscheint die Arbeit mancher Politiker.
Ohne zurechenbare Verantwortg. für Handeln oder Untätigsein unserer Berufspolitiker kommt etwas Vernünftiges nicht zustande. Warum auch sollten sich Politiker Widerstände aufhalsen! Im Gegenteil, sie tun alles um unangreifbar zu sein. Heißt: ohne diese Zurechenbarkeit leidet auch die polit. Reformierbarkeit dieser parlam. Demokratie. Im Parlament herrscht andauerndes politisches Gerangel zwi. den polit Kräften, nur zum Schein und Medienbeherrscht. Das polit Kartell setzt sich einfach über eidesstattl. Erklärungen hinweg u schwächt zugl. die Kontrollmöglichk durch die Öffentlichkeit, es erfaßt die ges Struktur der pol Willensbildung.
Auch unsere sogen. bürgerliche Mitbestimmung im Wahlrecht läuft (teilweise eigenverschuldet) somit leer.
fr.Gr.Sk.....
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Gehirnnutzer
Art. 146
Muss man hier alles 9999999999999999999mal wiederholen bzw. ist die Dyslexie-Rate in Deutschland höher als die Statistik es sagt.
Artikel 146 GG betrifft einzig und allein die Gültigkeitsdauer und die Bedingungen damit das GG seine Gütltigkeit verliert, da steht nichts von Verpflichtung und hat auch nie gestanden und schon gar nicht lässt sich mit Art. 146 GG eine Verpflichtung begründen noch ableiten.
Endschuldige bitte quer, aber wenn du forderst, das die Artikel erfüllt werden, wie sie im Grundgesetz zu lesen stehen, dann musst du selber sie richtig lesen.
Das Gottesgnadentum feudaler Herrscher der Vergangenheit ist auch 9999999999999999999 + x mal behauptet worden, die Wahrheit hat die Gebetsmühlendreher trotzdem eingeholt. Und das, obwohl sie viele Jahrhunderte lang nicht nur mit grossmäuligen Sprüchen (Dyslexie), sondern mit brutaler Gewalt ihre Gebetsmühlen betrieben haben.
Die Wahrheit zu Artikel 146 GG ist hier zu lesen:
http://www.querdenkerforum.de/forum/...d=1961#pid1961
http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf
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Schlechtes Beispiel, da es eine Behauptung über eine empirische Wirklichkeit vergleicht mit einer Behauptung zur Richtigkeit einer Deutung. :)
PS: Als Neunutzer bitte nicht gleich unhöflich werden. :)
AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
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-jmw-
Schlechtes Beispiel, da es eine Behauptung über eine empirische Wirklichkeit vergleicht mit einer Behauptung zur Richtigkeit einer Deutung. :)
PS: Als Neunutzer bitte nicht gleich unhöflich werden. :)
Ich bin keine Hofschranze des Establishments, mithin für Ihre Vorstellungen von Höflichkeit nicht ansatzweise zugänglich.
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Gelöscht hamses aber trotzdem! :))
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kritiker_34
Die Kosten für die neuen BL´s sind nur Teil dieser Situation.
Wie wär's, wenn du dich nur gängiger Abkürzungen bedienen würdest?
"BL" ist jedenfalls keine. Oder steht sie etwa für "Blattlaus"?
Dein Deppenapostroph zusammen mit dem falschen Plural-S ("Bundesländers" ?) macht den Kohl erst richtig fett.
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Zitat:
Zitat von
-jmw-
Gelöscht hamses aber trotzdem! :))
Dann nehme ich zur Kenntnis, dass es einem hier anerkannten Grad von Hirnnutzung entspricht, andere User der Dyslexie zu verdächtigen.
Falls jemand das hier nicht lesen kann, möge er mir eine PN mit seiner Telefonnummer schicken:
Das Grundgesetz von 1949 war teilweise aus den aussenpolitischen Sachzwängen jener Zeit politisch legitimiert, der Artikel 146 GG in Verbindung mit der ursprünglichen Fassung der Präambel sowie der bewussten Wahl der Überschrift "Grundgesetz" statt "Verfassung" ist deshalb als Rechtsanspruch des deutschen Volkssouveräns auf eine demokratische Nachlegitimierung des unter dem Vorbehalt einer eingeschränkten äusseren Souveränität formulierten Grundgesetzes zu lesen.
Wenn man seine Rechte allerdings nicht geltend macht, werden sie einem vorenthalten, das gilt auch für Volkssouveräne.
Die Deutschen lassen sich seit 1990 gefallen, dass die teilweise aus der Zeit der eingeschränkten äusseren Souveränität stammende Legitimation des Grundgesetzes zur weiteren Einschränkung der inneren Souveränität des deutschen Volkes gegenüber der eigenen politischen Klasse von dieser im eigenen Interesse und gegen das Interesse des Volkssouveräns benutzt wird.
Ein Volkssouverän ist aber der Hausherr, wenn er dem Dienstpersonal fahrlässig Blankovollmachten erteilt und es nicht kontrolliert, muss er dennoch die Rechnungen bezahlen.
Das Bezahlen hat schon angefangen, insgesamt wird es sehr teuer werden.