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Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Bei allen Landgerichten in Deutschland herrscht Anwaltszwang, und wenn eine natürliche Person von der Staatsanwaltschaft (Dresden) angeklagt wird, so landen diese Verfahren, wenn der Anklage seitens des Gerichts (Dreden) stattgegeben worden ist, entweder beim Amtsgericht (Dresden) oder beim Landgericht (Dresden).
Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, und der Angeklagte hat die eigene Wahl, sich entweder einen Rechtsanwalt (Wahlverteidiger) zu nehmen oder nicht.
Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, und bei Strafverfahren ist es in der Regel so, dass eine Pflichtverteidigung beigeordnet wird.
Pflichtverteidiger sind wie Verfahrenspfleger vom Gericht bestellte Rechtsanwälte, die aus der Staatskasse bezahlt werden, und eigentlich die Interessen der zugeordneten Mandanten wahrnehmen sollen.
Ein Bekannter von mir erwartet nun ebenfalls eine Anklage nebst Gerichtsverhandlung in Dresden, und ihm soll auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
Nun habe ich mich mit dieser Materie ein wenig beschäftigt, und mir ist bei Betrachtung eines sehr bekannten Pflichtverteidigers aus Dresden aufgefallen, dass in den Medien von unterschiedlichen Urteilen berichtet wird von Freispruch (im Falle des angeklagten Terrorverdächtigen Syers) bis hin zu einem großen Verfahren vor dem Landgericht Dresden mit mehreren Angeklagten, wo es im Durchschnitt 10 Jahre Freiheitsstrafe gab.
In allen Verfahren wurde der gleiche Pflichtverteidiger beigeordnet, aber alle Verfahren hatten extrem unterschiedliche Urteile im Ergebnis.
1.) Gerichtsverfahren 2016 - terrorverdächtiger Syrer freigesprochen
https://www.sachsen-fernsehen.de/mut...m-fuss-313073/
https://www.sachsen-fernsehen.de/sto...736/312919.jpg
2.) Gerichtsverfahren 2018 - Lange Haftstrafen
https://www.sueddeutsche.de/politik/...ital-1.3895872
https://media-cdn.sueddeutsche.de/im...=1519811711000
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
3.) 2017: Wollten die S-Bahn-Schubser töten?
Diese Frage soll das Landgericht Dresden vier Monate nach der Tat am Haltepunkt Dresden-Zschachwitz klären. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Totschlag vor.
Rechtsanwalt Peter Hollstein, der den Marokkaner vertritt, berichtete auf SZ-Anfrage, J. sei deshalb nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Gesa Israel, die Rechtsvertreterin des Opfers, war am Donnerstag nicht zu erreichen. Sie ist im Urlaub.
https://www.saechsische.de/wollten-d...n-3731264.html
https://media.saechsische.de/2/d/d/d...47c4658673.jpg
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Waren vielleicht lediglich Schauprozesse, wo die "Urteile" ohnehin bereits vorher feststanden?
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.
Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam, nämlich fast 10 Jahre Gefängnis
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von Dresdner;
[...]
Nur um bzgl. der Diskussiongrundlage sicherzugehen: was genau ist Deine These? Inbsesondere hinsichtlich der Pflichtverteidigung.
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
//edit: ok aus #4 ist mir die Sache klar geworden.
Zitat:
Zitat von
Dresdner
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.
Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam.
Du meinst also, die Judikative steckt mit dem Rechtsanwalt unter einer Decke und verhandelt im Vorfeld Urteile nach einer gewissen politischen Vorstellung? Sprich: Verurteilung für Deutsche; Freispruch/ milderes Urteil für Ausländer?
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Enkidu
Waren vielleicht lediglich Schauprozesse, wo die "Urteile" ohnehin bereits vorher feststanden?
wahrscheinlich.
Bloß ein Bekannter von mir hat gleiches, nämlich auch einen Pflichtverteidger von einem Dresdner Gericht beigeordnet bekommen, und dieser Pflichtverteidiger verhält sich komisch.
Da geht es auch um ein Politikum, nur das niemand versucht hat jemand anderen auf die Gleise zu schubsen, auch wurden keine Bomben gebaut oder sonstige Anschläge verübt, noch Menschen verletzt.
Da geht es nur um Beleidigung, gegenseitig seit Jahren stattgefundene Beleidigungen und Verleumdungen, wo der "Gegenspieler" nun eine Anzeige erstattet hat.
Pech für meinen Bekannten: Er hat Bewährung, und der Anzeigeerstatter ist jemand mit guten Beziehungen und Verbindungen.
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Dresdner
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.
Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam.
Hast du noch Vertrauen in die Bundesdeutsche Judikative?
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Zitat:
Zitat von
Dresdner
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.
Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam.
Komisch ist es nicht, sondern bekannt, dass ein nationaler patriotischer Deutscher als angeblich rechter Nazi von deutschen Richtern, die mit deutschen Steuern bezahlt und von deutschen Polikern eingestellt werden, anders beurteilt wird, als ein ausländischer, angeblich dringend gebraucher Messerer/ Vergewaltiger, pardon Fachkraft.
Und wer wählt diese Politiker und Richter ? Richtig. Die CDUSPDLINKEGRÜNE Mehrheit.
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Zitat:
Zitat von
Finch
Nur um bzgl. der Diskussiongrundlage sicherzugehen: was genau ist Deine These? Inbsesondere hinsichtlich der Pflichtverteidigung.
Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden
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Zitat:
Zitat von
Enkidu
Hast du noch Vertrauen in die Bundesdeutsche Judikative?
https://www.youtube.com/watch?v=DbfVh8lpwqI
Wer die Fälle im VOM ENDE DER ZEITEN liest, wird diese Frage sicherlich verneinen.
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Zitat:
Zitat von
Dresdner
wahrscheinlich.
Bloß ein Bekannter von mir hat gleiches, nämlich auch einen Pflichtverteidger von einem Dresdner Gericht beigeordnet bekommen, und dieser Pflichtverteidiger verhält sich komisch.
Da geht es auch um ein Politikum, nur das niemand versucht hat jemand anderen auf die Gleise zu schubsen, auch wurden keine Bomben gebaut oder sonstige Anschläge verübt, noch Menschen verletzt.
Da geht es nur um Beleidigung, gegenseitig seit Jahren stattgefundene Beleidigungen und Verleumdungen, wo der "Gegenspieler" nun eine Anzeige erstattet hat.
Pech für meinen Bekannten: Er hat Bewährung, und der Anzeigeerstatter ist jemand mit guten Beziehungen und Verbindungen.
Ja, aus solchen Lappalien-Mäuschen kann man hier in Deutschland immer einen riesigen Empörungs-Elefanten machen. Dein Bekannter befindet sich Don Quijote gleich in einem Kampf gegen Windmühlen!
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Zitat:
Zitat von
Dresdner
Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden
Du hast dir die Frage bereits selbst beantwortet! Wer zahlt, schafft an.
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Zitat:
Zitat von
Dresdner
Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden
Die Pflichtverteidiger werden ja nicht vom Gericht bezahlt. Zunächst einmal kommt es für die Kostentragung auf den Ausgang des Verfahrens an. Wird etwa der Angeklagte verurteilt, trägt er die Kosten des Verfahren sowie seine Auslagen, also auch die Kosten seines Pflichtverteidigers. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse Kosten und Auslagen.
Außerdem kann der Angeklagte selbst einen Verteidiger wählen. Pflicht ist nur, dass er einen Verteidiger bekommt. Wählt er innerhalb der bestimmten Frist keinen Verteidiger aus, wird ihm einer vom Gericht bestellt. Es ist damit also eigentlich gesichert, dass sich der Angeklagte vertreten lässt, von wem er will.
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Zitat:
Zitat von
Enkidu
Du hast dir die Frage bereits selbst beantwortet! Wer zahlt, schafft an.
Die Aussage stimmt aber nicht.
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Zitat:
Zitat von
Enkidu
Ja, an solchen Lappalien-Mäuschen kann man hier in Deutschland immer einen riesigen Empörungs-Elefanten machen. Dein Bekannter befindet sich Don Quijote gleich in einem Kampf gegen Windmühlen!
Ja sicherlich hast Du Recht damit, und die Sache von meinem Bekannten ist nun wirklich eine absolute Lappalie, wird ja sogar noch nicht einmal vor dem Landgericht Dresden verhandelt, soondern "nur" vor dem Amtsgericht Dresden.
Mein Bekannter hatte nur einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, weil der Bewährung hat (mehrmaliges Fahren ohne Führerschein) .
Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.
Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.
Der Pflichtverteidiger meinte, mein Bekannter solle das alles nicht vorbringen, dass würde die Verhandlung sprengen und anstatt 1 Tag Gerichtsverhandlung so 3 bis 4 Gerichtstage Verhandlung ausmachen. Das Gericht würde dann böse werden, und er müße mit einem schlimmen Urteil rechnen, da er nicht einsichtig und nicht reumütig sei.
Der Pflichtverteidiger meinte ferner, wenn der Anzeigeerstatter als belastungszeuge nicht geladen würde, würde es schnell gehen und nach 20 Minuten wäre alles erledigt, und mein Bekannter könne dann mit einer Einstellung und Verwarnung rechnen.
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Zitat:
Zitat von
Dresdner
Ja sicherlich hast Du Recht damit, und die Sache von meinem Bekannten ist nun wirklich eine absolute Lappalie, wird ja sogar noch nicht einmal vor dem Landgericht Dresden verhandelt, soondern "nur" vor dem Amtsgericht Dresden.
Mein Bekannter hatte nur einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, weil der Bewährung hat (mehrmaliges Fahren ohne Führerschein) .
Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.
Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.
Der Pflichtverteidiger meinte, mein Bekannter solle das alles nicht vorbringen, dass würde die Verhandlung sprengen und anstatt 1 Tag Gerichtsverhandlung so 3 bis 4 Gerichtstage Verhandlung ausmachen. Das Gericht würde dann böse werden, und er müße mit einem schlimmen Urteil rechnen, da er nicht einsichtig und nicht reumütig sei.
Der Pflichtverteidiger meinte ferner, wenn der Anzeigeerstatter als belastungszeuge nicht geladen würde, würde es schnell gehen und nach 20 Minuten wäre alles erledigt, und mein Bekannter könne dann mit einer Einstellung und Verwarnung rechnen.
Bei Gericht wird "Recht" gesprochen, aber von der Vorstellung dass es dort um Gerechtigkeit geht, kann man sich getrost verabschieden. Also Beine stillhalten und die Büsserkappe aufsetzen nicht vegressen!
Lieber ein (kurzes) Ende mit Schrecken... Vielleicht kann der Verteidiger ja einen Deal aushandeln?
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Zitat:
Zitat von
Dresdner
Ja sicherlich hast Du Recht damit, und die Sache von meinem Bekannten ist nun wirklich eine absolute Lappalie, wird ja sogar noch nicht einmal vor dem Landgericht Dresden verhandelt, soondern "nur" vor dem Amtsgericht Dresden.
Mein Bekannter hatte nur einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, weil der Bewährung hat (mehrmaliges Fahren ohne Führerschein) .
Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.
Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.
Der Pflichtverteidiger meinte, mein Bekannter solle das alles nicht vorbringen, dass würde die Verhandlung sprengen und anstatt 1 Tag Gerichtsverhandlung so 3 bis 4 Gerichtstage Verhandlung ausmachen. Das Gericht würde dann böse werden, und er müße mit einem schlimmen Urteil rechnen, da er nicht einsichtig und nicht reumütig sei.
Der Pflichtverteidiger meinte ferner, wenn der Anzeigeerstatter als belastungszeuge nicht geladen würde, würde es schnell gehen und nach 20 Minuten wäre alles erledigt, und mein Bekannter könne dann mit einer Einstellung und Verwarnung rechnen.
Irgendwie klingt wie eine komplett erfundene Geschichte Deines Bekannten. Das Gericht muss den Geschädigten als Zeugen laden. Es hat gar keine andere Möglichkeit. Eine Ladung und anschließende Vernehmung kostet wenige Minuten und ist für die Wahrheitsfindung unerlässlich. Sowas beansprucht nicht 3-4 Tage? Was für ein Quatsch. Nie im Leben wurde das so geäußert.
Ein Gericht, das den einzigen Belastungszeugen nicht lädt - eine subtilere Lüge hätte den Strang weniger lächerlich aussehen lassen.
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Zitat:
Zitat von
Finch
Irgendwie klingt wie eine komplett erfundene Geschichte Deines Bekannten. Das Gericht muss den Geschädigten als Zeugen laden. Es hat gar keine andere Möglichkeit. Eine Ladung und anschließende Vernehmung kostet wenige Minuten und ist für die Wahrheitsfindung unerlässlich. Sowas beansprucht nicht 3-4 Tage? Was für ein Quatsch. Nie im Leben wurde das so geäußert.
Ein Gericht, das den einzigen Belastungszeugen nicht lädt - eine subtilere Lüge hätte den Strang weniger lächerlich aussehen lassen.
Ja, aber mein bekannter soll freiwillig auf die Ladung des zeugen verzichten
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Warum hat Dein Bekannter eigentlich keinen eigenen Verteidiger ausgewählt? Davon mal ganz abgesehen, dass die Geschichte wohl erfunden ist.
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Dresdner
Ja, aber mein bekannter soll freiwillig auf die Ladung des zeugen verzichten
Das ist prozessrechtlich aber nicht möglich.
Hat Dein Bekannter Dir das so erzählt oder gibt es sonst noch Anhaltspunkte für die Wahrheit dieser Geschichte?
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Zitat:
Zitat von
Finch
Das ist prozessrechtlich aber nicht möglich.
na dann ist ja gut
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Zitat:
Zitat von
Dresdner
na dann ist ja gut
Ja wie? Das war's jetzt? "dann ist ja gut". Du erzählst hier eine so ungeheuerliche Geschichte und beim kleinsten Zweifel: Resignation?
Eine Verschwörung sämtlicher Pflichtverteidiger mit den Gerichten eines Unrechtsstaats klingt zwar skandalös. Ist aber an den Haaren herbeigezogen. Sowas ist aus vielerlei Gründen nicht möglich. Das hat nicht einmal mit dem Willen der Beteiligten zu tun. Dass deutsche Gerichte manchmal Urteile aussprechen, die sich am Rande der Vertretbarkeit bewegen und zu Recht Unverständnis produzieren: auf jeden Fall! Eines meiner Lieblingsthemen. Aber eine so plumpe und oberflächliche Verschwörung: einfach nur Blödsinn.
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Sicherlich wird der @Dresdner auch nicht die ganze Geschichte 100% ig kennen, aber es ist wirklich schon bemerkenswert, wenn ein Rechtsanwalt, egal ob Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger (wobei letzterer sein Honorar frei mit dem Mandanten verhandeln kann!:gib5: ) seinem eigenen Mandanten davon abrät, einen Zeugen nicht laden zu lassen!
Zeugen müßen bei der Wahrheit bleiben, und machen sich sonst strafbar, also hätte doch gerade der Pflichtverteidiger hier eine wahre Steilvorlage, gerade den Belastungszeugen hinsichtlich seines eigenen Fehlverhaltens so richtig ins Kreuzfeuer zu nehmen, immer vorausgesetzt, der hat auch was falsch gemacht.
Und wenn der Belastungszeuge erst gar nicht zur Gerichtsverhandlung trotz PZU Ladung erscheint, dann muß das Verfahren sowieso eingestellt werden.
GERADE DAS MÜßTE DOCH EIN ANWALT WISSEN
@Dresdner spricht sich ja leider nicht aus, ob es sich hier bei der Pflichtverteidigung seines Bekannten auch um den gleichen Anwalt ###handelt, wessen Links so eindrucksvoll im Erstposting eingestellt worden sind, aber irgendetwas scheint auch mit diesem Anwalt "nicht zu stimmen"
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Dort taucht nämlich Rechtsanwalt Peter Hollstein als Umgangspfleger auf.
Umgangspfleger sind auch vom Gericht bestellte Rechtsanwälte (Betreuungsgerichte / Vormundschaftsgerichte z.B.)
Zitat:
Aus Kommentar :
Die ARD und die Justiz – Der Fall Harry Wörz > Kein „Justiz-Irrtum“ nein > eine Tragödie, über 13 Existenz vernichtende Jahre hinweg vom Staat systematisch inszeniert.
Brandenburg
Mit wehender Flagge gegen das Volk
Im Osten weht nach der Wende immer noch der Gerichtsgeist der DDR.
Im Amtsgericht Zossen mit Richter-Frauenüberschuss sitzen
Am brandenburgischen Amtsgericht Zossen wird ein Familienvater wegen Entziehung einer Minderjährigen angeklagt. Er hat sich um die gemeinsame vierjährige
die Männer auf harten Bänken.
Tochter gekümmert. Die Mutter war gesundheitlich ausgefallen, musste mit einer schweren Psychose wochenlang im Landeskrankenhaus behandelt werden. Das allerdings wird von Seiten der Ankläger und Justiz vertuscht und taucht folglich auch nicht in den offensichtlich manipulierten Gerichtsakten auf. Vielmehr wird der Mutter während [!] ihres Aufenthaltes in der Psychiatrie von Richter Fiedler am Amtsgericht Dresden das alleinige Sorgerecht übertragen. Das Jugendamt wird von dem „Umgangspfleger“ Rechtsanwalt Peter Hollstein aus Dresden – nach Recherchen der Redaktion – erpresst.
Der fürsorgeverantwortliche Familienvater wird deswegen dann für 6 Wochen in Untersuchungshaft eingekerkert und später zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Bemerkenswert: In der mündlichen Verhandlung wird der Vater von „Richterin“ Renate Neuhaus (57) am Amtsgericht Zossen sogar des Saales verwiesen, nur weil er Beweisanträge gestellt hat. Da verwundert es letztlich auch nicht mehr, dass dem angeklagten Vater das grundgesetzlich zugesicherte letzte Wort verweigert wurde.
Quelle:
http://justizalltag-justizskandale.i...cht-Zossen.pdf
https://s16.directupload.net/images/190413/7f8p8ein.jpg
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Zitat:
Zitat von
Dresdner
Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.
Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.
So geht das nun mal nicht. Der Bekannte kann ja gerne als mildernden Umstand anführen, dass er provoziert worden ist. Aber das Verfahren dreht sich allein um seine Verfehlung. Er kann höchstens Anzeige gegen den anderen erstatten, wenn die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Aber das hilft ihm selbst wenig.
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Enkidu
Bei Gericht wird "Recht" gesprochen, aber von der Vorstellung dass es dort um Gerechtigkeit geht, kann man sich getrost verabschieden. Also Beine stillhalten und die Büsserkappe aufsetzen nicht vegressen!
Lieber ein (kurzes) Ende mit Schrecken... Vielleicht kann der Verteidiger ja einen Deal aushandeln?
Ich kenne den Spruch so:
Bei Gericht bekommt man immer ein URTEIL, aber oftmals keine GERECHTIGKEIT.
Zitat:
Zitat von
Finch
Warum hat Dein Bekannter eigentlich keinen eigenen Verteidiger ausgewählt? Davon mal ganz abgesehen, dass die Geschichte wohl erfunden ist.
Einen Wahlverteidiger müßte er selber bezahlen, und dazu fehlen ihm die finanziellen Mittel
Zitat:
Zitat von
Finch
Das ist prozessrechtlich aber nicht möglich.
Hat Dein Bekannter Dir das so erzählt oder gibt es sonst noch Anhaltspunkte für die Wahrheit dieser Geschichte?
So wurde mir das berichtet.
Also muss Prozeßrechtlich immer der Zeuge geladen werden, auch wenn es ein Belastungszeuge ist.
Habe ich das so richtig verstanden`?
Zitat:
Zitat von
Finch
Ja wie? Das war's jetzt? "dann ist ja gut". Du erzählst hier eine so ungeheuerliche Geschichte und beim kleinsten Zweifel: Resignation?
Eine Verschwörung sämtlicher Pflichtverteidiger mit den Gerichten eines Unrechtsstaats klingt zwar skandalös. Ist aber an den Haaren herbeigezogen. Sowas ist aus vielerlei Gründen nicht möglich. Das hat nicht einmal mit dem Willen der Beteiligten zu tun. Dass deutsche Gerichte manchmal Urteile aussprechen, die sich am Rande der Vertretbarkeit bewegen und zu Recht Unverständnis produzieren: auf jeden Fall! Eines meiner Lieblingsthemen. Aber eine so plumpe und oberflächliche Verschwörung: einfach nur Blödsinn.
Wo hatte ich hier was von Verschwörung geschrieben?
Zitat:
Zitat von
WikingerWolf
Sicherlich wird der @Dresdner auch nicht die ganze Geschichte 100% ig kennen, aber es ist wirklich schon bemerkenswert, wenn ein Rechtsanwalt, egal ob Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger (wobei letzterer sein Honorar frei mit dem Mandanten verhandeln kann!:gib5: ) seinem eigenen Mandanten davon abrät, einen Zeugen nicht laden zu lassen!
Zeugen müßen bei der Wahrheit bleiben, und machen sich sonst strafbar, also hätte doch gerade der Pflichtverteidiger hier eine wahre Steilvorlage, gerade den Belastungszeugen hinsichtlich seines eigenen Fehlverhaltens so richtig ins Kreuzfeuer zu nehmen, immer vorausgesetzt, der hat auch was falsch gemacht.
Und wenn der Belastungszeuge erst gar nicht zur Gerichtsverhandlung trotz PZU Ladung erscheint, dann muß das Verfahren sowieso eingestellt werden.
GERADE DAS MÜßTE DOCH EIN ANWALT WISSEN
@Dresdner spricht sich ja leider nicht aus, ob es sich hier bei der Pflichtverteidigung seines Bekannten auch um den gleichen Anwalt ### handelt, wessen Links so eindrucksvoll im Erstposting eingestellt worden sind, aber irgendetwas scheint auch mit diesem Anwalt "nicht zu stimmen":
http://justizalltag-justizskandale.i...cht-Zossen.pdf
Dort taucht nämlich Rechtsanwalt Peter Hollstein als Umgangspfleger auf.
Umgangspfleger sind auch vom Gericht bestellte Rechtsanwälte (Betreuungsgerichte / Vormundschaftsgerichte z.B.)
https://s16.directupload.net/images/190413/7f8p8ein.jpg
Der Name des Pflichtverteidigers spielt doch keine Rolle, oder ist das so wichtig?
Zitat:
Zitat von
GSch
So geht das nun mal nicht. Der Bekannte kann ja gerne als mildernden Umstand anführen, dass er provoziert worden ist. Aber das Verfahren dreht sich allein um seine Verfehlung. Er kann höchstens Anzeige gegen den anderen erstatten, wenn die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Aber das hilft ihm selbst wenig.
Ganz genauso soll der Pflichtverteidiger das auch meinem Bekannten gesagt haben.
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Dresdner
3.) 2017:
Wollten die S-Bahn-Schubser töten?
Diese Frage soll das Landgericht Dresden vier Monate nach der Tat am Haltepunkt Dresden-Zschachwitz klären. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Totschlag vor.
Rechtsanwalt Peter Hollstein, der den Marokkaner vertritt, berichtete auf SZ-Anfrage, J. sei deshalb nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Gesa Israel, die Rechtsvertreterin des Opfers, war am Donnerstag nicht zu erreichen. Sie ist im Urlaub.
https://www.saechsische.de/wollten-d...n-3731264.html
https://media.saechsische.de/2/d/d/d...47c4658673.jpg
Auch ein Rechtsanwalt hat eine politische Einstellung. Vielleicht ist diese eher auf der linken Seite. Kann gut sein. Mögliche Klienten sollten schon genau prüfen, von wem sie sich verteidigen lassen. Manchmal ist ein U-Boot dabei.
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Dresdner
Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden
Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?
Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?
Jenau!
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Dresdner
Ich kenne den Spruch so:
Bei Gericht bekommt man immer ein URTEIL, aber oftmals keine GERECHTIGKEIT.
Der Name des Pflichtverteidigers spielt doch keine Rolle, oder ist das so wichtig?
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Ach, der Name des Pflichtverteidigers spielt schon eine Rolle, z.B. kann bei Google eine Recherche anstellen, und weiß dann ungefähr wo dran man ist...
Über den hier benannten Rechtsanwalt Peter Hollstein aus Dresden steht ja auch viel im Internet.
Und ob ein Rechtsanwalt viel beschäftigt ist, und somit gut, erkennt man auch meistens daran, ob und wie schnell man einen Termin bekommt.
Man kann ja mal spasseshalber anonym in seiner Kanzlei anrufen, und um einen Termin bitten:
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kann man gleich sofort am selben tag kommen, so ist der Anwalt nicht oder kaum beschäftigt.
Kann man erst nächsten Monat oder gar nicht kommen weil der Anwalt so ausgebucht ist, dann scheint der sehr gut zu sein, weil er sich vor Mandanten gar nicht retten kann....
Gute Rechtsanwälte machen ja auch vor jeder Gerichtsverhandlung Recherchen und benutzen www.google.de um den Gegner auszuspionieren, um seine Stärken und Schwächen herauszufinden, um so eine gute Angriffs und Verteidigungs Strategie zu entwickeln....
Ein Mandant kann doch das selbe tun.
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Dresdner
[...]
Einen Wahlverteidiger müßte er selber bezahlen, und dazu fehlen ihm die finanziellen Mittel
[...]
Also muss Prozeßrechtlich immer der Zeuge geladen werden, auch wenn es ein Belastungszeuge ist.
Habe ich das so richtig verstanden`?
[...]
Wo hatte ich hier was von Verschwörung geschrieben?
Nö. Du schriebst, dass ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Also besteht bei Deinem Bekannten ein Fall der notwendigen Verteidigung gem. § 140 StPO. Gem. § 142 StPO erfolgt die Auswahl entweder durch den Angeklagten selbst oder - wenn dieser die dazu eingeräumte Frist einhält. Andernfalls bestimmt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Die Kostentragung für diesen Verteidigers hängt, wie bereits geschrieben, davon ab, wie der Prozess ausgeht. Soweit der Angeklagte freigesprochen wird, trägt die Staatskasse alle Kosten. Egal ob der Pflichtverteidiger selbst oder durch das Gericht ausgesucht wurde. Wird der Angeklagte schuldig gesprochen und verurteilt trägt der Angeklagte alle Verfahrenskosten, also auch die Kosten seines Anwalts. Auch hier ist es egal, wer den Pflichtverteidiger ausgesucht hat. Ist der Angeklagte mittellos, erhält er Prozesskostenhilfe. Aber auch hier ist völlig egal, wer den Anwalt auswählt! Da hat Dein Bekannter wohl nicht verstanden, wie das mit der Beiordnung funktioniert.
Ja, das Gericht ist der Wahrheitsfindung verpflichtet. Der Belastungszeuge - zumal wenn er der einzige ist - ist für die Wahrheitsfindung unumgänglich. Das Gericht ist also dazu verpflichtet, diesen zu hören. Dass ein Gericht dies unter Vereinbarung mit dem Verteidiger anders beschließt, ist schlicht unmöglich und zeugt von einer äußerst plumpen Lügengeschichte.
Naja: ein Verteidiger der systematisch mit den befangenen Richtern rechtswidrige Deals zulasten des Angeklagten schließt, und damit Prozessmaxime mit Füßen tritt. Wie würdest Du das sonst nennen?
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
pixelschubser
Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?
Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?
Jenau!
Stuss. Der Pflichtverteidiger kann selbst gewählt werden. In diesem Strang checken viele nicht, was die Beiordnung eines Pflichtverteidigers überhaupt ist. Inwiefern besteht bei einem Pflichtverteidiger ein Unterschied? "Pflicht" bezieht sich nur auf die Beiordnung selbst. Nicht auf eine fremdbestimmte Auswahl des Anwalts. Meine Güte wird hier eine Scheiße zusammengeschrieben...
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Merkelraute
Auch ein Rechtsanwalt hat eine politische Einstellung. Vielleicht ist diese eher auf der linken Seite. Kann gut sein. Mögliche Klienten sollten schon genau prüfen, von wem sie sich verteidigen lassen. Manchmal ist ein U-Boot dabei.
Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt. Diese Eigenverantwortung ist jedem zuzutrauen. Wer sich hinterher beschwert, der Anwalt passe ihm - aus welchen Gründen auch immer - nicht, der ist im Vorfeld schlichtweg zu doof gewesen, richtig zu wählen.
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AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
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Finch
Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt. Diese Eigenverantwortung ist jedem zuzutrauen. Wer sich hinterher beschwert, der Anwalt passe ihm - aus welchen Gründen auch immer - nicht, der ist im Vorfeld schlichtweg zu doof gewesen, richtig zu wählen.
Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?
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Finch
Du meinst also, die Judikative steckt mit dem Rechtsanwalt unter einer Decke und verhandelt im Vorfeld Urteile nach einer gewissen politischen Vorstellung? Sprich: Verurteilung für Deutsche; Freispruch/ milderes Urteil für Ausländer?
Na ja, wenn das Gericht bestimmt, wer als staatllich bezahlter Pflichtverteidiger bestellt wird, damit über des Einkommen dieses Anwaltes bestimmt, kann von einem gewissen Wohlverhalten gegenüber dem Garantierer des Einkommens ausgegangen werden.
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Finch
Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt.
Kein gesuchter und gefragter Spitzenanwalt ist bereit, für das reduzierte Honorar eines staatlich bestellten Pflichtverteidigers zu arbeiten.
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Deutschmann
Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?
Ersteres ist der Fall. Die Wahl ist absolut frei.
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Finch
Ersteres ist der Fall. Die Wahl ist absolut frei.
Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.
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cornjung
Na ja, wenn das Gericht bestimmt, wer als staatllich bezahlter Pflichtverteidiger bestellt wird, damit über des Einkommen dieses Anwaltes bestimmt, kann von einem gewissen Wohlverhalten gegenüber dem Garantierer des Einkommens ausgegangen werden.
Kein gesuchter und gefragter Spitzenanwalt ist bereit, für das reduzierte Honorar eines staatlich bestellten Pflichtverteidigers zu arbeiten.
Angenommen der Angeklagte wählt niemanden aus bestellt das Gericht einen Verteidiger, ja. Wohlwollen ggü dem Gericht? Was meinst Du mit Wohlwollen? Meinst Du etwa, ein Interesse an einer raschen Verurteilung oder einem Freispruch usw.? Meine Erfahrung ist, dass Verteidiger in erster Linie ein Interesse daran haben, sich ggü ihren Mandanten zu profilieren. Das ist in Strafsachen vor Gericht eine ziemlich lästige Angelegenheit, weil Strafverteidiger gerne so viel Sand ins Verfahrensgetriebe streuen, wie nur möglich. Da wird verzögert ohne Ende, notfalls auch durch dusselige Befangenheitsanträge. Die Länge des Verfahrens wird stets strafmildernd berücksichtigt.
Mag sein, dass es Anwälte gibt, die ohne großen Einsatz versuchen, das nötigste für den Angeklagten herauszuholen. Von mir aus auch aus Dankbarkeit ggü. dem Gericht. Wobei ich das ehrlich gesagt für Blödsinn halte. Diese Verteidiger handeln dann aber weder im Mandanteninteresse noch in eigenem.
Dass gesuchte und gefragte Spitzenanwälte nicht bereit sind, für Pillepalle an Provinz-AGs zu kommen, um mickrige Summen für die Verteidigung asozialer Kleinkrimminellen zu erhalten ist selbstverständlich. Warum auch? Du brauchst keinen Gerson Trüg, um dich gegen den Vorwurf der Körperverletzung zu wehren. Da gibt es sicher genug (Fach)anwälte für Strafrecht, die das genauso gut können. Handelt es sich um einen größeren Fall, etwa wegen Kapitalverbrechen, reißen sich auch gute Anwälte um eine Pflichtverteidigung. Der Grund sollte klar sein.
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cornjung
Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.
Irgendwie ist Dein Bild vom Strafverteidiger etwas seltsam. 500-1000 EUR bekommen die Strafverteidiger, die komplexe Wirtschaftsstrafsachen verteidigen, insbesondere für Unternehmer usw. Das hat doch mit dem tatsächlichen Gerichtsalltag eines mittellosen Kriminellen nichts zu tun. Warum sollte der für seinen Scheiß jemanden beauftragen, der sonst nur Leute wie Ackermann, Fitchen und co. vertritt?
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cornjung
Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.
Natürlich ist die Wahl faktisch nicht frei. Genauso wenig wie jeder faktisch frei ist, sich eine Millionenvilla zu kaufen oder für seinen Nachbarschaftsstreit über zu hoch gewachsene Hecken einen Partner von Hogan Lovells zu beauftragen, der dafür insg. 10.000 EUR haben will. :haha:
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cornjung
Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.
Abgesehen davon, dass man mit der gleichen Begründung faktisch auch nicht frei ist, sich einen Lamborghini zu kaufen, ist es so, dass wenn der Angeklagte in einem Prozess mit notwendiger Verteidigung keinen Verteidiger nennt, und das Gericht einen Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellt, dann dieser für den niedrigen Honorarsatz tätig werden muss.
Egal, ob es einer, der gerade von der Uni kommt, ist, oder ob er Johann Schwenn heißt.