AW: Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!
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MANFREDM
Die Überschrift "Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!" ist völliger Blödsinn. Der Richter ist zur Zeit lediglich auf der Anzeigebank. :dru:
Aber klar, wenn dann noch so Jura-Experten wie cornjung dazu kommen ...
Die Künast weiss ganz genau das sie nur heisse Luft produziert. Ein Richter hat ein Urteil gefällt, wenn ihr das nicht passt, nächste Instanz.
Bei jedem anderen werden solche Verfahren eingestellt, da kommt es nicht mal bis zum Geschäftszimmer des Gerichts.
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Swesda
Iss stattdessen eine Fischsemmel. Das ist für Faden und Frieden die bessere Lösung.
Werde mir Deinen Ratschlag zu Herzen nehmen. Ich denke, Du hast Recht. :D
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Nationalix
Worauf bezieht sich das "leider"? Auf Nazi oder auf Schlampe?
Auf Eva Braun!?!?
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nurmalso2.0
Abgeordnete sind "Personen des öffentlichen Lebens", Politessen nicht.
Personen des Öffentlichen Lebens werden juristisch anders gestellt als z.B. Du.
Politiker müssen "Beleidigungen" aushalten können, an wem sonst und vor allem wie soll sich denn bitteschön der verständliche Frust der Bürger über diese provokante Kotzpolitik entladen?
Eine Beleidigung ist das hinnehmbare kleinere Übel.
Gut, den Unterschied sehe ich. Es ist aber absurd, seinen Frust mit ordinären Ausdrücken anzumelden. Dafür gibt es in schöner Abfolge immer wieder Wahlen. Das ist weitaus wirksamer und zeigt den Frustrierten nicht als unkultivierten Schreimops sondern als ernsthaften Kulturbewahrer. Wir müssen dringend dafür sorgen, dass unsere Sorgen ernst genommen werden.
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Die Beleidigungen müssen aufhören. Herr Künast kann doch nichts für seine geistige Behinderung.
https://www.merkur.de/politik/renate...r-5694216.html
http://www.pi-news.net/2018/01/kuena...gerichtshoefe/
Siehe Fotos.
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Antisozialist
Sag mir wer bei den Grünen keinen an der Waffel hat!?
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nurmalso2.0
Sag mir wer bei den Grünen keinen an der Waffel hat!?
Ich suche noch.
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cornjung
Die Sache ist auch einfach. Künast wurde nicht formal personenbezogen geschmäht, sondern sachbezogen als Drecksvotze und Sondermüll tituliert. In der Güterabwägung Meinungsfreiheit versus Persönlickeitsrecht ( §§ 185 ff ) gilt im Zweifel die Meinungsfreiheit.
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Finch
Klassischer cornjung. Einfach mal völliger Bockmist verzapfen. Was heißt denn hier "im Zweifel"? Bevor ich mir die Finger wund schreibe: google Mal die Rechtsprechung des BVerfG Du Experte.
Klassischer Finch. Ausser deinen üblichen luftleeren Phrasen und sinnfreien Parolen wie " völliger Bockmist " kommt von dir argumentativ und fachlich wieder mal gar nichts. Aber kennen wir ja von dir . Hättest du Ahnung, und läge ich falsch, könntest du mich in zwei Sätzen juristisch spielend widerlegen, kannste aber nicht, weil du Möchtegerne mit der riesen Schnauze juristisch nichts drauf hast. Ich habe übrigens vorher gegoogelt. Was ich gepostet habe, stimmt haargenau, denn es ist die Rechtsprechung des BVerfg. Und das seit mindestens 30 Jahren.
Das BVerfG folgt bei der Abwägung Meinungs-Freiheit versus PersoRecht dem Grundsatz: Im Zweifelsfall für die Meinungsfreiheit. Nur bei rechter Meinung gibt es keine Güterabwägung mehr, weil für rechte Meinung die Meinungsfreiheit faktisch aufgehoben wurde. Siehe Udo-Voigt Hotel Fall." Keine Meinungsfreiheit für Nazis ".
" Im Zweifel " für die Meinungsfreiheit verstehst du nicht ? Warum kommentierst du dann überhaupt meine Beiträge, obwohl dir elementarste juristische Kenntnisse fehlen und du juristische Basics nicht verstehst ? Solche Beleidigungen wie bei der Künast werden ohnhin allesamt eingestellt. Ohne sich auf Notwehr oder § 199 StGB zu berufen.Haste du noch nie gehört ? Ach so ja, kannst du ja nicht wissen, du bist ja erst Student.
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Finch
Vielleicht geb ich mir am Wochenende die Zeit und Mühe, deinen armseligen Beitrag hier sachlich zu widerlegen. Gerade habe ich weder die Zeit, noch die Lust....
Ja, ja, " vielleicht, wenn ich mal Zeit habe " laber, laber. Wie oft willste deine armselige, dich als Schaumschläger entlarvenden Ausrede noch bringen ? Du hast zwar die Zeit, mich zu stalken, aber dann auf fehlende Zeit verweisen, wenn man dich widerlegt . Die haste schon im Notwehr-thread regelmässig gebracht, sobald du dort als Dummschwätzer ( Hell-Angel Urteil: Rocker erschiesst SEK-Beamten in P-Notwehr !!! ) entlarvt wurdest. Du hast weder die Erforderlickeit noch das Urteil dazu verstanden, nein, du kanntest es damals gar nicht.
Dort kam ausser " ich bin schliesslich Jura-Student, und ihr nicht " und " wenn ich mal Zeit habe " blablabla und der für Hasenfüsse typischen Luschen- Argumentation, wer sich gegen Angreifer notwehrt, und nicht rennt, ist selber Schläger, argumentaiv juristisch rein gar nichts. Das war vor einem Jahr, und ich warte heute noch auf deine " Widerlegung ", du Experte.
Immer das Gleiche. Wenn Praktiker und Profis euch Anfängern und Amteuren die Praxis erklären , kommt kein Danke oder Einsicht, sondern nur Aufschneiderei, Ausflüchte und Beleidigungen. Eine sachliche Antwort bleibt ihr Dumpfbacken jedes Mal schuldig.
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Finch
Ne. Aber es sind schlichtweg nicht die Parteien, die die Bundesverfassungsrichter wählen, sondern Verfassungsorgane.
Auch das ist falsch. Die Parteien bestimmen, wer BVG-und BGH- Richter wird, verhindern seit Jahren, dass nur ein einziger Rechter ernannt wird, und bestimmen damit faktisch über die Urteile. Es wird zudem nicht nach Kompetenz und Leistung ernannt, sondern allein nach Parteibuch und poltische Gesinnung. Und kein Rechter wird Richter. Und nicht mal das weisste ? Und du Blubberer gibst hier vor,Referendar zu sein, obwohl du weder wie ein Jurist argumentierst, geschweige denn formulierst ? Wer soll dich Schumschläger ernst nehmen ?