Ramadan und gemischte Mitarbeiter....
Hallo,
wie ist das denn in euren Betrieben wenn Ramadan ist und es sind musli. Mitarbeiter da - die den Ramadan einhalten?
Wie ist das heutzutage in Deutschland?
Gibt es jetzt getrennte Pausenräume? Gehen die Moslems einfach nicht in die Kantine?
Und:
Sollte es in Kleinbetrieben gesetzlich geregelt sein, dass Pausenräume für Nichtmuslime, und für Moslems Extra Pausenräume da sind?
Wie kommt ihr so klar?
Ich hoffe, es gibt überhaupt jemanden der so eine Situation kennt, oder vom Hörensagen kennt!
?
AW: Ramadan und gemischte Mitarbeiter....
Bei uns im Betrieb (Metallbau und Maschinenbau, ca. 60 Angestellte) arbeiten keine Personen, die so etwas betreffen würde.
Der einzige "Südländer", ein Iraker, ist Aramäer.
Würde mich aber auch interessieren, wie das in anderen Firmen so abläuft.
AW: Ramadan und gemischte Mitarbeiter....
Drängt sich mir die Frage auf: Untergräbt ein Mitarbeiter, der über einen längeren Zeitpunkt sein Ess- und abhängig von der Jahreszeit auch Schlafverhalten derart massiv ändert, nicht in gewisser Hinsicht mutwillig seine Leistungsfähigkeit?
Sollte der Arbeitgeber sowas dulden müssen?
AW: Ramadan und gemischte Mitarbeiter....
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Drängt sich mir die Frage auf: Untergräbt ein Mitarbeiter, der über einen längeren Zeitpunkt sein Ess- und abhängig von der Jahreszeit auch Schlafverhalten derart massiv ändert, nicht in gewisser Hinsicht mutwillig seine Leistungsfähigkeit?
Sollte der Arbeitgeber sowas dulden müssen?
Nein, er sollte in feuern solange er es noch kann.
AW: Ramadan und gemischte Mitarbeiter....
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Drängt sich mir die Frage auf: Untergräbt ein Mitarbeiter, der über einen längeren Zeitpunkt sein Ess- und abhängig von der Jahreszeit auch Schlafverhalten derart massiv ändert, nicht in gewisser Hinsicht mutwillig seine Leistungsfähigkeit?
Sollte der Arbeitgeber sowas dulden müssen?
Nein, er sollte in feuern solange er es noch kann.
Viele halten den Ramadan eh nicht ein, huren, saufen und fressen auf Teufel komm raus.
Auf der Arbeit bummeln mit Gottes Segen wollen dagegen alle.
AW: Ramadan und gemischte Mitarbeiter....
Zitat:
Zitat von
Rockatansky
Hallo,
wie ist das denn in euren Betrieben wenn Ramadan ist und es sind musli. Mitarbeiter da - die den Ramadan einhalten?
Wie ist das heutzutage in Deutschland?
Gibt es jetzt getrennte Pausenräume? Gehen die Moslems einfach nicht in die Kantine?
Und:
Sollte es in Kleinbetrieben gesetzlich geregelt sein, dass Pausenräume für Nichtmuslime, und für Moslems Extra Pausenräume da sind?
Wie kommt ihr so klar?
Ich hoffe, es gibt überhaupt jemanden der so eine Situation kennt, oder vom Hörensagen kennt!
?
Ich habe Kollegen gehabt , die sind mal kurz zum Beten in eine stille Ecke gegangen ; ander haben weiter gearbeitet und Dritte haben weiterhin Nichts getan ...............
AW: Ramadan und gemischte Mitarbeiter....
Da muss man eigentlich nix ändern: Der Moslem isst einfach nicht tagsüber, wo liegt eigentlich das Problem, ist doch Privatsache!
AW: Ramadan und gemischte Mitarbeiter....
Falls das zutrifft ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer (der den Ramadan hält) eine nicht so belastende Arbeit zuzuordnen.
http://www.haufe.de/personal/arbeits...76_126284.html
AW: Ramadan und gemischte Mitarbeiter....
Zitat:
Zitat von
STRange333
Religionsausübung sollte eigentlich Privatsache sein.
aus Deinem Link:
Zitat:
Nach zutreffender, aber in der Rechtswissenschaft umstrittener, Ansicht entfällt die Entgeltzahlungspflicht, solange der Arbeitnehmer fastenbedingt nicht arbeiten kann. Das führt zu einem gerechten Ausgleich der Lasten und Pflichten. Der Arbeitgeber kann die Leistung nicht abverlangen und wird dafür auf der Kostenseite entlastet.
Diese Lösung erscheint mir plausibel!
btw:
ich möchte auch nicht unbedingt von einem Taxi- oder Busfahrer gefahren werden, der den Ramadan einhält.
Noch delikater wären Ärzte oder Piloten.
AW: Ramadan und gemischte Mitarbeiter....
Ist mir Gottseidank nie passiert, da ich nur Deutsche und später auch ein paar Russen beschäftigt hatte.
Wenn ich allerdings festgestellt hätte, daß ein Mitarbeiter Musel gewesen wäre, hätte er umgehend die Kündigung bekommen. Natürlich nicht wegen Muselei; da gibt es durchaus andere Wege, die auch vor dem Arbeitsgericht Bestand haben.
Es ist schlicht unverantwortlich, einen Musel während des Ramadan einen Lastzug lenken zu lassen. Insoweit gebietet es meine Fürsorgepflicht, diesen Musel von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten zu entbinden. Dauerhaft, versteht sich.