AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH
Zitat:
Zitat von
Chronos
Das ist ja logisch, dass es sich - wie im Beispiel - bei der Kleidung der Mitarbeiter von Imbissketten um eine Art spezieller Arbeitskleidung mit irgendwelchen Corporate Identity-Farben und Mustern handelt. Dass hier der Arbeitgeber die Kleidung stellen muss, ist ja irgendwie einleuchtend.
Mein Beispiel bezog sich aber auf Bankmitarbeiter, und dort gibt es meines Wissens so gut wie nie spezielle Bekleidungsvorschriften für Firmenkleidung, sondern es wird üblicherweise nur korrekte, übliche Kleidung erwartet.
Da trifft die Regel zu, Mitarbeiter mit Publikumsverkehr repräsentieren das Unternehmen nach außen.
AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH
Zitat:
Zitat von
Chronos
...
es wird üblicherweise nur korrekte, übliche Kleidung erwartet.
Einstmals konnte man das auch erwarten.
AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH
Zitat:
Zitat von
Chronos
...., sondern es wird üblicherweise nur korrekte, übliche Kleidung erwartet.
in 40 Jahren also Kopftuch. Frustrierend.
AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH
Und was passiert, wenn die Frau im Kopftuchstreit vor Gericht gewinnt?
Die Firmen, die das nicht wollen, werden bei der Einstellung schon darauf achten, nur die "passenden" Leute
einzustellen.
Und bei den "unpassenden" Mitarbeitern wird man einen Grund für eine Entlassung finden.
So einfach ist das...
AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH
Zitat:
Zitat von
herberger
Denke nur mal an die Imbissketten, dort gibt es in der Regel Uniformen. Besonders im Lebensmittel Gewerbe stellt der Arbeitgeber die Kleidung um einen Hygiene Standard zu haben.
Die Richter und Anwälte unterliegen auch einer Kleiderordnung, kein Anwalt käme auf die Idee sich sein Erscheinen zur Verhandlung im Hawaiihemd zu erstreiten.
AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH
Es könnte ihr das Genick brechen, dass sie schon jahrelang ohne das Tuch gearbeitet hat.
AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH
Zitat:
Zitat von
Pillefiz
Es könnte ihr das Genick brechen, dass sie schon jahrelang ohne das Tuch gearbeitet hat.
du denkst an die guillotine? :) (sorry, die vorlage war zu schön)
im kundenkontakt haben verkleidungen nix zu suchen und aus die maus.
AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH
Ein Moslem beschäftigt in einem Supermarkt zum Regale Auffüllen, er weigerte sich Alkohol in die Regale aufzufüllen. Der bekam vor dem Arbeitsgericht recht.
AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH
Zitat:
Zitat von
dscheipi
du denkst an die guillotine? :) (sorry, die vorlage war zu schön)
im kundenkontakt haben verkleidungen nix zu suchen und aus die maus.
Wenn du wüsstest, wie oft ich an die Guillotine denke.....
AW: Kopftuchverbot bei Müller-Drogerie wird Fall für EuGH
Zitat:
Zitat von
Chronos
Es handelt sich doch nicht um eine vorgeschriebene Arbeitskleidung, wenn ein Arbeitgeber beispielsweise darauf besteht, in der in Deutschland üblichen ordentlichen Bekleidung am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Nehmen wir mal ein fiktives Beispiel: Eine Mitarbeiterin im Schalterdienst einer Bank möchte barbusig arbeiten.
Wäre es dann für den Arbeitgeber zumutbar, der Frau die Bluse oder den Pulli zu bezahlen? (Mal ganz abgesehen davon, dass sich im Weigerungsfall der Kundenkreis der Bank explosionsartig um viele männliche Neukunden erweitern würde....)
Eine Mitarbeiterin im Schalterdienst einer Bank möchte barbusig arbeiten. –
Wenn sie gute Titten hat und für den Extraservice keine € möchte warum nicht.