Mal ein kleiner Hinweis
Schweizer Jugenstrafrecht Höchststrafe 4 Jahre (Siehe SR 311.1 Artikel 25),
Deutsches Jugendstrafrecht § 18 JGG 10 Jahre.
Zwar gilt das Schweizer Jugendstrafrecht nur bis zum vollendeten 18. Lebenjahr, wo bei uns noch mit 21 Jugendstrafrecht möglich ist, jedoch nehme ich lieber das in Kauf, als einen maximalen Strafrahmen von 4 Jahren auch bei Mord.