AW: BRD-Regierung:'Konvention zum Schutze der Menschenrechte ...' von 1984 nicht unterzeichnet!
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Gehirnnutzer
Das hier ist das
7. Protokoll.
Und das ein Staat zwar unterzeichnet hat, aber noch nicht ratefiziert, ist nicht ungewöhnliches. Russland hat z.B. das 6. Protokoll nur unterzeichnet, aber nicht ratefiziert und die Schweiz das 1. Protokoll.
@ Kaltduscher
Warum geprüft wird? Weil man die Frage klärt, ob und inwieweit das 7. Protokoll mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kollidiert. Den Pakt hat Deutschland bereits 1973 ratefiziert.
ahso, und dazu braucht man 32 Jahre:crazy:
Zur Sache aus dem 7., nicht ratifizierten,Protokoll zu Punkt 2:
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Eine ausländische Peron kann ausgewiesen werden,bevor sie ihre Rechte nach Absatz1 Buchstaben a, b und c ausgeübt hat, wenn eine solche Ausweisung im Interesse der öffentlichen Ordnung erforderlich ist oder aus Gründen der nationalen Sicherheit erfolgt.
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommon...0000168007a096
Äh und wieviel Tausend "Gefährder" leben hierzulande fröhlich und auf des deutschen Steuerdeppen Kosten? Warum sind denn diese keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit und werden offiziell dennoch "Gefährder" genannt?!
kd
AW: BRD-Regierung:'Konvention zum Schutze der Menschenrechte ...' von 1984 nicht unterzeichnet!
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Kaltduscher
Hallo
Der Wähler darf gespannt sein, warum bereits seit über 32 Jahren eine Unterzeichnung nicht möglich ist, zumal die bisher oppositionslosen BRD-Regierungen sich gerne als Vorreiter-Demokraten positionieren und andere Länder schulmeisterlich auf Demokratiedefizite hinweisen?!
kd
Unterzeichnet wurde das Zusatzprotokoll bereits, aber noch nicht ratifiziert.
Der Wähler weiß erst recht nicht was da fehlt.
Interessant ist, um was es da geht:
...Das 7. Protokoll gewährt das Recht auf verfahrensrechtliche Schutzvorschriften im Fall der Ausweisung eines Ausländers* aus dem Hoheitsgebiet eines Staates, das Recht eines Verurteilten auf Nachprüfung des Urteils oder der Strafe durch ein übergeordnetes Gericht, das Recht auf Entschädigung bei Fehlurteilen und den allgemeinen Rechtsgrundsatz des „ne bis in idem“. Außerdem postuliert es gleiche Rechte und Pflichten für Ehegatten....
Hoheitsgebiet??? Das ist schwierig, da wir lt. Schäuble seit 1945 garnicht souverän sind.
*Andererseits wird ja hier den Auszuweisenden bereits das Recht auf gerichtliche Überprüfung eingeräumt. :D
AW: BRD-Regierung:'Konvention zum Schutze der Menschenrechte ...' von 1984 nicht unterzeichnet!
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Kaltduscher
Und warum "prüft" dann die Regierung, ob "eine Ratifizierung...möglich ist".
Deutsche Behörden sind nun einmal nicht die schnellsten :D
AW: BRD-Regierung:'Konvention zum Schutze der Menschenrechte ...' von 1984 nicht unterzeichnet!
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Beobachter
Vielleicht liegt es daran, das bei Unterzeichnung dieser Konvention auch bei Leuten, die etwas ganz Bestimmtes "leugnen", diesen Menschenrechte zugestanden werden müssen? Das hat die BRD ja garnicht gern.
Ob das etwas mit dem islamischen "Menschenrechten" zu tun hat?
https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoe...echte_im_Islam
Bei denen basiert ja alles auf der Scharia und Allah ...;)
AW: BRD-Regierung:'Konvention zum Schutze der Menschenrechte ...' von 1984 nicht unterzeichnet!
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[...]
Die Bundesregierung antwortete wie folgt (Antwort auf Anfrage): Die Bundesregierung prüft, ob eine Ratifikation des am 19. März 1985 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokolls Nr.7 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten möglich ist.“ Nicole Höchst dazu: Seit 32 Jahren prüft die Bundesregierung, ob eine Unterschrift möglich ist. Das sind mehr als 11.800 Tage oder 283.200 Stunden. Es wäre jetzt noch interessant zu erfahren, wieviel Mitarbeiter der Bundesregierung an der Lösung arbeiten.“ [...]
MÖGLICH ist es freilich stets: Kugelschreiber in die Griffel nehmen, und unterschreiben.
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Buella
Die Machthaber unterzeichnen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte vielleicht deswegen nicht, da diese mit der realen Politik der brd kollidieren, bzw. mit den Absichten der Machthaber nicht kompatibel sind!
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Kaltduscher
vermutlich hats mit der Insouveränität der BRD zu tun.Jedenfalls müssen Antworten geliefert werden!
kd
Ist ananlog zu dem, wenn jemand sagt, "Ich kann nicht", was im Klartext meist heißt: "Ich WILL nicht."
AW: BRD-Regierung:'Konvention zum Schutze der Menschenrechte ...' von 1984 nicht unterzeichnet!
kostet Milliarden und die grössten Idioten sind in Abteilungen rund um Menschenrechte
AW: BRD-Regierung:'Konvention zum Schutze der Menschenrechte ...' von 1984 nicht unterzeichnet!
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Kaltduscher
Und warum "prüft" dann die Regierung, ob "eine Ratifizierung...möglich ist".
Unterzeichnet wurden ja die Verträge, jedoch nicht ratifiziert!
kd
Ist wohl so als die UN noch seriös war. Die UN Resolution gegen Korruption, wurde von Deutschland unterzeichnet, ist eventuell bis heute nicht ratifiziert.
AW: BRD-Regierung:'Konvention zum Schutze der Menschenrechte ...' von 1984 nicht unterzeichnet!
Eine Konvention zum Schutze der Menschenrechte, würde auch den inländ. Deutschen zugute kommen. Vielleicht ist das der Grund, warum die BRD nicht unterzeichnen will, um so einer Klageflut zu entgehen ?!
Will man den inländ. Deutschen die Menschenrechte verwehren ?! :hmm:
AW: BRD-Regierung:'Konvention zum Schutze der Menschenrechte ...' von 1984 nicht unterzeichnet!
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BlackForrester
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Kaltduscher
Und warum "prüft" dann die Regierung, ob "eine Ratifizierung...möglich ist".
Unterzeichnet wurden ja die Verträge, jedoch nicht ratifiziert!
kd
Deutsche Behörden sind nun einmal nicht die schnellsten :D
Wenn es darum geht, irgendwelche "Gelder" einzutreiben, gehören Deutsche Behörden sehr wohl zu den schnellsten. :hzu:
AW: BRD-Regierung:'Konvention zum Schutze der Menschenrechte ...' von 1984 nicht unterzeichnet!
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Kaltduscher
Hallo
Der Wähler darf gespannt sein, warum bereits seit über 32 Jahren eine Unterzeichnung nicht möglich ist, zumal die bisher oppositionslosen BRD-Regierungen sich gerne als Vorreiter-Demokraten positionieren und andere Länder schulmeisterlich auf Demokratiedefizite hinweisen?!
kd
Die Frage ist an sich berechtigt.
Wenn man den Text liest (Link), um den es geht, und berücksichtigt, daß die BR Deutschland den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der ebenfalls gilt, 1973 ratifiziert hat, kann ich nicht erkennen, welches Recht aus dem 7. Zusatzprotokoll nicht schon im deutschen Recht umgesetzt ist (z.B. ne bis in idem in Art. 103 GG).
Konkret fielen alle Punkte mit der Ratifzierung natürlich unter die Kontrolle des EGMR. Das könnte in Bezug auf Art. 1 des 7. Zusatzprotokolls die Verfahren noch weiter in die Länge ziehen. EuGH und EGMR entwickeln sich faktisch ja zu Superinstanzen. Man muß sich fragen, ob man diese Entwicklung befeuern möchte. Warum ausgerechnet die Regierung Merkel hier allerdings mit der Unterschrift zögert, erschließt sich mir nicht. Eine Menschenrechts- oder Demokratiedefizit vermag ich aufgrund der Rechtslage aber in keiner Weise zu erkennen.