Wie denn auch, wenn Dein Freistaatgestammel eben nur Gestammel bleibt.
Druckbare Version
Zur Vermeidung künftiger Steuern, wäre es schön, wenn Registrierter sein Theoriengebäude vor Gericht durchsetzte.
Da bin ich dabei.
Du mußt mich mit einem Linken verwechseln, ich habe noch nie gestammelt!
Ich verwende noch das astreine Deutsch der Vor68er-Aera!
Dies ist übrigens für Schüler und Lehrlinge der Nach68er-Aera vorgesehen. Diese Aera beginnt dann, wenn die Ersatzdeutschen mit den Politikern in Deutschland aufgeräumt haben. Diese linken Herrschaften wissen noch garnicht, daß sie eigentlich Todeskandidaten sind!
Wieso? Diese Schiedsgerichte erkennt man ja dadurch an, wenn man mit ihnen was durchsetzen will. So wird das nichts. So geht es:
http://www.youtube.com/watch?v=MplnxI5trs4
Obwohl ich sicher bin, das Du das schon weisst, oder Dir es selbst leicht hättest ergooglen können. Rotlinker...
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich
MfG
H.Maier