AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
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Blackbyrd
Warum nur hat der Richter, wenn kein Vorsatz bestand oder man es als Vorsatz auslegen kann, es als Mord eingestuft, so in "Namen des Volkes"?
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cornjung
Warum nur ist Käptn Blackbeard nicht Pirat geblieben, und hat seine Queen Anne's Revenge bewacht, statt hier Urteile zu kommentieren, die er nicht versteht ?
Du sprichst nun den KäptnBlackbeard an, leider konnte ich diesen Namen nicht wieder nutzen, diesen hatte ich vor vielen vielen Jahren in einem anderen nicht mehr existierenden Forum genutzt.
Dann bist du mit deiner "Feststellung" also schlauer als der Richter, der dieses Urteil gesprochen hat? Damit stehst du aber nicht alleine hier, viele geben sich ja halt schlauer. Vermutlich ist der Richter gar kein Richter, sondern ein Hochstapler.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
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Finch
Naja, jetzt wird man aber einräumen müssen, dass keiner von uns weiß, wie es um den Angeklagten in diesem konkreten Fall beschaffen war. Wir kennen nicht die Akten, keine Verfahrensdetails, sondern einzig den Tenor aus den Medien. Ob die Unschuldsvermutung für ihn hätte greifen müssen oder nicht, ist der richterlichen Überzeugung auf Grundlage der Beweisaufnahme vorbehalten. Ich tue mich schwer damit, diese anzuzweifeln, wenn ich absolut gar nichts über den Sachverhalt weiß, außer dass der Typ bei einem Straßenrennen eine Frau überfahren hat. Ob das Urteil nun populistisch/rechtsfehlerhaft ist oder nicht, wird dann im Rechtsmittelverfahren entschieden. Dafür gibt es ja gerade die verschiedenen Instanzen. In der Rechtsprechung und Literatur ist es immerhin strittig, ob in einem solchen Fall Mord angenommen werden kann oder nicht. Von daher kann man eigentlich aus der Ferne nicht beurteilen, ob das Urteil nun richtig oder falsch war.
Dass niemand einem Angeklagten in den Kopf schauen kann ist natürlich richtig. So gesehen ließe sich annehmen, Vorsatz sei grundsätzlich nie zweifelsfrei beweisbar, außer der Angeklagte gibt sich geständig. Man kann aber aus den objektiven Tatumständen auf die subjektiven Umstände schließen. Wäre dies nicht möglich, könnte man keinen Straftäter dieser Welt verurteilen.
Ja, da stimme ich dir zu. Es macht aber doch einen besonders deutlichen Unterschied, ob ich mit einer geladenen Feuerwaffe einen Gemüsestand betrete und den Inhaber erschieße, oder ob ich mich (viel zu schnell) mit einem Auto dem Gemüsestand nähere, ins Schleudern gerate und dann den Gemüsehändler überfahre. Da liegen doch Welten dazwischen, was einen möglichen Vorsatz betrifft.
Fahrzeuge als Waffen sind ja zur Zeit besonders beliebt, leider, aber das sieht doch anders aus, zumal auch das Motiv für den Fahrtantritt ganz zweifelsfrei feststeht und jeweils deutlich unterschiedlich ist. Wenn der Kosovare einen Mord begangen hat nennt man dann die Todesfahrt mit dem Musel am Steuer des LKW wie? Welche Steigerung wäre dann noch möglich? Darf man denn wirklich diese beiden Fälle mit dem gleichen Attribut belegen? Mit "Mord"? Ja, wir sind keine Fachleute und ja, wir kennen die Umstände nicht und so weiter. Aber ich kann mir keine neuen Erkenntnisse vorstellen, die diese tödliche Rennfahrt mit einem geplanten Mord gleichstellen würden.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
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Aber ich kann mir keine neuen Erkenntnisse vorstellen, die diese tödliche Rennfahrt mit einem geplanten Mord gleichstellen würden.
Bei dieser Geschwindigkeit ist ein Mord fast schon zwangsläufig.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Mit euch kann man ja nicht einmal so ein belangloses Verfahren vertagen. Ihr diskutiert ja immer wieder das Gleiche.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
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Swesda
Nein. Ein Beweis ist ein Beweis und eine Meinung ist eine Meinung. Soweit sollte es eigentlich in Deutschland NICHT sein, dass die Meinung des Richters über nachprüfbaren Fakten steht. Gewissenserforschung gehört nicht zu den nachprüfbaren Fakten. Und wenn eine Schuld nicht nachgewiesen werden kann dann gibt es sie juristisch gesehen nicht. Sehr einfach.
Wenn wir alle einsperren, die vermutlich an irgendetwas schuld sind, dann bleiben diesem Forum noch genau zwei Mitglieder. User @Affenpriester und ich. Dies haben wir in diesem Strang schon verdeutlicht.
Was soll das larmoyante Geschwätz, Nathan?
Ein Beweis ist dann entscheidend für das Urteil, wenn er den Richter überzeugt. So und nicht anders funktioniert unsere Rechtsprechung.
Was du oder ein anderer Gutmenschendepp darüber denkt, oder der Anwalt, oder der Täter selber, ist irrelevant.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
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cornjung
Nein. Jemand, der weiss, dass er " etwas " Unzulässiges macht und damit rechnet, dass jemand geschädigt werden kann, hat keinen Vorsatz= wissen und wollen zu morden.
Nur wenn er dem Richter glaubhaft machen kann, dass er davon ausging, dass schon nichts passiert. Diese Glaubhaftmachung ist beim Richter nun einmal nicht angekommen -> bedingter Vorsatz.
Ob am Ende wegen Mordes oder Totschlags verurteilt wird, ist mir gleich.
Wäre es mein Kind gewesen, das die Ratte getötet hat, dann wäre ohnehin die Todesstrafe fällig.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
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Stanley_Beamish
Nur wenn er dem Richter glaubhaft machen kann, dass er davon ausging, dass schon nichts passiert. Diese Glaubhaftmachung ist beim Richter nun einmal nicht angekommen -> bedingter Vorsatz.Ob am Ende wegen Mordes oder Totschlags verurteilt wird, ist mir gleich. Wäre es mein Kind gewesen, das die Ratte getötet hat, dann wäre ohnehin die Todesstrafe fällig.
Nein, du bist ohnhin kein Richter, sondern allenfalls der autophobe Ankläger und du hast zu bweisen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser. Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.
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Blackbyrd
Du sprichst nun den KäptnBlackbeard an, leider konnte ich diesen Namen nicht wieder nutzen, diesen hatte ich vor vielen vielen Jahren in einem anderen nicht mehr existierenden Forum genutzt.
Erzähl mir nichts über Blackbeard und Piraten, ich habe wie einer gelebt.
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Swesda
Ja, da stimme ich dir zu. Es macht aber doch einen besonders deutlichen Unterschied, ob ich mit einer geladenen Feuerwaffe einen Gemüsestand betrete und den Inhaber erschieße, oder ob ich mich (viel zu schnell) mit einem Auto dem Gemüsestand nähere, ins Schleudern gerate und dann den Gemüsehändler überfahre. Da liegen doch Welten dazwischen, was einen möglichen Vorsatz betrifft.
Richtig. Stany kann doch gar nicht Auto fahren.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
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cornjung
(...)
Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein.
Der Richter ist aber anderer Meinung, und der ist nun einmal Richter und du nur Dorfdepp.
https://www.youtube.com/watch?v=2w9-HJwwEzA
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cornjung
(...)
Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.
Das hat niemand behauptet. Wer aber einem kampfunfähig am Boden Liegenden ins Gesicht tritt, schon.
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
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Stanley_Beamish
Der Richter ist aber anderer Meinung, und der ist nun einmal Richter und du nur Dorfdepp.
Das Urteil wird aufgehoben, und das du nur ein Dorf- Depp bist, ist bekannt. Das ist aber keine Entschuldigung dafür, dass du zu doof bist, den Führerschein zu machen, sprich hier gar nicht mit sprechen kannst, und dir in der U-Bahn deine Windeln einnässt, wenn dich eine alte Klauzigeunerin nur schief ansieht. Wie haste neulich gepostet " ich habe meinen Rucksack mit Mamis Pausenbrote fest an mich gedrückt, so Angst hatte ich ". * lol
AW: Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
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Stanley_Beamish
Was soll das larmoyante Geschwätz, Nathan?
Ein Beweis ist dann entscheidend für das Urteil, wenn er den Richter überzeugt. So und nicht anders funktioniert unsere Rechtsprechung.
Was du oder ein anderer Gutmenschendepp darüber denkt, oder der Anwalt, oder der Täter selber, ist irrelevant.
Was soll das Gerede, Isidor Hipper? Ein Beweis ist nach seiner Definition keine Frage persönlicher Überzeugung sondern jederzeit für alle nachprüfbarer Fakten. Er steuert die Überzeugungsbildung des Richters, nicht umgekehrt.