Grundgesetz (GG) Artikel 23
hiermit möchte ich eine Diskussion anstoßen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ .............?
Artikel 26 [Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23
Zitat:
Zitat von
cajadeahorros
hiermit möchte ich eine Diskussion anstoßen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ .............?
Das GG ist eigentlich kein Gesetzeswerk, da keine konkreten Strafmaße (bzw. keine Vorgaben wie man diese ermitteln) zu finden sind und niemand nur aufgrund des GG verurteilt werden kann.
Fragen sollten auch komplett ausgeschrieben werden.:)
AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23
Zitat:
Zitat von
cajadeahorros
hiermit möchte ich eine Diskussion anstoßen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ .............?
Artikel 26 [Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
ok, Art. 26 ist doch eindeutig. Verbot von Angriffskriegen. Bevor jetzt wieder lechzend gutmenschliche Nixversteher lostippen. Afghanistan, Bosnien etc...sind Bündnisfälle! gem. Art. 24!!!
"System kollektiver Sicherheit einordnen" Abs. 2!
und was willste mit Art. 23 gemäß Überschrift? Auch hier werden die Möglichkeit Hoheitsrechte zu übrtragen eingeräumt...also auch Bündnisverpflichtungen.
mfg
AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23
Zitat:
Zitat von
Hexagon
Das GG ist eigentlich kein Gesetzeswerk, da keine konkreten Strafmaße (bzw. keine Vorgaben wie man diese ermitteln) zu finden sind und niemand nur aufgrund des GG verurteilt werden kann.
Fragen sollten auch komplett ausgeschrieben werden.:)
?( Bis auf Ausnahmen (Art.9) ist das GG öfftl. Recht, also Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat! Die Gewalten sind zur GG-Einhaltung verpflichtet! Art 1, III....Das GG sind sozusagen die "zehn Gebote" unserer Rechtsstaatlichkeit. Verstösse können (bis auf Ausnahmen) nur verfassungswidrig sein, also durch das BverfG zu prüfen!
mfg...
AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23
i.Ü. gemäß der Normenhierarchie verdrängt ranghöheres Recht rangniedrigeres Recht. EG-Recht geht nationalem Recht vor. So auch NATO-Bündnisse u.Ä....
mfg
AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23
lieferte ich gerade Rechtshilfe gegenüber einem eher beschränkten Jurastudenten? ...man weiss es nicht. Das Schweigen wirkt befremdlich...
:cool2:
mfg
PS: Normalerweise wird das nach der aktuellen Gebührenordnung ABGERECHNET!
AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23
Zitat:
Zitat von
SKEPSIS
i.Ü. gemäß der Normenhierarchie verdrängt ranghöheres Recht rangniedrigeres Recht. EG-Recht geht nationalem Recht vor. So auch NATO-Bündnisse u.Ä....
mfg
Da habe ich jetzt im Zusammenhang mit dem Grundgesetz ernsthafte Zweifel. Ist es nicht vielmehr so, daß unsere Regierung gar keine Verpflichtungen eingehen darf, die mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehen?
AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23
Zitat:
Zitat von
FranzKonz
Da habe ich jetzt im Zusammenhang mit dem Grundgesetz ernsthafte Zweifel. Ist es nicht vielmehr so, daß unsere Regierung gar keine Verpflichtungen eingehen darf, die mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehen?
Nein! sogenanntes Gesetzesvorbehalt öffnet beizeiten Türen. hier i.B. zum Art. 26. bzw. die Bündnisverpflichtungen internationaler Art. DA wird es wirklich kompliziert! Nix für Foren..denke ich...
ansonsten sind die Gewalten natürlich zwingend an das GG gebunden. aber gerade völkrrechtlich muss und gibt es entsprechende Ausnahmen. ansonsten ist das GG nur bzgl Art 9 und 12 privatrechtlich relevant. was hier ja eh keine Rolle spielt.
national sind die drei Gewalten ansonsten zwingend an das GG Gebunden. Das BverfG kontrolliert das. Ob DAS wiederum alles ok ist,wäre juristisch eine andere Frage...
mfg
AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23
Zitat:
Zitat von
FranzKonz
Da habe ich jetzt im Zusammenhang mit dem Grundgesetz ernsthafte Zweifel. Ist es nicht vielmehr so, daß unsere Regierung gar keine Verpflichtungen eingehen darf, die mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehen?
Ja............
AW: Grundgesetz (GG) Artikel 23
Zitat:
Zitat von
Hexagon
Das GG ist eigentlich kein Gesetzeswerk, da keine konkreten Strafmaße (bzw. keine Vorgaben wie man diese ermitteln) zu finden sind und niemand nur aufgrund des GG verurteilt werden kann.
Schon mal was vom StGB gehört?
Oh mann, PISA läßt grüßen.