Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Bei allen Landgerichten in Deutschland herrscht Anwaltszwang, und wenn eine natürliche Person von der Staatsanwaltschaft (Dresden) angeklagt wird, so landen diese Verfahren, wenn der Anklage seitens des Gerichts (Dreden) stattgegeben worden ist, entweder beim Amtsgericht (Dresden) oder beim Landgericht (Dresden).
Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, und der Angeklagte hat die eigene Wahl, sich entweder einen Rechtsanwalt (Wahlverteidiger) zu nehmen oder nicht.
Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, und bei Strafverfahren ist es in der Regel so, dass eine Pflichtverteidigung beigeordnet wird.
Pflichtverteidiger sind wie Verfahrenspfleger vom Gericht bestellte Rechtsanwälte, die aus der Staatskasse bezahlt werden, und eigentlich die Interessen der zugeordneten Mandanten wahrnehmen sollen.
Ein Bekannter von mir erwartet nun ebenfalls eine Anklage nebst Gerichtsverhandlung in Dresden, und ihm soll auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
Nun habe ich mich mit dieser Materie ein wenig beschäftigt, und mir ist bei Betrachtung eines sehr bekannten Pflichtverteidigers aus Dresden aufgefallen, dass in den Medien von unterschiedlichen Urteilen berichtet wird von Freispruch (im Falle des angeklagten Terrorverdächtigen Syers) bis hin zu einem großen Verfahren vor dem Landgericht Dresden mit mehreren Angeklagten, wo es im Durchschnitt 10 Jahre Freiheitsstrafe gab.
In allen Verfahren wurde der gleiche Pflichtverteidiger beigeordnet, aber alle Verfahren hatten extrem unterschiedliche Urteile im Ergebnis.
1.) Gerichtsverfahren 2016 - terrorverdächtiger Syrer freigesprochen
https://www.sachsen-fernsehen.de/mut...m-fuss-313073/
https://www.sachsen-fernsehen.de/sto...736/312919.jpg
2.) Gerichtsverfahren 2018 - Lange Haftstrafen
https://www.sueddeutsche.de/politik/...ital-1.3895872
https://media-cdn.sueddeutsche.de/im...=1519811711000
AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
3.) 2017: Wollten die S-Bahn-Schubser töten?
Diese Frage soll das Landgericht Dresden vier Monate nach der Tat am Haltepunkt Dresden-Zschachwitz klären. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Totschlag vor.
Rechtsanwalt Peter Hollstein, der den Marokkaner vertritt, berichtete auf SZ-Anfrage, J. sei deshalb nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Gesa Israel, die Rechtsvertreterin des Opfers, war am Donnerstag nicht zu erreichen. Sie ist im Urlaub.
https://www.saechsische.de/wollten-d...n-3731264.html
https://media.saechsische.de/2/d/d/d...47c4658673.jpg
AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Waren vielleicht lediglich Schauprozesse, wo die "Urteile" ohnehin bereits vorher feststanden?
AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.
Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam, nämlich fast 10 Jahre Gefängnis
AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von Dresdner;
[...]
Nur um bzgl. der Diskussiongrundlage sicherzugehen: was genau ist Deine These? Inbsesondere hinsichtlich der Pflichtverteidigung.
AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
//edit: ok aus #4 ist mir die Sache klar geworden.
Zitat:
Zitat von
Dresdner
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.
Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam.
Du meinst also, die Judikative steckt mit dem Rechtsanwalt unter einer Decke und verhandelt im Vorfeld Urteile nach einer gewissen politischen Vorstellung? Sprich: Verurteilung für Deutsche; Freispruch/ milderes Urteil für Ausländer?
AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Enkidu
Waren vielleicht lediglich Schauprozesse, wo die "Urteile" ohnehin bereits vorher feststanden?
wahrscheinlich.
Bloß ein Bekannter von mir hat gleiches, nämlich auch einen Pflichtverteidger von einem Dresdner Gericht beigeordnet bekommen, und dieser Pflichtverteidiger verhält sich komisch.
Da geht es auch um ein Politikum, nur das niemand versucht hat jemand anderen auf die Gleise zu schubsen, auch wurden keine Bomben gebaut oder sonstige Anschläge verübt, noch Menschen verletzt.
Da geht es nur um Beleidigung, gegenseitig seit Jahren stattgefundene Beleidigungen und Verleumdungen, wo der "Gegenspieler" nun eine Anzeige erstattet hat.
Pech für meinen Bekannten: Er hat Bewährung, und der Anzeigeerstatter ist jemand mit guten Beziehungen und Verbindungen.
AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Dresdner
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.
Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam.
Hast du noch Vertrauen in die Bundesdeutsche Judikative?
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Zitat:
Zitat von
Dresdner
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.
Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam.
Komisch ist es nicht, sondern bekannt, dass ein nationaler patriotischer Deutscher als angeblich rechter Nazi von deutschen Richtern, die mit deutschen Steuern bezahlt und von deutschen Polikern eingestellt werden, anders beurteilt wird, als ein ausländischer, angeblich dringend gebraucher Messerer/ Vergewaltiger, pardon Fachkraft.
Und wer wählt diese Politiker und Richter ? Richtig. Die CDUSPDLINKEGRÜNE Mehrheit.
AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung
Zitat:
Zitat von
Finch
Nur um bzgl. der Diskussiongrundlage sicherzugehen: was genau ist Deine These? Inbsesondere hinsichtlich der Pflichtverteidigung.
Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden