AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen
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MANFREDM
Du erzählst hier einfach Müll. In der Regel sind derartige Sachen verhandelbar und die Sozialgerichte (Verfahren kostenlos) entscheiden auch nicht immer im Sinne der Behörde. Und im übrigen natürlich mal wieder ohne Beleg. Das ist ja immer das Tolle hier. Es wird dummes Zeug erzählt, dass die Schwarte kracht.
Soso, dummes Zeug also?
https://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-I...e19727475.html
https://www.focus.de/immobilien/33-q...d_6065866.html
Wobei ich 205 m² für zwei Personen auch als etwas viel empfinde.
Leider finde ich den Artikel über das arme Schwein aus dem Harz nicht mehr, dem sie tatsächlich eines seiner Zimmer verschlossen, damit er unter die "angemessene" Grenze kommt. Ist wohl schon etwas zu lange her.
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MANFREDM
Erzählt dem Onkel doch mal lieber, warum 50% der Hartz IV-Empfänger Migranten sind. Die können es schon mal nicht sein. Die Alleinerziehenden auch nicht, usw. Viel bleibt nicht übrig.
Dazu habe ich schon mehrfach was geschrieben. Es stinkt mich nämlich an, dass Migranten und irgendwelche Faulpelze beim Hartz-IV in den gleichen Topf geworfen werden, wie ein Mensch, der nach 30 Jahren Arbeit plötzlich arbeitslos wird und keine Stelle mehr findet.
AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen
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Maitre
Die Frau erhält ja Leistungen:
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Da aber ein Haus nicht innerhalb kurzer Zeit verkauft werden kann, befand das Sozialgericht, dass der Frau Unterstützung in Form eines Darlehens zugesprochen werden muss.
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Maitre
Es stinkt mich nämlich an, dass Migranten und irgendwelche Faulpelze beim Hartz-IV in den gleichen Topf geworfen werden, wie ein Mensch, der nach 30 Jahren Arbeit plötzlich arbeitslos wird und keine Stelle mehr findet.
Das sind die wenigsten Fälle. Nur ca 3% der über 65-jährigen haben überhaupt Anspruch auf die zu Hartz IV adequate Grundsicherung. Und selbst dort befinden sich inzwischen viele Migranten. Das Thema hatten wir bereits.
AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen
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MANFREDM
Die Frau erhält ja Leistungen:
Clever ausgesucht! Es waren Treffer eins und zwei meiner Google Suche, wobei dieser erste Fall meinen Gerechtigkeitssinn nicht ganz so ankratzte. Der andere Fall ist viel interessanter. Die Familie erhält zwar auch ein Darlehen, muss aber später samt Kind aus dem Haus ausziehen. Mit welchem Rechtsempfinden kann man aber die Gleichsetzung von Migranten und faulen Säcken mit Menschen befürworten, die für ihr Land bereits etwas leisteten? Diese Familie hat ein Haus gebaut, muss also gearbeitet haben, hat im Gegensatz zu all den egoistischen Kartoffeln vier Kinder in die Welt gesetzt und drei davon bereits großgezogen. Jetzt wird diese Familie dazu gezwungen, dieses Haus zu verkaufen.
AW: Schäfer- Gümbel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen
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Buella
Nö!
Genau so, wie Du das schreibst, meinte ich das auch! ;)
Du hast recht: Das allein ist eigentlich auch schon ganz schön abstoßend und keine Basis für irgendeine Form von Vertrauen. :happy:
AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen
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MANFREDM
Dann würde ich an deiner Stelle dazu nichts schreiben. Oder schreibst du hier immer, wenn du dich gerade nicht auskennst?
Meist.
AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen
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hamburger
Der Vorschlag beweist nur die unendliche Dummheit Gümbels. Das sogenannte Schonvermögen müsste relativ hoch angesetzt werden, vielleicht in der Größenordnung bis 200000 €. Alles, was darüber hinaus geht kann der Betroffene für seinen Lebensunterhalt einsetzen.
Anders ginge das aus rechtlichen Gründen nicht...Millionäre, die H 4 beziehen könnten...albern
´mal vereinfacht gesagt bedeutet dieser Vorschlag eine Art "bedingungsloses" Grundeinkommen durch die Hintertüre.
Trotzdem finde ich diesen Vorschlag richtig. Die Gewährung von ALGII-Leistungen sollte nach meiner unbescheidenen Ansicht nicht am Vermögen, sondern am Einkommen gemessen werden.
Um "Mißbrauch" zu verhindern (also sprich auf Deinen Millionär zu kommen) kann man nicht anrechenbares "Vermögen" durchaus definieren...als Beispiel eine Wohnung oder ein Haus. Besitzt man mehrere Wohnung oder Häuser kann man daraus fiktive Mieteinahmen ermitteln, welche dann ja als Einkommen zählen.
Egal, wie hoch Du das Schonvermögen ansetzen würde - es würde am Ende zu den gleichen Ungerechtigkeiten führen. Nicht nur dass Du die Lebensleistung eines Menschen mißachtest - welche "Größenordnung" wäre angemessen? Egal welche Summe Du ansetzt - es kann und es führt zu massiven Ungerechtigkeiten.
Nehmen wir die von Dir angesetzten 200 000 €. Hast Du eine selbstbewohnte Wohnung in München, Hamburg, Köln, Stuttgart heißt dies Du müsstest Deine Wohnung verkaufen - wohnst Du aber in Meck-Pomm in der Walachai (ich überziehe jetzt) darfst Du Deine selbstbewohnte 20-Zimmer Villa behalten, weil nicht angerechnet wird?
Auch wenn man das Vermögen nicht anrechnet - es bedingt trotzdem die Offenlegung des Vermögens, da man nur dadurch erkennen kann ob aus dem Vermögen Einkommen generiert wird und dieses Einkommen muss man dann anrechnen und damit scheidet Dein Millionär aus.
AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen
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Hay
Du weißt aber schon, dass das "Amt" die Konten auch in der Vergangenheit durchleuchtet. Ich weiß jetzt nicht, wieviele Jahre sie schauen dürfen, aber es gab schon Urteile, nach denen Personen Grundsicherung oder Hartz verwehrt wurde, weil sie mit ihrem Ersparten nicht sinnvoll umgingen und, sofern sie schon Erspartes einsetzten, nicht vorher schon auf Sozialhilfeniveau (also nur in Höhe des Bedarfssatzes) lebten.
Dies gilt aber nur, wenn absehbar war, dass Du in ALGII rutschen könntest...sprich, ab Eintritt in Arbeitslosigkeit.
Wenn Du vor einem Jahr arbeitslos wurdest und vor 2 Jahren Dein "Vermögen" verprasst hast kann man Dir daraus keinen Strick drehen und ALGII-Leistungen kürzen oder gar streichen. Hast Du Dein Vermögen allerdings in Deiner Arbeitslosenzeit vor ALGII verprasst - ja, dann kann es tricky werden.
AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen
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MANFREDM
Nein dafür ist genau die Sozialbehörde zuständig, verstecktes Vermögen zu ermitteln. Die haben Zugriff auf alle Kontodaten und das wird auch genutzt. Leider muß man dir absolute Blindheit vorwerfen, denn wie schon gesagt:
"Die Kanaken-Clans freuen sich, dürfen ihre Nobelkarossen und Golduhren behalten und bekommen noch Hartz4."
Diese "Nobelkarossen, diese "Golduhren", diese "Vermögen" und was es da sonst noch alles so gibt gehört aber dem Papier aber nicht der "ALGII-berechtigten Person". Das ist die Problematik.
Es wäre daher in dieser Hinsicht vielleicht sinnvoll, wenn die entsprechende Sozialbehörde auf die Steuerbehörden zugehen und denen sagen - durchleuchtet ´mal den Besitzer dieser Nobelkarosse, dieser Golduhr, dieses Vermögens - und wie einst ein gewisser Aflonso Capone erfahren durfte - man konnte dem Menschen keine Straftat nachweisen, aber wenn es um Steuern geht wird es tricky - Geld entsteht nicht aus dem Nichts, den Weg des Geldes kann man nachvollziehen und wenn Jemand, welcher sagen wir 10 000 € im Monat als Einkommen angibt mehrere 100 000 € Karossen im Besitz hat kann es ganz schön tricky werden.
AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen
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Schlummifix
Geht auch jetzt schon. Ist doch kinderleicht.
Bsp. die Eltern sind steinreich. Sohnemann hat kein eigenes Vermögen, arbeitet nichts und bezieht H4.
Eltern stecken ihm jeden Monat 10 000 Eur bar zu. Wer will das kontrollieren?
So machen es übrigens auch die Clans. Die Kohle vom deutschen Sozialstaat wird vergemeinschaftet.
Der "Familienferrari" ist dann eben nicht zuzuordnen :lach:
Die sind ja nicht so dumm, wie die Kartoffeln. Mit Meldeadressen usw.
Wenn der Sohnemann nichts arbeitet dann steht halt auch diesem Sohnemann erst einmal ALGII zu.
Nur, glaubst Du, dass dieser Sohnemann dann in einer 45qm-Wohnung leben möchte? Dass die Lage der Wohnung sich nicht in einem Viertel seinesgleichen sich befindet? Da gerät man schon in Erklärungsnotstand, wenn man offen legen muss wie man dies den finanziert.
Dazu - ob ein ALGII-Bezieher unterstützt wird (sei es nur von den Eltern, Geschwistern, Freundeskreis) ist deren Entscheidung und so lange dies aus versteuertem, legalem Geld geschieht - so what.
Zu den Clans:
Das "Geschäftsmodell" ist bekannt - wobei die dafür aufgewendeten Geldern oftmals nicht legal erwirtschaftet werden - und nun stelle Dir einfach einmal die Frage, warum da die Finanzbehörden nicht in die Gänge kommen. Der "Familienferrari" ist auf irgendwen angemeldet und nun könnte man doch sich einmal um dessen Einkommen kümmern und da wären die Ergebnisse vielleicht manchmal sehr interessant.
AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen
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Hay
Dann aber müßte auch das Schonvermögen für die Grundsicherung im Alter aufgestockt werden. Bislang liegt dies nämlich gerade einmal bei 2000,-- Euro und damit wesentlich niederiger als das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger. Das bedeutet schon jetzt, dass ein alter Mensch noch einmal enteignet wird, denn ihm wird bestimmt nicht zugestanden, die Differenz zum Schonvermögen der Grundsicherung bis zum Stichtag mal einfach so auszugeben. Und sofern es noch auf dem Konto ist, wird es eingezogen. Wurde es einfach so ausgegeben, so wird eben die Grundsicherung um den "verprassten Betrag" monatlich gekürzt.
Für mich immer wieder die gleiche Frage - warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Das "Vermögen" gehört - egal wie hoch - nicht angetastet und hat auch nicht in die Berechnung mit einzufließen. Die ganze Schönvermögendebatte ist genauso surreal wie die Mindestlohndebatte - man kann in diesem Land damit keine Realitäten anbbilden.
Wie hoch setzen wir das Schonvermögen an?
Für eine 100qm-Wohnung in München musst Du 400 000 € + X als Vermögenswert in einer durchschnittlichen Wohngegend ansetzen - selbige 100qm-Wohnung hat in Schwerin einen Wert von 150 000 € + X und bei mir auf´m Dorf kann man als Wert 125 000 € + X ansetzen.
Für ein Häuschen mit 120 qm beginnt der Wert in München bei 700 000 + X, wieder in Schwerin beginnt der Vermögenswert bei 250 000 € und bei mir liegst Du auf Schwerin Niveau.
Wo also setzt man das "Schonvermögen" an - will man nicht bevorzugen / benachteiligen. Dabei ist dies nur EIN Beispiel.
Lasst den Menschen einfach deren "Vermögen" - denn dieses Vermögen bildet die Lebensleistung ab (und man komme mir jetzt nicht mit dem abzockenden Millionär- es mag da Einzelfälle geben, die nehme ich dann aber in Kauf) und Menschen für deren Lebensleistung zu bestrafen ist für mich die Spitze der Asozialität...