AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen
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Reichs_Adler
Was ist für dich denn so schwer daran zu verstehen, dass das Grundgesetz dir Vertragsfreiheit zusichert aber gleichzeitig darauf verweist, dass dabei andere geltende Gesetze berücksichtigt werden müssen. Es scheißt als keiner auf das GG wenn er bestimmte Gesetzte, die in die Vertragsfreiheit eingreifen, anwendet. Hier sei noch einmal das Beispiel mit dem Mindestlohn angeführt. Du kannst zwar in den Vertrag 5€ rein schreiben aber 9,80 wirst du trotzdem zahlen müsse. Solche Einschränkungen gab es immer ganz GG konform.
Allerdings koennen diese Gesetze, die Grundrechte einschraenken, auch nicht willkuerlich formuliert sein (wie das AGG) und eben diese Grundrechte in ihrem Wesensgehalt antasten.
Wenn ich ein ein Angebot inseriere, dann ist das auch eine persoenliche Willensbekundung. Wenn mir dann einer sagt, Du darfst Dein Angebot aber nicht auf bestimmte Gruppen beschraenken, dann greift der unter anderem meine Freiheit und Menschenwuerde an. Genau das macht man aber mit dem AGG, zumindest in der Auslegung wie der Richter sie da praktiziert hat.
Hinzu kommt, dass der Klaeger gar nicht an der Wohnung interessiert war. Sondern das er beruflich klagt und abmahnt, was meine ich in der BRD sogar verboten ist/war.
https://www.youtube.com/watch?v=StE3sqjzhaU
https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/kontakt.html
https://www.youtube.com/watch?v=i8TwmcIQeZk
Es wird noch immer wahrheitswidrig behauptet er sei ernsthaft auf der Suche nach einer Wohung gewesen und so getan als waere ihm "an Deutsche" gar nicht aufgefallen.
AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen
Manchen Typen sieht man den schlechten Charakter sofort an
AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen
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Tyl
Rauchverbot steht bei mir als Option im Vertrag drin, der von Haus und Grund ist.
Natürlich habe ich da ja angekreuzt.
Weil das eine Individualvereinbarung ist, gilt auch das Rauchverbot.
Davon hat meine SEV abgeraten, da ein solcher pauschaler Passus anfechtbar bzw. nicht wirksam ist. Theoretisch dürfen nur die Nachbarn wegen der Belästigung klagen. Als Vermieter habe ich keine Chance solange die Wohnung in ordentlichem Zustand am Ende übergeben wird. Ist so, kannst Du nachlesen
https://kautionsfrei.de/blog/rauchen...as-ist-erlaubt
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/...in-mietwohnung
AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen
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Reichs_Adler
Natürlich kann er das, aber die Gesetzeslage ist in diesem Fall eben eindeutig und in solchen Fällen hat ein Richterspruch auch immer ein politisches Signal.
Hä? Wir haben hier eigentlich Gewaltenteilung. Und die Gesetzeslage interessiert doch gar nicht, wenn ein Gesetz oder ein Richterspruch selbst schon illegal ist bzw. Rechtsbeugung darstellt. Das können sich aber Doofmichel gar nicht vorstellen. In der DDR haben die Richter auch geglaubt, sie würden sich in einem legalen Rahmen bewegen. Aber die DDR-Bürger waren zu keiner Zeit so doof, dass sie angenommen hätten, es würde in der Justiz alles mit rechten Dingen zugehen. Als die Mauer fiel, hielten Westdeutsche ja sogar eine Wiedervereinigung für illegal. Mit so einem Kötervolk hätte man schon damals keine Revolution erwarten können. Und heute ist der Rest an kreativem Zerstörungspotenzial vollends verloren gegangen.
AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen
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antiseptisch
Hä? Wir haben hier eigentlich Gewaltenteilung. Und die Gesetzeslage interessiert doch gar nicht, wenn ein Gesetz oder ein Richterspruch selbst schon illegal ist bzw. Rechtsbeugung darstellt. Das können sich aber Doofmichel gar nicht vorstellen.
Der Unterschied zwischen DDR-Bürger und BRDling ist der volle Magen. Jahrzehntelang durfte der Westdeutsche fressen und fressen. Also liebt er viel länger das System, das ihn füttert. Politische Inhalte rafft die breite Masse eh nicht.
AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen
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Schaschlik
Deswegen schrieb ich ja auch Individualvereinbarung,
d.h. der Mieter muss die Möglichkeit haben, eine solche Vereinbarung abzuändern.
Was du meinst, gilt nur, wenn ein Rauchverbot formularmäßig vereinbart wurde.
Das steht übrigens auch so in den von dir angegebenen Quellen.
AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen
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Tyl
Deswegen schrieb ich ja auch Individualvereinbarung,
d.h. der Mieter muss die Möglichkeit haben, eine solche Vereinbarung abzuändern.
Was du meinst, gilt nur, wenn ein Rauchverbot formularmäßig vereinbart wurde.
Das steht übrigens auch so in den von dir angegebenen Quellen.
Du hast geschrieben, dass es als Option in einem Vertrag steht, welcher von Haus und Grund ist, was Du natürlich angekreuzt hast.
Wo ist der Unterschied zu einem Forumlarvertrag? Wie hätte der Mieter diese "Individualvereinbarung" abändern können?
AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen
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Schaschlik
Du hast geschrieben, dass es als Option in einem Vertrag steht, welcher von Haus und Grund ist, was Du natürlich angekreuzt hast.
Wo ist der Unterschied zu einem Forumlarvertrag? Wie hätte der Mieter diese "Individualvereinbarung" abändern können?
Indem du den Mieter fragst, am besten per E-Mail, die auch in dem Mietvertrag angegeben wird.
Durch die Option ist ein Rauchverbot nicht fest vorgegeben.
https://i.postimg.cc/XNrcRh87/MV-29.png
AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen
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Rhino
....
Hinzu kommt, dass der Klaeger gar nicht an der Wohnung interessiert war. Sondern das er beruflich klagt und abmahnt, was meine ich in der BRD sogar verboten ist/war.
https://www.youtube.com/watch?v=StE3sqjzhaU
....
Wenn der Vermieter ihm nachweisen kann, dass er gar kein ernsthaftes Interesse an der Wohnung hatte,
verliert er seinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Bei einem Nachweis sollte man den Typen natürlich gleichzeitig wegen Betruges anzeigen.
Gab da mal einen männlichen Jurastudenten, der sich auf Stellen beworben hatte,
die nur für Frauen ausgeschrieben waren.
Bei seinen ersten Klagen war er noch erfolgreich.
Dann fand aber ein Arbeitgeber heraus, dass er das serienweise macht.
Prompt wurde seine Klage abgewiesen.
AW: Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen
http://www.muslim-markt.de/Wohnungen/
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