AW: Bundeswehr: 56 Taliban getötet
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Penthesilea
Kommt auf den Standpunkt an................
Ein Krieg kann es nicht sein...das schrieb ich bereits,denn zu einem Krieg gehören souveräne Staaten...
kriegsähnliche Auseinandersetzungen,mit Partisanengruppen,bewaffneter Konflikt,fallen unter das Völkerrecht..und das wird geklärt,also fallen die Aktivitäten dort unter das Völkerrecht ja oder nein. Die juristischen Auswirkungen sind entscheidend,dann ist es de fakto ein Krieg gegen Mörderbanden,die den Weltfrieden bedrohen,die Aktion ist von der Weltgemeinschaft eh abgesegnet und deutsche Gerichte habe da NICHTS zu suchen...,alternativ könnte von der NATO auch der Verteidigungsfall festgestellt werden,"ANGRIIFF AUF EINEN NATO-PARTNER /USA)"..Ich begrüsse die Klärung durch die Bundesregierung ausserordentlich und hoffe, dass unsere Soldaten dann endlich einmal den Fuss von der Bremse nehmen können,denn es ist eine Armee,kein Pfadpfinderclub.
Knud
AW: Bundeswehr: 56 Taliban getötet
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Knudud_Knudsen
Ein Krieg kann es nicht sein...das schrieb ich bereits,denn zu einem Krieg gehören souveräne Staaten...
kriegsähnliche Auseinandersetzungen,mit Partisanengruppen,bewaffneter Konflikt,fallen unter das Völkerrecht..und das wird geklärt,also fallen die Aktivitäten dort unter das Völkerrecht ja oder nein. Die juristischen Auswirkungen sind entscheidend,dann ist es de fakto ein Krieg gegen Mörderbanden,die den Weltfrieden bedrohen,die Aktion ist von der Weltgemeinschaft eh abgesegnet und deutsche Gerichte habe da NICHTS zu suchen...,alternativ könnte von der NATO auch der Verteidigungsfall festgestellt werden,"ANGRIIFF AUF EINEN NATO-PARTNER /USA)"..Ich begrüsse die Klärung durch die Bundesregierung ausserordentlich und hoffe, dass unsere Soldaten dann endlich einmal den Fuss von der Bremse nehmen können,denn es ist eine Armee,kein Pfadpfinderclub.
Knud
Genau so ist es. Schrieben auch mehrere Leute bereits. Geht aber immer wieder unter dem linken Gutmenschen-Gejohle unter.
AW: Bundeswehr: 56 Taliban getötet
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Knudud_Knudsen
Ein Krieg kann es nicht sein...das schrieb ich bereits,denn zu einem Krieg gehören souveräne Staaten...
kriegsähnliche Auseinandersetzungen,mit Partisanengruppen,bewaffneter Konflikt,fallen unter das Völkerrecht..und das wird geklärt,also fallen die Aktivitäten dort unter das Völkerrecht ja oder nein. Die juristischen Auswirkungen sind entscheidend,dann ist es de fakto ein Krieg gegen Mörderbanden,die den Weltfrieden bedrohen,die Aktion ist von der Weltgemeinschaft eh abgesegnet und deutsche Gerichte habe da NICHTS zu suchen...,alternativ könnte von der NATO auch der Verteidigungsfall festgestellt werden,"ANGRIIFF AUF EINEN NATO-PARTNER /USA)"..Ich begrüsse die Klärung durch die Bundesregierung ausserordentlich und hoffe, dass unsere Soldaten dann endlich einmal den Fuss von der Bremse nehmen können,denn es ist eine Armee,kein Pfadpfinderclub.
Natürlich hast Du recht. Aber warum?
Weil auch Krieg heute eine Frage der Definition ist, nicht der Kriegshandlungen- und Folgen.
„Klugerweise“ werden Kriege deshalb heute auch nicht erklärt. Es werden Gründe gesucht / konstruiert und ein Land wird überfallen. Die USA sind Meister darin. Und wenn wer nicht mitmachen will, wird in der UNO auch schon mal zu Erpressungen gegriffen.
Ich hoffe, wie es zu den Kriegen z.B. in Vietnam und im Irak kam, ist noch bekannt. Afghanistan? Der Krieg gegen den Terror wird zwar dort geführt, aber jeder weiß, dass die Saudis die richtige Adresse wären. Geht aber nicht – noch nicht.
AW: Bundeswehr: 56 Taliban getötet
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Penthesilea
Natürlich hast Du recht. .................... aber jeder weiß, dass die Saudis die richtige Adresse wären. Geht aber nicht – noch nicht.
..das ist wieder ein anderes Thema...und Iran ebenfalls..alles mehr als komplex...
Knud
AW: Bundeswehr: 56 Taliban getötet
Na also! Manches wird anders definiert werden, und obwohl sich an den Tatsachen nichts ändert, wird sich unsere Bundeswehr nun doch bald im Krieg befinden.
Bald werden unsere Soldaten – in Afghanistan – Rechte wie die Amis haben, und dann .......
Märk. Sonntag, 08.11.2009
Zitat:
Bundeswehreinsatz in Afghanistan
Zivilcourage oder Völkerrecht?
Politiker und Militärs grübeln
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Der Deutsche Bundeswehrverband wertete gestern die Übergabe der Ermittlungen zu dem von einem Bundeswehroffizier angeordneten Luftangriff auf Tanklastwagen in Afghanistan an die Bundesanwaltschaft als Beleg dafür, dass sich Bundeswehr im Krieg befindet.
............................
„Focus" berichtete unter Berufung auf den Nato-Untersuchungsbericht, der Angriff habe auch den Menschen in der Nähe der Tanklastwagen gegolten. Die Bundesanwaltschaft soll die „völkerstrafrechtliche Zulässigkeit des Militäreinsatzes" prüfen. Sie muss nun feststellen, ob es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt handelt.
Der Bundeswehrverbandsvorsitzende Ulrich Kirsch sagte: „Die Justiz zeigt, worum es hier geht: Um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt, also um Krieg."
.....................
Van Essen forderte eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Es sei zudem höchste Zeit, die völkerrechtlichen Grundlagen für den Afghanistaneinsatz nachzubessern.
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt...0,00.html?dr=1
Zitat:
Krieg in Afghanistan – Müssen Bundeswehrsoldaten vor Gericht?
Sendung vom 10. November 2009
...Denn die Lage im Einsatzgebiet der Bundeswehr im
Norden Afghanistans wird immer prekärer. Soldaten kämpfen,
sterben und töten dort. Das klingt nach Krieg. Nicht nach
„Stabilisierungseinsatz", wie es bisher offiziell genannt wurde.
Was aber bedeutet dieser Unterschied für Soldaten und ihre
militärischen Entscheidungen? Gegen den deutschen Oberst
Georg Klein wird jetzt ermittelt, wegen seines Feuer-Befehls
gegen zwei Tanklastwagen Anfang September.
..........................
Solche Entscheidungen haben dann womöglich in Deutschland
ein juristisches Nachspiel. Insbesondere wenn afghanische
Zivilisten ums Leben kommen. An Straßensperren und
Checkpoints passiert das immer wieder.
..........................
Das Problem: Deutschlands Soldaten werden beurteilt nach
einem Strafgesetzbuch, das eigentlich für Kriminelle vom
Ladendieb bis zum Gewalttäter geschrieben ist. Doch spätestens
der schwere Luftangriff auf die entführten Tanklaster mit vielen
Toten und auch zivilen Opfern ist mit dem deutschen Notwehr-
Paragraphen nicht mehr abzuhandeln. Und so wird das
Afghanistan-Mandat des Bundestags für die Bundeswehr zur
Belastung. Die Politik erkennt immer noch nicht an, dass die
Soldaten in Afghanistan in einen bewaffneten Konflikt verwickelt
sind. Für den würden, so Experten, die Sonderregelungen des
Kriegsvölkerrechts gelten, mit weitreichenden Folgen für die
Soldaten:
O-Ton Professor Kai Ambos, Internationales Strafrecht,
Universität Göttingen:
Wenn man die Taliban als de facto Kombattanten, faktische
Kombattanten, ansieht, können sie auch von Bundeswehr-
Einheiten oder anderen ISAF-Truppen getötet werden. Und
das wäre ja im Frieden nicht der Fall, in Friedenszeiten unter
dem normalen Strafrecht können wir nicht einfach Personen
töten. Das wäre eine extralegale Hinrichtung, dann man
müsste sie festnehmen, müsste sie aburteilen. Insofern ist es
also für die deutschen Soldaten günstiger, wenn man von
einem bewaffneten Konflikt ausgeht, weil sie einfach mehr
Rechte haben.
Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Dresden den Fall des Oberst
Klein an den Generalbundesanwalt abgegeben. Begründung:
in Afghanistan handele es um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches. Der Generalbundesanwalt entscheidet jetzt, ob erstmals ein Bundeswehreinsatz nach Kriegsvölkerrecht beurteilt wird.
Danach würde sich Oberst Klein nur dann strafbar machen, wenn er den
Luftangriff befiehlt und
§11, Abs.1, Nr.3
„…als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder
Verletzung von Zivilpersonen … in einem Ausmaß
verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt
erwarteten … militärischen Vorteil steht.“
Eine Verurteilung wäre danach unwahrscheinlich.
......................................
Unbeteiligte seien nicht ums Leben gekommen – sagen sie. Doch
ob das stimmt, wollen viele hier wohl nicht ganz so genau wissen.
Für die Amerikaner gilt in solchen Fällen die Militärgerichtsbarkeit
nicht aber für die Bundeswehr. Den deutschen Soldaten bleibt die
Sorge vor unschuldigen Opfern und auch vor einer veralteten
Rechtssprechung. .......................
Afghanistan ist in einem Bürgerkrieg. Die deutschen Soldaten
mittendrin. Viele erwarten, dass Politik und Gesetzgeber in
Deutschland darauf endlich reagieren..................