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Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Ich mag solche Schwüre. Ich würde immer mit religiöser Beteuerung schwören, da ich dann jederzeit und guten Gewissens den Eid brechen kann, "So wahr mir Gott helfe." ist doch reiner Hohn, als ob mir irgend ein Gott hilft und selbst wenn, kann ich nicht beurteilen ob es wahr ist oder nicht, von daher: Blödsinn.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?
Weil der Schwur in seiner jetzigen Form viel zu allgemein gefaßt ist,um strafrechtlich verwertbar zu sein. Wenn ein Bundeskanzler dem deutschen Volk schadet, aber das Gegenteil behauptet, gibt es keine Möglichkeit, ihn zur Verantwortung zu ziehen.
Der Eid müßte konkreter werden. Z.B. durch eine Zusatzformulierung wie: "Ich schwöre, daß ich die Ausplünderung des Landes durch fremde Mächte oder Organisationen nach besten Kräften verhindern werde"
Dann sähe die Sache schon anders aus...
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
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Bernhard44
was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?
Weil es kein Schwur im Rechtssinne ist, sondern ein Gelöbnis.
Die Volksvertreter schei..en oder treten auf uns - so ist es.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
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Bernhard44
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Wie lässt sich aus solchen einem "Schwur" ableiten, dass wir seit Jahrzehnten eine stetig wachsende Staatsverschuldung haben? Wo bitte steht die Legitimation dafür geschrieben?
Die Kosten für die neuen BL´s sind nur Teil dieser Situation.
1990 hatte die BRD West ca 450 Milliarden Schulden.
Inzwischen sind es ca. 1,5 Billionen. Hierbei müssen aber die Kriegseinsätze in Afghanistan, Kosovo, Kongo, berücksichtigt werden.
Ferner die Ausgaben für "Entwicklungshilfe" Wo bleibt eine Kontrolle über die Effizienz dieser Ausgaben?
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
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Bernhard44
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Man sieht ja an 21 toten Soldaten in Afghanistan was dieser Eid wert ist.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Die bisherigen Reaktionen in diesem Thread zeigen doch, das man den Eid nicht bewerten kann, da in ihm Formulierungen angewandt werden, deren Bedeutung von jedem anders definiert werden.
Jeder hier wird die folgenden Fragen anders beantworten:
Was ist das Wohl des deutschen Volkes?
Das man den Begriff Wohl nicht klar definieren, da jeder darunter etwas anderes versteht, dürfte klar sein.
Und die Auffassungen über das, was als deutsches Volk definiert wird, sind politisch weit gefächert. Das wird schon allein klar werden, das auf diesen Versuch, die Dinge auf eine neutrale und rein sachliche Weise zu betrachten, sicherlich Antworten bezüglich des deutschen Volkes kommen von einer bestimmten Klientel kommen werden, die eine sehr spezielle Form des Ius Sanguinis bevorzugen.
Was nutzt und was schadet dem deutschen Volk?
Schon deswegen nicht klar zu definieren, weil meist des Einen Nutzen, des Anderen Schaden ist.
Wie wahrt und verteidigt man die Gesetze?
Nun das ist schon deswegen nicht zu beantworten, da bei vielen keine Akzeptanz und kein Vertrauen in die dafür zuständige Kontrollinstanz, dem Bundesverfassungsgericht besteht.
Gewissenhafte Erfüllung der Pflichten
Man kann sein Pflichten durchaus gewissenhaft erfüllen und trotzdem Scheiße bauen.
Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben
Nach Gerechtigkeit kann man streben, wirklich erreichen kann man sie nie.
Zusammengefasst lässt sich sagen, das dieser Eid so viele Bestandteil enthält, die sich eine objektiven Beurteilung entziehen und nur einer subjektiven Betrachtungsweise unterliegen, das man nur eins objektiv sagen kann, wer diesen Eid schwört, bricht diesen Eid im gleichen Moment, aber erfüllt ihn auch im gleichen Moment.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Was ist das Wohl des deutschen Volkes?
Sicherlich nicht die derzeit stattfindende schleichende Islamisierung des Landes durch eine ausländische Besatzungsmacht.
Was nutzt und was schadet dem deutschen Volk?
Politiker, die diese Tatsache bedenkenlos hinnehmen oder gar fördern
Wie wahrt und verteidigt man die Gesetze?
Zunächst, indem man das GG in allen seinen Artikeln so erfüllt, wie sie da zu lesen sind. Dies ist bei den Art. 38, 137 und 146 nicht der Fall. Als Nächstes so, daß man es der Judikative unmöglich macht, auf Gesetzesverstöße Rabatte unter Berufung auf Art. 4 GG zu gewähren.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
quer
Wie wahrt und verteidigt man die Gesetze?
Zunächst, indem man das GG in allen seinen Artikeln so erfüllt, wie sie da zu lesen sind. Dies ist bei den Art. 38, 137 und 146 nicht der Fall. Als Nächstes so, daß man es der Judikative unmöglich macht, auf Gesetzesverstöße Rabatte unter Berufung auf Art. 4 GG zu gewähren.
Art. 38
Welche Bedingung von Artikel 38 GG denn nicht erfüllt? Da ist wohl eher ein Verständnisproblem der Wahlgrundsätze deinerseits vorhanden.
Art. 137
Junge, können heißt nicht müssen, das ist eben das Problem ein Kann-Bestimmung.
Simple Logik schein in Zeiten von Pisa auch nicht mehr zu funktionieren.
Art. 146
Muss man hier alles 9999999999999999999mal wiederholen bzw. ist die Dyslexie-Rate in Deutschland höher als die Statistik es sagt.
Artikel 146 GG betrifft einzig und allein die Gültigkeitsdauer und die Bedingungen damit das GG seine Gütltigkeit verliert, da steht nichts von Verpflichtung und hat auch nie gestanden und schon gar nicht lässt sich mit Art. 146 GG eine Verpflichtung begründen noch ableiten.
Endschuldige bitte quer, aber wenn du forderst, das die Artikel erfüllt werden, wie sie im Grundgesetz zu lesen stehen, dann musst du selber sie richtig lesen.
Im Falle von Artikel 38 GG, könnte man dir noch wohlmeinend eine gewisse Berechtigung von Kritik zu sprechen, denn die Meinungen ob man der Wahlgrundsatz "direkt" nur gerecht wird, wenn sich die Stimme auf eine bestimmte Person bezieht oder auch gerecht wird wenn sich die Stimme auf eine vorherbestimmte Liste von Personen bezieht, differieren.
Bei den anderen Artikeln interpretierst du etwas rein, was da nicht zu lesen ist.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
derNeue
Weil der Schwur in seiner jetzigen Form viel zu allgemein gefaßt ist,um strafrechtlich verwertbar zu sein. Wenn ein Bundeskanzler dem deutschen Volk schadet, aber das Gegenteil behauptet, gibt es keine Möglichkeit, ihn zur Verantwortung zu ziehen.
Der Eid müßte konkreter werden. Z.B. durch eine Zusatzformulierung wie: "Ich schwöre, daß ich die Ausplünderung des Landes durch fremde Mächte oder Organisationen nach besten Kräften verhindern werde"
Dann sähe die Sache schon anders aus...
Die Schlawiner (Politiker) haben alle Gesetze, Schwüre und sonstiges Zeug so abgefasst, dass ihnen niemand an den Karren fahren kann !
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Gehirnnutzer,
Sie sollten Ihr Gehirn aber auch wirklich nutzen.
Zum Art. 38 GG:
Sie wollen dort bitte zur Kenntnis nehmen, daß "die Abgeordneten" (also alle und nicht nur die Hälfte) u.a. in unmittelbarer Wahl gewählt werden sollen. Das ist eine klare Begründung für ein reines Mehrheitswahlrecht. Alles, was davon abweicht, ist eine Verbiegung des gewollten Textes.
Zum Art. 137 GG:
Na klar ist es eine Kann-Bestimmung. Habe auch nichts Gegenteiliges gesagt. Würde man diese Kann-Bestimmung anwenden, kaäme man nicht nur der Trennung der gewalten, sondern auch dem demokratischen Gedanken näher.
Zum Art. 146 GG:
Allein die Existenz dieses Artikels bestätigt das Nichtvorhandenseins einer Verfassung. Denn in keiner bisherigen deutschen Verfassung ist ein Ende der Gültigkeit definiert. Alle wirklichen demokratischen Verfassungen gehen weltweit von der Endgültigkeit ihrer Wirkung aus und nennen nie einen Termin ihres Endes.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
quer
Gehirnnutzer,
Sie sollten Ihr Gehirn aber auch wirklich nutzen.
Zum Art. 38 GG:
Sie wollen dort bitte zur Kenntnis nehmen, daß "die Abgeordneten" (also alle und nicht nur die Hälfte) u.a. in unmittelbarer Wahl gewählt werden sollen. Das ist eine klare Begründung für ein reines Mehrheitswahlrecht. Alles, was davon abweicht, ist eine Verbiegung des gewollten Textes.
Ich hab es mir gedacht!
Wie bereits gesagt, du hast ein Verständnisproblem mit den Wahlgrundsätzen. Ob nun das Mehrheitswahlrecht oder das Verhältniswahlrecht angewandt wird, hat keinen direkten Einfluß auf den Wahlgrundsatz unmittelbar. Unmittelbar bedeutet nämlich, das deine Stimme der direkte Entscheidungsträger ist, unabhängig davon ob du nun deine Stimme für einen bestimmten Abgeordneten ab gibst oder für eine Liste von Abgeordneten. Eine Wahl wäre nicht unmittelbar, wenn deine Stimme ein Gremium bestimmt, das dann die endgültige Entscheidung trifft, wie es z.B. bei der amerikanischen Präsidentschaftswahl der Fall ist, dort beeinflussen die Bürger nämlich mit ihren Stimmen das Wahlmännergremium, das dann endgültig die Entscheidung trifft.
Interessanterweise kommen unsere allseits bekannten Reichsdeppen mit dieser Argumentation, wie du sie auch aufführst, wie z.B. unser gesperrter Krascher History. Nun sie sind alle Verfechter der Gültigkeit der Weimarer Verfassung, was etwas verwunderlich ist, bei besagter Unmittelbarkeits-Diskussion
Zitat:
Artikel 22
(1) Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Wahltag muß ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein.
Quelle: Verfassung des Deutschen Reiches (1919)
Fällt dir etwas auf?
Zitat:
Zitat von
quer
Zum Art. 137 GG:
Na klar ist es eine Kann-Bestimmung. Habe auch nichts Gegenteiliges gesagt. Würde man diese Kann-Bestimmung anwenden, käme man nicht nur der Trennung der gewalten, sondern auch dem demokratischen Gedanken näher.
Das ist durchaus eine berechtigte Annahme. Für deine Argumentation der Nichtwahrung und Nichtverteidigung von Gesetzen ist ein Kann-Bestimmung denkbar ungeeignet, dar sie auf Grund ihre besonderen Eigenschaft, gewahrt und verteidigt bleibt, egal ob sie angewandt wird oder nicht.
Zitat:
Zitat von
quer
Zum Art. 146 GG:
Allein die Existenz dieses Artikels bestätigt das Nichtvorhandenseins einer Verfassung. Denn in keiner bisherigen deutschen Verfassung ist ein Ende der Gültigkeit definiert. Alle wirklichen demokratischen Verfassungen gehen weltweit von der Endgültigkeit ihrer Wirkung aus und nennen nie einen Termin ihres Endes.
Du begehst wieder Denkfehler und stellst Annahmen und Idealvorstellungen als rechtliche Bedingungen hin.
Nun Verfassung wird wie folgt definiert
Zitat:
Staatsverfassung, Konstitution
im politisch-soziologischen Sinn die Grundordnung eines Staates, d. h. die tatsächlich bestehenden Formen der Machtausübung, Verwaltung sowie der Rechtsstellung seiner Bürger. Ein Staat hat auch dann eine Verfassung, wenn er keine schriftliche Verfassungsurkunde besitzt, z. B. Großbritannien. Im rechtlichen Sinn ist mit Verfassung die Gesamtheit aller Rechtsnormen gemeint, die sich auf die Verfassung beziehen sowie die Urkunde selbst, das sog. Staatsgrundgesetz. In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Regierungsakte im Einklang mit der Verfassung stehen.
Bedeutung und Aufbau der Verfassung:
Im modernen Verfassungsstaat bildet die (geschriebene) Verfassung das fundamentale Gesetz und ist die höchste Richtschnur der Rechtsordnung. Sie zwingt die politische Wirklichkeit in einen gesetzlichen Rahmen, d. h. sie setzt dem Staat Grenzen und verhindert staatliche Willkür. Verfassungen bestehen in der Regel aus einem organisatorischen Teil, der Regelungen der staatlichen Organe und Institutionen enthält, sowie einem Grundrechtsteil, in dem die Rechtsstellung des Bürgers zum Staat definiert ist. Darüber hinaus beschreiben die sog. Staatszielbestimmungen das Wesen des Staates und seine politische Wertordnung („Geist der Verfassung“), z. B. demokratischer Rechtsstaat, Sozialstaat.
Quelle
Wenn ein Gesetzeswerk, die oben genannten Bedingungen , spricht man von einer Verfassung. Ansonsten gibt es keine weiteren Bestimmungen, nur Idealvorstellungen ohne rechtliche Wirkung.
Die Idealvorstellung einer Verfassung sieht vor, das eine Verfassung die explezite Zustimmung der Bevölkerung für ihre Legitimität hat, rechtlich notwendig ist sie dazu nicht. Auch ohne die Zustimmung kann Gültigkeit bestehen, anderenfalls hätten Staaten die über kein spezielles Verfassungswerk verfügen, wie z.B. Großbritannien, keine gültige Verfassung.
Auch ist die Annahme falsch, das eine Verfassung namentlich als Verfassung bezeichnet werden muss, denn dann hätte z.B. Dänemark (Danmarks Riges Grundlov) keine Verfassung.
Nun kommen wir zu deinem Denkfehler, kein demokratische Verfassung geht von der Endgültigkeit ihrer Wirkung aus, ansonsten würden sie auf die Möglichkeit der Ergänzungen oder Änderungen vorsehen.
Quer, betrachte dir mal die Geschichte der verschiedenen Staaten, insbesondere mit dem Blick auf die Verfassungen. Verfassungen wurden gemacht, in Kraft gesetzt, durch andere Verfassungen ersetzt etc. und das meist ohne irgendwelche Bedingungen zu beachten oder irgendwelche Legitimation des Volkes. Mit dem Gültigkeitsartikel 146 GG, haben die Väter nur klar festgelegt, das ein Verfassungswerk, das das Grundgesetz als bestehende Verfassung ersetzt, nur klar durch das Volk Legitimation erlangt, also der Idealvorstellung der Verfassung entspricht. Jede andere Form der Einsetzung einer neuen Verfassung kann vom deutschen Bürger bekämpft werden und das mit rechtlicher Grundlage und Legitimation, dem GG. Die Kontinuität des freiheitlich demokratischen Grundordnung soll gewahrt bleiben.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
wertlos, wie alle Paragraphen, die nach Belieben ausgehebelt und missachtet werden.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Das ist doch die gleiche Farce, wie wenn ein Moslem vor seiner Einbürgerung einen Eid auf Verfassungstreue abgeben muss. Würde man die Herren und Damen Politiker an dem Eid festnageln, dass säßen sicherlich 90 Prozent hinter Gittern. Das weiß doch aber auch jeder. Schröder ... hat er diesen Amtseid auch nachgesprochen? :hihi:
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
Der Amtseid lautet:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
aus einem anderen Forum:
Bemerkenswert ist die Eidesleistung des Bundespräsidenten und der Mitglieder der Bundesregierung: Ihr Eid ist nur von deklaratorisch-politischer Bedeutung. Eine Eidesverletzung - ohnedies nicht justitiabel - kann nicht sanktioniert werden. So wurde auch noch nie ein Politiker wegen Eidbruch angeklagt.
Der Eid der Ärzte ist anderer Art; aber ich weiß nicht, ob je ein Arzt belangt wurde, weil der den Eid des Hippokrates gebrochen hat - ich vermute nie......
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
War doch klar, daß sich die berufsmäßigen Lügner und Betrüger ein Hintertürchen offenließen.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Natascha
Man investiere rd. € 730,-- in den gr. Kommentar zum GG aus dem Vahlen-Verlag und wird fündig:
Art. 56 GG Rn 1 „I. Allgemeines 1. Wesen des politischen Eides“ „Der Bundespräsident hat bei seinem Amtsantritt einen Eid zu leisten, dessen Text das Grundgesetz inhaltlich genau festlegt. (...) Der politische Eid wird nicht nur von dem Bundespräsidenten, sondern auch vom Bundeskanzler und den Bundesministern geleistet.“
Rn 3 „Der politische Eid ist promissorischer Natur. Der Bundespräsident verspricht damit, seine Amtsführung zukünftig seinem Eid gemäß auszurichten. Der Eid des Bundespräsidenten ist aber nicht, wie etwa der vor Gericht von einem Zeugen oder Sachverständigen zu leistende Eid assertorischer Natur. (...) Deshalb ist die Verletzung des promissorischen Eides auch nicht strafbewehrt.“
Rn 4 „Aus dem Amtseid lassen sich unmittelbar keinerlei Rechtsfolgen ableiten, er hat keine konstitutive Wirkung. So ist der Beginn der Amtszeit des Bundespräsidenten unabhängig von der Eidesleistung. (...)“
dann sollte man solche Rosstäuschertricks einfach weglassen. Die dem Bürger nur eine Seriosität und Verlässlichkeit vorgaukeln, die so gar nicht gegeben ist.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
bernhard44
dann sollte man solche Rosstäuschertricks einfach weglassen. Die dem Bürger nur eine Seriosität und Verlässlichkeit vorgaukeln, die so gar nicht gegeben ist.
Warum wird so etwas über die Medien nicht angeprangert? Sorry, wäre ja politisch nicht korrekt. :(
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Warum wird so etwas über die Medien nicht angeprangert?
Warum sollte man etwas anprangern, was - theoretisch zumindest - jeder Staatsbürger weiss?
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Der Amtseid entspricht somit der Qualität eines Ehrenwortes?! Ehrenfrauen/Männer fühlen sich dem Ehrenwort verpflichtet (siehe ABK Dr. Kohl) Hallodris versuchen damit lediglich ihre Ziele zu erreichen. Dreht man ihnen den Rücken - wieder alles vergessen.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Natascha
Artikel 21 GG
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Schon klar! Kohl ist ja auch nur ein Bsp. für den Wert eines "Ehrenwortes" unter "Ehrenmännern", daß er sich und seine Partei damit in Schwierigkeiten gebracht hat, ist eine andere Sache. Aber Kohls Wort war - wenigstens damals - etwas Wert!
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
bernhard44
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
Das war schon ein besonderer Moment, das "So wahr mir Gott helfe" habe ich allerdings weggelassen (bin selbst ein tatkräftiger Mensch).
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Spielchen um Macht, Geld, Posten.
"Ich schwöre...."! was schert mich was ich gestern geschworen habe, so erscheint die Arbeit mancher Politiker.
Ohne zurechenbare Verantwortg. für Handeln oder Untätigsein unserer Berufspolitiker kommt etwas Vernünftiges nicht zustande. Warum auch sollten sich Politiker Widerstände aufhalsen! Im Gegenteil, sie tun alles um unangreifbar zu sein. Heißt: ohne diese Zurechenbarkeit leidet auch die polit. Reformierbarkeit dieser parlam. Demokratie. Im Parlament herrscht andauerndes politisches Gerangel zwi. den polit Kräften, nur zum Schein und Medienbeherrscht. Das polit Kartell setzt sich einfach über eidesstattl. Erklärungen hinweg u schwächt zugl. die Kontrollmöglichk durch die Öffentlichkeit, es erfaßt die ges Struktur der pol Willensbildung.
Auch unsere sogen. bürgerliche Mitbestimmung im Wahlrecht läuft (teilweise eigenverschuldet) somit leer.
fr.Gr.Sk.....
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Art. 146
Muss man hier alles 9999999999999999999mal wiederholen bzw. ist die Dyslexie-Rate in Deutschland höher als die Statistik es sagt.
Artikel 146 GG betrifft einzig und allein die Gültigkeitsdauer und die Bedingungen damit das GG seine Gütltigkeit verliert, da steht nichts von Verpflichtung und hat auch nie gestanden und schon gar nicht lässt sich mit Art. 146 GG eine Verpflichtung begründen noch ableiten.
Endschuldige bitte quer, aber wenn du forderst, das die Artikel erfüllt werden, wie sie im Grundgesetz zu lesen stehen, dann musst du selber sie richtig lesen.
Das Gottesgnadentum feudaler Herrscher der Vergangenheit ist auch 9999999999999999999 + x mal behauptet worden, die Wahrheit hat die Gebetsmühlendreher trotzdem eingeholt. Und das, obwohl sie viele Jahrhunderte lang nicht nur mit grossmäuligen Sprüchen (Dyslexie), sondern mit brutaler Gewalt ihre Gebetsmühlen betrieben haben.
Die Wahrheit zu Artikel 146 GG ist hier zu lesen:
http://www.querdenkerforum.de/forum/...d=1961#pid1961
http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Schlechtes Beispiel, da es eine Behauptung über eine empirische Wirklichkeit vergleicht mit einer Behauptung zur Richtigkeit einer Deutung. :)
PS: Als Neunutzer bitte nicht gleich unhöflich werden. :)
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Schlechtes Beispiel, da es eine Behauptung über eine empirische Wirklichkeit vergleicht mit einer Behauptung zur Richtigkeit einer Deutung. :)
PS: Als Neunutzer bitte nicht gleich unhöflich werden. :)
Ich bin keine Hofschranze des Establishments, mithin für Ihre Vorstellungen von Höflichkeit nicht ansatzweise zugänglich.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Gelöscht hamses aber trotzdem! :))
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
kritiker_34
Die Kosten für die neuen BL´s sind nur Teil dieser Situation.
Wie wär's, wenn du dich nur gängiger Abkürzungen bedienen würdest?
"BL" ist jedenfalls keine. Oder steht sie etwa für "Blattlaus"?
Dein Deppenapostroph zusammen mit dem falschen Plural-S ("Bundesländers" ?) macht den Kohl erst richtig fett.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Gelöscht hamses aber trotzdem! :))
Dann nehme ich zur Kenntnis, dass es einem hier anerkannten Grad von Hirnnutzung entspricht, andere User der Dyslexie zu verdächtigen.
Falls jemand das hier nicht lesen kann, möge er mir eine PN mit seiner Telefonnummer schicken:
Das Grundgesetz von 1949 war teilweise aus den aussenpolitischen Sachzwängen jener Zeit politisch legitimiert, der Artikel 146 GG in Verbindung mit der ursprünglichen Fassung der Präambel sowie der bewussten Wahl der Überschrift "Grundgesetz" statt "Verfassung" ist deshalb als Rechtsanspruch des deutschen Volkssouveräns auf eine demokratische Nachlegitimierung des unter dem Vorbehalt einer eingeschränkten äusseren Souveränität formulierten Grundgesetzes zu lesen.
Wenn man seine Rechte allerdings nicht geltend macht, werden sie einem vorenthalten, das gilt auch für Volkssouveräne.
Die Deutschen lassen sich seit 1990 gefallen, dass die teilweise aus der Zeit der eingeschränkten äusseren Souveränität stammende Legitimation des Grundgesetzes zur weiteren Einschränkung der inneren Souveränität des deutschen Volkes gegenüber der eigenen politischen Klasse von dieser im eigenen Interesse und gegen das Interesse des Volkssouveräns benutzt wird.
Ein Volkssouverän ist aber der Hausherr, wenn er dem Dienstpersonal fahrlässig Blankovollmachten erteilt und es nicht kontrolliert, muss er dennoch die Rechnungen bezahlen.
Das Bezahlen hat schon angefangen, insgesamt wird es sehr teuer werden.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Die Mehrzahl der Menschen hat sich sowas immer und überall gefallen lassen.
Es ist heute nicht anders und es wird auch in Zukunft nicht anders sein.
Politische Ansichten, Überlegungen, Formulierungen, die sich auf eine Bereitschaft der Mehrheit zu anderem Handeln stützen, sind defizitär.
Mit anderen Worten:
"Das Volk" wird garnix tun.
Einige aber könnten, wenn sie wollten.
Doch dazu muss noch einiges geschehen, um genug "einige" zusammenzubekommen!
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Strandwanderer
Wie wär's, wenn du dich nur gängiger Abkürzungen bedienen würdest?
"BL" ist jedenfalls keine. Oder steht sie etwa für "Blattlaus"?
Dein Deppenapostroph zusammen mit dem falschen Plural-S ("Bundesländers" ?) macht den Kohl erst richtig fett.
"BL" = BundesLiga ! :]
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Die Mehrzahl der Menschen hat sich sowas immer und überall gefallen lassen.
Es ist heute nicht anders und es wird auch in Zukunft nicht anders sein.
Politische Ansichten, Überlegungen, Formulierungen, die sich auf eine Bereitschaft der Mehrheit zu anderem Handeln stützen, sind defizitär.
Mit anderen Worten:
"Das Volk" wird garnix tun.
Einige aber könnten, wenn sie wollten.
Doch dazu muss noch einiges geschehen, um genug "einige" zusammenzubekommen!
Ich tue dazu, was möglich ist. Bislang sind alle demokratisch fortschrittlichen Kleinparteien und Organisationen, die nicht wie das parteipolitische Establishment korrumpiert sind, ausgesprochen partikularistisch und eigenbrödtlerisch. Mein Verein versucht, einen gemeinsamen Nenner der spezifisch verfassungsdemokratischen Parteien und Organisationen zu formulieren und die Leute ins Gespräch miteinander zu bringen.
Auf dem Forum meiner HP sind jetzt schon die Vorsitzenden oder sonstige Emmissäre von 7 Organisationen - überwiegende Parteien - mit einem eigenen Unterforum vertreten. Im Idealfall könnte vielleicht irgendwann eine wählbare demokratisch fortschrittliche Alternative aus einer neuen Art von Zusammenarbeit geeigneter Organisationen und Personen entstehen. Einen Versuch ist es jedenfalls wert.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Veritas2009
Dann nehme ich zur Kenntnis, dass es einem hier anerkannten Grad von Hirnnutzung entspricht, andere User der Dyslexie zu verdächtigen.
Falls jemand das hier nicht lesen kann, möge er mir eine PN mit seiner Telefonnummer schicken:
Das Grundgesetz von 1949 war teilweise aus den aussenpolitischen Sachzwängen jener Zeit politisch legitimiert, der Artikel 146 GG in Verbindung mit der ursprünglichen Fassung der Präambel sowie der bewussten Wahl der Überschrift "Grundgesetz" statt "Verfassung" ist deshalb als Rechtsanspruch des deutschen Volkssouveräns auf eine demokratische Nachlegitimierung des unter dem Vorbehalt einer eingeschränkten äusseren Souveränität formulierten Grundgesetzes zu lesen.
Wenn man seine Rechte allerdings nicht geltend macht, werden sie einem vorenthalten, das gilt auch für Volkssouveräne.
Die Deutschen lassen sich seit 1990 gefallen, dass die teilweise aus der Zeit der eingeschränkten äusseren Souveränität stammende Legitimation des Grundgesetzes zur weiteren Einschränkung der inneren Souveränität des deutschen Volkes gegenüber der eigenen politischen Klasse von dieser im eigenen Interesse und gegen das Interesse des Volkssouveräns benutzt wird.
Ein Volkssouverän ist aber der Hausherr, wenn er dem Dienstpersonal fahrlässig Blankovollmachten erteilt und es nicht kontrolliert, muss er dennoch die Rechnungen bezahlen.
Das Bezahlen hat schon angefangen, insgesamt wird es sehr teuer werden.
Beantworte mir mal folgende Fragen Veritas:
1. Wenn die Bezeichnung Grundgesetz bedeutet, das es sich nicht um eine Verfassung handelt ist die Schlußfolgerung daraus, das weder
Dänemark, die Niederland und Estland eine Verfassung haben.
Haben diese Länder eine Verfassung oder nicht?
2. Du behauptest das Grundgesetz ist nur politisch legitimiert. Nun es gab die Abstimmung über das Grundgesetz in den frei gewählten Länderparlamenten. Bayern stimmte übrigens dagegen.
Die amerikanische Verfassung unterlag auch keine Volksabstimmung, nach deiner Logik dürfte sie dann auch kein Verfassung sein. Also was ist die amerikanische Verfassung?
3. Eine Präambel ist ein Vorwort, eine Einführung zu dem nachfolgenden Werk ohne jede rechtliche Bindungskraft. Das gilt schon seit Anbeginn der Rechtslehre.
Auch wenn sie keine rechtliche Bindungskraft hat, ist sie Bestandteil des Grundgesetz und unterliegt bezüglich Änderungen den Bestimmungen des Artikels 79.
Wenn die Wünsche der Väter des Grundgesetzes eben nicht nur die Äußerung ihrer Vorstellungen waren, sondern explizite Vorschrift, wieso legen sie das in einem Teil ab, der keine rechtliche Bindung hat und auch nicht der Ewigkeitsklausel unterlieg?
4. Da die Präambel keine rechtlich Bindungskraft hat, kann sie auch nicht für die Auslegung des Artikels 146 angewandt werden. Daraus resultiert, das Artikel 146 nur die Gültigskeitsdauer des GG beschreibt und Bedingungen an die Verfassung stellt, die dann das Grundgesetz ersetzt.
Der Artikel besagt, das das Grundgesetz nur durch eine Form der Verfassung ersetzt werden kann, nicht aber durch eine oktroyierte Verfassung.
Wieso sollte die von die bevorzugte Auslegung Gültigkeit haben, wenn sie im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Rechtslehre und der Rechtsauslegung steht?
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Beantworte mir mal folgende Fragen Veritas:
1. Wenn die Bezeichnung Grundgesetz bedeutet, das es sich nicht um eine Verfassung handelt ist die Schlußfolgerung daraus, das weder
Dänemark, die Niederland und Estland eine Verfassung haben.
Haben diese Länder eine Verfassung oder nicht?
2. Du behauptest das Grundgesetz ist nur politisch legitimiert. Nun es gab die Abstimmung über das Grundgesetz in den frei gewählten Länderparlamenten. Bayern stimmte übrigens dagegen.
Die amerikanische Verfassung unterlag auch keine Volksabstimmung, nach deiner Logik dürfte sie dann auch kein Verfassung sein. Also was ist die amerikanische Verfassung?
3. Eine Präambel ist ein Vorwort, eine Einführung zu dem nachfolgenden Werk ohne jede rechtliche Bindungskraft. Das gilt schon seit Anbeginn der Rechtslehre.
Auch wenn sie keine rechtliche Bindungskraft hat, ist sie Bestandteil des Grundgesetz und unterliegt bezüglich Änderungen den Bestimmungen des Artikels 79.
Wenn die Wünsche der Väter des Grundgesetzes eben nicht nur die Äußerung ihrer Vorstellungen waren, sondern explizite Vorschrift, wieso legen sie das in einem Teil ab, der keine rechtliche Bindung hat und auch nicht der Ewigkeitsklausel unterlieg?
4. Da die Präambel keine rechtlich Bindungskraft hat, kann sie auch nicht für die Auslegung des Artikels 146 angewandt werden. Daraus resultiert, das Artikel 146 nur die Gültigskeitsdauer des GG beschreibt und Bedingungen an die Verfassung stellt, die dann das Grundgesetz ersetzt.
Der Artikel besagt, das das Grundgesetz nur durch eine Form der Verfassung ersetzt werden kann, nicht aber durch eine oktroyierte Verfassung.
Wieso sollte die von die bevorzugte Auslegung Gültigkeit haben, wenn sie im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Rechtslehre und der Rechtsauslegung steht?
Vorab ein Selbstzitat von diesem Forum hier: http://www.querdenkerforum.de/forum/...?tid=17&page=2
Zitat:
Keine unmittelbare Gesetzeskraft heisst nicht, dass die Präambel - jedenfalls die Fassung von 1949 - juristisch völlig unerheblich ist. Für die Auslegung von Vorschriften sind u. a. im Kontext zu ihnen stehende andere Texte erheblich. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt z. B. haben auch keine unmittelbare Gesetzeskraft, sind aber sehr wichtig für die Interpretation des Gesetzestextes, zu dem sie Stellung nehmen. Aus dem gleichen Grund ist die Präambel alter Fassung wichtig für das Verständnis des Artikel 146 GG. Zusammen gelesen wird aus beiden Texten deutlich, dass das Grundgesetz nach Wiedererlangung der vollständigen äusseren Souveränität Deutschlands durch eine neue Verfassung ersetzt werden soll. Das Grundgesetz ist ja auch zum Teil durch die aussenpolitischen Sachzwänge der Zeit des kalten Krieges legitimiert. Wenn der erste und der letzte Text des Gesamtwerkes, das A und O also, von dem Auftrag des Grundgesetzes an das ganze deutsche Volk handeln, die Einheit in Freiheit wiederzuerlangen und von einer neuen Verfassung nach Erreichen dieses Ziels, dann reicht mir das für die Feststellung, dass dem deutschen Volkssouverän die Neuverhandlung einer in völliger Freiheit von Sachzwängen zu beschliessenden Verfassung seit 1990 rechtswidrig vorenthalten wird.
Dann im Einzelnen:
1. habe ich den Verfassungscharakter des Grundgesetzes nicht bestritten, sondern auf die mangelnde demokratische Legitimation abgestellt. In Dänemark, den Niederlanden und Estland beruht die uneingeschränkte demokratische Legitimität der dortigen Verfassungen auf der Akzeptanz der historischen Entwicklung dieser Verfassungsordnungen durch die jeweilige Bevölkerung. Im Gegensatz zu den Deutschen wurde diesen Völkern ja nicht verkündet, dass wesentliche Züge dieser Verfassungen (z. B. entgegen dem Wortlaut des Artikel 20 GG die völlige Verbannung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene) durch aussenpolitische Notwendigkeiten unausweichlich seien. Diese Sachzwänge sind 1990 weggefallen, die Legitimation des GG ist deshalb defizitär, ganz unabhängig von der Frage eines Referendums (Volksabstimmung über eine Verfassung).
2. Ich habe nicht geschrieben, dass das Grundgesetz "nur" politisch legitimiert sei, sondern dass es an der demokratischen Legitimation mangele. Zumindest hätten die Parteipolitiker nach 1990 offen sagen müssen, dass sie jetzt mit 2/3 - Mehrheit auf einer neuen verfassungsgebenden Versammlung ohne Volksreferendum dem Artikel 146 entsprechen. Das haben sie aber nicht getan, die Teillegitimation durch die weggefallenen aussenpolitischen Sachzwänge wurde einfach beibehalten. Wenn ich nach Wegfall einer Notwehr- oder Notstandssituation noch einen zusätzlichen, dann überflüssigen Eingriff in die Rechte Dritter vornehme, bin ich kriminell.
3. Siehe mein Selbstzitat, die Präambel war für das Verständnis des Artikel 146 ebenso wichtig wie die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt zu einem neuen Gesetz, ob die Präambel eine eigenständige rechtliche Bindungskraft hatte, ist insofern nachrangig. Übrigens ist diese Frage umstritten.
4. Dass der Artikel 146 nur den Ersatz des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung erlauben will und nicht als Aufforderung der Autoren des Grundgesetzes zu lesen ist, nach Wiedererlangung der äusseren Souveränität auch so zu verfahren, ist eine Behauptung, die einem Abgleich mit der Entstehungsgeschichte des GG nicht standhält. Dazu noch einmal die "Zeitbombe im Verfassungsgehäuse":
http://www.querdenkerforum.de/forum/...d=1961#pid1961
http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf
Mir ist übrigens bekannt, dass die Mehrheit der Verfassungsexperten mit der "Demokratie light" in Deutschland so zufrieden ist, dass sie sich auf kaum haltbare formalistische Betrachtungen zurückzieht und es vorzieht, die hiesige Demokratie als beste aller Welten zu verkaufen. Für die meisten dieser Leute in Justiz und Wissenschaftsbetrieb ist es sicher karriereförderlich, der kleinen Handvoll Spitzenparteibuchkarrieristen, die sich dieses Land zur Beute gemacht hat (v. Arnim), in fundamentalen staatsrechtlichen Fragen beizupflichten.
Richtig an Ihren Ausführungen ist allenfalls, dass das Grundgesetz den formellen Anforderungen an eine Verfassung genügt und eine gewisse demokratische Legitimation durch das Unterlassen der Geltendmachung der Rechtsansprüche des deutschen Volkssouveräns auf eine neue Verfassung und die vollkommene innere Souveränität gegenüber der eigenen politischen Klasse besitzt. Die Wahlergebnisse seit 1990 sind nämlich so eine Willensbekundung durch Unterlassen.
Deshalb habe ich ja geschrieben, dass ein Hausherr, der dem Dienstpersonal Blankovollmachten erteilt und es nicht kontrolliert, irgendwann teuer dafür bezahlen muss.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
Veritas2009
Einen Versuch ist es jedenfalls wert.
Von nix kommt nix! :)
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Von nix kommt nix! :)
Alleine bin ich auch nicht mit meinen paar Getreuen. Die Leute hier machen ernst:
http://www.verfassungsreferendum.de
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Na, man wird sehen.
Wär nicht die erste 146er-Initiative, die im Sande verläuft.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Na, man wird sehen.
Wär nicht die erste 146er-Initiative, die im Sande verläuft.
Das können Sie selbst beeinflussen. In der Linkliste meiner HP stehen noch nicht vom System korrumpierte Kleinparteien, die das 146er - Ziel und / oder direktdemokratische Elemente im Programm haben.
Wer die wählt, anstatt gar nicht zu wählen, erzeugt richtigen Druck. Nicht nur in Richtung Verfassungsreferendum. Ich sehe keine andere Alternative zum grossen Rechts- oder Linksruck in absehbarer Zukunft. Auf die Radikalinskis beider Sorten kann ich aber gut verzichten, das nimmt so oder so kein gutes Ende, wenn die noch eine absurde historische Nachspielzeit nach ihrem Amoklauf im 20. Jahrhundert kriegen.
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AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG
Wenn man sich den Amtseid anschaut und mit den Ergebnissen der "Arbeit" unserer (voraus)selektierten Volksvertreter vergleicht, dann muss man zwangsläufig eine negative Bilanz ziehen!
Oder geht es uns besser als vor dem Amtsantritt von unserem präkonfektionierten Bundeshosenanzug oder vor dem Amtstritts des niedersächsischen Hengstes?
Sind unsere wahren und wirklichen Probleme gelößt?
Ist eine Politik im Interesse des Souveräns gemacht worden?