HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
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Das Bundesverfassungsgericht hat die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen teilweise für verfassungswidrig.
Grundsätzlich sind Sanktionen demnach zwar möglich, beim Arbeitslosengeld II halten die Verfassungsrichter aber Kürzungen von mehr als 30 Prozent nicht mehr für verhältnismäßig. Der Gesetzgeber muss das Sanktionssystem nun neu regeln. (Az. 1 BvL 7/16)
Die bisherige Regelung sieht drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger etwa eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnen. Zunächst wird der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt, bei einer Wiederholung bereits um 60 Prozent. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfällt das Arbeitslosengeld II komplett. Die Kürzungen gelten jeweils für drei Monate. Das Verfassungsgericht befasste sich nicht mit der Kürzung von zehn Prozent der Bezüge, die bei versäumten Terminen droht. Dies ist die mit Abstand häufigste Sanktion."Z'ITAT ENDE
weiterlesen hier: https://www.epochtimes.de/politik/de...-a3055661.html
Wobei man sich natürlich fragen kann, wieso Sanktionen verfassungswidrig sind, wenn es keine Verfassung gibt.
Aber Scherz beiseite, gemeint ist natürlich das "heilige" Grunzgesetz, dem "deutschen" Volk aufoktroyiert von den sogenannten "Allierten", und seitdem x - mal geändert.
Da steht auch irgendwas von der Würde des Menschen, und Recht auf freie Berufswahl und so weiter. Das muß man aber nicht so ernst nehmen, wir befinden uns schließlich im Krieg, da sind Kriegslisten erlaubt.
Deshalb erstaunt mich persönlich dieses Urteil aus Karlsruhe. Vielleicht wollte man sich seitens des Systems ein soziales Mäntelchen umhängen, um die linksverwirrten Massen zu beruhigen : Seht her, wir sind ja doch keine Unmenschen.
Was natürlich wiederum eine List ist. Aber wer durchschaut das denn noch, kaum mehr jemand.
Warum ist es eine List? Weil der sogenante "HartzVier"-Satz, genauso, wie der Sozialhilfesatz und die Grundsicherung, nicht existenzdeckend sind, dh. sie sind grundgesetzwidrig. Soweit hat aber keiner gedacht. Bzw. dann noch weiter: Warum verfährt man so? Wem nutzt es?
AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
Sicher gibt es Menschen die Sanktionen brauchen um "in die Poette" zu kommen... Allerdings denke ich, dass dieses Urteil zu Gunsten der in die Sozialsysteme einwandernden Gluecksritter gefaellt wurde. Auch wenn der Klaeger ein Deutscher war.
Auch sollte der Begriff "zumutbare Arbeit" einmal definiert werden. Eigentlich ist jede Arbeit zumutbar. Allerdings ist die Bezahlung oft eine Zumutung. Und das ist der springende Punkt und Grund, weshalb die Meisten die angebotene Arbeit ablehnen.
AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
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Monika
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Das Bundesverfassungsgericht hat die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen teilweise für verfassungswidrig.
Grundsätzlich sind Sanktionen demnach zwar möglich, beim Arbeitslosengeld II halten die Verfassungsrichter aber Kürzungen von mehr als 30 Prozent nicht mehr für verhältnismäßig. Der Gesetzgeber muss das Sanktionssystem nun neu regeln. (Az. 1 BvL 7/16)
Die bisherige Regelung sieht drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger etwa eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnen. Zunächst wird der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt, bei einer Wiederholung bereits um 60 Prozent. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfällt das Arbeitslosengeld II komplett. Die Kürzungen gelten jeweils für drei Monate. Das Verfassungsgericht befasste sich nicht mit der Kürzung von zehn Prozent der Bezüge, die bei versäumten Terminen droht. Dies ist die mit Abstand häufigste Sanktion."Z'ITAT ENDE
weiterlesen hier: https://www.epochtimes.de/politik/de...-a3055661.html
Wobei man sich natürlich fragen kann, wieso Sanktionen verfassungswidrig sind, wenn es keine Verfassung gibt.
Aber Scherz beiseite, gemeint ist natürlich das "heilige" Grunzgesetz, dem "deutschen" Volk aufoktroyiert von den sogenannten "Allierten", und seitdem x - mal geändert.
Da steht auch irgendwas von der Würde des Menschen, und Recht auf freie Berufswahl und so weiter. Das muß man aber nicht so ernst nehmen, wir befinden uns schließlich im Krieg, da sind Kriegslisten erlaubt.
Deshalb erstaunt mich persönlich dieses Urteil aus Karlsruhe. Vielleicht wollte man sich seitens des Systems ein soziales Mäntelchen umhängen, um die linksverwirrten Massen zu beruhigen : Seht her, wir sind ja doch keine Unmenschen.
Was natürlich wiederum eine List ist. Aber wer durchschaut das denn noch, kaum mehr jemand.
Warum ist es eine List? Weil der sogenante "HartzVier"-Satz, genauso, wie der Sozialhilfesatz und die Grundsicherung, nicht existenzdeckend sind, dh. sie sind grundgesetzwidrig. Soweit hat aber keiner gedacht. Bzw. dann noch weiter: Warum verfährt man so? Wem nutzt es?
Aber irgendwie muß man dem Hartzer doch an die Eier gehen können, sonst macht er was er will. Alle Jobs, die ihm angeboten werden, lehnt er dann einfach ab. Bei einer Sanktionierung, die nicht greift, kann man dann auch ganz darauf verzichten.
AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
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Doppelstern
Aber irgendwie muß man dem Hartzer doch an die Eier gehen können, sonst macht er was er will. Alle Jobs, die ihm angeboten werden, lehnt er dann einfach ab. Bei einer Sanktionierung, die nicht greift, kann man dann auch ganz darauf verzichten.
Man muß keinem "an die Eier gehen", sondern einfach nur Arbeit anbieten, die Existenzerhaltend ist. Und damit meine ich NICHT den Mindestlohn, sondern deutlich darüber, denn auch die spätere Rente sollte deutlich über der derzeitigen zu niedrigen Grundsicherung liegen.
Jede andere Arbeit lohnt sich nicht, sondern es handelt sich um Ausbeutung.
AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
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Monika
Man muß keinem "an die Eier gehen", sondern einfach nur Arbeit anbieten, die Existenzerhaltend ist. Und damit meine ich NICHT den Mindestlohn, sondern deutlich darüber, denn auch die spätere Rente sollte deutlich über der derzeitigen zu niedrigen Grundsicherung liegen.
Jede andere Arbeit lohnt sich nicht, sondern es handelt sich um Ausbeutung.
Womit wir beim Problem angekommen sind, das da lautet: wer muss so etwas anbieten?
AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
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Minimalphilosoph
Sicher gibt es Menschen die Sanktionen brauchen um "in die Poette" zu kommen... Allerdings denke ich, dass dieses Urteil zu Gunsten der in die Sozialsysteme einwandernden Gluecksritter gefaellt wurde. Auch wenn der Klaeger ein Deutscher war.
Auch sollte der Begriff "zumutbare Arbeit" einmal definiert werden. Eigentlich ist jede Arbeit zumutbar. Allerdings ist die Bezahlung oft eine Zumutung. Und das ist der springende Punkt und Grund, weshalb die Meisten die angebotene Arbeit ablehnen.
Nicht jede Arbeit ist zumutbar. Das bedarf aber in der Tat der genauen Definition der Zumutbarkeit an sich, und an ihrem Umfeld, dh. am gesellschaftlichen Umfeld. In einer Gesellschaft, in der die Reichen leistungslos immer reicher werden, würde ich auch nicht für den Mindestlohn arbeiten, wohl wissend, daß dabei eine Rente in Höhe der Grundsicherung raus kommt.
Die gesamte Gesellschaft gehört, was leistungsmäßige Bezahlung angeht, auf den Prüfstand gestellt. Solange dies nicht geschieht, sondern nur auf die vermeintlich faulen Arbeitslosen geschimpft wird, sehe ich kein Änderungspotential. So, wie es derzeit ist, wähnen sich diejenigen auf dem hohen Roß des angelblich so Fleißigen, und spucken auf die herab, die angeblich so faul sind - dabei hat das eine selten etwas mit dem anderen zu tun.
In der Tat liegt es an den Hungerlöhnen, warum die Leute "Arbeit" ablehnen. Oder einfach am nicht-mehr-können. Das gibt es öfter, als man glaubt. Und dann kommt halt die Erwerbsminderungsrente, und dann reichen die gezahlten Beitragsjahre in der RV nicht aus, und dann ist die logische Folge Altersarmut.
Man produziert also mit HartzVier Millionen deutscher Arbeitsloser, die im Alter arm sein werden, sofern sie dieses Alter überhaupt erreichen. Ist doch eine feine Methode, die einheimische Bevölkerung zu reduzieren.
AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
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Großmoff
Womit wir beim Problem angekommen sind, das da lautet: wer muss so etwas anbieten?
Niedrige Löhne, oder was meinst du?
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Doppelstern
Aber irgendwie muß man dem Hartzer doch an die Eier gehen können, sonst macht er was er will. Alle Jobs, die ihm angeboten werden, lehnt er dann einfach ab. Bei einer Sanktionierung, die nicht greift, kann man dann auch ganz darauf verzichten.
So wie auch hier kein Unterschied zwischen den Hartz IV beziehern gemacht wird, so pauschal werden Sanktionen vom Jobcenter verhängt. An die Eier sollte man denen gehen die nachweißlich keinen Bock auf Arbeit haben. Wenn jemand mit 60 zu einer Eingliederungsmaßnahme bestellt wird und diese ablehnt, ist es lächerlich ihn deshalb zu bestrafen. Wer mit 400.- Euro nach einem langjährigen Arbeitsleben auskommen muss, ist eh schon genug bestraft.
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Großmoff
Womit wir beim Problem angekommen sind, das da lautet: wer muss so etwas anbieten?
Ich sehe die Falle in deiner Fragestellung sehr wohl. :auro: Antworte trotzdem: Natuerlich potentielle Arbeitgeber. Und wenn der Staat nicht die Rahmenbedingungen dafuer schafft, kann er, sollte er nicht diejenigen bestrafen, die sich nicht ausbeuten lassen wollen.
ACHTUNG: Ich werde mich nicht auf endlose Grundsatzdiskussionen einlassen.
AW: HartzVier-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
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Monika
Nicht jede Arbeit ist zumutbar.
DOCH, das ist sie. Fuer den entsprechenden Lohn sammelt man eben auch Hundescheisse im Park auf...