AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16
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Bernhard44
Artikel 16
[Ausbürgerung, Auslieferung]
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Die BRD-Staatsbürgerschaft darf lediglich dann entzogen werden, wenn ein Fall eintritt, der in einem anderen Bundesgesetz beschrieben ist, dies gilt aber auch nur, wenn der Betroffene eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt.
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Bernhard44
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Jeder Deutsche kann aufgrund eines deutschen Gesetzes für ein Verbrechen im Ausland an die EU oder ein internationales Gericht ausgeliefert werden.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16
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Gehirnnutzer
Das diese Ausführung des Artikels offener Völkerrechtsbruch ist, ist dir doch bewußt Feldherr?
Quatsch, die Schweizer wollen das machen,
http://www.politicallyincorrect.de/2...e-ausbuergern/
und sogar die Linkspartei.
http://www.focus.de/politik/deutschl...nid_38783.html
Ausbürgerung ist ein legitimes Mittel, für alle die nichts von Deutschtum halten. ;)
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Feldherr
Ist auch zu ändern
Artikel 16
[Ausbürgerung, Auslieferung]
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf Volksdeutschen nicht entzogen werden. Eingebürgerten wird die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden, wenn sie sich als dem Deutschtum unwürdig erwiesen haben.
Das Nähere regeln Bundesgesetze
(2) Kein Volksdeutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Für Eingebürgerte kann durch Gesetz eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
womit wir dann türkisches Niveau erreicht hätten.
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quinchu
womit wir dann türkisches Niveau erreicht hätten.
Das wollte ich doch soeben schreiben :rofl:.
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Kugelfisch
Das wollte ich doch soeben schreiben :rofl:.
Die Juden in Israel haben übrigens ähnliche Gesetze. Juden sind privilegiert. ;)
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Feldherr
Die Juden in Israel haben übrigens ähnliche Gesetze. Juden sind privilegiert. ; )
Inwiefern "ähnliche" ? Kennst Du Dich mit den israelischen Gesetzen aus?
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Kugelfisch
Inwiefern "ähnliche" ? Kennst Du Dich mit den israelischen Gesetzen aus?
Man hört und liest einiges
http://www.anti-defamation.ch/index.php?id=10§ion=3
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Feldherr
Soll ich im erst mich mit der Hetzseite beschäftigen ?(
Wenn ein idiot "Recht auf Rückkehr" als "rassistisch" einstuft, ist das sein Problem. Nur kann sein Gefassel nicht als Argument für eine ernste Diskussion hineingezogen werden, sorry.
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Kugelfisch
Soll ich im erst mich mit der Hetzseite beschäftigen ?(
Wenn ein idiot "Recht auf Rückkehr" als "rassistisch" einstuft, ist das sein Problem. Nur kann sein Gefassel nicht als Argument für eine ernste Diskussion hineingezogen werden, sorry.
Und das ;)
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Israel: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei „unpatriotischem Verhalten“
Ein vom israelischen Parlament (Knesset) verabschiedetes Gesetz ermöglicht der israelischen Regierung seit Mittwoch, allen israelischen Bürgern, die sich „unpatriotisch gegenüber dem jüdischen Staat Israel“ verhalten, ihre Staatsangehörigkeit zu entziehen. Wie das Internationale Medienzentrum für den Mittleren Osten (IMEMC) berichtete, wurde dieses Gesetz vor allem im Hinblick auf die Palästinenser mit israelischer Staatsbürgerschaft verabschiedet. Diese stellen 20% der Gesamtbevölkerung dar.
Das neue Gesetz wurde trotz Vorbehalte und Ablehnung von Seiten der israelischen Generalstaatsanwaltschaft aufgrund fehlender Definition von „Patriotismus“, legalisiert. So zählt ein Touristenbesuch bei einer „feindlich gesinnten Nation“ ebenso wie der „Aufruf zu einem Terroreinsatz“ zum „unpatriotischem Verhalten“. Gleichermaßen schürt das Gesetz die Angst bei der palästinensischen Bevölkerung, dass allein „palästinensisch sein“ Grund für die Aberkennung der israelischen Staatsbürgerschaft sei.
Der israelische Generalstaatsanwalt nannte die Verordnung „drastisch sowie extrem, die in alle zivile Freiheiten eingreift“. Zugleich verstößt es gegen das internationale Recht.
http://www.palaestina.org/news/nachr...ht.php?ID=4790
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Feldherr
Und das ; )
Ente wie die "DNA-Testes zu Feststellung der Volkszugehörigkeit".
Keine einzige Meldung außer aus dem Paliwood, weder von Knesset noch sonst im Netz. Es existieren aber in der tat viele Entwürfe.